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Auto Kennzeichen

BMW 3er E46
Themenstarteram 28. Dezember 2018 um 22:05

Guten Abend zusammen!

Ich wollte mal fragen ob man am Kennzeichen was verändern darf, sprich zb diese neue 3D Kennzeichen was man kaufen kann, könnte man eventuell selber sowas machen lassen?

Hab mal links an dem EU-Streifen auch gesehen wo Leute da in den Kreis was geklebt haben, darf man sowas machen ?

Hab im Internet gesehen, da wird für den komplett blauen Streifen ein „Bild“ verkauft wo man es drauf klebt aber unten trotzdem die EU-Sterne sind, ist denn sowas „Legal“ ?

Mit freundlichen Gruß

Beste Antwort im Thema

Jede Veränderung am gestempelten Kennzeichnen ist verboten.

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Jede Veränderung am gestempelten Kennzeichnen ist verboten.

..da es eine Urkunde darstellt.

Ich habe mich kürzlich intensiv um das Thema "Kenneichen verändern" informiert.

§10 Abs 10 der Kennzeichenzulassungsverordnung:

(10) Außer dem Kennzeichen darf nur das Unterscheidungszeichen für den Zulassungsstaat nach Artikel 37 in Verbindung mit Anhang 3 des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr (BGBl. 1977 II S. 809) am Fahrzeug angebracht werden. Für die Bundesrepublik Deutschland ist dies der Großbuchstabe „D“.

Eine Regelung, wie das EU Emblem farblich auszusehen hat gibt es nicht. Wer mehr wissen möchte hier klicken

Am linken Rand befindet sich üblicher Weise der gelbe EU Kreis mit dem Länderkennzeichen in weiß auf blauem Grund.

Dieser Bereich des Kennzeichens ist unzureichend nach der Kennzeichenzulassungsverordnung geschützt und kann in eingeschränktem Umfang verändert werden. Das D für Deutschland ist aber eine Pflichtkomponente. Der gelbe EU Sternenring hingegen wird nicht geschützt, jedoch ist das überkleben, z.B. mit einem BvB Aufkleber (oder Stinkefinger, Tierkreiszeichen o.ä.) nicht zulässig

Ich habe auf meinem Kennzeichen eine schwarze Folie mit EU Emblem in weiß draufgeklebt weil ich mit Ausnahme der drei BMW M Streifen am Grill alles in schwarz haben wollte. Es hat keine 3 Wochen gedauert und ich wurde kontrolliert und die Veränderung angefragt. Lt Ergebnis der Polizei darf ich das machen.

Es gibt dazu im Internet viele (auch kontroverse) Informationen wo man das nachlesen kann.

Ist das 3D-Kennzeichen erlaubt?

Ja, 3D-Kennzeichen sind laut § 10 der Fahrzeugzulassungsverordnung in der Regel uneingeschränkt zulassen, da es die DIN-Anforderungen erfüllt. Somit benötigen Sie keine gesonderte Eintragung in Ihre Fahrzeugpapiere. Das 3D-Nummernschild besitzt alle Standardnormen und kann mit den gängigen Halterungen am Auto befestigt werden.

Quelle: hier klicken

Und das Kennzeichen ist keine Urkunde - sondern ein Kennzeichen :) geregelt alles im §10 der Kennzeichenzulassungsverordnung

Zitat:

@RHM3 schrieb am 29. Dezember 2018 um 10:35:27 Uhr:

Ich habe mich kürzlich intensiv um das Thema "Kenneichen verändern" informiert.

§10 Abs 10 der Kennzeichenzulassungsverordnung:

(10) Außer dem Kennzeichen darf nur das Unterscheidungszeichen für den Zulassungsstaat nach Artikel 37 in Verbindung mit Anhang 3 des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr (BGBl. 1977 II S. 809) am Fahrzeug angebracht werden. Für die Bundesrepublik Deutschland ist dies der Großbuchstabe „D“.

Eine Regelung, wie das EU Emblem farblich auszusehen hat gibt es nicht. Wer mehr wissen möchte hier klicken

Am linken Rand befindet sich üblicher Weise der gelbe EU Kreis mit dem Länderkennzeichen in weiß auf blauem Grund.

Dieser Bereich des Kennzeichens ist unzureichend nach der Kennzeichenzulassungsverordnung geschützt und kann in eingeschränktem Umfang verändert werden. Das D für Deutschland ist aber eine Pflichtkomponente. Der gelbe EU Sternenring hingegen wird nicht geschützt, jedoch ist das überkleben, z.B. mit einem BvB Aufkleber (oder Stinkefinger, Tierkreiszeichen o.ä.) nicht zulässig

Ich habe auf meinem Kennzeichen eine schwarze Folie mit EU Emblem in weiß draufgeklebt weil ich mit Ausnahme der drei BMW M Streifen am Grill alles in schwarz haben wollte. Es hat keine 3 Wochen gedauert und ich wurde kontrolliert und die Veränderung angefragt. Lt Ergebnis der Polizei darf ich das machen.

Es gibt dazu im Internet viele (auch kontroverse) Informationen wo man das nachlesen kann.

Ist das 3D-Kennzeichen erlaubt?

Ja, 3D-Kennzeichen sind laut § 10 der Fahrzeugzulassungsverordnung in der Regel uneingeschränkt zulassen, da es die DIN-Anforderungen erfüllt. Somit benötigen Sie keine gesonderte Eintragung in Ihre Fahrzeugpapiere. Das 3D-Nummernschild besitzt alle Standardnormen und kann mit den gängigen Halterungen am Auto befestigt werden.

Quelle: hier klicken

Und das Kennzeichen ist keine Urkunde - sondern ein Kennzeichen :) geregelt alles im §10 der Kennzeichenzulassungsverordnung

Mhmm, lecker dein Beamer.

 

Ich persönlich finde das schwarze auch viel schöner jedoch ist mir das nicht Wert, hätte kein Bock jedes Mal deswegen aufzufallen

Themenstarteram 29. Dezember 2018 um 10:29

Vielen Dank für eure Antworten.

Mir persönlich gefällt das schwarze auch, darum wollte ich fragen!

P.s. Schicker Wagen

Zitat:

@RHM3 schrieb am 29. Dezember 2018 um 10:35:27 Uhr:

 

Und das Kennzeichen ist keine Urkunde - sondern ein Kennzeichen :) geregelt alles im §10 der Kennzeichenzulassungsverordnung

Mmh, der Anwalt ist da offenbar anderer Meinung: http://www.ra-hartmann.de/...kfz-kennzeichen-dr.-hartmann-partner.html

Moin Moin !

Zitat:

Ich habe mich kürzlich intensiv um das Thema "Kenneichen verändern" informiert.

Und warum erzählst du anstelle der dortigen Ergebnisse dann hier wieder deinen frei erfundenen Blödsinn?

Zitat:

§10 Abs 10 der Kennzeichenzulassungsverordnung

Soso , diese Verordnung würde ich doch mal gerne kennenlernen !

Zitat:

Und das Kennzeichen ist keine Urkunde - sondern ein Kennzeichen

Dann erkundige dich mal über den Begriff "zusammengesetzte Urkunde"

Und nun ist es egal , ob wir an einer Urkunde etwas ändern oder ob das Kennzeichen noch nach der Änderung der DIN entspricht , beides sind unzulässige Änderungen.


[Editiert Moorteufelchen MT-Moderation]

Und falls doch:

https://dejure.org/gesetze/StVG/22.html

MfG Volker

Warum wollen alle nur ihre Kennzeichen verändern?

Was hat man davon ?

Es gibt keine Kennzeichenzulassungsverordnung!

Was es gibt ist die FZV! Dort in Paragraph 10 steht alles drin!

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/BJNR013900011.html

Absatz 2 verbietet das bekleben mit Folien!

Zitat:

@S2-Limo schrieb am 29. Dezember 2018 um 12:48:39 Uhr:

Warum wollen alle nur ihre Kennzeichen verändern?

Was hat man davon ?

Man will halt kein Bürger ,,von der Stange,, sein, sondern seine Individualität herausstellen.

Und wenn man das nur über ein Autokennzeichen kann,...

Es gibt hierzu doch bereits ein kürzlich geschlossenes Thema.

 

https://www.motor-talk.de/.../...feld-bekleben-legal-t6435565.html?...

In dem Kürzlich geschlossenem Thread steht auch wirklich alles drin was zu dem Thema gesagt werden kann.

Link dazu ist ja auch schon da.

Viel Spass beim Lesen.

Daher beende ich das hier mal.

Moorteufelchen

Servus zusammen,

kann mir hier jemand sagen, ob diese Sticker, die den EU-Schriftzug auf dem Nummernschild überkleben rechtlich legal sind? Auf Amazon findet man diese zuhauf, durchweg mit guten Bewertungen. Würde mir nämlich gerne das Vereinswappen meines Lieblingvereins oder das Bundesland draufkleben.

Im Netz liest man verschiedenes. Habe aber mehrere Beiträge gelesen, dass man von schlecht informierten Polizeibeamten oder Knöllchenverteilerinnen vom Ordnungsamt gerne mal einen Bußgeldbescheid reingedrückt bekommt - diese dann aber nach Einspruch fallengelassen wurden oder vor Gericht wieder einkassiert wurden...?

Am schlüssigsten ist mir dabei noch der Beitrag in einem ADAC Forum aufgefallen. Dort steht:

Zitat:

Man darf das Kennzeichen nicht verändern, das Gesetz verbietet aber nicht Veränderungen am Kennzeichenschild vorzunehmen! Es ist nicht strafbar Das Euro-Feld zu überkleben!

Nach §10 Abs. 10 FZV darf außer dem Kennzeichen nur das Unterscheidungszeichen für den Zulassungsstaat angebracht werden.

Der §10 Abs. 2 Satz 2 der FZV widerspricht diesem in Verbindung mit der Anlage 4. Was zufolge hat, dass das EU-Zeichen somit keinen Bestandsschutz hat! Zumal der §10 Abs. 2 Satz 2 FZV nicht im §48 FZV als Ordnungswidrigkeit aufgenommen ist.

Mit dem EU-Zeichen wird ein Staat dargelegt, den es nicht gibt. Denn laut §10 Abs. 10 darf ja nur der Zulassungsstaat angebracht werden. Die EU ist kein Zulassungsstaat und somit hat das EU-Zeichen keinen Bestandsschutz auf dem Kennzeichenschild.

Selbst das „D“ hat theoretisch auf dem Kennzeichenschild nichts zu suchen, da es dem §10 Abs. 1 (schwarze Schrift auf weißem Grund) in Verbindung mit §10 Abs. 10 FZV widerspricht.

Hab die entsprechenden Paragraphen durchgelesen und alles klingt nachvollziehbar.

§10 FZV

Was meint ihr?

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Nummernschildsticker über EU-Schriftzug' überführt.]

https://www.motor-talk.de/forum/auto-kennzeichen-t6519479.html?page=0

 

Und in dem Thema gibt es einen Link zu einem anderen Thema.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Nummernschildsticker über EU-Schriftzug' überführt.]

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