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Auto Privatgekauft mit Händlergarantie (intec) Kaufvertrag aber falsch.

Themenstarteram 17. Mai 2014 um 17:18

Hallo und guten Abend,

Ich habe gestern mittag ein Auto gekauft mit einer 12 Monatigen Garantie von Intec, der Kaufvertrag war auch so wie besprochen.

Doch heute morgen der schock, als ich meinen Bruder in einer Eurogarant KFz Firma besucht habe und wir den Wagen mal wegen gewissen Vorkommnissen auf die Bühne gehoben haben..

haben wir festgestellt das dieser doch ein Unfallwagen ist und ein Re bzw Import Fahrzeug ist.

Der Unterboden zeigt gewisse mängel mit provisorisch angebrachten Bauteilen genauso wie unterm Reserve rad und vorne an diversen stellen im Motorraum, nun ist es so das ich auf dem Gebiet ein leihe bin und die dinge nicht Festgestellt hatt. Der Verkäufer versicherte mir auch schriftlich das der Wagen Unfallfrei und kein Import Fahrzeug ist mit Zulassungsbescheinigung und Kaufvertrag.

Jetzt hatte ich ihm die Lage geschildert und einen Kauf rück tritt gefordert. Leider Gottes will dieser sich aber noch über seine "Rechtslage" informieren und verwies auf ein Treffen am Montag.

Nun meine Frage dazu:

Muss der Verkäufer das Auto zurücknehmen im ernst Fall ?

oder werde ich mit Auto und NICHT vereinbarten Schäden darauf sitzen bleiben ?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 19. Mai 2014 um 19:49

Guten Abend, ich bedanke mich für die ganzen Antworten.

Hatte heute einen Termin mit dem Herrn, kauf wurde Rück abgewickelt und der volle Kaufpreis erstattet.

Morgen gehts zum nächsten Audi Zentrum.

mfg

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Da das gekaufte Fahrzeug nicht die im Kaufvertrag zugesicherten Eigenschaften besitzt, hast du gute Chancen auf eine Rückabwicklung des Kaufs.

Themenstarteram 17. Mai 2014 um 18:04

Danke schon mal für die gute Nachricht, leider ist es so das der Käufer angibt von nichts zu wissen und behauptet das in seinem Kaufvertrag als er das Auto gekauft hat auch Unfallfrei drin steht und er somit fein raus ist..

Zitat:

Original geschrieben von 507ps

...angibt von nichts zu wissen und behauptet das in seinem Kaufvertrag als er das Auto gekauft hat auch Unfallfrei drin steht und er somit fein raus ist..

Ja, auch er kann den Kauf wegen des Fehlens von im Kaufvertrag zugesicherten Eigenschaften mit dem Verkäufer, von dem er den Wagen erworben hat, rückabwickeln.

Das ist aber ein eigenes Rechtsgeschäft und von deinem Kauf vollkommen unabhängig zu sehen. Dein Recht auf Rückabwicklung wird dadurch nicht geschmälert.

Themenstarteram 17. Mai 2014 um 18:11

Ich werde Montag den Termin wahrnehmen und versuchen so meine Rückabwicklung einzufordern falls das nicht wirkt muss ich wohl den Rechts weg einleiten.

Kennt sich dort jemand mit groben kosten aus ?

Wenn du schon nach den Kosten fragst, solltest du auch schreiben um welchen Streitwert es geht.

Um welches Automodell und Baujahr handelt es sich denn?

Themenstarteram 18. Mai 2014 um 8:27

es handelt sich um einen Audi A5, vereinbarter Kaufpreis lag bei 22.500.

Über einen Händler wickelten wir dann noch eine 12 Monatige Garantie ab, aber ich habe momentan das Gefühl das diese gar nicht gültig ist ?

Zitat:

Original geschrieben von 507ps

Über einen Händler wickelten wir dann noch eine 12 Monatige Garantie ab, aber ich habe momentan das Gefühl das diese gar nicht gültig ist ?

Warum? Hast du keine Garantie-Unterlagen bekommen?

Ob der Verkäufer wusste, dass das verkaufte Fahrzeug ein Unfallfahrzeug ist, kann dahinstehen.

Er hat die Unfallfreiheit schriftlich zugesichert und damit zu erkennen gegeben, dass er hierfür rechtlich einstehen will.

Wenn er sich bei seinen Angaben auf die Aussage des Vorbesitzers beziehen will, dann hätte er anders formulieren müssen. Siehe hierzu z.B. die Formulierung im ADAC Vertragsformular: "Verkäufer erklärt, seines Wissens liegt kein Unfallschaden vor". Diese Aussage ist keine zugesicherte Eigenschaft.

Da eine zugesicherte Eigenschaft fehlt (vermutlich liegt arglistiges Verschweigen vor), hat der Te Nacherfüllungsansprüche: Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt je nachdem, wofür der Te sich entscheidet.

O.

 

 

Themenstarteram 19. Mai 2014 um 0:12

hallo, danke für die hilfreichen antworten !

Doch ich habe eine Intec Quittung nur kenne ich mich dort nicht so gut aus ob diese auch über Privat verkauf gültig ist.

Zitat:

Original geschrieben von 507ps

hallo, danke für die hilfreichen antworten !

Doch ich habe eine Intec Quittung nur kenne ich mich dort nicht so gut aus ob diese auch über Privat verkauf gültig ist.

Wenn diese Versicherung auf den Vorbesitzer abgeschlossen war ist es möglich, dass sie nicht übertragbar und somit erloschen ist.

Muß nicht sein, kann.

Darüber sollten aber die Versicherungsbedingungen genaue Auskunft geben können.

Bezüglich deines anderen Anliegens solltest Du den Kaufvertrag genau ansehen.

Wurde tatsächlich "kein EU Import" und "unfallfrei" wirksam als Eigenschaft des Wagens zugesichert, hast Du natürlich zunächst Ansprüche an den Verkäufer.

Wurde ja schon genannt, entweder Minderung oder eben Rückabwicklung.

Da der VK (es scheint ein privater Verkäufer zu sein?) keine Bereitschaft signalisiert, und beteuert von nichts gewusst zu haben wird dir nur der juristische Weg bleiben um deine Ansprüche durchzusetzen.

Bei "unfallfrei laut Vorbesitzer", vielleicht noch noch in Verbindung mit dem Ausschluss der Sachmängelhaftung kann dies völlig anders aussehen.

Hier wird sicher entscheidend sein, in wie weit dem VK Arglist nachgewiesen werden kann, und da spielt auch die Art der Formulierung eine Rolle (Beschaffenheitsvereinbarung).

Ein versierter Anwalt wird dich hier sicher beraten, als Selbstläufer sehe ich das ganze nicht.

Bei einem Kauf von einem gewerblichen Händler stünden deine Chancen sicher besser, aber das nützt Dir nun nichts.

Ein 22.500€ - Auto kauft man ganz einfach nicht privat.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Das ist aber ein eigenes Rechtsgeschäft und von deinem Kauf vollkommen unabhängig zu sehen. Dein Recht auf Rückabwicklung wird dadurch nicht geschmälert.

Dafür würde ich beim Verkauf von privat an privat mal lieber nicht die Hand ins Feuer legen wollen.

Entscheidend für den Ausgang eines eventuellen Verfahrens wird nicht sein ob eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, sondern ob dem Privatverkäufer eine Täuschungsabsicht (Arglist) nachgewiesen werden kann oder nicht.

Einem gewerblichen Verkäufer wird diese quasi per se unterstellt (er muss als Fachmann über Mittel und Sachverstand verfügen, Mängel wie Unfallschäden zu erkennen und auch in der Lage sein einen Reimport also solchen identifizieren zu können), beim Laien (und als solcher wird ein Privatverkäufer angesehen werden) trifft das nicht zu.

Handelte der nach bestem Wissen und Gewissen (z.B. wenn ihm sein Vorbesitzer eben genau diese Eigenschaften bestätigte und in seiner Obhut kein Unfall dazu kam ) kann er sehr schnell aus der Sache raus sein und der TE hatte einfach Pech.

Ob der Nachweis des Vorsatzes gelingt muss sich zeigen.

Das soll keine Schwarzmalerei sein, aber mit solchen Hürden wird sich der TE ggf. herumschlagen müssen.

Themenstarteram 19. Mai 2014 um 8:14

Das ich da nicht leicht rauskomme hab ich geahnt, ich hatte heute nochmal mit dem Chef meines Bruders gesprochen der eine Eurogarant Firma führt und er sagte mir das ich da sehr gute Chancen habe da er raus bekommen hat das der Privatmann wohl doch Händler ist..

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

Dafür würde ich beim Verkauf von privat an privat mal lieber nicht die Hand ins Feuer legen wollen.

Sicherlich. Dafür müßte die "Privat"-Eigenschaft des Verkäufers aber erst einmal rechtssicher nachgewiesen werden. Gerade da sehe ich einen Ansatzpunkt für den TE, um aus der Sache herauszukommen.

Umgekehrt wird eher ein Schuh draus.

Der Käufer muss rechtssicher beweisen, dass der VK entgegen seinen Angaben eben KEIN Privatmann war.

Schließlich will er ja was von ihm.

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