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Auto Privat Verkauft an Privat

Opel Corsa B
Themenstarteram 16. Dezember 2018 um 15:33

Hallo hab ein Wichtiges Anliegen,

haben am 8.9 unseren Opel Verkauft.

Heute den 16.12 meldet sich der Käufer und sagt mir das ich ihm die falschen Reifen mitgegeben habe. Da laut Kaufvertrag

ein Satz Winter und ein Satz Ganzjahresreifen dabei sein sollten. (Leider hab ich mich vertan beim Kaufvertrag ausfüllen da ich keine Ahnung als Frau habe) Jetzt sind keine Winterreifen dabei und der Käufer fordert mich auf ihm Winterreifen zu besorgen und er holt sie dann ab. Muss ich ihm die Reifen besorgen???

P. S Im Kaufvertrag steht noch gekauft wie gesehen.

Danke schon mal

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@kadett 16v schrieb am 17. Dezember 2018 um 01:03:10 Uhr:

Sein Pech, hätte er mal schauen sollen

Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert dein Post?

Die Verkäuferin hat eine Eigenschaft im Vertrag zugesichert, die nachweislich nicht erfüllt ist.

Sehe hier zuerst mal die Verkäuferin in der Pflicht. Wie man sich dann mit den SR einigt ist natürlich wieder eine andere Geschichte.

M.W kann von einem Käufer auch nicht verlangt werden, sämtliche zugesicherten Eigenschaften direkt bzw. vor dem Kauf zu überprüfen.

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Was es nicht alles gibt! Hat der Käufer die Übergabe des Autos samt Zubehör bestätigt? Zeugen? Hat er die Winterreifen im Kofferraum inzwischen verloren? Was geht das dich an?:-)

Themenstarteram 16. Dezember 2018 um 16:23

Keine Ahnung. Vermute das es heute mit dem ersten Schnee ihm eingefallen ist

Themenstarteram 16. Dezember 2018 um 16:24

Kaufvertrag wurde unterschrieben. Reifen und sogar neue Bremsklötze war drin

am 16. Dezember 2018 um 17:23

Zitat:

@espace001 schrieb am 16. Dezember 2018 um 16:37:11 Uhr:

Was es nicht alles gibt! Hat der Käufer die Übergabe des Autos samt Zubehör bestätigt? Zeugen? Hat er die Winterreifen im Kofferraum inzwischen verloren? Was geht das dich an?:-)

Insofern der KV, bzw. die Übergabe unter 4 Augen erfolgte, ist das richtig und in 3 Monaten kann einiges passieren.

Zusätzlich gereicht es Dir zum Vorteil, dass der Vertragsgegner sich erst jetzt meldet...

Normalerweise kann es ein Problem geben, wenn Zusatzausstattung und Zubehör nicht im Kaufvertrag angegeben ist und der Käufer erst zuhause erstaunt feststellt, dass etwas, was vorher dran und drin und vereinbart war plötzlich nicht mehr da ist (Navi, Feuerlöscher, Reservereifen etc.). Wenn hier aber etwas ausdrücklich erwähnt war und ihm dann nach einem Vierteljahr auffällt, dass er es nicht bekommen hat, ist das Pech für den Käufer. Wie soll denn der Verkäufer beweisen, dass er das mitgegeben hat?

Wieso waren denn Winterreifen und Ganzjahresreifen vorhanden (und nicht entweder/oder)?

Auf dem Kaufvertrag wurde doch der Erhalt quittiert, oder?

Themenstarteram 16. Dezember 2018 um 19:47

Da hab ich mich leider beim Ausfüllen des Kaufvertrages vertan. Es sollte heißen ein kommpleter Satz Ganzjahresreifen und ein Satz Sommerreifen. Wir haben damals das Fahrzeug mit den Sätzen so gekauft. Die Sommerreifen war auf original Opel Felgen und die Ganzjahresreifen auf Stahl. Wir sind nur auf Ganzjahresreifen gefahren die Sommerreifen sind wie neu nur ein Sommer gefahren.Versteh halt nur nicht warum der Käufer sind aufregt da er für das Jahr ausgestattet ist.

Themenstarteram 16. Dezember 2018 um 19:48

Zitat:

@hoetilander schrieb am 16. Dezember 2018 um 20:19:05 Uhr:

Auf dem Kaufvertrag wurde doch der Erhalt quittiert, oder?

Der Käufer hat den Kaufvertrag unterschrieben. Die Reifen waren nicht zu übersehen da alle nicht in den Kofferraum gepasst haben.

Dann ist wenigstens klar, warum sich der Käufer rührt. Er ist enttäuscht, weil er das erst jetzt gemerkt hat und die Ganzjahresreifen ihm vielleicht nicht mehr genug Profil haben. Dabei sollte er froh sein, dass er gute Sommerreifen bekommen hat. Er streitet das doch wohl nicht ab? Oder sind die vielleicht uralt und wertlos?

Ich würde ihn darauf aufmerksam machen, dass es allen Beteiligten beim Verkauf völlig klar war, dass gute Sommerreifen mitverkauft wurden und dass offenbar nur im Kaufvertrag ein Irrtum aufgetreten ist.

Er hätte diesen Irrtum aufklären können und müssen, weil er ja die Sommerreifen selbst gesehen hat. Weil er das aber nicht getan hat, kann er sich jetzt nicht darauf berufen, dass er die Reifen tauschen will. Es ist für Dich nicht zumutbar, wegen einer offensichtlich irrtümlichen Angabe neue Winterreifen nachzuliefern. Der Kauf wurde wie gesehen abgeschlossen. Außerdem ist die irrtümliche Angabe offensichtlich, weil Ganzjahresreifen und Winterreifen zweifellos nicht gleichzeitig üblich sind.

Alternativ könnte man billig einen Satz abgelutschter Winterreifen ohne Felgen beschaffen, womit aber niemandem gedient ist.

Noch was: Waren die Original-Opel-Felgen der Sommerreifen Alu? Steht das im Kaufvertrag? Dann ist es ja offensichtlich, dass es sich um Sommerreifen handelt, es also ein offensichtlicher Irrtum ist. Wer würde Winterreifen auf den Alufelgen und Ganzjahresreifen auf Stahl haben?

Themenstarteram 16. Dezember 2018 um 21:12

Zitat:

@espace001 schrieb am 16. Dezember 2018 um 21:21:58 Uhr:

Noch was: Waren die Original-Opel-Felgen der Sommerreifen Alu? Steht das im Kaufvertrag? Dann ist es ja offensichtlich, dass es sich um Sommerreifen handelt, es also ein offensichtlicher Irrtum ist. Wer würde Winterreifen auf den Alufelgen und Ganzjahresreifen auf Stahl haben?

Die Sommerreifen waren auf Alufelgen und hatten 6,4 mm profieltiefe und waren gerade zwei Jahre alt und die Ganzjahresreifen waren drei Jahre alt und hatten noch 4,4 profieltiefe.

Leider steht nicht im Kaufvertrag das original Alu Opel Felgen waren.

Themenstarteram 16. Dezember 2018 um 21:14

Zitat:

@espace001 schrieb am 16. Dezember 2018 um 21:11:02 Uhr:

Dann ist wenigstens klar, warum sich der Käufer rührt. Er ist enttäuscht, weil er das erst jetzt gemerkt hat und die Ganzjahresreifen ihm vielleicht nicht mehr genug Profil haben. Dabei sollte er froh sein, dass er gute Sommerreifen bekommen hat. Er streitet das doch wohl nicht ab? Oder sind die vielleicht uralt und wertlos?

Ich würde ihn darauf aufmerksam machen, dass es allen Beteiligten beim Verkauf völlig klar war, dass gute Sommerreifen mitverkauft wurden und dass offenbar nur im Kaufvertrag ein Irrtum aufgetreten ist.

Er hätte diesen Irrtum aufklären können und müssen, weil er ja die Sommerreifen selbst gesehen hat. Weil er das aber nicht getan hat, kann er sich jetzt nicht darauf berufen, dass er die Reifen tauschen will. Es ist für Dich nicht zumutbar, wegen einer offensichtlich irrtümlichen Angabe neue Winterreifen nachzuliefern. Der Kauf wurde wie gesehen abgeschlossen. Außerdem ist die irrtümliche Angabe offensichtlich, weil Ganzjahresreifen und Winterreifen zweifellos nicht gleichzeitig üblich sind.

Alternativ könnte man billig einen Satz abgelutschter Winterreifen ohne Felgen beschaffen, womit aber niemandem gedient ist.

Nein abstreiten tut er das nicht sondern möchte die Ganzjahresreifen zurückbringen und dafür Winter haben

Egal, ob das drinsteht. Er streitet ja nicht ab, dass es gute Sommerreifen auf Alufelgen waren.

Möchte er auch noch eine Austauschmotor zur Reserve?

Was hat er denn sonst noch Mängel gefunden? Zu wenig Kühlwasser?

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