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Auto kaufen und direkt losfahren?

Themenstarteram 28. Mai 2020 um 16:11

Guten Abend,

ich möchte mir in ca. 3-5 Monaten einen MB w212 kaufen.

Und zwar möchte ich das Auto kaufen und direkt von Händler wegfahren können. Aber wie mach ich das? -Wie man ein Auto anmeldet hat sich mir schon erschlossen, aber nicht so wie ich das gerne hätte. Sicherlich muss ich mir die Versicherung und Kennzeichen schon vor her besorgen. Aber wie melde ich das Auto vorher an? Muss ich dem Verkäufer schon vorher zusichern, dass ich das Auto kaufen werde, damit er mir die Papiere zu sendet um das Auto anzumelden?

Ich wäre sehr dankbar wenn mir jemand weiterhelfen könnte!

Beste Antwort im Thema

Überführen darf der Händler seine Autos, nicht der Privatmann seinen neuen Gebrauchten. Der Händler dürfte ihm den Wagen bringen...

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Zusichern wird nicht reichen.

Schriftlicher Kaufvertrag, kleine Anzahlung (falls du nicht finanzierst oder least), manche Händler wollen den ganzen Kaufpreis vorher (würde ich nie machen, wenn es "nur" ein Händler ist und keine Werksniederlassung).

Dann schickt der dir die Fahrzeugpapiere, du holst dir eine eVB (elektronische Versicherungsbestätigung), kannst ggfls. per Internet bei deiner Zulassungsstelle dir Kennzeichen reservieren lassen, holst dir dann beim Händler deiner Wahl die Kennzeichen, gehst mit eVB, Fahrzeubrief (und Schein, falls Gebrauchtwagen), deinem gültigen Personalausweis und möglichst dem ausgedruckten SEPA-Mandat für die Kfz.Steuer zur Zulassungsstelle, lässt die Kiste zu und holst sie dann beim Händler ab.

Themenstarteram 28. Mai 2020 um 16:44

Zitat:

@PeterBH schrieb am 28. Mai 2020 um 18:16:31 Uhr:

Zusichern wird nicht reichen.

Schriftlicher Kaufvertrag, kleine Anzahlung (falls du nicht finanzierst oder least), manche Händler wollen den ganzen Kaufpreis vorher (würde ich nie machen, wenn es "nur" ein Händler ist und keine Werksniederlassung).

Dann schickt der dir die Fahrzeugpapiere, du holst dir eine eVB (elektronische Versicherungsbestätigung), kannst ggfls. per Internet bei deiner Zulassungsstelle dir Kennzeichen reservieren lassen, holst dir dann beim Händler deiner Wahl die Kennzeichen, gehst mit eVB, Fahrzeubrief (und Schein, falls Gebrauchtwagen), deinem gültigen Personalausweis und möglichst dem ausgedruckten SEPA-Mandat für die Kfz.Steuer zur Zulassungsstelle, lässt die Kiste zu und holst sie dann beim Händler ab.

Alles klar, vielen Dank mehr wollte ich nicht!

am 28. Mai 2020 um 16:54

Auto aussuchen, Schilder dran und ab vom Hof geht einfach nicht.

Du mußt zuerst das genaue Auto wissen bevor Du die eVB beantragen kannst. Das geht zwar online aber auch die Versicherung braucht zumidnest ein paar Stunden bis einen Tag für die Bearbeitung.

Für die Anmeldung brauchst Du zwingend die Original Papiere.

Dazu kommt noch, das der Händler zumindest auch ein paar Stunden braucht um das Auto auf zu bereiten (Reinigung, evtl. Durchsicht, ggf. tanken, div. Schutzfolien und Schonbezüge entfernen etc.)

Wenn es wirklich schnell geht dann kannst Du das Auto morgens kaufen und danach direkt zur Anmeldung und Nachmittags dann abholen. Aber da müßtest Du eben schon die eVB haben.

Wie willst Du auch so schnell an die Papiere kommen? Zuerst mußt du zahlen, zumindest eine Anzahlung, dann bekommst Du die Papiere, wenn Sie beim Händler vorliegen. Es kann auch sein das er die z.B. in einer anderen Filiale im Tresor hat oder sowas.

Und wie willst Du bezahlen? Bargeld wird nicht so gern angenommen und eine Überweisung dauert auch. Außer Blitzüberweisung die geht innerhalb weniger Minuten.

"Es kann auch sein das er die z.B. in einer anderen Filiale im Tresor hat oder sowas." Manchmal heißt diese Filiale auch "Sparkasse", "Deutsche Bank", "Commerzbank" o.ä.

Und manchmal ist es einfacher, einen Gebrauchten von Privat zu kaufen, als vom Händler.

Als ich 2017 den Smart für die Tochter gekauft habe, fuhr ich morgens mit Geld zur Niederlassung, machte die Probefahrt auf dem Hof, unterschrieb den Kaufvertrag und zückte die Mücken. Ging nicht, erst Rechnung, dann Überweisung. Und Autopapiere sofort mitnehmen? Ging nicht, erst musste das Geld auf dem Konto eingegangen sein, Auto wurde noch durchgecheckt werden und eine neue HU. Hat über eine Woche gedauert und ich erhielt die Papiere per Post, ließ die Kiste zu und holte sie dann ab.

Als ich mein Motorrad privat verkauft, kam der Interessent, fuhr eine Runde, unterschrieb, zahlte und fuhr mit der noch angemeldeten Maschine von dannen. Am nächsten Werktag war sie umgemeldet. Gleiches Prozedere, als ich ein Motorrad von privat kaufte.

Ich habe tatsächlich schon das eine oder andere Auto so gekauft. Eine ordentliche Anzahlung oder auch den ganzen Kaufpreis überweisen, Papiere per Post, zulassen, fertig. Da waren es aber auch große Vertragshändler.

Andere Variante: Hinfahren - Auto gut - vor Ort zur Zulassungsstelle - Kurzzeitkennzeichen - Heimfahrt - zulassen. In aller Regel das beste, was man machen kann. Muss natürlich geplant werden wegen Öffnungszeiten, Wartezeiten usw und ist einmal Stress. Aber hinterher dafür nicht. Hat sogar in Köln vor ein paar Jahren gut funktioniert. Und da ist die Zulassungsstelle nicht die kleinste...

Meinen letzten Mercedes (Baujahr 94) kaufte ich etwa 50km vom Händler. Der gab mir nach Barzahlung die Papiere und montierte seine roten Nummern. Damit konnte ich heimfahren, und brachte ihm die am nächsten Vormittag zurück. Danach konnte ich in Ruhe zulassen.

Das Problem ist nur, dass er das nicht darf. Und deswegen wird das kaum einer machen. Zudem klingt das hier nicht nach 50 km...

Zitat:

@lifetime_pwr schrieb am 28. Mai 2020 um 22:02:35 Uhr:

Das Problem ist nur, dass er das nicht darf.

natürlich darf man das. Ist eine Überführungsfahrt, der Klassiker.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 28. Mai 2020 um 18:54:08 Uhr:

Du mußt zuerst das genaue Auto wissen bevor Du die eVB beantragen kannst. Das geht zwar online aber auch die Versicherung braucht zumidnest ein paar Stunden bis einen Tag für die Bearbeitung.

die eVB gibt es in weniger als 60 sec von der Versicherung am Telefon.

Am einfachsten ist: Auto aussuchen, bezahlen und mit roter Nummer des Händlers zur Zulassungsstelle. Dort anmelden und auf dem Rückweg dem Händler die rote Nummer vorbeibringen. Es geht also durchaus. In der Praxis ist es aber meist so, dass an den Autos noch etwas gemacht werden muss (HU, Übergabeinspektion), bevor sie übergeben werden können. In der Zeit kann man die Anmeldung machen oder Kurzzeitkennzeichen holen.

Überführen darf der Händler seine Autos, nicht der Privatmann seinen neuen Gebrauchten. Der Händler dürfte ihm den Wagen bringen...

am 29. Mai 2020 um 9:51

Eine Rote Nr. darf nur vom Händler bzw. seinen Angestellten genutzt werden.

Ausnahme: Der Kunde macht eine PROBEfahrt.

Somit ist eine Überführung nach Kauf nicht zulässig.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 29. Mai 2020 um 11:51:00 Uhr:

Eine Rote Nr. darf nur vom Händler bzw. seinen Angestellten genutzt werden.

Unfug.

Die Nutzung ist beschränkt auf die "eigenen betrieblichen Zwecke", nicht auf bestimmte Personen.

Richtig. Wenn der Prüfingenieur einen Oldtimer damit im Auftrag und für den Händler abholt zur Abnahme ist das ebenfalls völlig in Ordnung. Oder der Lackierer zum lackieren der Tür, weil es anders mal nicht geht.

Aber der Kunde nicht. Sobald der Kaufvertrag durch und das Fahrzeug übergeben ist, ist der Handel abgeschlossen und die Verbringung nach Hause keine Überführung mehr im Interesse des Händlers.

Zitat:

@lifetime_pwr schrieb am 29. Mai 2020 um 13:30:06 Uhr:

Aber der Kunde nicht. Sobald der Kaufvertrag durch und das Fahrzeug übergeben ist, ist der Handel abgeschlossen und die Verbringung nach Hause keine Überführung mehr im Interesse des Händlers.

zeigst Du mir, wo ich das nachlesen kann? Wenn die Werkstatt die Überführung im Rahmen des Verkaufs zusagt, dann ist das ein "betrieblicher Zweck", und dann darf der Kunde auch selber fahren.

Nur weil Einer es beim Anderen abschreibt wird immer behauptet, die Beschränkung würde sich auf MA des Händlers beziehen, aus dem Gesetz kann man das nicht herleiten.

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