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auto reparieren prviat DRINGEND

Themenstarteram 20. Januar 2010 um 11:09

Hallo

ich werde meinen twingo heute einem bekannten geben. der es auch repariieren wird nun eine frage ich überlasse ihm das auto ca 1 woche da es unter andrem lackiert wird usw. er wird mit dem auch fahren nun habe ich eine frage und zwar was passiertr wenn er geblitz wird oder ähnliches ?

bitte um schnelle antwort danke

grzuß

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17 Antworten

wenn er geblitz wird bekommst du post und kannst ihn als fahrer angeben. pass aber auf das die schwarzarbeit nicht auffliegt...:D

am 20. Januar 2010 um 11:18

Falls er einen Unfall baut, ist er nicht versichert. 

Themenstarteram 20. Januar 2010 um 11:23

kann ich ihn nich irgendein zettel unterschreiben lassen? naja es ist ja keine schwarzarbeit ich hab das auto bei ihm gekauft und er hat hat damals gesagt das er alle beim kauf vorhandenen mängel beseitigen wird da ich den wagen aber schnell brauchte hat sich das 4 wochen hinausgezögert ;)

Zitat:

Falls er einen Unfall baut, ist er nicht versichert

davon hab ich keine ahnung. aber zahlt nicht seine versicherung wenn er auch ein auto besitzt?

kenn ich so wenn man privat ein auto kauft. dann kann man es mit den kennzeichen des vorbesitzers überführen. im falle eines unfalls zahlt die eigene versicherung bei der man den wagen dann anmeldet.

am 20. Januar 2010 um 11:31

Zitat:

Original geschrieben von schwarzer Turbo

Falls er einen Unfall baut, ist er nicht versichert. 

Wieso soll der Wagen dann nicht versichert sein?

am 20. Januar 2010 um 11:45

Man gibt ja bei seiner Versicherung eventuelle Mitfahrer im Vertrag an. Was hätte das für einen Sinn, wenn jetzt plötzlich jeder mit dem Auto fahren darf? Ich dachte immer, dass die Versicherung dann für Schäden nicht haftet. Klärt mich bitte auf. 

am 20. Januar 2010 um 11:52

Zitat:

Original geschrieben von schwarzer Turbo

Falls er einen Unfall baut, ist er nicht versichert. 

Wenn der Wagen angemeldet ist und die Versicherungsbeiträge beglichen sind, hat das Fahrzeug auch Versicherungsschutz bei einem anderen Fahrer - ES SEI DENN, das Fahrzeug wurde mit Ausnahmen angemeldet (um die Beiträge zu senken), d. h. z. B.

- das Fahrzeug darf nur vom Halter und dem Lebenspartner gefahren werden oder

- das Fahrzeug darf nur von Fahrern, die das 25. Lebensjahr vollendet haben gefahren werden oder etc...

Dann könnte es im Schadensfall tatsächlich zu Komplikationen und Diskussionen mit der Versicherung kommen, wenn kein triftiger Grund vorliegt, daß ein anderer als angegeben oder jüngerer Fahrer hinterm Steuer sitzt. Eine Probefahrt von einer Werkstatt wird nicht das Problem sein, aber -rein hypothetisch- wenn nachts um 2.30 Uhr irgendwas passiert, wird es nicht einfach sein, der Versicherung plausibel zu erklären, daß es sich bei der Fahrt um eine Probefahrt gehandelt hat...;).

Grüße Panther13

Themenstarteram 20. Januar 2010 um 11:55

danke euch allen ;)

am 20. Januar 2010 um 12:02

Zitat:

Original geschrieben von schwarzer Turbo

Man gibt ja bei seiner Versicherung eventuelle Mitfahrer im Vertrag an. Was hätte das für einen Sinn, wenn jetzt plötzlich jeder mit dem Auto fahren darf? Ich dachte immer, dass die Versicherung dann für Schäden nicht haftet. Klärt mich bitte auf. 

Reine spekulation von dir ob der TE diese Versicherungsotion gewählt hat. Grundsätzlich kommt der Versicherer zuerstmal für entstandene Schäden aus der Haftpflichtversicherung gegen dritte auf.

am 20. Januar 2010 um 12:05

Zitat:

Original geschrieben von schwarzer Turbo

Man gibt ja bei seiner Versicherung eventuelle Mitfahrer im Vertrag an. Was hätte das für einen Sinn, wenn jetzt plötzlich jeder mit dem Auto fahren darf? Ich dachte immer, dass die Versicherung dann für Schäden nicht haftet. Klärt mich bitte auf. 

Die Versicherung reguliert den Schaden kann aber den Versicherungsnehmer in Regress nehmen. Nachzahlung, Vertragsstrafe,.... handhabt halt jede Versicherung anders.

Gruß

Frank, "beliebiger" Fahrer versichert.

Uiuiuiui!

Hier ist aber eine ganze Menge Un-, Halb-, und Garkein-Wissen im Spiel!

Empfehle Euch allen mal einen kurzen Blick ins Versicherungsforum zu werfen.

In aller Kürze:

Wenn per Versicherungsvertrag bestimmte Fahrer etc. angegeben sind, dann zahlt die Versicherung, falls ein nicht angegebener Fahrer einen Schaden verursacht, trotzdem! Sowieso an die, die den Unfall nicht verschuldet haben. Die Versicherung wird allerdings Prämiennachzahlungen vom Versicherungsnehmer fordern. Also das, was er durch bestimmte Festlegungen im Vertrag gespart hat, wird die Versicherung nachträglich zurückfordern. Und - da müssen mal die Fachleute ran - unter Umständen auch weitere Forderungen an den Versicherungsnehmer stellen. Der allgemeine Versicherungsschutz erlischt aber keinesfalls. Wäre ja katastrophal für diejenigen, die von einem solchen Fahrzeug "auf die Hörner genommen werden".

 

Edit: sehe, ein paar nicht ganz so Unwissende waren etwas zügiger :D

Zitat:

Original geschrieben von Panther13

Zitat:

Original geschrieben von schwarzer Turbo

Falls er einen Unfall baut, ist er nicht versichert. 

Wenn der Wagen angemeldet ist und die Versicherungsbeiträge beglichen sind, hat das Fahrzeug auch Versicherungsschutz bei einem anderen Fahrer - ES SEI DENN, das Fahrzeug wurde mit Ausnahmen angemeldet (um die Beiträge zu senken), d. h. z. B.

- das Fahrzeug darf nur vom Halter und dem Lebenspartner gefahren werden oder

- das Fahrzeug darf nur von Fahrern, die das 25. Lebensjahr vollendet haben gefahren werden oder etc...

Dann könnte es im Schadensfall tatsächlich zu Komplikationen und Diskussionen mit der Versicherung kommen, wenn kein triftiger Grund vorliegt, daß ein anderer als angegeben oder jüngerer Fahrer hinterm Steuer sitzt. Eine Probefahrt von einer Werkstatt wird nicht das Problem sein, aber -rein hypothetisch- wenn nachts um 2.30 Uhr irgendwas passiert, wird es nicht einfach sein, der Versicherung plausibel zu erklären, daß es sich bei der Fahrt um eine Probefahrt gehandelt hat...;).

Grüße Panther13

So direkte Ausschlussverfahren habe ich bisher bei noch keiner Versicherung erlebt. Da wird maximal nach der Anzahl der Personen gefragt, die im Haushalt leben oder aber man muss die zusätzlichen Fahrer angeben, die regelmäßig das Fahrzeug bewegen werden. Man will wohl damit verhindern, dass der Wagen als Geschäfts- oder Mietwagen gefahren werden soll.

Ich glaube aber kaum, dass dies bei einer einmaligen Benutzung zum Tragen kommt. Ich kann ja nicht jedesmal meine Versicherung informieren, nur weil mich z.B. ein Bekannter mit meinem Auto nach Hause fährt, weil ich nicht mehr in der Lage dazu bin.

am 21. Januar 2010 um 17:24

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

...

Ich glaube aber kaum, dass dies bei einer einmaligen Benutzung zum Tragen kommt. Ich kann ja nicht jedesmal meine Versicherung informieren, nur weil mich z.B. ein Bekannter mit meinem Auto nach Hause fährt, weil ich nicht mehr in der Lage dazu bin.

Das ist die große Frage...denn wie willst Du der Versicherung beweisen, daß Dein Bekannter nur einmalig hinter dem Steuer sitzt, bzw. gesessen hat ?

Desweiteren erhälst Du von der Versicherung ja auch einen gewissen Rabatt auf die Jahresprämie, wenn Du das Fahrzeug personengebunden versicherst - daher sollte/muß man schon seine Versicherung informieren, wenn öfters mal jemand anders als die angegebenen Personen hinterm Steuer sitzt, denn ansonsten würde man sich den gewährten Rabatt ja gewissermaßen erschleichen. Ich gebe Dir recht, daß es sicherlich eine Einschränkung in Deinem persönlichen Handeln ist - durch die Du aber Geld sparst...;).

Grüße Panther13

Zitat:

Original geschrieben von Panther13

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

...

Ich glaube aber kaum, dass dies bei einer einmaligen Benutzung zum Tragen kommt. Ich kann ja nicht jedesmal meine Versicherung informieren, nur weil mich z.B. ein Bekannter mit meinem Auto nach Hause fährt, weil ich nicht mehr in der Lage dazu bin.

Das ist die große Frage...denn wie willst Du der Versicherung beweisen, daß Dein Bekannter nur einmalig hinter dem Steuer sitzt, bzw. gesessen hat ?

Desweiteren erhälst Du von der Versicherung ja auch einen gewissen Rabatt auf die Jahresprämie, wenn Du das Fahrzeug personengebunden versicherst - daher sollte/muß man schon seine Versicherung informieren, wenn öfters mal jemand anders als die angegebenen Personen hinterm Steuer sitzt, denn ansonsten würde man sich den gewährten Rabatt ja gewissermaßen erschleichen. Ich gebe Dir recht, daß es sicherlich eine Einschränkung in Deinem persönlichen Handeln ist - durch die Du aber Geld sparst...;).

Grüße Panther13

Hier gibt es keine "große Frage"!!

Ist alles sehr klar geregelt. Daher hier erneut der Hinweis auf das Veresicherungsforum und die Experten wie "Delle" und "Twelfrider".

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