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Auto sicher auf Wiese abstellen ohne Ärger mit Behörde
Hallo,
auf meinem Betriebsgelände (Firmengelände einer Halle) befindet sich auch ein Gelände das unbefestigt ist - sprich - es ist eine Wiese die zum Grundstück der gemieteten Halle gehört.
Hier stehen Autos, die ich für meinen Fuhrpark als Ersatzteilspender vorhalten will,
bzw. Autos die ich mit wenig Aufwand anmelden und mit TÜV an den Start bringen kann.
Sie sind also kein Abfall, sondern gehören zum Betriebsvermögen und dienen
als Rendundanz zu meinen fahrenden Fuhrpark.
Die Fahrzeuge sind abgemeldet und stehen nun auf der Wiese,
klar das sich die Behörde dann irgendwann meldet und mich nun bittet "die Altfahrzeuge zu entsorgen"
Dies wäre aber nicht angezeigt, das es sich nicht um Abfall handelt, sondern diese einem Zweck dienen, der Bereitstellung von Teilen (Motor usw.) - auf dem Gelände selbst werden keine Teile ein oder ausgebaut, sondern die Autos stehen dort nur.
Wenn die Behörde nun versteht, das es sich nicht um Abfall handelt, bleibt noch der Umweltschutz.
ES ist klar, das ich hier nicht einfach die Autos so abstellen darf.
Welche Vorkehrungen müsste ich erfüllen, damit die Behörde mir keinen Ärger machen kann ?
Ist ein Trockenlegen der Autos notwendig - obwohl kein Öl austritt ?
Kann ich eine Wanne unter das Auto legen, und somit darlegen, das ich Vorsorge geleistet habe,
Kurz: Wie kann ich ein Auto auf eine Wiese stellen - welche Vorkehrungen muss ich treffen, damit es rechtlich keine Möglichkeit gibt, das die Behörden wegen Wasserverunreinigung mir Probleme machen.
( §48 Abs. 2, Satz 1 des WHG (Wasserhaushaltsgesetzes: Stoffe an einem oberirdischen Gewässer müssen so gelagert werden, das eine Gewässerverunreinigung ausgeschlossen ist)
Wie kann ich dies ausschliessen ? Die Autos brauche ich dringend - sie stellen für mich eine wichtige Sicherheit dar, meine Mobilität aufrechtzuerhalten - ich möchte mir nicht irgendwelche gebrauchten Autos kaufen, die ich nicht kenne -bei meinen Autos weiss ich was ich habe und kann diese einsetzen, wenn es nötig ist (reparieren lassen und anmelden)
Danke für jeden Tip !
Beste Antwort im Thema
Schon mal daran gedacht das ganze mit der Zuständigen Wasserschutzbehörde zu besprechen?
Ich würde mir sogar überlegen mir diesbezüglich eine Rechtsauskunft von einem entsprechenden Fachanwalt einzuholen. Das ist allemal besser als später dazu genötigt zu werden die Fahrzeuge zu entsorgen.
Generell bin ich aber der Meinung das mit trockenen Fahrzeugen die Wahrscheinlichkeit das was schief laufen kann geringer ist, als wenn da Öl oder Kraftstoff auslaufen kann.
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13 Antworten
Schon mal daran gedacht das ganze mit der Zuständigen Wasserschutzbehörde zu besprechen?
Ich würde mir sogar überlegen mir diesbezüglich eine Rechtsauskunft von einem entsprechenden Fachanwalt einzuholen. Das ist allemal besser als später dazu genötigt zu werden die Fahrzeuge zu entsorgen.
Generell bin ich aber der Meinung das mit trockenen Fahrzeugen die Wahrscheinlichkeit das was schief laufen kann geringer ist, als wenn da Öl oder Kraftstoff auslaufen kann.
dein zuständiges ordnungsamt ist hier der richtige ansprechpartner...
...wenn du aber keine schlafenden hunde wecken möchtest,
leg die fahrzeuge trocken (entsorgungsnachweis über öl, kühlmittel aufbewahren!) bau die batterien aus und sieh zu, das nicht allzuviel müll und geröll um die autos rumliegt - entstehende moosbeläge direkt abkärchern und einmal monatlich die wiese um die fahrzeuge herum mähen!
Moin,
du hast das Hauptproblem schon richtig erkannt.
Die Behörden müssen glauben, das es keine Altfahrzeuge sind.
Was du dazu erzählst -warum und wieso - interessiert dabei weniger.
Es zählt der Gesamteindruck.
Was genau, wie viele und wie lange willst du denn lagern ?
Ich halte das Unterfangen für sehr schwierig, mit großer Tendenz zu unmöglich.
Du musst lokale Vorschriften umschiffen und das Kreislaufwirtschaftsgesetz über die AltfahrzeugVerordnung, das Wasserhaushaltsgesetz bis hin zum Strafgesetzbuch dazu ebenfalls.
1. Wiese
Denkbar ungeeignet, womöglich noch im Wasserschutzgebiet oder dessen Einzugsgebiet
2. Trockenlegen
Zunächst guter Gedanke, aber wenn du alles Trockenlegst (Motor, Getriebe, Achsen, Kühlflüssigkeit und Bremsflüssigkeit, Batterie, Tank, Klimaanlage) wird die Behörde argumentieren, das nach einer gewissen Standzeit die Fahrzeuge -innenkorrosionsbedingt - nur noch Schrottwert (Altfahrzeuge) haben, da die Inbetriebnahmekosten deutlich über dem Zeitwert liegen.
Somit bist du wieder beim Altfahrzeug und hast illegal eine Anlage zu deren Lagerung betrieben.
Mindeststandart, wohlgemerkt nur für die (gewerbliche) Lagerung (keine weitergehende Behandlung !) sind hier - auszugsweise -
Nutzungsgenehmigung
Altfahrzeuge dürfen nicht direkt übereinander geschichtet und nicht auf der Seite oder auf dem Dach liegend bereitgestellt werden. Die Bereitstellung hat so zu erfolgen, dass Beschädigungen flüssigkeitstragender Bauteile (z. B. Ölwanne, Tank, Bremsleitungen) oder demontierbarer Teile, wie z. B. Glasscheiben, vermieden werden.
Die zur Annahme vorgesehene Gesamtfläche muss sich in die Bereiche Anlieferung und Bereitstellung zum Abtransport gliedern. Diese Fläche ist stoffundurchlässig gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik für die Anforderungen nach Wasserrecht zu befestigen und mindestens über einen Leichtflüssigkeitsabscheider (z. B. nach DIN 1999 1) zu entwässern. Bei Überdachung der Fläche ist die Entwässerung über einen Leichtflüssigkeitsabscheider nicht erforderlich.
Zur Begutachtung und zum Transport nicht mehr rollfähiger Altfahrzeuge erforderliche Geräte müssen vorhanden sein.
Bindemittel für ausgetretene Betriebsflüssigkeiten sind in ausreichender Menge an einem witterungsgeschützten Lagerort vorzuhalten.
Ausreichende Feuerlöscheinrichtungen sind vorzuhalten.
Durch eine Einfriedung der Anlage ist unbefugter Zutritt zu verhindern.
Buchführung, verschiedene Lager etc. etc.
Du siehst, mit ner Wanne ist es nicht getan
Wenn du das alles beachtest, wird dir niemand die Nutzungsgenehmigung erteilt haben.
Möglicherweise ist es einfacher, beim örtlichen Schrotti eine Teilfläche anzumieten.
Ein zusätzlicher Aspekt ist die Zweckentfremdung der Mietsache, da würde ich vorher mal den Vermieter befragen.
Grüße
danke an euch für alle Antworten !
also es gibt ja 2 Punkte:
1. Deklaration als Altfahrzeug heisst: Abfall heisst: Entsorgungspflicht
2. Grundwassergefährdung
zu Punkt 1 fällt mir folgendes ein:
was ist, wenn die Autos zu meinem Warenbestand als Händler gehören,
und diese somit nicht mehr den Status Altfahrzeug hätten, sondern einem Zweck dienen,
dem Verkauf ? Dabei dürfte dem Ordnungsamt nicht interessieren, wieviel Gewinn ich damit mache, sondern allein die Tatsache, das sie nicht ihrem Zweck entzogen worden sind und somit Altfahrzeuge darstellen, sondern das sie Teil meines Warenbestandes sind, das Alter dürfte hier doch nicht mehr von Belang sein - ich kann schliesslich handeln mit was ich will oder ?
zu Punkt 2 fällt mir dann ein:
Ich weiss gar nicht an wievielen Autohändler Stellplätzen ich in meinem Leben schon vorbeigefahren bin, wo die Autos zwar nicht auf einer Wiese, aber auf einem Untergrund stehen, in dem ohne weiteres Öl eindringen könnte - z.B. Schotter -
ich frage mich an dieser Stelle, wo der Unterschied zwischen einer Wiese und einem nicht versiegelten Boden ist (festgefahrene Erde, Kies, Schotter usw.)
Die Autohändler haben nicht alle asphaltierte Stellplätze, ich kenne einige in meiner Umgebung, die haben nur Kiesflächen -
haben diese evt. eine Ausnahmegenehmigung ?
danke für jeden Tip
Moin,
zu 1.
Da wirst du dann auch das passende Gewerbe anmelden oder ein bestehendes erweitern müssen.
Was ist dann mit Finanzamt etc., irgendwann wird man wohl erwarten, das du mit deinem Gebrauchtwagenhandel einen Gewinn erzielst ?
zu 2.
Die lagern ja auch keine Altfahrzeuge, jedenfalls nicht nach der rechtlichen Definition
Das ganze steht und fällt mit der Frage Altfahrzeug, sprich ähnlich Schrott, oder halt nicht und anderen Frage, schei.t dich jemand an
Gewerbe ist angemeldet - da ich die Halle ja gewerblich nutze für Gebraucht-Handel mit anderen Dingen - alles mögliche; von Möbel bis zum Modellflugzeug
Halle steht in einem "Mischgebiet"
die Autos kann ich problemlos als Handelsgut deklarieren, daher haben sie eine Zweck und sind kein Abfall mehr - damit ist der Punkt "Altfahrzeuge müssen entsorgt werden" nicht mehr erfüllt
bleibt noch das Problem mit der Gewässerverunreinigung
laut dem Wasserhaushaltsgesetz §48 Abs. 2. Satz 1 :
"dürfen Stoffe an einem oberirdischen Gewässer nur so gelagert werden, das eine Gewässerverunreinigung ausgeschlossen ist"
hier ist also das Thema Grundwasser mit Gewässer gemeint
ich versuche im Moment herauszufinden, welche Dinge ich erfüllen muss,
um dies "auszuschliessen" - also das "WIE"
ölundurchlässige Plane drunter, Wanne drunter usw usw.
was kann ich für Vorkehrungen treffen, damit ich dies ausschliessen kann
habe soeben mit der IHK telefoniert - sie wussten es auf Anhieb auch nicht,
fragen aber in der Rechtsabteilung nach -
evt. für andere auch interessant
auf jeden Fall gibt es genügend Gebrauchtwagen-Händler mit unbefestigten Stellflächen,
ich denke das es hier eine Lösung geben muss,
inwieweit Kies und Schotter besser als Wiese ist frage ich mich
Update:
Nach mehreren Anrufen bei verschiedenen Ämtern konnte ich nun durch einen Beamten aus Schweinfurt - der im Bereich Wasserrecht beschäftigt ist Licht ins Dunkel bringen
(keine Rechtsauskunft - nur Info)
er ist seit 1974 in diesem Bereich tätig und sagt folgendes
Autos die fahrbereit sind - heisst gebrauchsfertig -
ich setze mich rein - dreh den Schlüssel herum und das Auto fährt,
und ich kann dieses zum TÜV vorfahren,
diese "gebrauchsfertigen" Autos dürfen auf einer Wiese abgestellt werden
Sind diese Autos repataturbedürftig - z.b. Unfallautos - Schrottautos usw -
dann muss ich die Auflagen bezüglich Wasserrecht erfüllen:
Boden muss versiegelt sein - z.B: asphaltiert
oder: Abstellfläche muss überdacht sein + unter das Auto eine Auffangwanne legen
falls weder Überdachung da ist - noch der Boden versiegelt ist,
bleibt nur noch die Trockenlegung des Autos -
ist dieses trockengelegt, darf es auch wieder abgestellt werden
Das Grundproblem ist doch einfach, dass die Autos sichtbar abgestellt werden. Kann man die Fahrzeuge denn nicht "unsichtbar" hinter der Halle parken? Bei allen anderen Möglichkeiten musst du du doch nur ständig Nachweise erbringen. Einen Freund von mir haben "sie" dann irgendwann mal drangekriegt wegen haltens einer illegalen Mülldeponie oder so. Der hat auch "nur" 2 Fahrzeuge abgemeldet auf seinem Grundstück auf der Wiese abgestellt. Irgendwann regt sich einer drüber auf und zeigt dich an.
Ich werf hier mal die Altfahrzeugeverordnung sowie das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz mit in den raum, hier fein zusammengefasst... :
http://www.motor-talk.de/.../...rsatzteillager-haben-t1275714.html?...
Kurz gesagt, was du da vorhast (alte fahrzeuge als teilespender halten) ist schlicht und ergreifend verboten.
Die Frage ist halt auch noch, dass es sich sicherlich hier um "abgemeldete" Fahrzeuge handelt, die auf einer für jeden zugänglichen und befahrbaren Wiese abgestellt werden.
Bei einem nicht mehr zugelassenen Fahrzeug ist es halt eben mal nicht so, dass man es einfach so mal irgendwo abstellen kann und darf.
So darf ich z.B. auch nicht mein abgemeldetes Fahrzeug in meinen privaten Hof stellen mit Anbindung an die Straße, sondern muß es in der Garage abstellen, die auch noch zu sein muß.
Der Gebrauchtwagenhändler hier in der Straße hat seine Fahrzeuge auf einer brachliegenden Wiese abgestellt. Vor kurzem hat er die Auflage bekommen eine Betonplatte mit separatem Ablauf zu installieren. Kommt er dem nicht nach, gibts eine gewaschene Strafe.
Hallo,
ich habe mit einem Sachbearbeiter des Umweltamtes Schweinfurt gesprochen,
der Status Altfahrzeuge trifft dann nicht zu, wenn die Fahrzeuge "gebrauchsfertig" sind,
sie müssen dazu keinen TÜV haben, aber betriebsbereit sein:
Heisst: Batterie anschliessen - Motor starten -losfahren
Solange das ok ist - fallen sie nicht unter den Status Altfahrzeuge und kommen in diese Abfall-Problematik-Diskussion
Wenn Altfahrzeug gegeben ist (Schrott, Unfallfahrzeug usw) dann hilft nur noch trockenlegen
dann darf auch auf die Wiese abgestellt werden
Sonst hätten die Autos nicht auf freien Flächen damals bei der Abwrackprämie gestapelt werden können - sie wurden vorher trockengelegt
Die Rechtsprechung geht davon aus, das bei einem gebrauchsfertigen Auto alles in Ordnung ist und kein Öl austritt
Als Teilespender halte ich die Autos ja nicht - sondern ich möchte sie als Ware komplett verkaufen,
es werden also auch keine Teile ausgebaut vor Ort usw - das geht nicht ohne Ölabscheider usw - ist klar
wenn ich einen Motor brauchen würde, würde ich das Auto in eine Werkstatt bringen -
Motor umbauen - und dann den Rest verschrotten lassen
Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
So darf ich z.B. auch nicht mein abgemeldetes Fahrzeug in meinen privaten Hof stellen mit Anbindung an die Straße, sondern muß es in der Garage abstellen, die auch noch zu sein muß.
Dafür hast Du sicher eine Rechtsgrundlage?
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
So darf ich z.B. auch nicht mein abgemeldetes Fahrzeug in meinen privaten Hof stellen mit Anbindung an die Straße, sondern muß es in der Garage abstellen, die auch noch zu sein muß.
Dafür hast Du sicher eine Rechtsgrundlage?
Z.B. hier:
http://www.welt.de/.../Leser-fragen-Experten-antworten.html
Aber ich denke nicht, dass ich jemandem erklären muss wie Google funktioniert
Das musst Du sicher nicht. Aber Dein Link stellt keine belastbare Quelle dar.
So manche Fläche, die nicht verriegelt und verrammelt ist, stellt trotzdem keinen öffentlichen Verkehrsraum dar. Hier mal eine Sammlung von Urteilen dazu.