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Auto nach Unfall nicht mehr Verkehrssicher, was nun??
Hallo
hatte in den Niederlanden einen unverschuldeten Auffahrunfall. Nun sagt mein Gutachter, dass das Auto nicht mehr Verkehrssicher ist (Heckblech verbogen, Kennzeichen verbogen). Mein Anwalt sagte mir heute, dass der Fall mind. 8 Wochen braucht bis er abgeschlossen ist. Der Gutachter und meine Werkstatt sagen, dass ich das Auto erst in einen Verkehrssicheren Zustand bringen darf(Heckblech begradigen, neues Kennzeichen sowie Unterbodenschutz- also Paste), nachdem die Gegenerische Versicherung das "OK" gegeben hat, also kein Gegen-Gutachten will. Was mache ich denn nun mind 8 Wochen lang; mein Chef will trotzdem das ich arbeiten komme!
Darf ich mit dem Auto fahren? Habe ich überhaupt Versicherungsschutz?
Einen Mietwagen zahlt mir die Versicherung aus den Niederlanden gar nicht, und 8 Wochen niemals. Ist doch zum Verrückt werden......
Beste Antwort im Thema
Und warum ist´s dann nicht verkehrssicher? Entweder du beurteilst den Schaden (viel) zu gering oder du musst etwas falsch verstanden haben...
Fotos würden helfen, um hier mittels Ferndiagnose etwas (natürlich völlig unverbindliches) sagen zu können oder eben der Weg zum Anwalt. Alles andere... Glaskugel.
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47 Antworten
Ich gehe mal stark davon aus, dass die Versicherung das nur nicht zahlen will - es liegt ja eigentlich ganz bei ihr, das schnell zu regeln und so die Zusatzkosten gering zu halten. Ich würde da mal bei einem Anwalt nachfragen, der sich mit niederländischem Recht auskennt... ggf. kann der der Versicherung dann auch gleich Beine machen.
Ach ja: Mit dem Auto fahren ist eine ganz blöde Idee, wenn Dir der Gutachter bescheinigt, dass es nicht verkehrssicher ist. Passiert etwas, dann bist Du der Depp.
Nummernschild geraze biegen? Keine Ahnung wie dein Auto hinten aussieht. Eventuell Ruecklichter kaputt usw. Hast du keinen Schutzbrief?
Zitat:
@mattalf schrieb am 7. November 2017 um 18:34:22 Uhr:
Nummernschild geraze biegen? Keine Ahnung wie dein Auto hinten aussieht. Eventuell Ruecklichter kaputt usw. Hast du keinen Schutzbrief?
Das ist auch meine Idee, sowie die von der Werkstatt.
Dinge gerade biegen und vom Gutachter bestätigen lassen das es wieder Verkehrssicher ist. Nur sagt mir der Gutachter dass ich das nicht machen lassen darf, bevor mir die Versicherung das Ok gegeben hat, da man eventuell mit einem Gegengutachten rechnen könnte.
Optisch is ne Beule und nen Lackschaden. Licht etc voll Funktionstüchtig, sowie nix an Bremsen, etc etc etc
Schutzbrief habe ich nicht
Dann fahr weiter. Es dürfen keine scharfen kannten vorhanden sein. Licht muss funktionieren
Das da, war zum Beispiel kein Problem. Sah optisch nicht gut aus. Funktion der Leuchten und des Kennzeichens war gegeben
Der Kofferraum hielt halt nurnoch mit Spanngurt zu. Fahren problemlos möglich.
Was ist denn genau das Problem? Der Gutachter hat ja sicher gesagt, warum das Auto nicht mehr verkehrssicher ist (ich gehe von Verletzungsgefahr durch scharfe Kanten aus).
Und warum ist´s dann nicht verkehrssicher? Entweder du beurteilst den Schaden (viel) zu gering oder du musst etwas falsch verstanden haben...
Fotos würden helfen, um hier mittels Ferndiagnose etwas (natürlich völlig unverbindliches) sagen zu können oder eben der Weg zum Anwalt. Alles andere... Glaskugel.
Wenn das Heck so verformt ist, daß die Dichtheit nicht mehr gewährleistet ist, dann legt das der Gutachter als nicht verkehrsicher aus, weil dann die Abgase in das Innere gelangen können.
Andere sind da etwas entspannter...!
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https://www.google.de/.../...mm-fahrt-sturm-baum-t2c-volkswagen-349726
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Fotos hab ich jetzt leider keine.
Also...
das Auto hat eine Beule, nen Lackschaden und das Kennzeichen ist verbeult aber lesbar. Bremsen, Spur etc hat nichts, Licter funktionieren alle einwandfrei, Keine scharfen kanten oder ähnliches.
Mein Gutachter sagte mir auf meine Frage was ich machen muss, um das Auto wieder Verkehrssicher zu machen folgendes:
Das Heckblech kann man mitm Hammer gerade Biegen lassen, ein neues Kennzeichen oder begradigen lassen, und Unterschutzpaste auftragen sodass nichts rosten kann. "Es ist ein Schaden, wenn man sich einen wünscht, genau so einen". Wenn ich die Dinge machen lasse kann ich damit endlos weiter fahren. Meine Werkstatt sagte dasselbe, Zeitaufwand ca 10 Minuten.
Nur beide sagen, dass ich es erst machen lassen soll, nachdem die Gegenerische Versicherung das Ok gibt.
Ich versteh absolut nicht das du so nicht mehr fahren darfst. So wie du schreibst ist das nur ne Beule. Der Gutachter kommt eigendlich auch erst ab einer estimmten Schadenshoehe ins spiel. Wie hoch ist der Schaden geschaetzt wurden?
Beulen und Lackschäden sind also neuerdings nicht verkehrssicher - man lernt nie aus. Ich denke der Gutachter will damit nur sagen, dass auf das Ok der gegnerischen Versicherung gewartet werden sollte. Von daher gebe ich @Machdichlocker recht: Anwalt einschalten und denen Beine machen. Wenn du nicht warten willst, kannst du dir ja einen Mietwagen nehmen und die Kosten nachträglich der Versicherung in Rechnung stellen. Aber auch das würde ich in Absprache mit dem Anwalt tun.
Den Hammer würde ich mal gegen den Gutachter einsetzen...
der Gutachter hat ne Vollmeise ... meines Erachtens Dummfi** ... Schikane!
Wenn du mit deinem Auto nicht fahren darfst und der Unfall unverschuldet war, solltest du Anspruch auf einen Leihwagen haben, den die gegnerische Versicherung für die Dauer bis zum "OK-Geben" zahlen muss ... oder irre ich mich da?? Was sagt dein Anwalt ?
Kannst ja schlecht zu Fuss gehn oder Urlaub nehmen
Zitat:
@eddiotos schrieb am 7. November 2017 um 19:33:25 Uhr:
Beulen und Lackschäden sind also neuerdings nicht verkehrssicher - man lernt nie aus. Ich denke der Gutachter will damit nur sagen, dass auf das Ok der gegnerischen Versicherung gewartet werden sollte. Von daher gebe ich @Machdichlocker recht: Anwalt einschalten und denen Beine machen. Wenn du nicht warten willst, kannst du dir ja einen Mietwagen nehmen und die Kosten nachträglich der Versicherung in Rechnung stellen. Aber auch das würde ich in Absprache mit dem Anwalt tun.
Schon gelesen, dass der Unfall in den Niederlanden war? Dann gilt für die Schadensregulierung das niederländische Recht. Wäre nur anders, wenn dem deutschen Autofahrer ein anderer deutscher Autofahrer ins Auto knallt. Und beide ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben.
Falls der TE ADAC-Mitglied ist, würde ich auf deren Homepage mal die Regulierung nach niederl. Recht mir ansehen.