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Auto kaufen und Brief erst 1 Woche später bekommen

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 6. Dezember 2011 um 13:07

Hallo !

Ich möchte ein Auto kaufen.

Jetzt stellt siich folgende Siituation dar.

Der Verkäufer musste den Brief bei der Bank hinterlegen.

Er bekommt aber jetzt das Geld nicht zusammen und das Fahrzeug auszulösen.

In wie weit kann ich mich rechtlich absichern, wenn ich jetzt das Auto kaufe aber den Brief erst ca. 1 Woche später bekommen ?

Und liege doch nicht falsch, das nicht der Besitz des Briefes sondern der Kaufvertrag das ausschlaggebende ist

um als Besitzer zu gelten ?

Vielleicht hat ja jemand erfahrung damit.

Will das auf jeden Fall nicht machen, wenn ich nicht rechtlich abgesichert bin.

Gruß

Defcon

 

P.S.

Hallo Admin oder Moderator.

Da ich eine schnelle Antwort brauche, habe das Thema im GolfIV gepostet.

Wenn möglich dann bitte erst in 1-2 Std. verschieben

Danke

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12 Antworten

GARNET!!!! finger weg!

du kannst zwar schriftlich vieles dingfest machen....aber wen du den brief NICHT bekommst dann hast du ein bezahltes auto vor der hütte stehen und KEINEN brief. den kannst du dann jahrelang einklagen und es entstehen weitere kosten die dir dann vielleicht ersetzt werden.

bei solchen spässlen wäre ich seeeeeeeeehr vorsichtig! den wen das geld fehlt dann geh ich auf die bank, mach n dispokredit auf mein giro, lös den brief ab und zahl das geld einen tag später wieder ein. wen man das nicht machen kann/will dann will ich garnet wissen was da sonst noch alles schief läuft.

alternative:

mit dem verkaufer selbst zur bank wackeln, das geld MIT dem verkäufer einzahlen und SOFORT den brief bekommen. das ist die einzig sinnvolle alternative.

mein scenarium MUSS nicht sein. aber es KANN durchaus so laufen. das wäre MIR zu heiss. den du kannst schriftlich machen was du willst. wen der kunde nicht den brief rausrückt kannst du erstmal nur den rechtsweg gehen.....und der dauert. ok der russische schlägertrupp wär auch was...kost aber auch geld :D

Der Brief wird ans Autohaus geleitet, nachdem der Verkäufer das Geld bezahlt hat. Eventuell besteht die Möglichkeit, dass das Autohaus den Brief vorher schon bekommt und man den Verkauf beim Autohaus durchführt. Du bezahlst quasie das Auto und der Verkäufer im selben Moment bei der Bank/beim Autohaus. Du bekommst den Briefausgehändigt und der Verkäufer kann sich über das übriggebliebene Geld freuen.

Ob das so möglich ist weiß ich allerdings nicht, wäre durch ein Anruf bei der VW Bank (wenn es denn die Bank ist) bestimmt zu klären.

Zitat:

Original geschrieben von Copykill-Defcon

 

Und liege doch nicht falsch, das nicht der Besitz des Briefes sondern der Kaufvertrag das ausschlaggebende ist

um als Besitzer zu gelten ?

 

Doch wer den Brief hat ist auch der Eigentümer. Wenn du ein Fahrzeug über eine Bank finanzierst behält sie immer den Brief bis es voll bezahlt ist. Solage ist sie auch der Eigentümer.

Wenn es der schon sein muss dann mit dem Verkäufer zur Bank und dort einzahlen und den Brief gleich mitnehmen wie onkel-howdy schon geschrieben hat. Sonst lass es lieber sein.

Gruss Krumelmonster1967

Themenstarteram 6. Dezember 2011 um 14:01

So !

Ich habe gerade mal selbst bei der VW-Bank angerufen, denn dort ist der Brief hinterlegt.

Die sagten mir das es kein Problem sei, das die den Brief an einem VW-Händler schicken,

und das ganze dann dort vor Ort erledigt werden kann.

Also der Händler als eine Art Treuhänder.

 

Danke für eure Antworten

Gruß

ja es ist kein problem WEN der verkäufer der bank anweist das ding ding zum vw händler zu verschicken ;)

wiegesagt das muss ja alles nicht so kommen. aber ICH hätte da bauchweh den einen oder anderen tausender einem wildfremden in die hand zu drücken mit der bitte das er doch mal den brief nachschickt.

frag doch ob man das geld nicht beim vw händler oder sonst wo einzahlen kann. dann gemeinsam hingehen.

Vorallem wenn man dann noch so großes Glück hat wie ich und über 2 Monate auf den Brief warten muss. Erst als ein neuer Brief schon fast beantragt wurde, tauchte der Brief auf einmal wieder auf....

Naja, ohne den Brief könntest du das Fahrzeug auch gar nicht auf dich zu lassen und ich glaube kaum, dass der Verkäufer es gut fänden würde wenn du auf seinen kosten fährst.

Zitat:

Original geschrieben von Copykill-Defcon

Und liege doch nicht falsch, das nicht der Besitz des Briefes sondern der Kaufvertrag das ausschlaggebende ist

um als Besitzer zu gelten ?

Weder noch. Die Eigentumsverhältnisse folgen leider ganz eigenen Regeln. Ihr glaubt gar nicht, wie oft solche Fälle vorgekommen sind:

Betrogene Ehefrau verkauft Lieblingsauto ihres Mannes, weil sie weiss, wo der den Brief aufbewahrt. -> Käufer musste das Auto wieder rausgeben, obwohl er den Brief hatte.

Mann schenkt seiner Geliebten ein Auto, behält aber den Brief. Geliebte nutzt den Wagen und zahlt Steuern und Versicherung.

Verhältnis löst sich auf. -> Mann musste auch den Brief heraus geben, da der Wagen eine Schenkung war, auch ohne schriftl. Vertrag.

Alles sehr kompliziert, das macht nur die Anwälte reich. :D

Also ich habe auf die Weise schon einmal ein Auto VERkauft.

War ne Finanzierung und als angehender Student passte das Ganze nicht so. :D

Ist alles kein Problem gewesen und die VW-Bank war jederzeit hilfreich, kompetent UND vor allem SCHNELL!

Das Auto wurde abgeholt, der vereinbarte Preis wurde bezahlt und ich habe bei meiner Hausbank das Geld überwiesen. 3 Tage später war der Brief beim neuen Besitzer.

5% des Kaufpreises wurden vorher als "Pfand" einbehalten und mir überwiesen, nachdem der Brief in den Händen des Käufers war.

Alles im Vetrag festgehalten.

Natürlich muß man an die "Richtigen" geraten. :)

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle

Natürlich muß man an die "Richtigen" geraten. :)

um das dreht sichs. da aber niemand ein schild mit "richtig" um den hals hat ist das ganze ne zeimlich heisse nummer. im übrigen muss auch immer beachten das besitzer und eigentümer 2 welten sind.

ich wiederhol mich gerne: nur nutten und reisebüros bezahlt man im vorraus. der rest ist "ware gegen geld". ;)

Zitat:

Original geschrieben von Krumelmonster1967

 

Doch wer den Brief hat ist auch der Eigentümer.

Gruss Krumelmonster1967

Dem ist nicht so!

Deloman hat es schon richtig ausgedrückt.

Wer einen "neuen" Fahrzeugbrief sein Eigen nennt, dem empfehle ich, einmal den mit Ziffer C4c bezeichneten Satz in diesem Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) zu lesen.

Deutlicher geht es nicht!

Für alle anderen, die noch nie einen Blick in diese Zulassungsbescheinigung Teil II (sog. "neuer Brief") werfen konnten, habe ich einen auszugsweisen Scan aus dem Brief angefügt.

Der Fahrzeugbrief hat überhaupt keine Eigentums-Nachweisfunktion. Er ist schlicht und einfach eine zulassungsrechtliche Injurie - mehr nicht.

Unkiklunki

Img003

Hallo,

ganz abgesehen von den Besitz und Eigentumsverhältnissen würde ich zunächst estmal klären was in dem Brief steht. Nicht selten kommen in solchen Fällen im Nachhinein nämlich auf einmal noch zusätzliche Fahrzeughalter ins Spiel.

Einfaches Bsp.: Der Wagen wird dir erster Hand verkauft. Eine Woche später bei Erhalt des Briefes stellst du dann fest, dass der Wagen doch schon zweiter Hand ist. Schlimmer noch, die erste Hand war ein Autovermieter etc.

Klar kann man in diesen Fällen den Kauf rückgängig machen, oder es zumindest versuchen... aber der ganze Ärger und Stress...

Ich würde den Brief immer sehen wollen vor dem Kauf. Sicher ist Sicher.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Unkiklunki

Zitat:

Original geschrieben von Krumelmonster1967

 

Doch wer den Brief hat ist auch der Eigentümer.

Gruss Krumelmonster1967

Dem ist nicht so!

Deloman hat es schon richtig ausgedrückt.

Wer einen "neuen" Fahrzeugbrief sein Eigen nennt, dem empfehle ich, einmal den mit Ziffer C4c bezeichneten Satz in diesem Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) zu lesen.

Deutlicher geht es nicht!

Für alle anderen, die noch nie einen Blick in diese Zulassungsbescheinigung Teil II (sog. "neuer Brief") werfen konnten, habe ich einen auszugsweisen Scan aus dem Brief angefügt.

Der Fahrzeugbrief hat überhaupt keine Eigentums-Nachweisfunktion. Er ist schlicht und einfach eine zulassungsrechtliche Injurie - mehr nicht.

Unkiklunki

Danke für die Auskunft :)

Wieder was dazu gelernt.

Gruss Kruemelmonster1967

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