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Auto kurzfristig nach Verkauf abmelden

Themenstarteram 6. August 2024 um 11:52

Hallo zusammen,

bitte helft mir mal beim Denken.

Am Sonntag möchte jemand vorbeikommen und mein noch angemeldetes Auto kaufen. Er (vermutlich ein Gebrauchtwagenhändler) meinte, ich solle mich um die Abmeldung kümmern.

Da ich das Auto – solange es nicht verkauft ist – noch nutzen kann und das angemeldete Auto ja auch von Interessenten probegefahren werden soll, habe ich jetzt folgendes Problem:

Was, wenn ich das Auto vorab abmelde, dann kommt der potenzielle Käufer entweder erst gar nicht am Sonntag oder nimmt es doch nicht mit? Dann habe ich ein abgemeldetes Auto, das ich und andere nicht mehr ohne Übergangskennzeichen nutzen können.

Und wenn ich das Auto angemeldet übergebe, weil der Interessent tatsächlich kommt und kauft, dann kann ich ja mangels Papiere (die ja dann der Käufer hat) das Auto selbst nicht mehr abmelden.

Hat irgendjemand eine Idee, was hier am schlausten zu tun ist?

Ich habe z.B. von Online-Abmeldungen binnen 2 Minuten gelesen. Funktioniert es, dass direkt nach Unterzeichnung des Kaufvertrages, online abgemeldet wird? Da ist dann die Rede von irgendeinem Barcode auf der Zulassungsbescheinigung und den Nummernschildern.

Grüße,

Tasnal

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25 Antworten

Funktioniert nur, wenn du im Fahrzeugschein das kleine Feld hast, wo du die Abdeckung freirubbeln musst. Der Barcode bei den Kennzeichen dürfte unter dem Zulassungssiegel sein.

Bei meiner Zulassung von 2017 ist das Feld auf der Rückseite der ZBI, hat einen grünen Rand, innen grau mit Schrift.

Und der LK muss aktuell an ikfz teilnehmen können.

Sonst nutzen auch die SI Codes auf Kennzeichen und ZB1 nichts.

Das wäre dann typisch für diese Land - die Codes vergeben, aber für nichts. Doch halt, könnte ja sein, dass irgendwann in grauer Zukunft auch dieser Landkreis teilnimmt...

Hi Tasnal,

du kannst das Auto angemeldet lassen. Um Probleme nach dem Verkauf zu minimieren solltest du direkt nach dem Verkauf und der Übergabe ein E-Mail und ein Fax an die Behörde UND die Versicherung senden und über den Verkauf und die Übergabezeit (sollte im Kaufvertrag festgehalten werden) informieren. Die Versicherung sollte gekündigt werden und bei der Behörde sollte die Abmeldung beantragt werden. So ist jedenfalls erst mal der Übergang der Verantwortung rechtlich fixiert. Es ist ja unwahrscheinlich, dass dein Auto für eine Straftat genutzt oder in einen Unfall verwickelt wird.

Die Aufgabe der Behörde ist dann, das Fahrzeug wieder anzumelden und sich ggf. an den Käufer zu wenden. Der Käufer wird dann am Montag das Fahrzeug mit den Nummernschildern und den Wagen ummelden. Fahren ist ja für ihn gefährlich, denn er fährt ohne Versicherung.

Bisher hatte ich so nie Schwierigkeiten, weder bei der Polizei noch bei der Versicherung. Nur einmal hat sich die Meldestelle bei mir gemeldet, weil der Wagen nicht umgemeldet wurde. Ich sollte den Kaufvertrag vorlegen. das hab ich gemacht und dann war das für mich erledigt. Darum würde ich den Kaufvertrag als Kopie mit an Versicherung und Behörde senden.

So kann der Verkäufer noch am Sonntag nach hause fahren und alles ist ok.

Ich hoffe diese Antwort ist OK.

Gruß Wolfgang

"Für einen Antrag auf Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

Das außer Betrieb zu setzende Fahrzeug muss aktuell zugelassen sein, wobei die Zulassung nach dem 01.01.2015 erfolgt sein muss.

Das Kennzeichen selbst und die auf den Kennzeichen und der Zulassungsbescheinigung Teil 1 freigelegten Sicherheitscodes müssen bekannt sein.

Wichtig: Sobald auf den Kennzeichen bzw. auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ein freigelegter Sicherheitscode erkennbar ist, darf das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden."

So steht es auf der Homepage hier. Wobei sich mir die Frage aufdrängt, ob man nur die örtliche Zulassungsstelle nehmen kann, schließlich die "analoge" Abmeldung deutschlandweit möglich. Vielleicht - wenn die eigene iKfz nicht anbietet - dort mal nachfragen.

@aussi-dingo : Mit dem Verkauf und Übergabe des angemeldeten Fahrzeugs geht der Versicherungsvertrag (ohne SFR usw.) auf den Erwerber über. Und erkläre mir doch bitte mal, wie die Abmeldung beantragt werden soll, wenn der Händler ZB I und Kennzeichen mitgenommen hat.

Schaut man, was zur Abmeldung benötigt wird, dann kannst du einfach nach dem erfolgreichen Verkauf mit Kennzeichen und ZB 1 (Fahrzeugschein) auf die Zulassungstelle und das Fahrzeug abmelden.

https://www.wiesbaden.de/vv/produkte/31/141010100000210736.php

Toller Tipp - der Händler will am Sonntag kommen und das abgemeldete Fahrzeug mitnehmen. Der TE möchte aber vor Abschluss des Kaufvertrages nicht abmelden.

Deinem Tipp nach fährt er dann am Sonntag zu Zulassungsstelle...

Oder lässt sich der Händler darauf ein, die ZB I nicht sofort zu erhalten und die wird dann auf dem Postweg nachgeschickt und kommt irgendwann an - oder auch nicht?

Solche Geschäfte lässt man am Wochenende besser sein.

Entweder der Händler bringt ein Anhänger mit oder rote Kennzeichen sonst würde ich die Finger davon lassen.

Muss ja jeder selber wissen....

Ich würde mein Fahrzeug nicht ohne Sicherheitsleistung abmelden, bevor der Vertrag samt Kaufpreiszahlung nicht in trockenen Tüchern ist.

Mitnehmen geht, aber auch nur gegen Sicherheitsleistung, bis die Abmeldung nachweislich vollzogen wurde.

Lieber Peter,

Darum hat sich bei mir das Kraftverkehrsamt selber gekümmert. Als der Käufer die Ummeldung nicht vorgenommen hat, hat das KVA bei mir die Übergabe durch den Kaufvertrag erfragt und damit war ich aus dem Schneider. Ich dachte das hab ich mitgeteilt.

Ob das alle KVAs so entspannt sehen, kann ich natürlich nicht wissen.

Wenn es ein Händler ist oder auch ein Privatmann mit Roten Nummern oder einem Hänger kommt, dann kannst du ja die Nummernschilder und den Fahrzeugschein behalten und das Auto am nächsten Tag selber abmelden. Das dürfte kein Hindernis sein.

Der Verkäufer will ja nur sicher stellen, dass das Auto keinen Unfall baut oder unter seinem Namen Zu lasten seiner Steuern und Versicherung weiter genutzt wird.

Gruß Wolfgang

Wichtig ist jedenfalls, dass man es mit einem Aufkäufer zu tun hat, der nachweislich seinen festen Wohnsitz in Deutschland hat. Also dessen Personalausweis kopieren.

Ist es ein Ausländer ohne festen Wohnsitz in Deutschland, würde ich dem nicht ohne weiteres, das angemeldete Fahrzeug aushändigen.

Kaufvertrag nach ADAC-Muster, incl.der beiden Mitteilungen an die Zulassungsstelle und die Versicherung, alles ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben, ist Voraussetzung.

Themenstarteram 6. August 2024 um 15:24

Danke für die zahlreichen Rückmeldungen.

Ich habe jetzt gesehen, dass auf meinem Fahrzeugschein tatsächlich auch schon dieses Aufrubbeldingens zur Abmeldung drauf ist. Anscheinend könnte ich das dann also wirklich kurzfristig nach dem Verkauf online machen. Jetzt hoffe ich nur, dass das auch bei Übergabe klappt.

Seinen Ausweis wollte mir der Interessent vorher allerdings nicht als Kopie zuschicken. Dafür hat er mir Name und Adresse geschickt: irgendjemand irgendwo in der Ukraine.

Wenn bar bezahlt wird und ich das Auto gleichzeitig online abmelden kann, gäbe es dann noch irgendetwas zu beachten? Sprich: könnte man dann auch an Donald Duck laut Kaufvertrag verkaufen oder muss man sich darum kümmern, dass die Angaben korrekt sind?

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