1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Auto ohne Tüv papiere anmelden?

Auto ohne Tüv papiere anmelden?

Themenstarteram 25. September 2012 um 17:30

Hallo, habe mir bei einem großen Honda Autohaus ein Winterauto gekauft.

Tüv hat er noch bis 2/13 aber ich habe keine tüv papiere dazu bekommen.

in den papieren (alte version) steht aber das er eben noch bis februar tüv hat.

Kann ich den da einfach mit den alten papieren anmelden oder brauch ich unbedingt den Schein vom tüv?

mfg

Ähnliche Themen
30 Antworten

Ich möchte morgen mein gebraucht gekauftes Auto anmelden, auf dem Fahrzeugschein steht HU und AU bis Dezember 2011.

Reicht der Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief als Nachweis, oder muss ich wirklich auch den HU-Bericht und AU-Bericht vorlegen? Weil diese beiden Dokumente sind leider im Fahrzeug, dass noch beim Händler (70Km) entfernt steht.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'HU & AU bei Zulassung?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Marius1990

Ich möchte morgen mein gebraucht gekauftes Auto anmelden, auf dem Fahrzeugschein steht HU und AU bis Dezember 2011.

Reicht der Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief als Nachweis, oder muss ich wirklich auch den HU-Bericht und AU-Bericht vorlegen? Weil diese beiden Dokumente sind leider im Fahrzeug, dass noch beim Händler (70Km) entfernt steht.

hu und au bericht muss vorliegen.

gehört bei einem autokauf aber auch zu den standart unterlagen.

ohne diese dokumente in der hand geht man nicht vom hof....

lass dir die unterlagen per post schicken, wenn dir der weg zu weit ist.

grüße hannsemann

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'HU & AU bei Zulassung?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Marius1990

Reicht der Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief als Nachweis, oder muss ich wirklich auch den HU-Bericht und AU-Bericht vorlegen?

Rein rechtlich gesehen kann die Zulassungsstelle den Nachweis der HU fordern. Es gibt allerdings auch genug Stellen, denen der Eintrag im Fahrzeugschein reicht und die das Auto damit zulassen. Wie das bei dir genau ist, kann schon ein kleiner Anruf klären. Solltest du den Bericht wirklich zwingend benötigen, dann bleibt wohl wirklich nur der Postweg bzw. den Bericht vorher zu holen.

Gruß Tecci

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'HU & AU bei Zulassung?' überführt.]

Mal kurz auf der Webseite geschaut, AU-Schein ist wohl Pflicht, HU-Schein nur wenn er auf dem Fahrzeugschein nicht ersichtlich ist oder abgelaufen. Komisch, dass das nicht auch für AU gilt?!? Weil auf meinem Schein ist ja die Gültigkeit der HU und AU vermerkt.

http://www.pictureupload.de/.../220311222324_45546465.PNG

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'HU & AU bei Zulassung?' überführt.]

Die Informationen auf der Seite dürften dann wohl veraltet sein, da die AU ja Bestandteil der HU ist. Ohne AU bekommste ja gar keine HU mehr. Von daher sollte das wie gesagt ausreichen, wenn es im Schein drin steht (theoretisch). Aber wie schon gesagt, anrufen ist wohl die schnellste und effektivste Methode.

Gruß Tecci

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'HU & AU bei Zulassung?' überführt.]

am 23. März 2011 um 7:39

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Die Informationen auf der Seite dürften dann wohl veraltet sein, da die AU ja Bestandteil der HU ist. Ohne AU bekommste ja gar keine HU mehr. Von daher sollte das wie gesagt ausreichen, wenn es im Schein drin steht (theoretisch). Aber wie schon gesagt, anrufen ist wohl die schnellste und effektivste Methode.

Gruß Tecci

Tecci, diese Regelung gilt erst seit 01.01.2010. Die letzte HU hatte er ja 2009.

@ TE

Solltest du noch nicht unterwegs sein, nimm zulassung Teil I + II mit und lass dir von dem Händler den letzten HU-Bericht direkt zum STVA faxen. Sollte dann ausreichen.

MFG Thomas

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'HU & AU bei Zulassung?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zitat:

Original geschrieben von Marius1990

Reicht der Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief als Nachweis, oder muss ich wirklich auch den HU-Bericht und AU-Bericht vorlegen?

Rein rechtlich gesehen kann die Zulassungsstelle den Nachweis der HU fordern. Es gibt allerdings auch genug Stellen, denen der Eintrag im Fahrzeugschein reicht und die das Auto damit zulassen. Wie das bei dir genau ist, kann schon ein kleiner Anruf klären. Solltest du den Bericht wirklich zwingend benötigen, dann bleibt wohl wirklich nur der Postweg bzw. den Bericht vorher zu holen.

Gruß Tecci

öhhh warum?!

in den DEUTSCHEN zulassungsverodnungen steht nur was von wegen "nachweis über eine gültige hu/au". es steht nix von "hu und au zettel". der nachweis kann über den stempel im "schein", über das nummernschild mit der entsprechenden plakette bis hin zu eben den hu/au papieren erfolgen. es hat sich eben nunmal eingebürgert das man die zettelchen vom tüv vorlegt. aber rein rechtlich gesehen muss nur der nachweis erbracht werden...egal in welcher form.

ob und wie man das eben nun bei der zulassungsstelle "durchboxt" steht wieder auf nem anderen blatt papier. natürlich stehen einem da die rechtlichen wege offen. es stellt sich eben nur die frage ob man in den sauren apfel beist und sich die papiere besorgt oder ob man den monatelangen "klageweg" geht.

@topic

1) wie schon gesagt: lass dir den krempel a) faxen oder b) per einschreiben schicken.

2) vielleicht mal bei der zulassungsstelle anrufen, den CHEF sprechen und das mit dem in einem klährenden gespräch erörtern. wen der nein sagt dann siehe oben.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'HU & AU bei Zulassung?' überführt.]

....

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'HU & AU bei Zulassung?' überführt.]

am 21. Mai 2011 um 17:34

Ich habe mich das auch gerade gefragt. Hat jemand mal in Berlin versucht, einen Gebrauchtwagen, der zuvor nicht in Berlin zugelassen war, ohne Vorlage des HU/AU-Berichts anzumelden? Also nur mit Stempel auf dem Fahrzeugschein? Geht das?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'HU & AU bei Zulassung?' überführt.]

Wie dringend ist die Zulassung?

Wenn du eine Woche Urlaub dafür opferst solltest du es schaffen. :D

Mit gedrucktem HU Datum von der Vorderseite hat es ein Bekannter geschafft.

Mit Stempel wirds schwieriger.

 

Allerdings kann man über die Prüforganisationen meist Zweitschriften bekommen. Da sollte im Stempel eine Nummer drinstehen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'HU & AU bei Zulassung?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von BAB 100

Ich habe mich das auch gerade gefragt. Hat jemand mal in Berlin versucht, einen Gebrauchtwagen, der zuvor nicht in Berlin zugelassen war, ohne Vorlage des HU/AU-Berichts anzumelden? Also nur mit Stempel auf dem Fahrzeugschein? Geht das?

warum fragst du das nicht die zulassungstelle in berlin?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'HU & AU bei Zulassung?' überführt.]

Du brauchst die Prüfbescheinigung. Ob die HU bei TÜV, Dekra, KÜS, GTÜ oder sonstwo gemacht wurde, solltest nachfragen und Dir von der entsprechenden Organisation ein weiteres Exemplar der Prüfbescheinigung besorgen. Wenn das nicht geht: Neue HU machen (lassen).

du wirst die HU unterlagen brauchen.

auf dem stempel im schein duerfte ersichtlich sein, wo die HU gemacht wurde und die koennen dir dann eine zweitschrift geben.

Themenstarteram 25. September 2012 um 17:46

aber warum steht es dann im Schein?

Deine Antwort
Ähnliche Themen