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Auto Privat mit Defekt verkauft

Themenstarteram 2. Februar 2013 um 16:40

Hallo Liebe gemeinde,

 

Habe Folgendes Problem:

Ich habe vor 3 Tagen meinen Audi A4 1,8 Turbo verkauft und zwar mit Defekten,

Haben wir alles im vertrag reingeschrieben aber worum es geht ist die Zylinderkopfdichtung

ich bin laie und kenn mich damit null aus hab das problem einem bekannten geschildert der Mechaniker ist

er meinte dann dass es die Kopfdichtung ist so als dann der interessent anrufte und mich fragte wie und was hab ich ihm am Telefon schon gesagt dass irgendwas mit der Kopfdichtung wäre da er VW-Audi Meister ist sagte er zu mir dass sei kein problem als er dann kam fand er noch paar kleine mängel und steckte noch sein Diagnose gerät an um zu schauen was den noch sei es kam dann noch dass er nur auf 3 Zylindern lief haben uns dann preislich geeinigt und hat den wagen mit genommen.

2 Tage später ruft er an es sei nicht die Kopfdichtung sondern der kopf hat ein riß

nun meine frage da ich das Auto privat verkauft habe und im Vertrag die Sachmängelhaftung ausgeschlossen habe und alle Defekte auch im vertrag stehen muss ich doch jetzt nicht dafür grade stehen oder ?

Ich habe das Auto selber von Privat gekauft der audi hatte xenon alles original von audi

jetzt meinte er der wagen hat keine Reinigungsanlage was mir selber aber nicht bekannt war dass es in dem fall nachgerüstet worden ist. ich hab das auto selber kaum benutzt.

Aber wie eben gesagt der Mann ist Meister und hat sich den Wagen gründlich angeschaut und zu dem kommt noch dass ich ihm die Fahrgestellnummer gegeben habe bevor er kam, und in der Anzeige habe ich diesen satz gehabt weil der wagen mein Händler freund für mich im Auftrag verkauft hat: Änderungen, Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten.

Was soll ich eurer meinung nach jetzt tun ich wollte dass auto eigentlich im guten gewissen verkaufen.

Bitte um Hilfe

Beste Antwort im Thema
am 10. Februar 2013 um 19:36

Sag dem Heinz doch einfach du würdest das alles mal mit seinem Chef besprechen und ob er firmeneigenes Wekzeug auch für sene Privatgeschäfte nutzen darf.

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Wenn er so ein fachkundiger Meister wäre, wie er sagt, dann hätte er bereits bei der Besichtigung vorm Kauf gesehen, ob originale Xenons verbaut sind oder nachgerüstet.

Die SRA übersieht man ja nicht so einfach..

Zumal er wie gesagt vom Fach ist und du bist Laie.

So wie die Sache klingt war ihm ja klar, dass es sich um ein Fahrzeug mit diversen Mängeln handelt. Wenn er dann sogar mit Lesegerät zum Kauf anrückt um Fehlerspeicher auszulesen hast du m.E. alles getan, um eventuell vorhandene Mängel zu erkennen.

Ich würde mir da jetzt kein schlechtes Gewissen einreden lassen.

Ansonsten hast du ja alle dir bekannten Mängel angegeben und ihm nichts verschwiegen.

Wenn es dir nur ums gute Gewissen geht kannst du ihm ja preislich noch einmal etwas entgegenkommen. Würde ich persönlich allerdings nicht machen.

PS: Habt ihr irgendwo im Kaufvertrag "gekauft wie gesehen" stehen? Dann ist der Drops sowieso gelutscht. Du bist kein Händler, musst demzufolge keine Gewährleistung geben. Das war ihm auch bewusst, als er den Wagen gekauft hat.

PPS: Ich bin mir nicht sicher, ob das hier im Versicherungs-Forum richtig aufgehoben ist.. Hier geht's ja nirgends um die Versicherung..

Themenstarteram 2. Februar 2013 um 17:52

Hallo

Danke dir..

Oh Sorry stimmt hab ich mich voll vertan

Dann bitte verschieben..

Ne preislich mach ich da sicher Nichts mehr

Ich habe ihm wirklich nichts verschwiegen ne gekauft wie

Gesehen hab ich nicht rein geschrieben nur das dass Auto besichtigt wurde

MfG

Ich würde ihm da einfach sagen, dass er das Auto intensiv begutachtet hat und das ein Mangel ist, von dem du nichts wusstest und auch nicht wissen konntest.

Dass es dir zwar leid tut, du aber nichts dagegen machen kannst.

Schön freundlich, aber bestimmt.

Die Sache mitm Xenon ist m.E. eh nur ein Punkt, um dir im Nachgang nochmal etwas Kohle aus der Tasche zu ziehen.

Themenstarteram 2. Februar 2013 um 18:42

Ok danke dir

Ich habe meines wissen auch nichts falsch gemacht.

Er ist der VW-Audi Meister, ich bin wirklich nur laie ich weis zwar dass man diese reinigungsanlage brauch is mir

aber nie aufgefallen dass die gar nicht existiert...

Er war da und hat alles sorgfälltig kontrolliert, hat durch sein PC sogar noch Sitzheizung links defekt aufgedeckt was ich auch nich wusste dass sie nicht geht da ich immer allein damiti gefahren bin.. Aber haben uns dann wie gesagt preislich geeinigt

er versucht hier mir den anwahlt auf den hals zum hetzen usw

Solang die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag ausgeschlossen wurde, musst du dir keine Sorgen machen. Du hast alle die bekannten Mängel aufgezeigt. Und der Käufer ist Fachmann und du Laie... somit kann er dir gar nix, Mängel und Defekte die ein Fachmann nicht erkennt, können von einen Laien erst recht nicht erkannt werden. Der wagen wurde mit einen offensichtlichen Motorschaden verkauft. Reinigungsanlagen erkennt wirklich jeder, ob sie da sind oder nicht (das kann sogar ein Laie). Und solle er dir einen Anwalt an den Hals hetzen.. Cool bleiben... Ein Anwalt der den Fall annimmt, wird es eh nicht weit bringen :-)

Also ich als KFZ-Meister würde immer davon ausgehen das wenn mir jemand sagt das die Kopfdichtung def. ist auch was am Zylinderkopf kaputt sein kann. Sicher kann man sich erst sein wenn der Kopf abgebaut wurde, vorher ist es ein Ratespiel. Weil ein def. Zylinderkopfdichtung und ein Riss im Kopf die gleichen Probleme verursachen. Meist ist es zwar die Kopfdichtung aber 100% sicher kann man sich erst sein wenn man den Motor zerlegt. Das sollte jeder Mechaniker und recht erst Meister wissen.

MfG

Mike

Wenn er VW-Meister ist, müsste er das Problem mit den Rissen im Zylinderkopf kennen.

 

Ich würd mir an deiner Stelle keine Sorgen machen.

Du hast versucht dein Fahrzeug nach gutem Gewissen zu verkaufen und alle dir bekannten Mängel dem Käufer mitgeteilt.

Da der angebliche Meister auch noch mit einem tester anrückte und weitere Fehler/Mängel am Fahrzeug feststellte und du dich mit im nachhinein preislich mit im darüber geeinigt hast, ist dir kein Fehler vorzuwerfen.

am 10. Februar 2013 um 19:36

Sag dem Heinz doch einfach du würdest das alles mal mit seinem Chef besprechen und ob er firmeneigenes Wekzeug auch für sene Privatgeschäfte nutzen darf.

am 11. Februar 2013 um 14:49

Kann es vielleicht sein, dass der Käufer das von Anfang an so geplant hat? Diese Art von nachträglicher Preisdrückerei ist leider nicht unüblich.

Wenn ich Kfz-Meister wäre, zumal noch bei VW angestellt, wäre mir so ein Verhalten allerdings zu peinlich. Wenn du die Gewährleistung ausgeschlossen hast und vielleicht sogar noch den Defekt ansatzweise im Kaufvertrag aufgeführt hast ("irgendetwas ist da und da defekt"), hast Du alles Erdenkliche getan. Absolut nicht erforderlich, aber dennoch irgendwie gut wäre, wenn Du Zeugen hast, die beim Verkauf gesehen haben, dass der Käufer sogar mit Testgeräten angerückt ist.

So wie Du das hier dargestellt hast würde ich dem Käufer ganz deutlich sagen, dass er sich das Theater sparen soll und sofort die nächsten rechtlichen Schritte einleiten kann, wenn er meint, hier im Recht zu sein. Wenn er dann immer noch nicht Ruhe gibt, kann man ja einmal vorsichtig andeuten einen Strafantrag wegen Betrugsversuch stellen zu wollen.

Zitat:

Original geschrieben von Bopp19

Sag dem Heinz doch einfach du würdest das alles mal mit seinem Chef besprechen und ob er firmeneigenes Wekzeug auch für sene Privatgeschäfte nutzen darf.

Ich hätte da als Chef jetzt grundsätzlich gar kein Problem damit, wenn sich das ein Mitarbeiter ausleiht um für sich selbst oder für Bekannte ein Fahrzeug zu besorgen. Vielmehr sollte man da doch sogar fast "Markentreue" unterstützen, wenngleich man mit diesen Leuten zukünftig kein Geld verdienen wird. Anders sieht es aus, wenn der Mitarbeiter nebenei seine eigene "Schwarz-Werksatt" betreibt.

Und selbstverständlich gar nicht gefallen würde mir, wenn ein - evtl. sogar leitender Mitarbeiter - in der Öffentlichkeit negativ in Erscheinung tritt und dabe noch betont, wo er arbeitet.

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