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Auto kauf
Hallo
Ich bräuchte mal euren Rat. Ich habe mir letzte Woche bei einem Autohaus ein Auto gekauft was von denen ihrer Hausbank finanziert werden sollte. Die Hausbank hat auch eine Schufa Abfrage gemacht und hat danach auch das ok gegeben wenn ich noch eine Anzahlung mache und ihnen eine Bescheinigung schicke das ich ab den 01.05. 21 wieder in Arbeit bin. Das Autohaus hat mit mir alle Verträge unterschrieben und den Brief mit allen Unterlagen und dem.Autobrief an die Bank gesendet. Das Auto läuft auf mich und fahre es jetzt eine Woche. Nun hat mich heute das Autohaus angerufen und möchte das Auto zurück da denen ihre Hausbank doch nicht finanzieren möchte da ich erst ab den 01.10 aus der Elternzeit bin! Ich habe mein alten Auto verkauft, habe eine Anzahlung geleistet. Muss ich nun das Auto zurück geben obwohl der Fehler anscheinend bei dem Autohaus liegt? Weiß jemand vielleicht was und kann mir helfen oder was empfehlen ? Wäre über jede hilfe dankbar.
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22 Antworten
Ein Anwalt kann dir ggf. helfen. Es kommt wohl darauf an, ob die Verträge tatsächlich abgeschlossen worden sind oder ob du nur Anträge unterschrieben hast, die die Bank noch nicht angenommen hat.
Zudem: was stimmt denn jetzt, arbeitest du ab dem 1.5. oder ab dem 1.10. wieder?
Der Fehler liegt wohl bei dir. Du solltest eine Bescheinigung abgeben dass du ab 01.05. wieder in Arbeit bist. Da dies nicht der Fall ist fällt die Finanzierung flach.
Der Fehler liegt eben nicht an mir! Der Fehler liegt am Autohaus ! Ich habe denen 2 mal gesagt das ich erst ab den 01.10 aus der elternzeit bin und die meinten dies ist kein Thema und die Hausbank von denen würde es auch so akzeptieren was sie nun im Nachhinein nicht tut wie man sieht. Aber dies war nicht mein Fehler!
Lattementa ich arbeite erst am 01.10 wieder was ich dem Autohaus auch gesagt habe und die meinten dann dies sei kein problem und denen ihre Hausbank sei damit einverstanden aber was sie wohl im Nachhinein doch nicht ist. Aber die Anzahlung haben sie angenommen und mir das Auto was schon auf mich gemeldet ist raus gegeben
... wenn der Fehler bei Dir liegt (falsche Angabe ab wann Du wieder arbeitest) und Du den Wagen jetzt zurückgeben mußt, wird das Autohaus vermutlich auch noch mit Forderungen wegen Wertverlust (zusätzlicher Haltereintrag) auf Dich zukommen.
Sollte es so sein, würdest Du da wohl nicht für lau rauskommen und ein Teil Deiner Anzahlung wäre verbrannt.
Hast Du evtl. jemanden, der bei der Finanzierung als Bürge einspringen könnte, damit die Bank die Finanzierung doch noch durchwinkt, oder könntest Du ggf. die Anzahlung noch erhöhen, damit die Bank einverstanden ist? Wäre IMHO der einfachste und günstigste Weg.
XF-Coupe
Das einfachste wäre eine 'weiche' Lösung, also eine Kreditfinanzierung über eine andere Bank oder die Erhöhung der Anzahlung.
Ansonsten müsste man dem Kreditinstitut per Anwalt erklären, dass man sich an gegebene Zusagen zu halten hat. Das kostet allerdings nur unnötiges Geld, und je nach dem Kleingedruckten in den AGB zieht man auch mal den Kürzeren.
Und ist es in der derzeitigen Situation nicht etwas ungewiss, ob man ab 1.10 eine neue Arbeit findet? Nach der Beschreibung klingt es doch eher so, als wärst du gerade arbeitslos und darfst nicht wieder vor dem 1.10 arbeiten gehen. (Unter der Annahme das der TE weiblich ist, was irgendwie besser zum beschrieben Problem passt!)
KNERGY ... wie kommst du darauf das ich Arbeitslos bin ?? ich bin in Elternzeit und das bedeutet nichts das ich Arbeitslos bin ! Auch habe ich seid 2012 einen unbefristeten Arbeitsvertrag und muss keine neue Arbeit finden ! Die derzeitige Situation kann so sein wie sie ist den ich werde definitiv ab Oktober wieder arbeiten
Kannst du es denn beweisen, das du dem Berater mitgeteilt hast, das du dich in Elternzeit befindest ... wahrscheinlich nein. Den geforderten Vertragsbestandteil kannst du nicht erfüllen, was nun dein Problem ist.... da hilft nur ein anderer Kredit zur Ablösung oder eben Geld drauflegen + anderes günstigeres Fahrzeug kaufen.
Zitat:
@tami88 schrieb am 14. Januar 2021 um 10:51:03 Uhr:
Der Fehler liegt eben nicht an mir! Der Fehler liegt am Autohaus ! Ich habe denen 2 mal gesagt das ich erst ab den 01.10 aus der elternzeit bin und die meinten dies ist kein Thema und die Hausbank von denen würde es auch so akzeptieren was sie nun im Nachhinein nicht tut wie man sieht. Aber dies war nicht mein Fehler!
Du widersprichst dir ja bereits hier im Forum schon selber.
In der Eröffnung schreibst du selber "Hausbank hat auch das ok gegeben wenn ich noch eine Anzahlung mache und ihnen eine Bescheinigung schicke das ich ab den 01.05. 21 wieder in Arbeit bin"...
Was hast du denen denn jetzt wirklich gesagt? Das du ab dem 01.05.21 in Arbeit bist und somit die Bescheinigung besorgst oder das du ab dem 01.10 erst wieder in Arbeit bist?
In diesem Fall, haben jetzt zwei Leute ein Problem: Einmal wirst du noch Probleme bekommen, weil das Auto jetzt einen Wertverlust erlitten hat und in Nutzung ist. Auch der Verkäufer, welcher das Fahrzeug scheinbar ohne endgültige Bankgenehmigung in die Zulassung gesteckt, sowie ausgeliefert hat, wird sicherlich auch bei der Geschäftsleitung knien.
Entscheidend dürfte hier sein, was für eine Bescheinigung (vom Arbeitgeber?) wurde hier mit welchen Daten abgegeben? Hat der Arbeitgeber bescheinigt, dass das Arbeitsverhältnis ab 01.05. fortgeführt wird oder dass das Arbeitsverhältnis ruht und erst ab 01.10. nach der Elternzeit (in Teilzeit oder Vollzeit?) fortgeführt wird?
Zitat:
@tami88 schrieb am 13. Januar 2021 um 23:41:53 Uhr:
Weiß jemand vielleicht was und kann mir helfen oder was empfehlen ? Wäre über jede hilfe dankbar.
Rede mit dem Autohaus / Bank. Erkundige Dich, was Deine potentiellen Moeglichkeiten sind, oder welche Voraussetzungen erfuellt sein muessten um die Finanzierung doch noch zustande kommen zu lassen. Im Idealfall haettest Du noch irgendwo Geld welches auf die Anzahlung mit drauf gepackt werden koennte um die Rate zu verringern, oder einen Buergen.
Die Rueckgabe des Wagens ware finanziell betrachtet nicht so gut fuer Dich, da der Wertverlust des Wagen zu Deinen ungunsten berechnet werden duerfte.
Zitat:
@Knergy schrieb am 14. Januar 2021 um 23:59:35 Uhr:
Kannst du es denn beweisen, das du dem Berater mitgeteilt hast, das du dich in Elternzeit befindest ... wahrscheinlich nein. Den geforderten Vertragsbestandteil kannst du nicht erfüllen, was nun dein Problem ist.... da hilft nur ein anderer Kredit zur Ablösung oder eben Geld drauflegen + anderes günstigeres Fahrzeug kaufen.
Elternzeit bedeutet nicht arbeitslos. Das Arbeitsverhältnis läuft nach Ende der Elternzeit weiter. Und wenn die Dame noch im ersten Jahr Elternzeit ist, bekommt sie 1.800 Euro pro Monat Elterngeld.
Das stimmt aber nur, wenn man vor der Elternzeit genug verdient hat, daher bekommt nicht jede/ jeder 1800 € Elterngeld. Von daher könnte es durchaus bei dem einen oder anderen knapp werden, je nach angestrebter Finanzierungsrate.