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Auto nach dem Leasing von dem Nutzer kaufen, wie geht das?
Ich möchte ein Corsa kaufen und zufällig ein Kumpel von mir hat ein Corsa geleast und der vertrag ist jetzt zu Ende und der hat vorgeschlagen ob ich das Auto dann kaufen möchte.
Jetzt ich weiß nicht wie das laufen sollte, ist das jetzt besser wenn ich das Auto direkt von dem Autohaus kaufe (ich weiss nicht ob das überhaupt möglich ist?) oder erstmal kauft er das Auto ab und dann kaufe ich das Auto von ihm?
Und wird das Auto dann nur einen Besitzer vor mir haben oder zwei wenn er erstmal das Auto kauft, das Auto wird aber direkt an mir umgemeldet. Aber wahrscheinlich erstmal ein Kaufvertrag zwischen das Autohaus (Leaser) und meinem Kumpel und dann noch einen zwischen meinem Kumpel und ich.
Ich habe leider da keine Ahnung und würde mich auf jeden Rat freuen.
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14 Antworten
Den Vertragspartner deines Kumpels fragen, die können dir eine verbindliche Aussage geben, wir können nur Kaffeesatz lesen.
Das sollte aber der Kumpel mit dem Autohaus/Leasinggeber klären und dabei nicht darauf hinweisen, dass du das Auto kaufen möchtest. Es könnte sonst teurer werden.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 1. Mai 2024 um 20:21:11 Uhr:
Das sollte aber der Kumpel mit dem Autohaus/Leasinggeber klären und dabei nicht darauf hinweisen, dass du das Auto kaufen möchtest. Es könnte sonst teurer werden.
Das ist genau der Grund warum ich Frage, weil natürlich wenn der Name des Käufers anders als der Name des Leasingnehmer ist, dann wird das Autohaus das direkt merken
Das Auto gehört der Bank. Entweder gibt dein Kumpel das Auto wie geplant ab und du gehst zum Händler und sagst du willst den kaufen, dann zahlst du aber halt den üblichen Marktpreis.
Oder dein Kumpel kauft den Wagen und du kaufst ihm den Wagen hinterher ab.
Vielleicht könnte der Kumpel direkt bei der Leasinggesellschaft nachfragen.
Erstmal müsste der Kumpel klären, ob er überhaupt ein Kaufrecht im Leasingvertrag hat bzw. ob nicht direkt drin steht das das ausgeschlossen ist
Um mal keine falschen Hoffnungen aufkommen zu lassen: in der Regel sind die Leasingfahrzeuge bereits vermarktet und der Leasingnehmer kann die gar nicht kaufen (Ausnahme ist wohl BMW wo eine spätere Übernahme oft vertraglich zugesagt wird).
Also wenn sein Kumpel vorgeschlagen hat, das Fz. kaufen zu können, wird er ein entsprechendes Angebot vom LG bekommen haben.
Stellt auch keine Ausnahme dar, habe ich schon 2x gemacht, obwohl kein Vorkaufsrecht o.ä. vereinbart worden war. (alles VW Gruppe)
Das die Fahrzeuge schon vermarktet sein können, ist eher unwahrscheinlich. In aller Regel gehen nach Rücknahme entweder zum Händler oder ab in die Börse.
So heiß wird der Corsa nicht gehandelt, dass der schon reserviert wäre.
Zum TE:
Na klar muss/kann nur der LN (Leasingnehmer) das Fahrzeug kaufen. Anderslautende Dinge könnten durchaus allerdings mit dem Verkäufer besprochen werden.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 1. Mai 2024 um 22:10:45 Uhr:
Also wenn sein Kumpel vorgeschlagen hat, das Fz. kaufen zu können, wird er ein entsprechendes Angebot vom LG bekommen haben.
Stellt auch keine Ausnahme dar, habe ich schon 2x gemacht, obwohl kein Vorkaufsrecht o.ä. vereinbart worden war. (alles VW Gruppe)
Das die Fahrzeuge schon vermarktet sein können, ist eher unwahrscheinlich. In aller Regel gehen nach Rücknahme entweder zum Händler oder ab in die Börse.
So heiß wird der Corsa nicht gehandelt, dass der schon reserviert wäre.
Zum TE:
Na klar muss/kann nur der LN (Leasingnehmer) das Fahrzeug kaufen. Anderslautende Dinge könnten durchaus allerdings mit dem Verkäufer besprochen werden.
Also mein Kumpel hat schon ein gutes Angebot bekommen, so um die 1000 Euro unter Marketpreis.
Soll ich dann meinen Kumpel sagen , der soll bei dem Händler fragen ob ich das Auto direkt kaufen darf?
Oder lieber nicht komplizieren und machen wir das in 2 Schritten (Leasing Geber- Leasing Nehmer) dann (Leasing Nehmer-ich)?
Ich möchte halt nicht dass das Auto dazwischen ein extra Besitzer hat weil das wahrscheinlich den Weiterverkauf Preis irgendwann beeinflussen kann.
Und noch eine Frage, wenn der Leasingnehmer das Auto abkauft, bekommt er Garantie vom Händler wie jedes gebrauchtes Auto?
Das ist jetzt das erste Mal für mich ein Auto in Deutschland zu kaufen also bitte entschuldige wenn meine Frage doof ist ??
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 1. Mai 2024 um 20:42:43 Uhr:
Das Auto gehört der Bank. Entweder gibt dein Kumpel das Auto wie geplant ab und du gehst zum Händler und sagst du willst den kaufen, dann zahlst du aber halt den üblichen Marktpreis.
Oder dein Kumpel kauft den Wagen und du kaufst ihm den Wagen hinterher ab.
Hat der zweiten Option irgendwelche Nachteile?
Dein Kumpel als weiterer kurzfristiger (1 Tag?) Eigentümer nach der Leasingbank hat keine Wertminderung zur Folge, weil das später niemand merkt - er sollte es nur unterlassen, das Auto auf sich anzumelden, falls es bisher nicht ohnehin schon auf seinen Namen angemeldet ist.
Unterscheide klar zwischen Eigentümer, Halter und Besitzer/Nutzer.
Auf jeden Fall kann aber Dein Kumpel beim Privatverkauf die Gewährleistung ausschließen, das kann das Autohaus nicht. Deswegen würde ich (vorausgesetzt, Dein Kumpel kann das Auto auf jedem Fall zu dem günstigen Preis übernehmen, auch wenn das Autohaus andere Anfragen bekommt) nachfragen, ob Du das Auto zum selben Preis erhalten kannst.
Ich würde es vom Kumpel nur nehmen, wenn der Wagen noch Werksgarantie hat…
Wenn der Wagen über den Händler und/oder Leasinggeber abgewickelt (verkauft) wird, wird er auf jedem Fall teurer als wenn der Kumpel ihn kauft.
Im Regelfall ist doch nicht der Leasinggeber, sondern der Leasingnehmer als Halter im Brief eingetragen. Die bräuchten doch sonst einen Mitarbeiter nur für die eingehenden Anhörungsbogen.