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Auto privat verkauft nun will Käufer es zurück geben

Seat Ibiza 3 (6L)
Themenstarteram 12. August 2015 um 17:53

Hallo,

Ich habe folgendes Problem. Ich habe meinen Ibiza verkauft und mit dem Käufer vereinbart TÜV neu zu machen dies habe ich auch getan. Nun fällt ihm nach einem Tag auf dass die Klimaanlage nicht funktioniert, obwohl sie meiner Meinung nach funktioniert hat. Der Käufer hat bei der Ansicht des Autos die Klima nicht getestet und nur gefragt ob sie funltioniert welches ich nur mündlich bestätigt habe. Nun hat er mir gesagt das er in die Werkstatt möchte und das nachgucken lassen will und wenn sie kaputt ist das Auto zurück geben oder mir das in Rechnung stellen will.

Im Vertrag wurde festgehalten"gekauft wie gesehen, keine Rücknahme und Gewährleistung möglich"

Nun meine Frage: Darf er das Auto zurück geben oder mir die Werkstattkosten in Rechnung stellen? Denn ich seh das nicht ein

Beste Antwort im Thema

Die Schadstoffklasse gibt die Euronorm an und wird durch die Schlüsselnummer eindeutig zugewiesen. Die Schadstoffgruppe berücksichtigt neben der Schadstoffklasse auch den Partikelfilter. Damit ergibt sich: Euro 3 Diesel + DPF = Schadstoffgruppe 4 und somit grüne Plakette, obwohl es bei Euro 3 bleibt.

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Zitat:

@Vani.ax schrieb am 12. August 2015 um 19:53:55 Uhr:

Im Vertrag wurde festgehalten"gekauft wie gesehen, keine Rücknahme und Gewährleistung möglich"

Nun meine Frage: Darf er das Auto zurück geben oder mir die Werkstattkosten in Rechnung stellen?

Du kannst dich entspannt zurücklehnen.

Der Käufer darf weder das Eine noch das Andere.

Themenstarteram 12. August 2015 um 18:03

Ok das wäre ja wirklich klasse er kommt aber auch nicht mit anwalt durch oder sonstiges? Traue ihm da viel zu ^^

Rechtsberatung ist hier zwar nicht erlaubt, aber ist es nicht so, dass der Käufer Dir beweisen müsste, dass Du vom Mangel gewusst und ihn absichtlich verschwiegen hast?

Themenstarteram 13. August 2015 um 8:16

Genau den gedanken hatte ich auch bin mir aber nicht sicher. Denn eigentlich ist er doch selbst schuld wenn er das nicht getestet hat oder?

Egal ob festgehalten oder nicht, Privatverkauf ist immer ohne Rückgabe oder Garantie jeglicher Art. Du bist beim Privatverkauf immer raus, außer der Käufer kommt dir zb. Dahinter das du deinen Wagen (vertraglich) als unfallfrei verkauft hast, obwohl er einen zb Frontschaden etc hatte.

Aber in deinem Fall... "chill down" dir kann nichts passieren. :)

Lg radiogo7

am 13. August 2015 um 11:51

Als privater Verkäufer muss man die Gewährleistung immer ausschließen, sonst muss man sie leisten.

Und dies wurde ja beim Verkauf deutlich drauf hingewiesen denke ich doch mal :)

Mfg

Themenstarteram 14. August 2015 um 17:30

Ja genau die haben nun wieder ein anderes problem angeblich bekommen die das auto keine euro 4 plakette da er von 2002 ist.. aber dpf wurde ja nachgerüstest jetzt hat der tüv das nicht in seinen bericht geschrieben jetzt soll ich nochmal tüv machen also diese leute gehen mir mächtig auf den zeiger

Themenstarteram 14. August 2015 um 17:31

Trotzdem danke für die antworten :)

Zitat:

@Vani.ax schrieb am 14. August 2015 um 19:30:51 Uhr:

Ja genau die haben nun wieder ein anderes problem angeblich bekommen die das auto keine euro 4 plakette da er von 2002 ist..

Das ist ein Problem des Käufers, welches du dir ebenfalls nicht zu eigen machen mußt.

Die Angaben müssen jedoch richtig sein. Wenn man falsche Angaben macht, dann kann man auch einen Privatkauf rückgängig machen.

Und mal ganz ehrlich: Das sind hier schon zwei ordentliche Kritikpunkte.

Ist wird gesagt, der Wagen habe eine funktionierende Klimaanlage. Jetzt ist sie jedoch kaputt.

Der Wagen wird mit Schadstoffgruppe 4 verkauft. Jetzt stellt sich heraus, dass er doch nur die gelbe Plakette bekommt.

Hätte sich der Käufer hier gemeldet und über einen Kauf mit zwei so gravierenden Fehlern berichtet, hätten ihm wohl alle den Gang zum Anwalt empfohlen.

Der zweite Punkt dürfte sich wohl am einfachsten klären lassen. Wenn der TÜV einen Fehler gemacht hat, dann sollen sie ihn korrigieren.

Tut mir leid, dass so sagen zu müssen: Aber Erfahrungen wie diese sind es, die mich von einem Privatkauf abhalten würden.

Themenstarteram 15. August 2015 um 5:17

Nein sind es nicht die Lüftung funktioniert nur nicht so wie er es will und der Wagen hat Euro 4 wurde ja nachgerüstet

Es ist doch ganz einfach: Du hast gesagt, dass die Klimaanlage funktioniert. Jetzt stellt sich heraus, dass es nicht so ist. Lässt sich doch ganz einfach nachprüfen. Entweder es geht oder es geht nicht.

Und Euro 4 nachgerüstet? Extrem unwahrscheinlich. Durch den Einbau eines Partikelfilters ändert sich die Schadstoffgruppe; die Schadstoffklasse bleibt jedoch gleich.

Ich verstehe das mit dem TÜV aber nicht so richtig. Wenn der Partikelfilter korrekt nachgerüstet wurde, dann steht das auch im Fahrzeugschein.

Trotz allem, es lagen soweit ich das rauslesen kann keine Falschangaben vor, somit hat der Käufer kein Recht den Wagen zurückzugeben da Privatverkauf.

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