auto privat verkaufen
möchte das auto von meiner freundin privat verkaufen .,...........sie möchte es so lange fahren bis es verkauft ist ..........WORAUF IST ZU ACHTEN WENN DAS AUTO NOCH ANGEMELDET IST WENN ES VERKAUFT WIRD
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von hoinz69
Ich kann nur sagen: Einen Vertrag macht man um u.A. GENAU solche Sachen zu regeln.
Ach so... und ich dachte immer ein Kaufvertrag regelt nur die Besitzverhältnise...
Werde beim nächsten mal also das Auto angemeldet lassen und ne Klausel einfügen "das Fzg darf nicht als Fluchtwagen genutzt werden"
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Ein auf mich bzw. die Freundin zugelassenes Auto würde ICH nicht aus der Hand geben d.h. vor Verkauf abmelden.
Wenn sie ihn bis zum Verkauf fahren möchte, dann nach Unterzeichnung des Kaufvertrages abmelden und erst dann dem Käufer übergeben.
Beim Vertrag schön auf den Gewährleistungsausschluss achten, dies kannst und solltest du als Privatverkäufer auch tun
was ist es denn für ein auto?
Zitat:
Original geschrieben von Autopfand Coeln
Ein auf mich bzw. die Freundin zugelassenes Auto würde ICH nicht aus der Hand geben d.h. vor Verkauf abmelden.
Wenn sie ihn bis zum Verkauf fahren möchte, dann nach Unterzeichnung des Kaufvertrages abmelden und erst dann dem Käufer übergeben.
Beim Vertrag schön auf den Gewährleistungsausschluss achten, dies kannst und solltest du als Privatverkäufer auch tun
WENN DAS so einfach were meist kommen die käfer von weit weg un die kommen net 2 mal reicht es net wenn ich die schilder abschraube und der käufer ihn dann um meldet
Ohne die Schilder bekommt er den Wagen nicht umgemeldet
Man kann den Besichtigungstermin auch zu Zeiten vereinbaren, an denen die Behörden noch geöffnet haben um ihn dann vor Übergabe gemeinsam abzumelden. Das wäre eine Lösung...
Sollte der Interessent zu so "frühen" Zeiten nicht können, gibt es Tage an denen man Zulassungen/Abmeldungen bis 18:00 Uhr durchführen kann - hier in Köln ist dies Donnerstags der Fall.
Du kannst aber auch das Risiko eingehen ihn angemeldet aus der Hand zu geben und dies im Vertrag zu vermerken. Sollte der Käufer ihn nicht abmelden kann/wird dies eine MENGE Ärger für deine Freundin bedeuten - Strafzettel etc. sind da noch das kleinere Übel.
So etwas ist meist mit viel Ärger und noch mehr Zeitaufwand verbunden - überlegt es euch gut.
Trefft euch doch in der Mitte, der Käufer macht ne Anzahlung, dafür gibtst du ihm Kennzeichen und Papiere, er meldet den Wagen auf sich um, kommt mit seinen Kennzeichen wieder. Diese schraubt er dann dran, gibt dir den Rest vom Geld und du gibst ihm die Schlüssel. Damit haben beide kein großes Risiko. Natürlich alles vertraglich (Quittungen!!) festhalten.
Zitat:
Original geschrieben von Autopfand Coeln
Du kannst aber auch das Risiko eingehen ihn angemeldet aus der Hand zu geben und dies im Vertrag zu vermerken. Sollte der Käufer ihn nicht abmelden kann/wird dies eine MENGE Ärger für deine Freundin bedeuten - Strafzettel etc. sind da noch das kleinere Übel.
So etwas ist meist mit viel Ärger und noch mehr Zeitaufwand verbunden - überlegt es euch gut.
Hallo Autopfand, was du sagst ist falsch! Man geht in der Regel kein Risiko ein wenn man ein Auto verkauft welches noch auf einen angemeldet ist. Man macht ja schließlich einen Kaufvertrag. Und in diesem steht genau drin an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit das Auto an den Käufer übergeben wurde.
Wenn jetzt im Nachhinein ein Strafzettel kommen sollte, dann legt man der Behörde einfach den KV vor und sie schickt den Strafzettel an den neuen Eigentümer. Es kann hier bei uns sowieso nur der FAHRER des Wagens zur Verantwortung gezogen werden, wer Halter oder Eigentümer bzw. Versicherungsnehmer ist, ist völlig unerheblich.
Grüße
HOinz
Zitat:
Original geschrieben von hoinz69
Wenn jetzt im Nachhinein ein Strafzettel kommen sollte, dann legt man der Behörde einfach den KV vor und sie schickt den Strafzettel an den neuen Eigentümer. Es kann hier bei uns sowieso nur der FAHRER des Wagens zur Verantwortung gezogen werden, wer Halter oder Eigentümer bzw. Versicherungsnehmer ist, ist völlig unerheblich.
Grüße
HOinz
Ein, zweimal ok, aber wenn der 30.te Strafbefehl kommt Und stell mal vor ,damit begeht einer Unfallflucht, raubt ne Bank aus etc. Dann steht nachts das SEK an deinem Bett und du sagst Moment Jungs, ich hab nen Kaufvertrag der Wagen ist nich mehr mir. Evtl. hat der Käufer noch falsche Personalien angegeben etc. Natürlich alles sehr weit gesponnen, aber durchaus möglich! Denn der Wagen läuft so lang auf dich bis jemand mit dem Fahrzeugbrief und den Kennzeichen den Wagen ab- oder ummeldet. Eine einfache Benachrichtigung reicht da leider nicht aus. Ärgerlich, aber halt Deutschland.
Zitat:
Original geschrieben von MickyX
Ein, zweimal ok, aber wenn der 30.te Strafbefehl kommt Und stell mal vor ,damit begeht einer Unfallflucht, raubt ne Bank aus etc. Dann steht nachts das SEK an deinem Bett und du sagst Moment Jungs, ich hab nen Kaufvertrag der Wagen ist nich mehr mir. Evtl. hat der Käufer noch falsche Personalien angegeben etc. Natürlich alles sehr weit gesponnen, aber durchaus möglich!
Mir ist sowas passiert. Käufer hat falsche Personalien angegeben. Ich hab eine Kopie des Vertrags bei der Zulassungsstelle abgegeben und dachte, alles ist ok.
Tja, nach ca einem Monat hatte ich Post von der Polizei im Kasten -> Anhörung als Zeuge zum Verkauf des Fahrzeugs. Also bin ich da mit dem Kaufvertrag aufgekreuzt. Die wollten von mir aber nur einen Fotovergleich vopn möglichen Käufern haben. Dann haben mir die Polizisten noch ausdrücklich gesagt, dass da nichts weiter passieren wird (es sei denn, mit dem Auto wird eine Straftat begangen) aber sonst ist durch den Vertrag alles in trockenen Tüchern.
Was auch passieren kann: Irgendein privates Abschleppunternehmen, versucht Gebühren von dir zu verlangen. Die sollte man dann auch unter keinen Umständen bezahlen.
Wie dem auch sei: Ein angemeldetes Auto werde ich nicht mehr "aus der Hand" geben. Den Nerv brauch ich nicht zweimal.
Also so langsam entwickeln wir uns hier zum echten "Kauf/Verkaufsforum"....
Ja lieber Hoinz, wenn alles nur immer so einfach wäre...
Deine Naivität diesbezüglich bringt mich zum schmunzeln
Zitat:
Original geschrieben von MickyX
Zitat:
Original geschrieben von hoinz69
Wenn
Grüße
HOinz
Ein, zweimal ok, aber wenn der 30.te Strafbefehl kommt Und stell mal vor ,damit begeht einer Unfallflucht, raubt ne Bank aus etc. Dann steht nachts das SEK an deinem Bett und du sagst Moment Jungs, ich hab nen Kaufvertrag der Wagen ist nich mehr mir. Evtl. hat der Käufer noch falsche Personalien angegeben etc. Natürlich alles sehr weit gesponnen, aber durchaus möglich! Denn der Wagen läuft so lang auf dich bis jemand mit dem Fahrzeugbrief und den Kennzeichen den Wagen ab- oder ummeldet. Eine einfache Benachrichtigung reicht da leider nicht aus. Ärgerlich, aber halt Deutschland.
Also das ist jetzt ziemlich paranoid was du da schreibst. Aber gehen wir mal davon aus es wäre so: Wenn man den KV macht lässt man sich immer den Personalausweis des Käufers zeigen und schreibt die Personalausweisnummer mit in den Kaufvertrag. Dann kann nichts passieren.
Und kommt jetzt bitte nicht: Ja was ist wenn der Personalausweis gefälscht ist.
So ist das Leben nun mal. Ein Restrisiko bleibt. Ihr setzt euch ja auch ins Auto obwohl ihr genau wisst dass ihr durch einen Unfall sterben könntet.
Zitat:
Original geschrieben von Autopfand Coeln
Ja lieber Hoinz, wenn alles nur immer so einfach wäre...
Deine Naivität diesbezüglich bringt mich zum schmunzeln
Es scheint mir eher so also könntest du keine Autos verkaufen bzw. bist immer an die Falschen geraten. Mit ein bisschen Menschenkenntnis und Verstand passiert da auch nichts. Menschenskinder du kannst dich aber wirklich manchmal anstellen.
Zitat:
Original geschrieben von hoinz69
Und kommt jetzt bitte nicht: Ja was ist wenn der Personalausweis gefälscht ist.
Stimmt, ich hab's vergessen zu erwähnen: Der Ausweis des Käufers aus meinem Posting war offenbar gefälscht. Die Nummer hab ich nämlich minutiös verglichen. Und ich hab da auch am Ausweis keinen Unterschied zu meinem sehen können. An sowas denkt man ja auch ehrlich gesagt nicht. Zudem: Wer kennt schon alle Echtheitsmerkmale von so einem Ausweis.
Zitat:
Original geschrieben von FlashbackFM
Zitat:
Original geschrieben von hoinz69
Und kommt jetzt bitte nicht: Ja was ist wenn der Personalausweis gefälscht ist.
Stimmt, ich hab's vergessen zu erwähnen: Der Ausweis des Käufers aus meinem Posting war offenbar gefälscht. Die Nummer hab ich nämlich minutiös verglichen. Und ich hab da auch am Ausweis keinen Unterschied zu meinem sehen können. An sowas denkt man ja auch ehrlich gesagt nicht. Zudem: Wer kennt schon alle Echtheitsmerkmale von so einem Ausweis.
soso...gefälscht... Welche nummer hast du verglichen? Die Käufer-Personalausweisnummer mit deiner Personalausweisnummer Und du hast keinen Unterschied zu deinem eigenen Ausweis sehen können?? Das würde ja heissen er hat deinen Ausweis gefälscht
Nein im Ernst jetzt: Hast du seine Personalausweisnummer mit in den Vertrag aufgenommen? Wenn nicht, dann war das der Fehler. Weil so kann man mal schnell ne falsche Adresse angeben. Und mit Ausweis-Nummer eben nicht. Wenn dann wirklich der Ausweis auch noch gefälscht war, DANN hättest du wirklich großes Pech gehabt. Kann ich mir ehrlichgesagt aber nicht vorstellen dass so viel unglückliche Umstände auf ein mal zusammenkommen.
Grundsätzlich würde ich auch schauen WEM ich mein Auto verkaufe. Sind mir die Leute sympathisch? Machen sie einen anständigen Eindruck? Woher kommen Sie?
Wenn hier schon Zweifel sind, lieber an jemand anderes verkaufen.