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Auto-Kaufvertrag vor Erhalt des Autos unterschreiben?

Themenstarteram 25. Oktober 2021 um 19:28

Hallo,

ich wollte mir ein Auto bei einem Autohändler kaufen und der Vertrag wurde mir per email zugeschickt. Meine Unterschrift soll ich darunter setzen und ihn dann wieder zurückschicken, als Bild reicht meinte die Verkäuferin. Die Unterschrift steht aber dafür, dass ich den Erhalt des Autos bestätige aber erhalten habe ich ja noch nichts. Die Anzahlung von 10% soll ich dann auch noch überweisen. Das Auto bekomme ich aber erst in 2 Wochen ca. da noch ein paar kleine Reparaturen gemacht werden.

Ich kann verstehen, dass die Verkäuferin einen unterschriebenen Vertrag haben will, bevor sie Geld für Reparaturen und so ausgibt aber ich habe das Auto ja noch nicht erhalten aber soll schon dafür unterschreiben, dass ich es erhalten habe? Kommt mir komisch vor... Bin aber auch nicht so bewandert im Autokauf.

Könnt ihr mir helfen?

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19 Antworten

Auf diese Masche sollte man sich logischerweise nicht einlassen.

Geld gegen Fahrzeug plus Dokumente ist der richtige Weg.

Und natürlich eine Probefahrt mit dem Fahrzeug machen, bevor man den Kaufvertrag unterschreibt.

Letztlich.

Frage einen Anwalt.

Bist Du denn das Auto überhaupt schon Probe gefahren??

Themenstarteram 25. Oktober 2021 um 20:51

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 25. Oktober 2021 um 22:46:26 Uhr:

Bist Du denn das Auto überhaupt schon Probe gefahren??

Ja das Auto bin ich Probe gefahren, war auch alles super. Sie sind nur auch erst seit 2 Monaten auf Mobile. Etwas wenig für ein "renommiertes Autohaus" finde ich. Aber sie meinten auch, dass sie noch kein Schild an der Tür haben, weil sie noch nicht so lange in Deutschland stationiert sind.

Ein "renommiertes Autohaus" welches "noch nicht so lange in Deutschland stationiert" ist?

Ähm?

Klingt wie Phönix aus der Asche auferstanden. Da wäre ich vorsichtig.

Die vollständigen Papiere des Kfz hast Du gesehen?

am 26. Oktober 2021 um 6:52

Wenn die Übergabe nicht schon jetzt mit dem Unterzeichnen des Kaufvertrages erfolgt, würde ich sie natürlich auch nicht jetzt bestätigen. Jetzt ist nur die Anzahlung und eine eventuelle Übergabe der Papiere von der jeweiligen Seite zu quittieren.

Erst bei der tatsächlichen Übergabe von Fahrzeug und Schlüsseln (sowie Fz-Papiere, falls noch ausstehend) wird auch das schriftlich bestätigt.

am 26. Oktober 2021 um 8:34

Verlinke das Fahrzeug (oder den Händler) doch mal hier.

Hört sich bisher alles dubios an.

Hier bei uns wurde ein WoMo gemietet, welches dann auf den bekannten Portalen zum kauf angeboten wurde. Der Preis war so gut,dass 5 Interessenten eine Anzahlung tätigte und einen Übergabetermin später vereinbarten. Der 6 Interessent bezahlte das WoMo voll und erhielt auch eine ZB2. Übergabe ebenfalls später.

Der spuck flog auf,weil sich einer derer,die eine Anzahlung geleistet haben,wunderte,dass das Fzg nur 12 Monate HU hatte und die Nummer auf dem Kennzeichenhalter angerufen hat. Dies war der Eigentümer und Vermieter. Zu dem Zeitpunkt stand sein Fahrzeug noch bei Mobile. Es konnte dann in Holland sichergestellt werden. Die Anbieter hatten den Braten bei dem erneuten Kaufversuch wohl gerochen und konnten sich der Festnahme entziehen.

Der Eigentümer hat sein WoMo wieder bekommen, die anderen hiihr Geld nie wieder gesehen

am 26. Oktober 2021 um 8:53

Es gibt absolut KEINEN Grund, den vertrag So zu unterschreiben, wie Du ihn zugeschickt bekommen hast.

1. Streiche was Dir nicht gefällt

2. Ergänze beliebig, wie es Dir gefällt

3. Du kannst aus den 10% auch 5% machen - oder 0% - bleibt Dir überlassen (ich würde nur eine kleine Anzahlung machen, Prozente hin oder her - mehr als 500 EUR gibt's bei mir nicht). Die Anzahlung muss aber wirklich gut begründet werden, und eine Sicherheit muss geboten werden.

Und dann ist der Händler am Zug: nimmt er Dein Angebot an, oder nicht? Denn DU machst das Angebot an den Händler, nicht umgekehrt! Der Händler hat Dich lediglich aufgefordert, inhaltlich ein Angebot zu machen, wie er das niedergeschrieben hat. Daran bist Du aber nicht gebunden. Ihr müsst halt mit einander reden....

Worst Case: Du kriegst das Auto nicht. In dem Fall wäre es tatsächlich besser so!

Gibt's einen speziellen Grund, warum ihr den Schriftkram nicht an Ort und Stelle gemacht habt?

Gruß jaro

Es ist nicht grundsätzlich falsch, einen Kaufvertrag zeitlich vor der Übergabe zu unterschreiben. Schließlich sind Bezahlung und Übergabe, Zug um Zug, Pflichten, die sich aus dem geschlossenen Kaufvertrag ergeben. Aber es ist richtig, was xls empfiehlt: scheue dich nicht, unzutreffende oder für dich unbefriedigende Passagen im Vertragsentwurf zu streichen oder zu ändern. Ganz sicher ist es unvorteilhaft, den Erhalt von Papieren oder Fahrzeug zu bestätigen, wenn das in der Realität gar nicht statt gefunden hat.

Prinzipiell ist es gar kein Problem einen Kaufvertrag einige Zeit vor der Übergabe zu unterschreiben.

Oftmals sogar logisch da der Verkäufer evtl. noch neue HU machen muss, abmelden, aufbereiten, Inspektion, oder sonst irgendwas was er erst macht wenn das Fahrzeug sicher weggeht. Das muss dann aber auch genauso im KV gereglet sein.

Auf keinen Fall sollte aber irgendeine Empfangsbestätigung o.ä. vorab unterschrieben werden.

Anzahlung sehe ich generell auch kritisch - hatte ich als Käufer noch nie. Ehrlicherweise ist die Anzahl meiner Fahrzeugkäufe aber auch sehr überschaubar.

Den beschriebenen Fall bzw. das Gebahren des Verkäufers finde ich auch irgendwie seltsam.

Ob es direkt Betrug ist, kann ich nicht sagen. Dubios und unseriös erscheint es aber auf jeden Fall.

Sowas würde mich als Käufer eher abschrecken - dann lieber ein Fahrzeug mit glaubwürdiger/belegbarer Historie von einem vertrauenserweckendem Privatmann kaufen.

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