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Auto springt nicht an? Vorsicht in Werkstatt!!

Themenstarteram 9. April 2005 um 10:42

Mein Auto ist nicht mehr angesprungen...stand im Winter, dann gabs beim starten ne Fehlzündung und er sprang einfach nicht mehr an!

Die VW-Werkstatt suchte und suchte...über 8 Stunden lang! Am Schluss kamen sie auch mal auf die Idee die Kompression zu messen und das erst war aufschlussreich! Kolbenfresser, Motor hinüber!

Diese traurige Nachricht heißt also folgende Kosten:

-für die FEHLERSUCHE, um zu erkennen dass der Motor defekt ist: 435,90 .- EURO!

+ anderen Motor

+ Einbau usw.

 

Aber 435,90 Euro nur um mir sagen zu können, dass der Motor hinüber ist??? Dazu kommt noch, dass sie erst sagten, der G28 wär defekt, was aber nicht so war! Dann wars das Steeurgerät welches ich dann für 150 Euro vom Schrott gekauft hab...was natürlich auch nicht defekt war!

Ich finde es einfach enttäuschend!

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14 Antworten
am 9. April 2005 um 10:45

ist allerdings ärgerlich.....

Die Fehlersuche würde ich in gar keinem Fall bezahlen, max 100 euro dafür.

Themenstarteram 9. April 2005 um 12:04

Zitat:

Original geschrieben von pdm80

Die Fehlersuche würde ich in gar keinem Fall bezahlen, max 100 euro dafür.

Wie soll ich denn da argumentieren? Die haben nachweislich 9 Stunden daran gearbeitet und schon den billigsten Satz berechnet. Er sagte, da das Auto doch noch einmal angesprungen sei, stand die Vermutung eines Kolbenfressers garnicht im Raum und sie suchten weiter in der Motorelektronik!

Also du solltest nicht für ihre Unfähigkeit zahlen, 9 Stunden um einen Kolbenfresser zu finden sind nicht angemessen, egal was sie für Märchen erzählen. Ich würde die Zahlung ganz einfach verweigern und ein Angebot auf 100 Euro machen für die Fehlersuche.

Haben sie dir jetzt einen neuen Motor eingebaut?

Hi,

schwieriege Sache. Finde ich auch reichlich, nur für Fehlersuche. Ich würde die Zahlung verweigern und es mit einem Schlichter versuchen. Der vesucht zwischen Dir und der Werkstatt zu vermitteln. Müssten das eigentlich annehmen (wenn die in der KFZ-Innung sind, wovon ich jetzt mal ausgehe).

Habe hier etwas vom ADAC gefunden:

"Den Wagen in die Werkstatt gebracht, der Meister sagt: So schlimm kann das nicht sein. Der Kunde sagt: ja, ja, reparieren sie mal. Und geht wieder. 1200 € plus Mwst. steht anschließend auf der Rechnung. Und dann beginnt der Ärger. Der Kunde will nicht zahlen. Soviel hat er nicht erwartet. Konflikte wie dieser sind Alltag in Autowerkstätten. Doch das kann man verhindern.

Wer im vorhinein verhindern möchte, dass es wegen der Werkstattrechnung zum Streit kommt, sollte die folgenden Tipps beachten:

Zusammen mit dem Annahme-Meister sollte möglichst genau festgelegt werden, was an dem Fahrzeug gemacht werden soll. Pauschalaufträge wie den Wagen "TÜV-fertig" oder "urlaubsfit" zu machen, sollten möglichst nicht erteilt werden. Denn ohne konkreten, schriftlichen Kostenvoranschlag muss der Kunde später die Rechnung zahlen, auch wenn sie sehr hoch ausfällt.

Aufträge sollten nur schriftlich erteilt werden. Zudem sollte man darauf bestehen, dass eine Kopie des Reparaturauftrags ausgehändigt wird. Spätere unergiebige Diskussionen darüber, welcher Arbeitsumfang konkret gewünscht wurde, kann man so vermeiden.

Es ist sinnvoll zu vereinbaren, dass Altteile aufbewahrt werden. Das erweist sich als hilfreich, wenn es später zu unterschiedlichen Auffassungen kommt, ob und inwiefern die Reparatur notwendig war.

Für jeden Reparaturauftrag sollte schriftlich eine Höchstgrenze der Kosten vereinbart werden.

Man sollte die Telefonnummer in der Werkstatt hinterlassen, um erreichbar zu sein, falls die Arbeiten umfangreicher werden als angenommen. Jeder neue, weitere Auftrag sollte idealerweise per Post schriftlich fixiert werden bzw. per Fax bestätigt werden.

Die Werkstattrechnung sollte man unmittelbar nach Aushändigung durchsehen. Material und Löhne müssen für alle Arbeiten einzeln aufgelistet sein. Falls man die Rechnung "nicht versteht", bitte unverzüglich um Aufklärung bitten.

Reparaturmängel sollten sofort reklamiert werden. Die Werkstatt muss dafür mindestens 12 Monate gerade stehen.

Falls die Werkstatt trotz sofortiger Reklamation darauf besteht, dass man erst die Reparatur in voller Höhe bezahlen soll, bevor sie den Wagen herausgibt, sollte man auf der Rechnung unbedingt vermerken, dass die Zahlung nur unter Vorbehalt erfolgt.

Können sich Kunde und Werkstatt nicht über die Rechnung einigen, kann man den Fall vor die Schiedsstelle für das Kfz-Handwerk bringen. Diese den Innungen angegliederten Schiedsstellen arbeiten kostenlos. Voraussetzung für dieses Schlichtungsverfahren ist, dass die Werkstatt Mitglied der Kfz-Innung ist. Ein entsprechendes Schild hängt meist direkt, gut sichtbar am Eingang und ist in der Regel kaum zu übersehen, wenn man den Wagen in die Werkstatt bringt.

Themenstarteram 9. April 2005 um 13:26

denke schon dass die in der KFZ-Innung sind, is ne VAG-Vertragswerkstatt! Ich gehe dem Tip mal nach und rede nochmal mit dem Chef drüber und werde dann ggf. die Schiedsstelle mal kontaktieren!! Danke!!

Es gibt bestimmte richtwerte bei VW. (zeiten)

Frag mal dort nach ob sie den Reparaturleitfaden gelesen haben, dort steht vor jeder Elektrischen Prüfung: "Prüfvoraussetzung: MOTOR MECHANISCH I.O."

Kleiner Tip. ;)

@janosch160

Biste ein Insider? (VW)

Zitat:

Original geschrieben von janosch160

Es gibt bestimmte richtwerte bei VW. (zeiten)

Frag mal dort nach ob sie den Reparaturleitfaden gelesen haben, dort steht vor jeder Elektrischen Prüfung: "Prüfvoraussetzung: MOTOR MECHANISCH I.O."

Kleiner Tip. ;)

kann ich bestätigen :-)

 

würde max 100€ zahlen, wenn die so unfähig sind...

was mich sehr wunder ist wenn er einen kolbenfresser hat, wieso suchen die in der elektronik? weil der anlasser kann den motor net mehr drehen. spätestens beim versuch den motor anzulassen hätte den leuten in der werkstatt auffallen müssen das da was selbst mit dem motor nicht stimmt. mal abgesehen wie soll das bitte gehen das der motor einen kolbenfresser hat wenn du ihn einmal gestartet hast und er gleich ausgegangen ist. ??????????? davon bekommt der motor keinen kolbenfresser. glaube eher vw hat da was dicke verbockt. die haben bestimmt wie lange georgelt bis er fest war.

Themenstarteram 10. April 2005 um 17:00

Zitat:

Original geschrieben von variant3

was mich sehr wunder ist wenn er einen kolbenfresser hat, wieso suchen die in der elektronik? weil der anlasser kann den motor net mehr drehen. spätestens beim versuch den motor anzulassen hätte den leuten in der werkstatt auffallen müssen das da was selbst mit dem motor nicht stimmt. mal abgesehen wie soll das bitte gehen das der motor einen kolbenfresser hat wenn du ihn einmal gestartet hast und er gleich ausgegangen ist. ??????????? davon bekommt der motor keinen kolbenfresser. glaube eher vw hat da was dicke verbockt. die haben bestimmt wie lange georgelt bis er fest war.

Die haben in der Elektronik gesucht, da keine Verbindung zum STG möglich war...da war aber nur die K-Leitung nicht angeschlossen!

Der Motor dreht noch, also fest ist er noch nicht!

also inzwischen hab ich so meine Erfahrung mit Motorschaden, nachdem ich im Leben schon den Zweiten hatte. wie ich festgestellt habe kostet eine Fehlersuche bei Motorschaden immer so um die 500-1000€, je nachdem wie viel vom Motor zerlegt werden muss und was dann tatsächlich festgestellt wird. Manche Werkstätten lassen sich evtl. auf eine Obergrenze von 600€ ein (nicht mehr als...).

Bei mir war beim ersten mal so, daß ich den Motor nicht untersuchen lassen habe, sondern gleich einen neuen einbauen lassen habe, obwohl sich die Teile noch gedreht hatten. Wie ich hintenrum später erfahren habe wäre es nur das Einspritzsystem gewesen, was kaputt war.

Beim Zweiten Motorschaden hatte ich Zerlegungskosten von ca. 1000€, da fast alles auseinandergebaut wurde um dann schlussendlich zu sehen, daß der Zylinder gerissen war, Ventile kaputt, Ansaugbrücke kaputt usw...

Also nachschauen kann durchaus teuer werden..

Nein ich fahre nicht wie ein Hencker, der Motor hatte schon mal vorher einen Schaden und der feine Riss in der Ansaugbrücke wurde übersehen..

Themenstarteram 6. September 2013 um 13:00

Oh... Nach 8 Jahren noch ne Antwort :-)

Mal noch ne Info, wie es damals ausgegangen ist. Als ich mit der Schiedsstelle gedroht hab, wurde nach Bedenkzeit die Unfähigkeit eingesehen, und ich habe KEINEN CENT bezahlen müssen!

Das ging allerdings nur aufgrund meiner Hartnäckigkeit und Kenntnis. Viele andere wären verloren gewesen...

Zitat:

Original geschrieben von BlueFreakVR6

Oh... Nach 8 Jahren noch ne Antwort :-)

Mal noch ne Info, wie es damals ausgegangen ist. Als ich mit der Schiedsstelle gedroht hab, wurde nach Bedenkzeit die Unfähigkeit eingesehen, und ich habe KEINEN CENT bezahlen müssen!

Das ging allerdings nur aufgrund meiner Hartnäckigkeit und Kenntnis. Viele andere wären verloren gewesen...

Oh . . . Nach 8 Jahren noch `ne Info

was damals draus geworden ist :D

Naja, besser spät als gar nicht :p

MFG

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