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Auto ohne BE Verkaufen

Themenstarteram 5. Juni 2016 um 3:40

Morgen,

Ich hab mal eine Frage zwecks Verkauf eins Wagens wenn man für ein Tunin/Ersatzteil keine ABE/Gutachten hat.

Das ist ja im Prinzip schon so bei LED nummerschild lämpchen

Das man sowas erwähnen muss damit man nachher nicht belangt wird wegen verschwiegen Mängel ist schon klar.

Aber wie sollte man soetwas machen?

Wenn dem Käufer die fehlende ABE/BE bekannt ist und er den Wagen so nehmen will, einfach in die Mängelliste eintragen Teil XY ohne eintragung ABE?

Und am besten Fahrzeug besitzt keine BE und wird abgemeldet übergeben?

Gruss Markus

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15 Antworten

Wenn ein Käufer die Karre unbedingt so haben will schreib einfach alles in den Kaufvertrag, was nicht abgenommen ist.

Mehr kannst du sowieso nicht machen.

Themenstarteram 5. Juni 2016 um 4:51

In den Standard Kaufverträgen steht ja meistens nur was von Schäden.

Dachte da also quasi an ein extra Blatt als Anhang was der Käufer unterschreibt und das beim Verkäufer bleibt.

Wo dann drauf steht bekannte Mängel inkl der Teile ohne Gutachten und Vermerk Fahrzeug ohne BE sowie einer Liste mit ABEs und Gutachten die mitgegeben werden.

So sollte der Verkäufer ja dann raus sein

Wenn etwas angebaut ist, aber nicht eingetragen ist, ist das für den Käufer mitunter ein Mangel.

Auch wenn du dir das hier schön reden möchtest, der käufer kann das anders sehen.

Warum lässt du die Sachen nicht eintragen?

Wenn alles im KV drin steht, dann wäre das für den Verkäufer der richtige Weg. Aber ohne BE zu kaufen ... da muss man als Käufer schon ziemlich verpeilt sein.

am 5. Juni 2016 um 7:11

Schreib die Teile ohne Bewilligung auf den Kaufvertrag drauf und schreib noch zusätzlich hin das er damit zur Kenntnis nimmt das die Teile nicht eingetragen sind, nicht eingetragen werden können (sonst hättest du es ja wohl schon gemacht??) und das er damit ohne Betriebserlaubnis unterwegs ist. Dort soll er dann noch zusätzlich unterschreiben (vorallem auf deiner Kopie) damit er nicht behaupten kann das wäre nachträglich hinzugefügt worden.

Wobei ich mich gerade frage wer so dumm ist ein Auto so zu kaufen. Gut jemand der auf eine bestimmte Marke abfährt oder ein 18jähriger der kein Geld hat und dem alles egal ist? Ich hoffe nur das es ihm dann nicht egal ist und er sein Auto wieder legal herrichtet, sonst könnte es dann wohl auch mit dem TÜV Probleme geben

Themenstarteram 5. Juni 2016 um 7:16

Schon klar das das ein Mangel ist wenn etwas nicht eingetragen ist, wenn der Käufer sagt ist ihm egal/bewusst und er nimmt den Wagen so dann ists ja seine Sache.

Da braucht man sich nichts Schönreden ;)

Es geht nur darum wie man sich als Verkäufer da absichern kann falls der Herr dann doch mal vorm Tüv und co steht und dann seine Meinung ändert.

Dann kann man sagen Moment mal er ist draufhingewiesen worden und hat unterschrieben das das Auto mit Teilen ohne Tüv gekauft hat.

Wie gesagt es reichen ja kleinteile damit im Prinzip die BE erlischt wie die Nr.Schildbeleuchtung mit Led bestücken oder auch gerne genommen offene Popoffventile. Jetzt mal als beispiel was man auch garnicht eingetragen bekommt zwecks fehlender E-Nr

Dann weise ihn im KV auch darauf hin, dass ein Auto ohne BE nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden darf und er im Falle eines (mit)verschuldeten Unfalls von der eigenen Pkw-Haftpflicht in Regress genommen wird.

Braucht er nicht, da er nach einem Verkauf (mit Abmeldung) nicht mehr Halter und wohl auch nicht Versicherungsnehmer ist.

Hinweis im Kaufvertrag reich völlig aus.

:confused:

Themenstarteram 5. Juni 2016 um 8:36

Der Wagen wird abgemeldet übergeben und im Kaufvertrag unter sonstiges soll dann

"Teil XY ohne Gutachten/Eintragungsmöglichkeit. Der Käufer nimmt zur Kenntnis das das Fahrzeug somit keine Betriebserlaubnis besitzt für den Öffentlichen Strassenverkehr!"

 

Es geht ja wie gesagt nicht um warum weshalb wieso sondern wie man sich als Verkäufer absichert.

Man kann ja auch nicht Tüvfähige schrottautos Verkaufen, sollte in meinen Augen halt nur den Käufer explizit drauf hinweisen und sich das bestätigen lassen

am 5. Juni 2016 um 9:14

Wenn´s keine große Arbeit ist, mach die originalen Birnchen rein und leg ihm die illegalen Birnchen in einer Schachtel dazu. Das schreibst du dann einfach unter Zubehör: LED-Birnchen - ohne Zulassung

Wenn du schon seit Ewigkeiten selbst damit rumfährst oder gar noch Fahrwerk/Felgen/Scheinwerfer etc. am Wagen hast, die nicht der StVO entsprechen, dann erspare ich mir jeden weiteren Kommentar. :o

PS:

Wenn´s ein reines Showcar ist, das auf dem Hänger bewegt wird, lies einfach drüber weg. :)

Themenstarteram 5. Juni 2016 um 9:45

Fahrwerk, Felgen, Scheinwerfer, Bremsen, Spoiler, Scheibentönung alles eingetragen oder mit ABE/E-zeichen

am 5. Juni 2016 um 20:36

Ich frage mich warum dieser Thread überhaupt noch offen ist.

Jetzt wurde schon mehrfach gesagt du sollst es im Kaufvertrag aufführen und zwar sämtliche Mängel und am besten alles extra mit einer Unterschrift bestätigen lassen und trotzdem wird noch immer darüber diskutiert.

Willst du von uns eine Absolution das du es richtig machst und wir im Ernstfall deine Anwälte werden oder für dich aussagen oder sowas?

Schreib es in den Vertrag, hoffe darauf das es einen dummen gibt der den Wagen so kauft und gut ist. Und wenn du die Originalen Teile noch hast, leg diese bei. Ansonsten würde ich als Käufer den Preis so derart drücken, das ich mir die Teile dann auch selber kaufen kann und noch immer mit einem Gewinn rauskomme.

Also, aufschreiben und gut ist und dann hat das hier vielleicht endlich ein Ende.

Ach noch etwas das ich gerne sagen würde. Nicht falsch verstehen, ich bin nicht perse gegen illegale Sachen. Bei meinem letzten Wagen gab es Rückleuchten in dunkel. Das jemand mit einem schwarzen Wagen gerne die dunklen Leuchten Montiert haben wollte als die knalligen roten, das verstand ich durchaus. Die Leuchten haben auch genau gleich geleuchtet, nur haben sie kein Prüfzeichen gehabt. Doch wie gesagt, sie leuchteten genau wie die Originalen und da konnte ich es verstehen wenn jemand das Risiko einging.

Aber sich Glühbirnchen Montieren, damit die Polizei das Kennzeichen noch besser erkennen kann oder irgendwelche selbstgebastelten Spoiler die nicht richtig halten Montieren, das verstehe ich dann eher nicht.

Genug gequatscht

Themenstarteram 5. Juni 2016 um 21:46

Kann auch ruhig zu. Käufer und Verkäufer sind sich über den Wagen einig und der Käufer weiß auch das im Vertrag drinnen steht Verkauf ohne BE für den Straßenverkehr.

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