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Auto ohne Vertrag verkauft.

Themenstarteram 19. Juni 2019 um 23:32

Hallo. Habe eine Auto verkauft.(Eine alte Corsa aus 1997) Privat zu Privat, ohne Vertrag. Ueber Garantie habe ich nichts gesagt, der Kauefer auch. Er hat das Auto gesehen, probiert, war kein Problem. Ein Tag spaeter schreibt er das: Also warum habt ihr mir nicht gesagt das die Hinterachse defekt ist?
Also entweder ihr holt die karre wieder ab und zahlt das Geld zurück oder ich mache eine Anzeige wegen versuchten Totschlag! !!!!!! Hätte die Polizei meine Tochter nicht angehalten weil das linke Rad so schief gewesen ist dann hätte passieren können das das Rad abreißt und es waren noch ihr kleinen Kinder im Auto!!!!!!!
Also holt das Auto noch diese Woche und gebt das Geld die 250 Euro zurück und ich werde keine Anzeige erstatten wie die Polizei das möchte!!!!!

Was soll ich in diese Situation machen? Muss ich die Geld zurueckgeben oder was? Ueber dieses Defekt habe ich selber nicht gewusst. Ich weiss auch nicht ob das wirklich so ist oder nicht. Danke fuer das Antwort :)

Beste Antwort im Thema

Egal was hier bis jetzt geschrieben wurde, du hast keinen schriftlichen Vertrag gemacht und hast somit die Gewährleistung nicht rechtswirksam ausgeschlossen oder kannst das nicht nachweisen. Daher hat der Käufer das Recht, dass du Defekte, die nicht auf üblichen Verschleiß zurückzuführen sind, für ihn kostenlos beseitigst. Die von dir gegebene Gewährleistung gilt für 2 Jahre, wobei der Käufer nachweisen muss, dass der Defekt bereits beim Kauf vorhanden war. Das gilt allerdings nicht für die ersten 6 Monate.

In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer nachweisen, dass der Defekt bei Fahrzeugübergabe noch nicht vorhanden war!

Ob nun die defekte Hinterachse als üblicher Verschleiß zu bewerten ist oder nicht, keine Ahnung, aber ein möglicher Rechtstreit würde den Kaufpreis des Fahrzeugs von 250,- € bei Weitem übersteigen. Daher meine Empfehlung, nimm das Fahrzeug lieber zurück und denke daran, in Zukunft immer einen schriftlichen Kaufvertrag zu machen, in dem die Gewährleistung rechtswirksam ausgeschlossen ist. Vordrucke solcher Verträge gibt es im Internet.

 

Gruß

Uwe

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Erst mal nicht reagieren und warten ob da überhaupt was kommt. Es handelt sich um einen Privatverkauf. Gekauft wie gesehen.

Ist ja drollig. Kauft ein Auto für 250€ und lässt seine Tochter nebst Kinder damit rumfahren. Gleichzeitig wird ein i.o. Neuwagen erwartet. Ich schmeiß mich weg. Wie mein Vorredner schon gesagt hat: Nichts machen, das ist ne Luftnummer!

am 20. Juni 2019 um 5:18

Du hast dein Fahrzeug selbstverständlich mit "Vertrag" verkauft!

Nur ist dieser mündlich!

Ein Vertrag kommt zustande, wenn einer ein Angebot macht, der andere dieses annimmt und bezahlt!

Da muss sogar nicht mal ein einziges Wort fallen!

Zwecks deiner "Gewährleistung" - dein Fahrzeug ist BJ 1997 und der Verkaufspreis ist 250 Euro!

Solange du nicht wissentlich das Auto mit dem Schaden verkauft hast und dies verschwiegen hast

einfach die Sache mit einem lächeln aussitzen!

Wenn das hintere Rad wirklich schief ist, schätze ich, dass der Käufer das Auto zum kaputtfahren gekauft hat. Ab auf einen leeren Platz / Parkpkatz, beschleunigen, und mit Handbremse über den Platz driften. Das Auto ist nun kaputt, und er sucht einen dummen, der es abholt.

Dein Problem könnte sein, dass es noch auf deinen Namen angemeldet ist, oder du als letzter Halter vermerkt bist, und nun irgendwo rumsteht. Dein Vorteil ist, dass er dir geschrieben hat, und du nun etwas schriftlich hast...

Also für 250 € darf man als Käufer keine Wunder erwarten. Dennoch wurde die Gewährleistung hier mAn. nicht richtig ausgeschlossen. Wenn doch, so bleibt das Problem mit dem Nachweis.

Die Geschichte mit der Polizei, lässt einen aber vermuten, dass hier der Schaden getürkt wurde. Ich persönlich ließe es darauf ankommen. Wenn du davon nichts gewusst haben solltest, so bist du eigentlich schon raus aus der Nummer, den der Käufer muss dir den Vorsatz des Verschweigens nachweisen.

Man verkauft kein Fahrzeug, ohne schriftlichen Kaufvertrag, mit Ausschluss der Gewährleistung.

am 20. Juni 2019 um 6:31

Hat er dir das mündlich oder schriftlich mitgeteilt?Unbedingt den Schriftverkehr behalten, falls doch was kommen würde. Am besten eine Nachricht wie " Wir hatten einen mündlichen Vertrag vereinbart und sie waren damit einverstanden das Auto zu kaufen, wie es stand. Sie können für 250€ keinen Neuwagen erwarten, zudem war mir dieser Schaden nicht bewusst.". So sichtert man mehr Beweise. Du kannst entspannt bleiben.

am 20. Juni 2019 um 6:34

WhatsApp Nachrichten können auch nachträglich gelöscht werden!

Also Screenshot machen!

Die Frage ist doch:

Wurde die Gewährleistung rechtsgültig ausgeschlossen (schriftlich, Zeugen)?

Wenn nicht, dann ist auch der Privatverkäufer erst mal in der Pflicht.

Zitat:

Solange du nicht wissentlich das Auto mit dem Schaden verkauft hast und dies verschwiegen hast

einfach die Sache mit einem lächeln aussitzen!

Und wie weist der Verkäufer das in diesem Fall nach?

VG

Günter

am 20. Juni 2019 um 6:47

Zitat:

@Titanist schrieb am 20. Juni 2019 um 08:44:29 Uhr:

Die Frage ist doch:

Wurde die Gewährleistung rechtsgültig ausgeschlossen (schriftlich, Zeugen)?

Wenn nicht, dann ist auch der Privatverkäufer erst mal in der Pflicht.

Zitat:

@Titanist schrieb am 20. Juni 2019 um 08:44:29 Uhr:

Zitat:

Solange du nicht wissentlich das Auto mit dem Schaden verkauft hast und dies verschwiegen hast

einfach die Sache mit einem lächeln aussitzen!

Und wie weist der Verkäufer das in diesem Fall nach?

VG

Günter

Wenn zum Beispiel der TE bei einem Händler war, der ihm unmissverständlich gesagt hat - SCHROTT!

der Käufer beim Selbigen war und der sagte - der ist immer noch Schrott- hab ich aber dem Vorbesitzer schon gesagt - mal so als Beispiel!

oder es wurde kurz vorher was daran gemacht - neue Schrauben oder Flanken "frisch abgenutzt"....

Zitat:

Wenn zum Beispiel der TE bei einem Händler war, der ihm unmissverständlich gesagt hat - SCHROTT!

der Käufer beim Selbigen war und der sagte - der ist immer noch Schrott- hab ich aber dem Vorbesitzer schon gesagt - mal so als Beispiel!

Im Eröffnungsbeitrag stand aber ausdrücklich: Privat zu Privat.

VG

Günter

am 20. Juni 2019 um 6:53

du hast mich falsch verstanden Titanist!

wenn der Käufer zufälliger weise zu dem Händler des privaten Verkäufers "findet" oder eben die Schrauben.....

@Roadrunner2018:

Irgendwie verstehe ich deine Beiträge nicht (vlt. ist an diesem Feiertag aber auch mein Gehirn noch im Leerlauf...) Im Eröffnungspost war an keiner Stelle von einem Händler die Rede und meine Frage hat sich ausdrücklich auf diesen hier geschilderten Fall bezogen.

VG

Günter

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