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Auto ohne Fahrzeugbrief verkauft...?
guten morgen,
Meine Enkelin hatte sich ein Auto gekauft bei einem Händler, erst jetzt wurde rausgefunden das es gar
keinen Fahrzeugbrief besitzt...zum Wiederverkauf muß man den aber haben!
Normalerweise darf ein Autohändler doch kein Auto so rausgeben oder doch?
Was kann man tun?
Vielen Dank für Hilfe
Gruß,John
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15 Antworten
Um es mal grob zu umschreiben: Ein Fahrzeug ohne Brief gehört dir nicht (Stimmt nicht zu 100%, aber ganz verkehrt ist es auch nicht).
Ohne kann das Fahrzeug aber defenitiv nicht angemeldet werden! Und da ist eindeutig der Händler in der Bringschuld, Auto ohne Brief verkaufen geht garnicht, erst recht nicht als Händler. War das ein Fähnchenhändler oder doch eher ein seriöser?
Klingt auch nicht gerade nach einem hochpreisigem Fahrzeug. Wobei auch da der Brief da sein muss.
Prinzipiell kann man sich von der Zulassungsstelle einen Ersatzbrief ausstellen lassen. Was man dafür braucht, kann man bei der Zulassungsstelle erfragen.
Der Brief („Zulassungsbescheinigung Teil II“) ist kein Eigentumsnachweis. Es ist möglich, ein Auto ohne Fahrzeugbrief zu kaufen. Aber es stellt sich die Frage, warum der Händler den Brief nicht hat -- zum "gutgläubigen Erwerb" eines Fahrzeugs gehört immer die Übergabe des Fzg-Briefs.
Ja sagte ich ja, das war nur eine grobe Übertreibung. Aber Zulassen geht ja trotzdem nicht, wenn ich mich nicht täusche.
Das muss doch vorher aufgefallen sein oder nicht?
was sagt der Verkäufer zu der Thematik?
Geld gegen Brief und Fahrzeug. Anders geht gar nichts.
Zitat:
@dejohn49 schrieb am 29. März 2018 um 11:26:18 Uhr:
guten morgen,
Meine Enkelin hatte sich ein Auto gekauft bei einem Händler, erst jetzt wurde rausgefunden das es gar
keinen Fahrzeugbrief besitzt... ...
Was kann man tun?
...
Wie weit seid Ihr?
"nur" Vertrag unterschrieben?
Anzahlung?
kompletten Kaufpreis bezahlt und Auto aushändigen lassen?
+ steht irgendwas besonderes im Vertrag???
was tun:
im "Normalfall" dem Händler eine Frist setzen, bis zu der er das Auto 1. im vereinbarten Zustand (also wenn so vereinbart z.B. mit neuer HU) und 2. mit allem drum und dran (Schlüssel und Papiere) zur Abholung bereit stellt
und ihm anheim stellen, dass er - falls er dabei Probleme hat - sich frühzeitig melden soll ... damit man den Vertrag auflösen kann (ohne dass Ihr wegen Nichterfüllung Schadensersatzansprüche anmelden müsstet) ...
Umgehend Frist zur Nachlieferung des Briefs setzten, kommt der Händler dieser Forderung nicht nach den Kaufvertrag sofort Rückabwickeln. Wer weiß ob das gekaufte Auto nicht geklaut ist? Dann steht auf einmal die Polizei vor eurer Tür und hohlt das Auto ab.
Prinzipiell gilt: NIEMALS ein Auto ohne Papiere kaufen. Eine neuen Brief kann man nicht so ohne weiters von der Zulassung bekommen. Es muß nachgewiesen werden, das der alte Breif gestohlen oder anderweitig abhanden gekommen ist. Das kann, wenn überhaubt nur der bisherige Halter. Er hat dann z.B. eine Anzeige wegen Diebstahl gemacht oder kann glaubhaft versichern das er ihn "verdödelt" hat.
Eins stimmt noch: Ohne Brief kann ein gebrauchter Wagen in Deutschland nicht zugelassen werden.
Zitat:
@camper0711 schrieb am 29. März 2018 um 17:19:31 Uhr:
Zitat:
@dejohn49 schrieb am 29. März 2018 um 11:26:18 Uhr:
guten morgen,
Meine Enkelin hatte sich ein Auto gekauft bei einem Händler, erst jetzt wurde rausgefunden das es gar
keinen Fahrzeugbrief besitzt... ...
Was kann man tun?
...
Wie weit seid Ihr?
"nur" Vertrag unterschrieben?
Anzahlung?
kompletten Kaufpreis bezahlt und Auto aushändigen lassen?
+ steht irgendwas besonderes im Vertrag???
nee, sie hat das Auto schon einige Zeit, was im Vertrag steht weiß ich nicht...
was tun:
im "Normalfall" dem Händler eine Frist setzen, bis zu der er das Auto 1. im vereinbarten Zustand (also wenn so vereinbart z.B. mit neuer HU) und 2. mit allem drum und dran (Schlüssel und Papiere) zur Abholung bereit stellt
und ihm anheim stellen, dass er - falls er dabei Probleme hat - sich frühzeitig melden soll ... damit man den Vertrag auflösen kann (ohne dass Ihr wegen Nichterfüllung Schadensersatzansprüche anmelden müsstet) ...
Blicke da nicht so richtig durch - kann es sein, dass du einen Denkfehler machst?
Du sprichst von Problemen beim Wiederverkauf wegen dem fehlenden "Brief" - von Problemen bei der Zulassung ist allerdings keine Rede.
Deine Enkelin hat das Auto schon länger, sagst du.
War, bzw. hat sie den Wagen denn zugelassen?
Kann es evtl. sein, dass ihr den von früher bekannten "Fahrzeugbrief" (den es seit 2005 nicht mehr gibt) sucht und deine Enkelin stattdessen aber die Zulassungsbescheinigung Teil II hat?
Dann wäre alles in Ordnung.
Kauf eines Fahrzeuges ohne Brief ist grobfahrlässiges Handeln.
Ist der Verkäufer nicht der Eigentümer, muss das Fahrzeug auf Verlangen des Eigentümers herausgegeben werden.
Gutgläubiger Erwerb liegt nicht vor.
O.
Zitat:
@dejohn49 schrieb am 29. März 2018 um 17:34:01 Uhr:
nee, sie hat das Auto schon einige Zeit, was im Vertrag steht weiß ich nicht...
und was macht sie mit dem Wagen?
genießt sie jeden Tag den Anblick des Stehzeugs auf ihrem/Eurem Vorplatz?
hier in Luxemb. braucht man ja angeblich keinen Fahrzeugbrief (mehr) wenn das Auto älter ist...aber nur
wenn es auch im eigenen Land verkauft wird.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 29. März 2018 um 18:14:57 Uhr:
Blicke da nicht so richtig durch - kann es sein, dass du einen Denkfehler machst?
Du sprichst von Problemen beim Wiederverkauf wegen dem fehlenden "Brief" - von Problemen bei der Zulassung ist allerdings keine Rede.
Deine Enkelin hat das Auto schon länger, sagst du.
War, bzw. hat sie den Wagen denn zugelassen?
Kann es evtl. sein, dass ihr den von früher bekannten "Fahrzeugbrief" (den es seit 2005 nicht mehr gibt) sucht und deine Enkelin stattdessen aber die Zulassungsbescheinigung Teil II hat?
Dann wäre alles in Ordnung.
ja die Zulassungsbescheinigung hat sie
das ist doch Brief bzw. Schein. Den klassischen Fahrzeugbrief giebt es doch schon länger nicht mehr.