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Auto privat verkauft- Federbruch auf Heimfahrt des Käufers

Themenstarteram 2. April 2017 um 17:15

Ich habe am Donnerstag mein Astra (Bj 2007 175000km) privat verkauft und dafür den ADAC Kaufvertrag genutzt. Das Fahrzeug war aus meiner Sicht voll fahrtüchtig und ohne Mängel und selbst bei der Bewertung durch wir kaufen dein Auto.de wurde nichts festgestellt. Am Freitag ruft der Käufer an und beschwert sich weil ihm die Feder gebrochen ist. Er verlangt die Reparaturkosten und will mich zusätzlich noch verklagen, da ich ihn und seine Familie wissentlich in Gefahr gebracht haben soll. Da ich das Auto mit besten Wissen verkauft habe und auch selbst bis zuletzt noch einwandfrei damit gefahren bin, weigere ich mich ihm seine Reparatur zu bezahlen. Was soll ich jetzt tun? Ich

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 2. April 2017 um 19:46

Mich als Trickbetrüger darzustellen der absichtlich Leute gefährdet und hinter Gitter gehört ist weit über das normale Maß an Aufregung hinaus

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Themenstarteram 2. April 2017 um 10:47

Ich habe am Donnerstag mein Astra (Bj 2007 175000km) privat verkauft und dafür den ADAC Kaufvertrag genutzt. Das Fahrzeug war aus meiner Sicht voll fahrtüchtig und ohne Mängel und selbst bei der Bewertung durch wir kaufen dein Auto.de wurde nichts festgestellt. Am Freitag ruft der Käufer an und beschwert sich weil ihm die Feder gebrochen ist. Er verlangt die Reparaturkosten und will mich zusätzlich noch verklagen, da ich ihn und seine Familie wissentlich in Gefahr gebracht haben soll. Da ich das Auto mit besten Wissen verkauft habe und auch selbst bis zuletzt noch einwandfrei damit gefahren bin, weigere ich mich ihm seine Reparatur zu bezahlen. Was soll ich jetzt tun? Ich möchte ja nicht von ihm verklagt werden.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Privatverkauf Opel Astra: Federbruch Käufer verlangt Reparaturkosten und unterstellt Betrug' überführt.]

Zitat:

@jenniferodebrecht schrieb am 2. April 2017 um 12:47:41 Uhr:

Da ich das Auto mit besten Wissen verkauft habe und auch selbst bis zuletzt noch einwandfrei damit gefahren bin, weigere ich mich ihm seine Reparatur zu bezahlen. Was soll ich jetzt tun? Ich möchte ja nicht von ihm verklagt werden.

Dazu bist du auch nicht verpflichtet.

So fertig wie die Gesellschaft heute ist musste damit leider immer rechnen.

Dann dürftest überhaupt nichts mehr verkaufen.

Rechtsberatung können wir hier keine geben.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Privatverkauf Opel Astra: Federbruch Käufer verlangt Reparaturkosten und unterstellt Betrug' überführt.]

Ich denke das Thema sollte in das Kaufberatung's - Forum verschoben werden.

Von meiner Sicht aus brauchst du dir da aber keinen Kopf zu machen mit einen ordentlichen vorgefertigten Kaufvertrag,wie du es gemacht hast. Manche denken eben sie könnten hinterher noch Kohle rausholen. Gekauft wie gesehen,kaputt gehen kann hinterher ob auf Heimfahrt oder nicht immer etwas,da steckt man nicht drin. Das ist einfach so,und sollte einem auch klar sein.

Gruß

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Privatverkauf Opel Astra: Federbruch Käufer verlangt Reparaturkosten und unterstellt Betrug' überführt.]

Ich kann mich da nur DAVE DADDLEY anschließen - bei Verkauf von Privat an Privat ist in der Regel die Gewährleistung ausgeschlossen, eben gekauft wie gesehen. Im ADAC-Musterkaufvertrag sollte das auch so drinstehen. Lies doch einfach mal in Ruhe das Kleingedruckte durch. Also brauchst du dem Käufer die Reparaturkosten nicht erstatten.

Und Verklagen kann er dich erst recht nicht. Dazu müsste der Käufer nachweisen können, dass du ihn vorsätzlich(!) getäuscht hast. Also, wenn du gewusst hättest, dass die Feder gebrochen ist und es verschwiegen hättest.

Davon abgesehen ist Federbruch beim Astra H recht häufig. Ich musste mir erst letzten Monat neue Federn an der Hinterachse einbauen lassen. Eine gebrochene Feder merkt man nicht unbedingt beim Fahren und eine große Gefahr geht davon im Normalfall auch nicht aus.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Privatverkauf Opel Astra: Federbruch Käufer verlangt Reparaturkosten und unterstellt Betrug' überführt.]

am 2. April 2017 um 14:27

Das kommt ganz drauf an, wie die Feder gebrochen ist.

Meine ist letztes Jahr an der letzten Windung gebrochen, damit hätte man einfach weiterfahren können, das ist absolut ungefährlich.

Musste sie nur wegen dem TÜV Termin tauschen.

Bricht die Feder weiter in der Mitte, kann das schon gefährlich werden, habe schon gesehen dass eine gebrochene Windung fast den Reifen berühren konnte.

Aber teuer ist der Tausch der Federn auch nicht.

Wenn er dir nicht nachweisen kann, dass die Feder schon beim Kauf defekt war und du davon wusstest, kann er eigentlich auch nichts erreichen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Privatverkauf Opel Astra: Federbruch Käufer verlangt Reparaturkosten und unterstellt Betrug' überführt.]

Hallo.

Haben einen Corsa GSI Ende 2016 von Privat gekauft, Top gepflegt.

Alles kontrolliert, auch alle Windungen der Federn an der VA und HA, alles Ok.

Dann innerhalb von 2 Monaten ist die linke Feder an der VA gebrochen, kann passieren, muss nicht.

Aber dafür kann ich den Verkäufer nicht haftbar machen.

Also neue rein und gut ist, da ich eh alles selbst mache kostete mich das komplett nur ca. 70 Euro für beide Federbeine.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Privatverkauf Opel Astra: Federbruch Käufer verlangt Reparaturkosten und unterstellt Betrug' überführt.]

am 2. April 2017 um 17:21

Zitat:

Er verlangt die Reparaturkosten und will mich zusätzlich noch verklagen, da ich ihn und seine Familie wissentlich in Gefahr gebracht haben soll. Da ich das Auto mit besten Wissen verkauft habe und auch selbst bis zuletzt noch einwandfrei damit gefahren bin, weigere ich mich ihm seine Reparatur zu bezahlen.

Das hervorgehobene muß er dir beweisen,

das dürfte nach deiner Darlegung aussichtslos sein.

Zitat:

Was soll ich jetzt tun?

Gewährleistung ausgeschlossen?

Wenn ja, erst mal nix machen.:D

Themenstarteram 2. April 2017 um 17:24

Ja Gewährleistung ausgeschlossen

Themenstarteram 2. April 2017 um 17:26

Wir leben in einer ziemlich verqueren Welt wenn nur weil jemand Pech gehabt hat er sofort jemand anderen als Bösewicht sehen will...

Federn brechen ohne Vorwarnung, deswegen war Sie beim Kauf offensichtlich noch in Ordnung wenn Sie erst bei der Heimfahrt bricht.

Davon abgesehen ist die Gefahr bei der Laufleistung immer gegeben.

Erst mal gar nichts machen. Wenn was von einem Anwalt kommt kann man immer noch reagieren. Am Besten auf Anrufe des Käufers gar nicht reagieren, eher wenn möglich dessen Nummer am Telefon sperren.

Themenstarteram 2. April 2017 um 17:48

Das mit der Nummer sperren ist eine gute Idee, will mich nicht weiter beschimpfen lassen und mir fiese Unterstellungen anhören

Im Grunde bis du safe, da er wie gesagt dir das "wissentlich" beweisen muss, und ich nicht wüsste wie er das machen will.

Im ADAC-Vertrag ist die Gewährleistung auch ausgeschlossen. Da kann auch nichts kommen.

Sollte er weit nerven, ohne dasPost vom RA kommt, sag ihm einmal, das weiterer Kontakt nur noch über seinen RA erfolgt. Ich wette da kommt dann nichts mehr, da er selbigen nur als Drohung ins Spiel gebracht hat.

Kommt dann doch irgendwann mal Post vom RA, ruhig bleiben, und selber einen aufsuchen.

Meine Meinung: Bbei der geschilderten Situation wirst du da sehr wahrscheinlich ohne Schaden rauskommen.

Gruß,

der_Nordmann

Hallo,

der Normalfall wäre, dass der Käufer den Verkäufer über den Mangel informiert und um Beteiligung bei den Reparaturkosten bittet. Drohungen sind da nicht weiterführend. Wenn es so gelaufen wäre, würde ich als Verkäufer mich zur Hälfte an den Reparaturkosten beteiligen. Wenn mir aber jemand von der Seite kommt, wie anscheinend in diesem Fall, würde ich stur werden.

ciao olderich

Zitat:

@olderich schrieb am 2. April 2017 um 19:53:46 Uhr:

Hallo,

der Normalfall wäre, dass der Käufer den Verkäufer über den Mangel informiert und um Beteiligung bei den Reparaturkosten bittet. Drohungen sind da nicht weiterführend. Wenn es so gelaufen wäre, würde ich als Verkäufer mich zur Hälfte an den Reparaturkosten beteiligen. Wenn mir aber jemand von der Seite kommt, wie anscheinend in diesem Fall, würde ich stur werden.

ciao olderich

Warum soll ich als Verkäufer 50% des Schadens übernehmen?

Ich weiß doch gar nicht unter welchen Voraussetzungen die Feder gebrochen ist?! Vielleicht war der Wagen überladen

Auch kann ich als Laie gar nicht erkennen, ob die Feder bald bricht. Es gibt nicht umsonst den Ausschluß der Gewährleistung.

Wenn ich Privat ein Auto mit 175 tkm, muss ich damit rechnen das was kaputt geht. Auf dem nach Hause weg ist blöd, ab ändert nichts an der Tatsache, daß es auch erst in einer Woche oder einem Jahr oder gar nicht kaputt gehen kann.

Gruß,

der_Nordmann

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