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Auto-Kauf - ummeldung - Fahrzeugbrief
Hallo! Es geht um Kauf eines Autos vom privaten . Geplant am Freitag nach gebrauchtautocheck dass ich dann den Wagen endlich kaufen kann. Der Brief ist bei der Bank. Ich soll das Geld überweisen an die Bank, nach 5 Tage maximal kommt der brief bei dem vorbesitzer an. Kann ich das Auto ummelden nur mit dem fahrzeugschein mit Vorlage des Briefs nach Erhalt?
Was sieht ihr da den besten Weg zu gehen?
Privatkauf ist halt aufwendig aber lohnt sich um die 1500 oder 2000 Euro zu gewinnen/sparen im Vergleich mit den Händlern
Dank im voraus.
LG
Beste Antwort im Thema
Mal ganz nüchtern betrachtet:
- Du schickst das Geld an die Bank. Diese verrechnet den Zahlungseingang mit dem Kredit und freut sich.
- Du hast keine Ahnung ob der Verkäufer evtl. mit den Zahlungen im Rückstand ist und ob der Betrag ausreicht den Kredit vollständig zu bedienen.
- Die Bank schickt, wenn dem so ist, den Brief an den Verkäufer. Der kann den Wagen jetzt offiziell und mit Papieren verkaufen.
- Du kannst nur hoffen, dass er Dir den Brief aushändigt. Eine Sicherheit hast Du nicht.
Bei einem Kaufpreis von 30.000 Euro wäre mir das viel zu ungewiss. Im Zweifel stehst Du am Ende ohne Geld und ohne Auto da.
Rein rechtlich kann der Verkäufer gar nicht verkaufen, was ihm nicht gehört. Und so lange das Auto als Sicherheit für den Kredit dient, also als Sicherheit an die Bank übereignet ist, gehört es der Bank und nicht dem Verkäufer.
Ich kann nur sagen: Finger weg von solchen Konstruktionen. Im Geiste sehe ich schon den nächsten Thread von Dir zum Thema "Wurde beim Autokauf abgezockt..."
Ansonsten: Für die Zulassung wird meiner Meinung nach zwingend die Zulassungsbescheinigung I benötigt (solange diese nicht als gestohlen oder verloren beim KBA gemeldet wurde - inkl. dem ganze zugehörigen Prozedere).
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23 Antworten
Wo gewinnt man beim Kauf eines Autos 1500 €?
Du kannst erst ummelden, wenn Du auch den Fahrzeugbrief hast.
Das kann gut gehen - muss es aber nicht. Bei Gebrauchtkauf nur Geld gegen Fahrzeug mit allen Papieren.
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 12. Juni 2018 um 18:10:10 Uhr:
Wo gewinnt man beim Kauf eines Autos 1500 €?
Du kannst erst ummelden, wenn Du auch den Fahrzeugbrief hast.
Das Auto mit der selben Ausstattung kostet im autohaus locker 1.5 bis 2 k€ mehr. Wenn man von privaten kauft kann man besser verhandeln, ist allem bekannt.
Man gewinnt nichts dabei, man spart eventuell etwas. Das ist der Unterschied. Und die Frage ist, ob der Kaufpreis ausreicht, um den Kredit auszugleichen. Vorher rückt die Bank die Zulassungsbescheinigung nämlich nicht heraus.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 12. Juni 2018 um 18:48:15 Uhr:
Das kann gut gehen - muss es aber nicht. Bei Gebrauchtkauf nur Geld gegen Fahrzeug mit allen Papieren.
Ja stimmt. Aber ein gewisses Vertrauen habe ich schon sonst nehme ich von ihm kein 30000 Wertes Auto! Der Brief ist bei Mercedes Bank und wird gleich nach Zahlungseingang zugeschickt. Dass ich das Auto mitnehmen kann muss ich noch mit der Versicherung klären, sonst wäre das ja machbar oder
Zitat:
@trouble01 schrieb am 12. Juni 2018 um 19:22:14 Uhr:
Man gewinnt nichts dabei, man spart eventuell etwas. Das ist der Unterschied. Und die Frage ist, ob der Kaufpreis ausreicht, um den Kredit auszugleichen. Vorher rückt die Bank die Zulassungsbescheinigung nämlich nicht heraus.
Der Kredit wird ausgeglichen klar. Und der Verkäufer bekommt von mir zusätzlich den Rest was das Auto kostet!
Was man erspart hat man gewonnen!
Zitat:
@wabidoc schrieb am 12. Juni 2018 um 18:07:23 Uhr:
... Ich soll das Geld überweisen an die Bank, nach 5 Tage maximal kommt der brief bei dem vorbesitzer an. ...
Wer sagst, dass Du das sollst?
Die Bank? Oder der Vorbesitzer???
Und wäre nicht angemessener, wenn der Vorbesitzer die Bank beauftragt, den Dir direkt an Dich zu schicken - und Dir danach das Auto physisch aushändigt gegen Barzahlung des Restbetrags
(wenn er es schon nicht auf die Reihe bekommt, Auto und Papiere zum Verkauf/zur Übergabe komplett zusammen zu bekommen )
Mal ganz nüchtern betrachtet:
- Du schickst das Geld an die Bank. Diese verrechnet den Zahlungseingang mit dem Kredit und freut sich.
- Du hast keine Ahnung ob der Verkäufer evtl. mit den Zahlungen im Rückstand ist und ob der Betrag ausreicht den Kredit vollständig zu bedienen.
- Die Bank schickt, wenn dem so ist, den Brief an den Verkäufer. Der kann den Wagen jetzt offiziell und mit Papieren verkaufen.
- Du kannst nur hoffen, dass er Dir den Brief aushändigt. Eine Sicherheit hast Du nicht.
Bei einem Kaufpreis von 30.000 Euro wäre mir das viel zu ungewiss. Im Zweifel stehst Du am Ende ohne Geld und ohne Auto da.
Rein rechtlich kann der Verkäufer gar nicht verkaufen, was ihm nicht gehört. Und so lange das Auto als Sicherheit für den Kredit dient, also als Sicherheit an die Bank übereignet ist, gehört es der Bank und nicht dem Verkäufer.
Ich kann nur sagen: Finger weg von solchen Konstruktionen. Im Geiste sehe ich schon den nächsten Thread von Dir zum Thema "Wurde beim Autokauf abgezockt..."
Ansonsten: Für die Zulassung wird meiner Meinung nach zwingend die Zulassungsbescheinigung I benötigt (solange diese nicht als gestohlen oder verloren beim KBA gemeldet wurde - inkl. dem ganze zugehörigen Prozedere).
Wenn der bank das Auto gehört, musst Du die Sache mit der bank klären.
Geld würde ich nur zahlen, wenn ich die Z1 und die Schlüssel bekomme.
Und mal ehrlich, woher weißt Du, dass das Auto der Bank gehört und nicht geklaut ist?
Und diese Geschichten mit : "...erst Zahlen und dann irgendwann Brief und Auto bekommen.." ist eine heikle Sache.
Zitat:
@X6fahrer schrieb am 13. Juni 2018 um 10:32:52 Uhr:
Wenn der bank das Auto gehört, musst Du die Sache mit der bank klären.
Geld würde ich nur zahlen, wenn ich die Z1 und die Schlüssel bekomme.
Und mal ehrlich, woher weißt Du, dass das Auto der Bank gehört und nicht geklaut ist?
Und diese Geschichten mit : "...erst Zahlen und dann irgendwann Brief und Auto bekommen.." ist eine heikle Sache.
Vielen Dank für deinen Imput.
Erstens handelt es sich um eine bekannten Person, also Familie und alles, von der Nachbarstadt.
Zweitens , wir bekommen einen Brief von der Bank mit dem genauem Restbetrag. Leider die Mercedes-Benz Bank die den Brief hat ist in Saarbrücken. Sonst hätten wir das in der Filiale erledigt . Um mich zu beschützen würde ich den restschuld an die Bank überweisen, Vertrag unterschreiben, Versicherung abklären und das Auto gleich mitnehmen mit dem Schein. Der Brief wird laut die Bank nach 3 Tagen zugeschickt.
Zitat:
@X6fahrer schrieb am 13. Juni 2018 um 10:32:52 Uhr:
Wenn der bank das Auto gehört, musst Du die Sache mit der bank klären.
Geld würde ich nur zahlen, wenn ich die Z1 und die Schlüssel bekomme.
Und mal ehrlich, woher weißt Du, dass das Auto der Bank gehört und nicht geklaut ist?
Und diese Geschichten mit : "...erst Zahlen und dann irgendwann Brief und Auto bekommen.." ist eine heikle Sache.
Der Besitzer hat das Auto mit Anzahlung gekauft. An ihm geht noch 6000 Euro und an die Bank 24000. Ich werde das Geld überweisen, der Rest an ihn erst nach gebrauchtwagenscheck geben und das Auto gleich mitnehmen, selbstverständlich nach Vertrag wo als drin steht! ?
Flexibilität /aus Kulanz? Oder zu riskant?! Was kann schief gehen?
Zitat:
@NSchuder schrieb am 13. Juni 2018 um 06:42:07 Uhr:
Mal ganz nüchtern betrachtet:
- Du schickst das Geld an die Bank. Diese verrechnet den Zahlungseingang mit dem Kredit und freut sich.
- Du hast keine Ahnung ob der Verkäufer evtl. mit den Zahlungen im Rückstand ist und ob der Betrag ausreicht den Kredit vollständig zu bedienen.
- Die Bank schickt, wenn dem so ist, den Brief an den Verkäufer. Der kann den Wagen jetzt offiziell und mit Papieren verkaufen.
- Du kannst nur hoffen, dass er Dir den Brief aushändigt. Eine Sicherheit hast Du nicht.
Bei einem Kaufpreis von 30.000 Euro wäre mir das viel zu ungewiss. Im Zweifel stehst Du am Ende ohne Geld und ohne Auto da.
Rein rechtlich kann der Verkäufer gar nicht verkaufen, was ihm nicht gehört. Und so lange das Auto als Sicherheit für den Kredit dient, also als Sicherheit an die Bank übereignet ist, gehört es der Bank und nicht dem Verkäufer.
Ich kann nur sagen: Finger weg von solchen Konstruktionen. Im Geiste sehe ich schon den nächsten Thread von Dir zum Thema "Wurde beim Autokauf abgezockt..."
Ansonsten: Für die Zulassung wird meiner Meinung nach zwingend die Zulassungsbescheinigung I benötigt (solange diese nicht als gestohlen oder verloren beim KBA gemeldet wurde - inkl. dem ganze zugehörigen Prozedere).
Der Besitzer hat das Auto mit Anzahlung gekauft. An ihn geht noch 6000 Euro und an die Bank 24000. Ich werde das Geld überweisen, der Rest an ihn erst nach gebrauchtwagenscheck geben. Das Auto werde ich aber gleich nach der Überweisung mitnehmen, selbstverständlich mit Vertrag wo als drin steht! ?
Flexibilität /aus Kulanz? Oder zu riskant?!
PS : Die Person und seine Familie sind, uns bekannt, aus Nachbarstadt , keine Verbrecher!
Familie, naja..........
Und wenn was schief geht in diese Kreisen, dann steht es in der B..d-Zeitung.
Viel Spass!
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 13. Juni 2018 um 17:34:11 Uhr:
Familie, naja..........
Und wenn was schief geht in diese Kreisen, dann steht es in der B..d-Zeitung.
Viel Spass!
Ich weiß es nicht was du damit meinst "diese kreisen" aber es zählt doch die Umgebung wo man großgezogen wurde. Ich meine wenn als Schriftlich angegeben ist was kann da schiefgehen? Darum habe ich eig. Hier gefragt dass ich was vernünftiges und mich weiterhilft lese!