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Auto mit deutscher Zulassung IN Polen an Polen verkaufen
Was ist zu tun,Autoverkauf IN Polen wenn ich mein Auto mit deutscher Zulassung innnerhalb von Polen an einen Polen verkaufen möchte ????
Beste Antwort im Thema
Hmm, abmelden müsste eigentlich bei jeder deutschen Zulassungsstelle gehen, man muss nicht in den eigenen Kreis fahren.
Grüße
Steini
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14 Antworten
Ich würde mal sagen, ganz normaler Kaufvertrag, möglicherweise gibts irgendwo (z.B. ADAC) entsprechende Vorlagen.
Um die Papiere für die polnische Zulassung muß sich der Käufer kümmern.
Ist jetzt aber auch nicht unbedingt ein Thema für die Rubrik 'Versicherung', oder?
Warum hast Du eigentlich eine Mailadresse in Deinem Beitrag versteckt? Spammer werden hier nicht gerne gesehen.
Papiere,Brief+Schein,Schilder mit nach Deutschland nehmen und hier abmelden !Geht nicht anders.
Machst Du jetzt für jeden neuen Fragepunkt einen neuen Thread auf? Lass es lieber.
Zitat:
Original geschrieben von mobile-freizeit
Papiere,Brief+Schein,Schilder mit nach Deutschland nehmen und hier abmelden !Geht nicht anders.
Das Auto ist doch schon in Deutschland
Zitat:
Original geschrieben von Eva-Maria123
Was ist zu tun,Autoverkauf IN Polen wenn ich mein Auto mit deutscher Zulassung innnerhalb von Polen an einen Polen verkaufen möchte ????
Wo steht denn, daß das Auto in Deutschland ist ?
Ihr verwirrt mich alle!
Also nochmal Klartext: Mein Auto ist mit mir in PL, da ich hier zu tun habe. Ich möchte einfach nur wissen, ob ich es persönlich in Deutschland abmelden bevor ich es in PL verkaufen kann, oder einfach verkaufen kann und dann schriflich oder wie auch immer abmelden kann. Ich möchte mir einfach die Fahrerei ersparen.
Zitat:
Original geschrieben von mobile-freizeit
Zitat:
Original geschrieben von Eva-Maria123
Was ist zu tun,Autoverkauf IN Polen wenn ich mein Auto mit deutscher Zulassung innnerhalb von Polen an einen Polen verkaufen möchte ????
Wo steht denn, daß das Auto in Deutschland ist ?
Es steht auch nirgends, daß es in Polen ist
Das wurde erst nach Deinem Posting aufgelöst.
Zitat:
Ihr verwirrt mich alle!
Also nochmal Klartext: Mein Auto ist mit mir in PL, da ich hier zu tun habe. Ich möchte einfach nur wissen, ob ich es persönlich in Deutschland abmelden bevor ich es in PL verkaufen kann, oder einfach verkaufen kann und dann schriflich oder wie auch immer abmelden kann. Ich möchte mir einfach die Fahrerei ersparen.
Dein Auto hat deutsche Papiere und ein deutsches Kennzeichen. Also mußt Du es selbst in Deutschland abmelden.
Natürlich muß da nicht das gesamte Auto hin, aber Du musst mit den Papieren und dem Kennzeichen zu der Zulassungsbehörde, in dessen Kreis das Fahrzeug aktuell zugelassen ist. Schriftlich abmelden geht nicht, die Kennzeichen müssen persönlich vorgelegt werden.
Ggf. brauchst Du noch andere Dokumente, das hängt von der Zulassungsstelle ab, dort würde ich mal anrufen.
Und wenn Du es nicht selbst abmelden kannst, mußt Du dem der das Fahrzeug abmelden soll eine Vollmacht mitgeben.
Auf jeden Fall aber bei der deutschen Zulassung nachfragen, so ein Forum hier kann nur ein Anhalt sein. Auf keinen Fall darfst Du das Fahrzeug im angemeldeten Zustand ins Ausland verkaufen und das dann nachträglich bei der Zulassungsstelle anzeigen.
Hmm, abmelden müsste eigentlich bei jeder deutschen Zulassungsstelle gehen, man muss nicht in den eigenen Kreis fahren.
Grüße
Steini
To the best of my knowledge:
Für Ausfuhr nach Polen werden Ausfuhrkennzeichen benötigt
www.duesseldorf.de/kfz/zulassung/dienste/ausfuhr.shtml
Nach Verkauf in PL muss Auto in GE abgemeldet werden. Hierzu sind Fahrzeugbrief,
- Schein und - Kennzeichen vorzulegen sowie eine formlose Erklärung über Verbleib des Fahrzeuges abzugeben.
Anschließend ist der Fahrzeugschein dem Käufer zuzusenden, da dieser für Zulassung in Polen benötigt wird.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
To the best of my knowledge:
Für Ausfuhr nach Polen werden Ausfuhrkennzeichen benötigt
www.duesseldorf.de/kfz/zulassung/dienste/ausfuhr.shtml
Nach Verkauf in PL muss Auto in GE abgemeldet werden. Hierzu sind Fahrzeugbrief,
- Schein und - Kennzeichen vorzulegen sowie eine formlose Erklärung über Verbleib des Fahrzeuges abzugeben.
Anschließend ist der Fahrzeugschein dem Käufer zuzusenden, da dieser für Zulassung in Polen benötigt wird.
O.
Das ist aber IMHO nicht sache des Verkäufers, sondern des Käufers. Mit einem deutschen Fahrzeugschein/Brief kann man in Polen kein Fahrzeug zulassen, da müssen neue nationale Papiere ausgestellt werden. Die deutschen Papiere können natürlich als Grundlage dienen, aber auch das braucht den Verkäufer nicht zu interessieren.
Der Verkäufer braucht nur das Fahrzeug abzumelden und eine Kopie des (Ver)-kaufvertrags aufzubewahren. Ob der neue Besitzer den Wagen dann ins Ausland schafft, ins Wohnzimmer stellt oder Blumen drin züchtet spielt für den Verkäufer keine Rolle.
Aufgrund der vielen kontroversen Meinungen dazu ist auf jeden Fall eine Kontaktaufnahme mit der Zulassungsbehörde dringend angeraten.
Wir haben unseren Renault als EU-Fahrzeug gekauft. Der Händler in NL hat das Fahrzeug mitsamt der niederländischen Papiere an unseren Händler in Deutschland übergeben. Der wiederum hat eine Bescheinigung über das Fahrzeug ausgestellt, mit der konnten wir den Wagen zulassen, neue Papiere wurden ausgestellt. Der Händler in NL hatte hiermit überhaupt nichts mehr zu tun.
Ist ja im vorliegenden Fall prinzipiell auch nix anderes, nur daß bei uns noch ein Zwischenhändler im Spiel war.
Zitat:
Original geschrieben von kerberos
Der Verkäufer braucht nur das Fahrzeug abzumelden und eine Kopie des (Ver)-kaufvertrags aufzubewahren. Ob der neue Besitzer den Wagen dann ins Ausland schafft, ins Wohnzimmer stellt oder Blumen drin züchtet spielt für den Verkäufer keine Rolle.
Das ist zutreffend, wenn der Wagen in Deutschland verkauft wird.
TE hat aber betont, dass er mit dem PKW nach Polen fahren will und diesen in Polen verkaufen will. Dann sind Ausfuhrkennzeichen m.E. notwendig.
O.
Wenn der Wagen schon in Polen ist, kann er mit Nummernschildern und den Papieren den Wagen in Deutschland abmelden.
Natürlich darf der Wagen dann in Polen gar nicht mehr bewegt werden. Genauso gut kann der Wagen z.B. auf einem Transporter nach Polen gebracht werden.
Mal ganz praktisch gedacht:
Der Verkäufer fährt mit dem Wagen nach Deutschland zur Zulassung. Hinter ihm fährt der polnische Käufer mit einem Transporter. Bei der Zulassungsstelle wird der Wagen nach Abmeldung auf den Transporter geladen und wieder nach Polen gebracht.
Hier ist IMHO keinerlei Ausfuhrkennzeichen notwendig. Oder glaubst Du, daß die ganzen osteuropäischen Kleintransporter mit ihren aufgeladenen Fahrzeugen aus Deutschland für jedes Fahrzeug die von Dir genannten Unterlagen dabei haben? Ich nicht.
Zitat:
Original geschrieben von kerberos
Wenn der Wagen schon in Polen ist, kann er mit Nummernschildern und den Papieren den Wagen in Deutschland abmelden.
Natürlich darf der Wagen dann in Polen gar nicht mehr bewegt werden. Genauso gut kann der Wagen z.B. auf einem Transporter nach Polen gebracht werden.
Mal ganz praktisch gedacht:
Der Verkäufer fährt mit dem Wagen nach Deutschland zur Zulassung. Hinter ihm fährt der polnische Käufer mit einem Transporter. Bei der Zulassungsstelle wird der Wagen nach Abmeldung auf den Transporter geladen und wieder nach Polen gebracht.
Hier ist IMHO keinerlei Ausfuhrkennzeichen notwendig. Oder glaubst Du, daß die ganzen osteuropäischen Kleintransporter mit ihren aufgeladenen Fahrzeugen aus Deutschland für jedes Fahrzeug die von Dir genannten Unterlagen dabei haben? Ich nicht.
Das zu verkaufende Fahrzeug des TE soll mit eigener Kraft ins Ausland gebracht werden, wie der TE mehrfach betont hat, und nicht auf einem Anhänger. Pkw kann, wenn er mit den üblichen Nummernschildern ins Ausland verbracht und dort verkauft wurde, m.E. hier in GE nicht ohne weiteres abgemeldet werden.
Quintessenz der ganzen Diskussion hier:
Rücksprache mit der Kfz-Zulasungsstelle nehmen. Sie ist Herrin des Verfahrens.
O.
Der Wagen soll nicht mit eigener Kraft nach Polen bewegt werden, denn er befindet sich ja bereits dort (siehe Ausgangsthread)
Es wäre also die leichteste Möglichkeit, einfach die Schilder abzumontieren, mit einem anderen Wagen die Zulassungsstelle aufzusuchen und dann den (immer noch in Polen befindlichen) Wagen abzumelden.
Funktioniert natürlich nur, wenn auch ein anderes Fahrzeug zur Verfügung steht.
Deinem letzten Satz ist aber nichts mehr hinzuzufügen.