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Auto ohne Vertrag verkauft

Themenstarteram 14. Juli 2015 um 20:10

Hallo habe vor 2 Monaten ein Auto für 780 euro ohne Kaufvertrag verkauft jetzt war sie inner Werkstatt und hat laut ihrrer ausage ein pa mängel beheben lassen und will jetzt das ich 300 Euro dazu bezahle habe ich da irgenwelche möglichkeiten.

habe sonnst auch schon überlegt den wagen wieder zurück zu nehmen weil ich ja von den mängeln nichts wusste und der tüv auch nix gesagt hat da hatte ich den wagen vor dem Verkauf hingebracht.

Beste Antwort im Thema

Ganz sicher musst Du nix zahlen. Selbst wenn Du zur Haftung verpflichtet gewesen wärest, hätte Dir der Käufer die Gelegenheit der Nachbesserung geben müssen. Das heißt konkret: Du bestimmst von wem und wie der Mangel behoben wird. Wenn der Käufer der Meinung ist, bei irgendwelchen Werkstätten irgendwelche Reparaturen in Auftrag geben zu müssen, dann zahlt er selbst.

Also: erst mal garnix machen. Sollen sie dich doch verklagen. Der Richter lacht sich tot :)

Im Übrigen brauchst Du bei der kleinen Summe vor Gericht noch nicht mal einen Anwalt. Aber wart mal ab. Dazu kommt es nicht. Ganz sicher :)

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Zitat:

@chris0030 schrieb am 14. Juli 2015 um 22:10:01 Uhr:

...habe vor 2 Monaten ein Auto für 780 euro ohne Kaufvertrag verkauft...

Auch ohne Empfangsquittung für die Kaufsumme?

am 14. Juli 2015 um 20:14

Schon wieder.:rolleyes::rolleyes:

http://www.motor-talk.de/.../...hne-vertrag-verkauft-t5344536.html?...

Ansonsten frag ich mich warum du hier wieder was neues aufmachst,

sofern es sich um die alte Sache handelt.:confused:

Themenstarteram 14. Juli 2015 um 20:20

Entschuldigung habe es eben nicht wiedergefunden.

 

Nein und eine Quittung über den Kaufpreis habe ich auch nicht gemacht.

Da hätte man wirklich den alten Thread fortführen können. Offensichtlich handelt es sich hierbei nämlich um das gleiche Fahrzeug. :rolleyes:

Zitat:

@chris0030 schrieb am 14. Juli 2015 um 22:20:24 Uhr:

Nein und eine Quittung über den Kaufpreis habe ich auch nicht gemacht.

Damit fehlt dann auch jegliche Grundlage für eine Rückforderung der jetzigen Fahrzeughalterin.

Moin,

Vermutlich wirst du da wohl freundlich lächelnd bezahlen müssen ...

Warum hast du nicht bei dem ersten Problem das Auto wie empfohlen zurück genommen?!?

MfG Kester

*edit* und entfernt... ist ja alles im verlinkten Fred schon durchgekaut...

Zitat:

@chris0030 schrieb am 14. Juli 2015 um 22:10:01 Uhr:

Hallo habe vor 2 Monaten ein Auto für 780 euro ohne Kaufvertrag verkauft jetzt war sie inner Werkstatt und hat laut ihrrer ausage ein pa mängel beheben lassen und will jetzt das ich 300 Euro dazu bezahle habe ich da irgenwelche möglichkeiten.

Also, wie ja schon in den anderen Thema festgestellt wurde besteht das Problem für dich nachzuweisen, dass du die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen hast.

Aber....... und es wundert mich jetzt, dass darauf niemand eingegangen ist.:

Du hast selbstverständlich das Recht dich von dem angeblichen Schaden vor(!) einer Reparatur zu überzeugen und zu überpüfen ob er überhaupt vorhanden ist. Wenn er vorhanden ist ob er unter die Sachmängelhaftung fällt und ggffs auch selber zu reparieren (z.b. in einer Werkstatt deiner Wahl). Dies ist hier vom deinem Käufer nicht erfolgt bzw. dir nicht ermöglicht worden. Damit bist du meiner Meinung auch nicht zur nachträglichen Zahlung dieser Rechnung verpflichtet.

Ganz sicher musst Du nix zahlen. Selbst wenn Du zur Haftung verpflichtet gewesen wärest, hätte Dir der Käufer die Gelegenheit der Nachbesserung geben müssen. Das heißt konkret: Du bestimmst von wem und wie der Mangel behoben wird. Wenn der Käufer der Meinung ist, bei irgendwelchen Werkstätten irgendwelche Reparaturen in Auftrag geben zu müssen, dann zahlt er selbst.

Also: erst mal garnix machen. Sollen sie dich doch verklagen. Der Richter lacht sich tot :)

Im Übrigen brauchst Du bei der kleinen Summe vor Gericht noch nicht mal einen Anwalt. Aber wart mal ab. Dazu kommt es nicht. Ganz sicher :)

Auto für 780 Euro kaufen und dann wundern wenn irgendwelche Reperaturen auf einen zukommen. Leute gibts...

Der Auschluss der Mängelhaftung ist ein kompliziertes Thema. Einige Juristen vertreten auch die Meinung, dass man diese auch als Privatverkäufer nicht ohne weiteres ausschliessen kann. Wirklich 100% Klarheit gibt es bei dem Thema nicht. Naja, aber das nützt dir ja nu eh nix.

Da ihr überhaupt kein Schriftstück habt kann die Dame genauso wenig beweisen, dass ihr das Auto als funktionsfähig verkauft wurde. Sie kann ja noch nichtmal belegen dass es ein Kauf und keine Schenkung etc. war. Ich denke ich persönlich würde erstmal gar nichts machen, würde aber trotzdem immer einen Anwalt befragen. Nicht weil ich mir besonders intelligente Aussagen von ihm erhoffe (100% Sicherheit gibts bei Rechtsfragen sogut wie eh nicht), sondern weil er für seine Aussage haftet. Empfiehlt er dir erstmal nichts zu machen und es gibt trotzdem Ärger ist das sein Problem. Erstberatungen sind oft kostenlos.

Oder frage bei http://www.123recht.net/ nach. Für ein paar Euro bekommst du da eine Antwort von einem Juristen, der im Zweifel für seine Aussage auch gerade stehen muss.

Moin,

Zuerst einmal - schließt man die Gewährleistung nicht nachweisbar aus - ist davon auszugehen, dass sie gilt. Egal ob das Auto 100 oder 15000€ gilt. Da er nix in der Hand hat - kommt er da schwer raus, die Dame müsste schon sehr blöd sein das zu bestätigen. Das sich Juristen über die Reichweite noch nicht einig sind ist was anderes und nicht relevant.

Bzgl. des Anzeigens - laut dem anderen Thread wurden ihm ja Mängel reklamiert - d.h. er hatte die Chance zu reagieren, offenbar hat er eher denjenigen vertraut, die gesagt haben warte ab bis was passiert.

Seine einzige Chance scheint mir zu sein - hoffen, dass es sich um Verschleißteile handelt. Aber drauf verlassen ... nunja ...

Wie im vorherigen Thread geschrieben - man hättees günstig grade ziehen können. Jetzt besitzt es das Potential böse teuer zu werden.

MfG Kester

Wenn es keine Schriftstücke über den Verkauf gibt, würde ich sagen, dass Du ihr den Wagen geschenkt hast ;) ... somit musst Du auch nichts zahlen :-P ... Deine Frau, Kinder, Freunde als Zeugen kannst Du bestimmt auftreiben, oder? ;) die natürlich dabei waren :-P

..Moin,

Schade nur ... dass die Gewährleistung auch bei Geschenken und Spenden nicht automatisch ausgeschlossen ist ...

Und danke für die plakative Demonstration deines Rechtsempfindens ...

Kester

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 17. Juli 2015 um 13:02:42 Uhr:

 

Schade nur ... dass die Gewährleistung auch bei Geschenken und Spenden nicht automatisch ausgeschlossen ist ...

Nö.

Schenker haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei arglistigem Verschweigen.

Also Gewährleistung gibt es nicht automatisch. Beschenkter muss Vorsatz oder grobe Fahrlässigkit oder Arglist nachweisen.

O.

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