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Auto Leasing 1% Regelung & Zuzahlung (Netto-Bruttoabzug)
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage wo ich mir gerade echt den Kopf zerbreche.
Ich habe vertraglich mit meinen AG vereinbart das ich ein KFZ mit einer monatlichen Leasingrate von bis zu 500Euro incl. Versicherung und Steuer erhalten kann und diese dann z.b. über die 1% Regelung versteuere.
Jetzt habe ich mir ein Fahrzeug ausgesucht, welches in Summe auf z.B. 650 Euro im Monat kommt (incl. allem)
Der AG machte mir folgenden Vorschlag die Differenz auszugleichen / zu zahlen
1. Abzug vom jährlichen Bonus
2. Abzug vom monatlichen Brutto Lohn
Ich hatte dann mit einem Kumpel gesprochen der meinte es sollte eigentlich ein Nettoabzug sein und das am besten monatlich, da man es dann abrechnungstechnisch auch bei der Steuer besser zuordnen kann.
Das mit der Zuordnung verstehe ich aber was ist jetzt richtig. ein ButtoAbzug oder NettoAbzug?
Ich habe den AG auch gebeten bei seinem Steuerberater das mal zu erfragen. Der meinte dann das es für mich gleich bleiben würde.
aber ich dachte jetzt nicht wirklich das das stimmt.
Kann mich hier bitte jemand aufschlauen?
Vielen Vielen Dank
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17 Antworten
Die EUR 150 mindern als Zuzahlung den Sachbezug und werden natürlich monatlich vom netto abgezogen.
Stell es Dir einfach so vor, als wenn Du den Wagen selbst komplett bezahlst. Dann würde die Zahlung auch aus dem Netto kommen.
Die 150 Euro werden dir Netto fehlen, der Staat schenkt dir nichts dazu.
Dankeschön - wird das dann irgendwie irgendwo auf das Brutto draufgerechnet? Schmälert es irgendwas?
Ich verstehe nicht warum ich mir das jetzt auch noch auswählen darf - denn der AG meinte er macht das was ich will.
Der Eigenanteil wird dir bei der Versteuerung mit 1% + 0,03% * Entfernungskilometer angerechnet.
Zitat:
@hydrou schrieb am 28. Januar 2019 um 18:10:35 Uhr:
Der Eigenanteil wird dir bei der Versteuerung mit 1% + 0,03% * Entfernungskilometer angerechnet.
Sorry ist das erste mal das ich Eigenanteil habe - deshalb verstehe ich es nicht so ganz
Ps ich habe keine Entfernungskilometer
Homeoffice?
Du musst den Firmenwagen mit 1% BLP versteuern. Das ist doch bisher wohl auch schon so bei dir gewesen. Nun mindert dein Eigenanteil diese Steuerlast und wird entsprechend damit verrechnet.
Ja genau - ich habe Home Office,
Das mit den BLP und 1% ist mir klar.
Aber was ist richtig?
Das was der AG da machen will das er es von Brutto abzieht und sonst nichts
oder wäre es richtig/schlauer und auch besser für mich und auch Gesetzeskonform als nettoabzug?
Aber wie sieht dann eine Rechnung aus?
Danke
Zitat:
@SteUm schrieb am 28. Januar 2019 um 18:50:44 Uhr:
Das was der AG da machen will das er es von Brutto abzieht und sonst nichts
oder wäre es richtig/schlauer und auch besser für mich und auch Gesetzeskonform als nettoabzug?
Schlauer wäre es mit Gehaltsumwandlung - sprich du vereinbarst mit deinem AG, dass du auf 150,- deines Bruttolohns verzichtest. Kriegst dafür je nach deinem Steuersatz ca. 80 € Netto weniger.
Darfst aber nicht vergessen, dass dadurch dein ALG1- und Rentenanspruch schrumpft.
Zitat:
@ru86 schrieb am 29. Januar 2019 um 09:38:39 Uhr:
Zitat:
@SteUm schrieb am 28. Januar 2019 um 18:50:44 Uhr:
Das was der AG da machen will das er es von Brutto abzieht und sonst nichts
oder wäre es richtig/schlauer und auch besser für mich und auch Gesetzeskonform als nettoabzug?
Schlauer wäre es mit Gehaltsumwandlung - sprich du vereinbarst mit deinem AG, dass du auf 150,- deines Bruttolohns verzichtest. Kriegst dafür je nach deinem Steuersatz ca. 80 € Netto weniger.
Darfst aber nicht vergessen, dass dadurch dein ALG1- und Rentenanspruch schrumpft.
Ok danke - aber steuerlich kann ich das nicht irgendwie besser hinbekommen?
Mir wurde gesagt, dass wenn ich es als Nettoabzug mache bei der privaten Steuererklärung geltend machen kann.? Ich bin gerade total verwirrt
Wenn dein Arbeitgeber es macht (eher unwahrscheinlich), kann es als Nutzungsentgeld geltend gemacht werden. Das wird dann gegen den GWV aufgerechnet, wodurch es für dich wesentlich preisgünstiger wird (bei einem LF von 1% wäre dann der GWV €0,-). Für den AG bedeutet das aber höhere Sozialabgaben (da dein Brutto nicht sinkt) und eine aufwendige Abrechnung. Daher macht das idR kein AG
Zitat:
@jansens77 schrieb am 29. Januar 2019 um 15:26:07 Uhr:
Wenn dein Arbeitgeber es macht (eher unwahrscheinlich), kann es als Nutzungsentgeld geltend gemacht werden. Das wird dann gegen den GWV aufgerechnet, wodurch es für dich wesentlich preisgünstiger wird (bei einem LF von 1% wäre dann der GWV €0,-). Für den AG bedeutet das aber höhere Sozialabgaben (da dein Brutto nicht sinkt) und eine aufwendige Abrechnung. Daher macht das idR kein AG
Hallo Jansens77,
danke für deine Antwort.
folgender wortlaut:
" ob Bruttoabzug oder Nettozuzahlung. Von daher mache ich so, wie du es möchtest."
Deshalb bin ich so unschlüssig!
Zitat:
@jansens77 schrieb am 29. Januar 2019 um 15:26:07 Uhr:
Wenn dein Arbeitgeber es macht (eher unwahrscheinlich), kann es als Nutzungsentgeld geltend gemacht werden. Das wird dann gegen den GWV aufgerechnet, wodurch es für dich wesentlich preisgünstiger wird (bei einem LF von 1% wäre dann der GWV €0,-).
Er muss ja nicht die komplette Leasingrate aus eigener Tasche zahlen, sondern nur 150,-
Kommt also nicht auf GWV gleich Null.
Zitat:
@ru86 schrieb am 29. Januar 2019 um 09:38:39 Uhr:
Zitat:
@SteUm schrieb am 28. Januar 2019 um 18:50:44 Uhr:
Das was der AG da machen will das er es von Brutto abzieht und sonst nichts
oder wäre es richtig/schlauer und auch besser für mich und auch Gesetzeskonform als nettoabzug?
Schlauer wäre es mit Gehaltsumwandlung - sprich du vereinbarst mit deinem AG, dass du auf 150,- deines Bruttolohns verzichtest. Kriegst dafür je nach deinem Steuersatz ca. 80 € Netto weniger.
Darfst aber nicht vergessen, dass dadurch dein ALG1- und Rentenanspruch schrumpft.
muss mich selber korrigieren. Sowohl mit Gehaltsumwandlung als auch mit Eigenbeteiligung kommt man aufs gleiche hinaus. Centgenau!
Zitat:
@ru86 schrieb am 29. Januar 2019 um 20:08:40 Uhr:
Zitat:
@ru86 schrieb am 29. Januar 2019 um 09:38:39 Uhr:
Schlauer wäre es mit Gehaltsumwandlung - sprich du vereinbarst mit deinem AG, dass du auf 150,- deines Bruttolohns verzichtest. Kriegst dafür je nach deinem Steuersatz ca. 80 € Netto weniger.
Darfst aber nicht vergessen, dass dadurch dein ALG1- und Rentenanspruch schrumpft.
muss mich selber korrigieren. Sowohl mit Gehaltsumwandlung als auch mit Eigenbeteiligung kommt man aufs gleiche hinaus. Centgenau!
Vielen Dank - das heißt es ist total egal was ich mache?