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Auto Privatverkauft, nun meldet sich der Käufer.

Citroën

Mahlzeit zusammen,

Ich hatte da eine Frage.

Ich habe letzte Woche meinen alten Wagen, einen Citroen C4 Cactus verkauft.

Der Käufer hat ihn gesehen und ist ihn probe gefahren, zudem habe ich ihm alle Papiere zu letztem TÜV und zur letzten Inspektion ( beide im Mai diesen Jahres) ausgehändigt.

Nun meldete er sich bei mir, dass der Wagen zu viel Öl lassen würde, ich erklärte ihm, dass ich als Laie nur die Auskünfte geben kann, welche die o.g. Berichte hergeben. Zudem wies er mich daraufhin, dass das Reifenreparaturset nicht mehr vorhanden sei.

Im Kaufvertrag ist die Sachmangelhaftung ausgeschlossen und ich habe ihm alle letzten Berichte ausgehändigt, meint ihr er kann moch trotzdem zur Nachbesserung auffordern? Mir war nicht bewusst, dass der Wagen ungewöhnlich viel Öl gebrauchen würde .

Mit freundlichen Grüßen

t800

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13 Antworten

Ist doch mittlerweile ne bekannte Masche. Der will nochmal über den Preis verhandeln. Wenn du eine Haftung ausgeschlossen hast kann dir eigentlich nichts passieren. Es sei denn er kann dir nachweisen das du vorher von dem angeblichen Ölverlust wusstest. ... Hast du ne Rechtsschutzversicherung ? Wenn ja ... Ihm das direkt mitteilen und in der Regel wirst du von ihm nichts mehr hôren ... wenn nicht soll er dir Mal erörtern wie er den Ölverbrauch festgestellt hat.

@ ratbod

Wenn das in Deutschland so ist, seit froh.

Ich hab einen Audi A6 verkauft. Ohne garantie und Gewährleistung. Wie gesehen und Probegefahren.

Nach 3 Monaten meldet sich der Käufer via Rechtsanwalt.

Kurz gesagt: Gerichtsverhandlung .... Sachverständiger wurde beigetragen.... Ricjterspruch ... musste das Auto "zum Verkaufspreis zurückkaufen und sogar auf meine Kosten wieder abholen. (nicht mehr fahrbereit)

Das Ganze dauerte 9 Monate..... Motor vom Sachverständigen zerlegt, innen vergammelt.

Keine Chance auf Kostenersatz.

Konnte das Auto nur mehr verschrotten.

Grüße aus Österreich

Das ist natürlich eine böse Geschichte. Bin jetzt kein Rechtsexperte ... Meine aber dass das in Deutschland tatsächlich so entspricht wie ich geschrieben habe. ... Da gibts viele ähnliche Geschichten hier im Forum.

Hat der Wagen denn bei dir auch "ungewöhnlich" viel Öl gebraucht?

Das sollte man auch als Laie beurteilen können.

Hat das Reifenreparaturset tatsächlich gefehlt und ist dieses verpflichtend und/oder Bestandteil der Betriebserlaubnis?

Ansonsten gilt beim Privatverkauf (sofern alle bekannten Mängel angegeben sind und die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde) Käufer ignorieren und ins Leere laufen lassen.

Du kannst als Privatperson nicht alle Mängel aufzählen. Nur die die dir bekannt sind.

Ich hab damals das Auto um 2500 verkauft. Günstiger als vergleichbare, da ich schon ein anderes hatte.

Der Gutachter hat vom Verkaufspreis die Mängel abgezogen (Bremsen vorne und angeblich hat eine Drallklappe gefehlt).

Wert des Autos daher: 1100 Euro

D.h. ich hab mehr als das doppelte verlangt/bekommen, daher arglistige Täuschung. Auch wenn mir die Mängel nicht bekannt waren, ist egal.

Auch das Tüv-gutachten zählt da nicht.(nur eine Momentaufnahme)

Gerichtlich von der Kaufrückabwicklung verurteilt binnen 4 Wochen.

Aber wie gesagt: War in Österreich

Lg Gerhard

@t800 mach dir keinen Kopf da kommt nichts mehr. Wieviel will er mit der Kiste denn innerhalb einer Woche gefahren sein um den erhöhten Verbrauch festzustellen? Musstest du während deiner Halterschaft zwischen den Wechseln mal nachkippen?

Danke erst einmal für eure Antworten.

Der Käufer ist wohl ne Strecke von ca 500 km gefahren und meinte es wären schon 2 Striche vom Ölmessstab weg. Tatsächlich musste ich öfter öl nachschauen, als bei meinem Corso damals, hab das aber beim citrön als normal empfunden und ich hab ihn ja quasi ausser fabrik gekauft vor ca 10 Jahren. Ich hab so im Schnitt 2 bis 3 Liter im Jahr verbraucht bei ca 12 000km im Jahr. Fast nur Stadtfahrt

Das rückt die Sache jetzt in ein etwas anderes Licht. Je nach Hersteller können bis zu einem Liter pro 1000km "normal" sein, damit solltest du auf der sicheren Seite sein.

Die feine Englische ist es jetzt aber auch nicht. Wenn man nachkippen muss, sollte einem das der Verkäufer aus meiner Sicht mitteilen.

Wenn er die Kiste jetzt aber vom Gebrauchtwagenhändler gekauft hätte, hätte er jetzt wahrscheinlich auch keinen Gewährleistungsanspruch.

Bitte nicht fremde Threads mit eigenen Problemen kapern

2 Beiträge sind daher weg.

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