auto mit totalschaden verkaufen....
hallo
ich stehe kurz davor meinen bmw mit totalschaden zu verkaufen!
das auto wird definitiv nie wieder angemeldet werden also meine frage!
ich weiß, dass nach 2jahren nachdem das auto abgemeldet worden ist an dem letzten halter ein brief von irgend einer behörde geht indem um eine entsorgungsbescheinigung gebeten wird!
wie regele ich das, dass das nach dem verkauf nicht mehr an mich geht, bzw auf was habe ich bei dem verkauf zu achten?
mfg
alex
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10 Antworten
Kann man beim Abmelden vom Auto nicht angeben, daß es keine vorrübergehende Stilllegung, sondern eine "endgültige" Stilllegung ist? Bin mir da nicht ganz sicher, aber frag doch einfach mal bei der Zulassungsbehörde nach.
Kaufvertrag
Endgültig stillgelegt werden kann ein Fahrzeug meines Wissens nur mit Verwertungsnachweis (also Fahrzeug beim Verwerter abgeben und dann mit dem Nachweis abmelden.) In Deinem Falle kannst Du das Fahrzeug nur vorübergehend stillegen und dann abgemeldet verkaufen. Auf jeden Fall einen Kaufvertrag machen und gut aufheben, sollte der neue Besitzer den Wagen anschließend irgendwo im Wald entsorgen, wird sich die zuständige Behörde an Dich als letzten Halter wenden und Dir die Entsorgungskosten auferlegen. (Ist laut Gesetz so zulässig, da bringt Dir auch ein Kaufvertrag nichts.) Dann hast Du das Problem, daß Du die Kosten beim Käufer einklagen mußt, also schau Dir die Leute gut an, die den Wagen kaufen würden. (Insbesondere würde ich nur an jemanden verkaufen, der in Deutschland wohnt.) Am sichersten für Dich wäre die Variante, daß der Käufer den Wagen mindestens einen Tag auf sich anmeldet (vorausgesetzt er hat noch TÜV und AU, denn die würde er ja im jetzigen Zustand sicherlich nicht mehr bekommen) aber darauf wird sich wohl kein Käufer einlassen.
Laß dir beim ausfüllen des KV auf jeden fall den Ausweis zeigen und trage auch die Ausweisnummer in den KV ein. Sollte der Wagen dann irgendwo illegal entsorgt worden sein, dann wird, wie daniel.krueger schreibt, sich die Behörde an Dich als letzten zu ermittelten Halter wenden.
Doch im Weiteren muß ich daniel widersprechen, denn kannst du dann zu deiner Entlastung den KV vorzeigen und kann die Behörde so den Käufer ermitteln, dann wird sie sich an diesen wenden und du bist in der Regel aus dem Schneider.
So kenn ich das von den Fällen, die mir bis etz untergekommen sind. Ob außerhalb von Bayern die Praxis anders is, kann ich nicht sagen, sollte aber eigentlich auch so sein.
Auch, ein Käufer mit Hauptwohnsitz in D-land is natürlich von Vorteil. Bei ausländichen Käufern könnte es sein, daß du trotz KV herangezogen wirst.
nicht nur die ausweisnummer aufschreiben, kopier den ausweis! beidseitig natürlich
@ hirsetier:
Meines Wissens nach sieht die Gesetzeslage so aus, daß die Entsorgungskosten auf jeden Fall dem letzten Halter auferlegt werden können, auch wenn dieser den Verkauf nachweisen kann. Ob sich in so einem Falle die zuständige Behörde an den neuen Besitzer oder an den letzten Halter wendet, liegt dann letztendlich in deren Ermessen. Auf jeden Fall wird man sich an den letzten Halter wenden, wenn der neue Besitzer nicht ausfindig zu machen ist oder wenn bei ihm nichts zu holen ist.
Egal, ob die Entsorgung auf das Straßen- und Wegegesetzt oder auf das Abfallrechts stützt, ist der richtige Adressat immer der letzte Eigentümer. Dieser ist auf jeden Fall der im KV genannte Käufer.
Die Behörde wird sich zuerst immer an den letzten Halter wenden, weil sie diesen selbst ermitteln kann. Kann der Halter den Verkauf nachweisen (mittels KV), und konnte die Behörde den Käufer ermitteln und stellt dennoch dem Halter die Kosten in Rechnung, dann wirds wohl so sein, daß wenn der Halter Widerspruch einlegt, der Widerspruch sicherlich erfolgreich sein wird (zumindest bei mir )
Kann die Behörde den Käufer nicht ermitteln, da haste recht, da is dann der letzte Halter dran. Eine Mittellosigkeit des BEKANNTEN Käufers sollte nicht das Problem des Verkäufers sein. Bei einem rechtlich sauberen Bescheid wird sich die Behörde nicht den solventeren aussuchen können. Sonst könnte die Behörde, falls der letzte Halter nich solvent ist, ja auch zu dem Vorletzten Halter gehen. Die Rechtstellung des Halters ist der des Eigentümers gleichzustellen meiner Meinung nach. Und so ist immer der letzte Eigentümer des Wagens dran. Ist dieser aber nicht als letzter Halter eingetragen, so ist eben der Umweg über den letzten Halter zu machen.
Zitat:
Original geschrieben von daniel.krueger
Endgültig stillgelegt werden kann ein Fahrzeug meines Wissens nur mit Verwertungsnachweis (also Fahrzeug beim Verwerter abgeben und dann mit dem Nachweis abmelden.) In Deinem Falle kannst Du das Fahrzeug nur vorübergehend stillegen und dann abgemeldet verkaufen. Auf jeden Fall einen Kaufvertrag machen und gut aufheben, sollte der neue Besitzer den Wagen anschließend irgendwo im Wald entsorgen, wird sich die zuständige Behörde an Dich als letzten Halter wenden und Dir die Entsorgungskosten auferlegen. (Ist laut Gesetz so zulässig, da bringt Dir auch ein Kaufvertrag nichts.) Dann hast Du das Problem, daß Du die Kosten beim Käufer einklagen mußt, also schau Dir die Leute gut an, die den Wagen kaufen würden. (Insbesondere würde ich nur an jemanden verkaufen, der in Deutschland wohnt.) Am sichersten für Dich wäre die Variante, daß der Käufer den Wagen mindestens einen Tag auf sich anmeldet (vorausgesetzt er hat noch TÜV und AU, denn die würde er ja im jetzigen Zustand sicherlich nicht mehr bekommen) aber darauf wird sich wohl kein Käufer einlassen.
das ist nicht war denn ich hatte kurz nach der wende (DDR zuwachs an Deutschland) einen Golf eins nach Russland verkauft und der wurde in einem Landschaftsschutzgebiet entsorgt die Kosten um die 10 000 DM, da ich einen gültigen Kaufvertrag besaß mußte sich die Kripo die bei mir vor der Tür stand wieder gehen, das eiziege was ich dir Rate nie das Orginal sondern nur eine Kopie der Kripo mitzugeben denn wenn du das orginal mitgibst und das weg ist (auch bei denen verschwindet was) hast du die A.... karte. der Kaufvertrag ist Rechtsgültig mit übergabe des Fahrzeugs und der Papiere und somit liegt die Verantwortung beim Käufer.
LG
Zitat:
Original geschrieben von Columbus0769
Zitat:
Original geschrieben von daniel.krueger
Endgültig stillgelegt werden kann ein Fahrzeug meines Wissens nur mit Verwertungsnachweis (also Fahrzeug beim Verwerter abgeben und dann mit dem Nachweis abmelden.) In Deinem Falle kannst Du das Fahrzeug nur vorübergehend stillegen und dann abgemeldet verkaufen. Auf jeden Fall einen Kaufvertrag machen und gut aufheben, sollte der neue Besitzer den Wagen anschließend irgendwo im Wald entsorgen, wird sich die zuständige Behörde an Dich als letzten Halter wenden und Dir die Entsorgungskosten auferlegen. (Ist laut Gesetz so zulässig, da bringt Dir auch ein Kaufvertrag nichts.) Dann hast Du das Problem, daß Du die Kosten beim Käufer einklagen mußt, also schau Dir die Leute gut an, die den Wagen kaufen würden. (Insbesondere würde ich nur an jemanden verkaufen, der in Deutschland wohnt.) Am sichersten für Dich wäre die Variante, daß der Käufer den Wagen mindestens einen Tag auf sich anmeldet (vorausgesetzt er hat noch TÜV und AU, denn die würde er ja im jetzigen Zustand sicherlich nicht mehr bekommen) aber darauf wird sich wohl kein Käufer einlassen.
das ist nicht war denn ich hatte kurz nach der wende (DDR zuwachs an Deutschland) einen Golf eins nach Russland verkauft und der wurde in einem Landschaftsschutzgebiet entsorgt die Kosten um die 10 000 DM, da ich einen gültigen Kaufvertrag besaß mußte sich die Kripo die bei mir vor der Tür stand wieder gehen, das eiziege was ich dir Rate nie das Orginal sondern nur eine Kopie der Kripo mitzugeben denn wenn du das orginal mitgibst und das weg ist (auch bei denen verschwindet was) hast du die A.... karte. der Kaufvertrag ist Rechtsgültig mit übergabe des Fahrzeugs und der Papiere und somit liegt die Verantwortung beim Käufer.
LG
schrieb es 5 jahre später
Zitat:
Original geschrieben von T5cruiser
Zitat:
Original geschrieben von Columbus0769
das ist nicht war denn ich hatte kurz nach der wende (DDR zuwachs an Deutschland) einen Golf eins nach Russland verkauft und der wurde in einem Landschaftsschutzgebiet entsorgt die Kosten um die 10 000 DM, da ich einen gültigen Kaufvertrag besaß mußte sich die Kripo die bei mir vor der Tür stand wieder gehen, das eiziege was ich dir Rate nie das Orginal sondern nur eine Kopie der Kripo mitzugeben denn wenn du das orginal mitgibst und das weg ist (auch bei denen verschwindet was) hast du die A.... karte. der Kaufvertrag ist Rechtsgültig mit übergabe des Fahrzeugs und der Papiere und somit liegt die Verantwortung beim Käufer.
LG
schrieb es 5 jahre später
hilft aber vielleicht andere die dieses Tema brauchen
und sehr viel info bekommt man auch nicht. ein bekannter brauchte diese Auskunft vor 6 wochen
und da sagte ich ihm er findet soetwas hier im Forum.
und Sorry dem Temensteller hilft es nun auch nicht mehr, aber er kann sich immer noch informieren