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Auto stand zur (Zwangs-) Entstempelung / Zulassung erloschen

Themenstarteram 23. März 2024 um 12:10

Moin,

Folgendes ist passiert:

Ich hatte vor kurzem ein Auto gekauft, und ein guter Freund hatte mich gebeten, mir dieses Auto für einen Tag zu leihen, da das Auto eine Anhängerkupplung hat, und er damit ein Auto abholen wollte.

Ich selbst habe noch einen VW-Bus T4 den ich gerne ihm geliehen hätte, aber der läuft zur Zeit nicht.

Also ist er losgefahren, und rief mich später an, dass er das Auto gekauft und aufgeladen hätte, und er sei nun auf dem Weg nach Chemnitz, um dort das gekaufte Auto in eine Reparatur Werkstatt zu bringen.

Dann kam der zweite Anruf, die Autobahnpolizei hätte ihn unerwartet rausgezogen, und die Kennzeichen des Autos entstempelt (siehe hochgeladenes Bild).

Nun ist er etwas böse auf mich, weil er das Auto nebst Anhänger auf dem Autobahnparkplatz abstellen mußte, und fragt an, ob ich die Hälfte seiner Unkosten für Anmietung eines VW-Touareg bezahlen könne, da es meine Schuld sei, dass er angehalten wurde, und mit dem geliehenen Auto nicht weiterfahren durfte.

Ich hatte meinem Bekannten daraufhin vorgeschlagen, dass ich das Auto umschreibe und mit regulären Kennzeichen abhole, das ginge aber nicht, weil zwangsenststempelt.

Also hatte ich dann angeboten, 5 Tages Kurzzeitkennzeichen zu holen, und mit meinem 49-Euro Ticket losfahren und das Auto abzuholen.

Auch das hatte mein Bekannter abgelehnt, da so seiner Aussage nach er den Anhänger auch dann stehen lassen müßte.

Er wolle sich selbst ein Auto anmieten, dann das angemietete Auto an den Anhänger ankuppeln, nach Chemnitz fahren, dort das von ihm gekaufte Auto bei der Reparaturfirma abladen, dann wieder zur Autobahnraststätte zurück, mein Auto aufladen und dann zurück zum Wohnort.

Ich habe meinem Bekannten angeboten, dass wenn ich keine 5 Tages Kurzzeitkennzeichen holen muß, ich ihm diese Unkosten für die Kurzzeitkennzeichen in Höhe von 80 EURO gebe.

Das findet mein Bekannter nicht fair, und meinte, ich solle mich schon an der Hälfte seiner Unkosten beteiligen.

Was meint ihr dazu?

Stand zur Entstempelung
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119 Antworten

War das Fahrzeug nicht zugelassen oder warum erfolgte die Zwangsentstempelung?

mal bitte klarstellen:

bei dem besagten Fahrzeug mit Anhängerkupplung war irgendwas mit der Zulassung nicht in Ordnung und du wusstest davon, hast aber deinem Kumpel nichts davon gesagt?

Oder was soll "stand zur Zwangsentsempelung" bedeuten?

Zitat:

@HBL4885 schrieb am 23. März 2024 um 13:10:42 Uhr:

Ich hatte vor kurzem ein Auto gekauft, und ein guter Freund hatte mich gebeten, mir dieses Auto für einen Tag zu leihen,

statt mir sollte dort ihm stehen oder ist das ein freudscher Versprecher?

Warum ist denn die Zulassung erloschen? War das Fahrzeug nur mit KZK angemeldet? Dann wäre es ja noch von außen ersichtlich gewesen, wie lang die Zulassung noch gilt.

Schickst du deinen Kumpel aber los ohne das er davon weiß würde ich anstelle deines Kumpels gar nix zahlen, dein Auto dort stehen lassen und mir Alternativen suchen. Insofern finde ich der Forderung sich am "Schaden" zu beteiligen nicht ungerechtfertigt.

Themenstarteram 23. März 2024 um 12:22

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 23. März 2024 um 13:20:07 Uhr:

War das Fahrzeug nicht zugelassen oder warum erfolgte die Zwangsentstempelung?

Das weiss ich selber nicht.

Gekauft hatte ich es zugelassen mit Plaketten, welche nun die Autobahnpolizei offensichtlich lt. Bericht am 18.03.2024 abgekratzt haben muß.

Auf dem Foto mit Anhänger und aufgeladenem Auto

-was er mir auch geschickt hatte- jedoch sieht man auch noch die Zulassungsplaketten

Warum wurde das Fahrzeug denn Zwangsentstempelt?

Das Fahrzeug war noch auf den Verkäufer zugelassen und Du gibst das an einen Dritten weiter?

Mit KZK darfst Du keinen Transport fahren, da hat Dein bekannter Recht. Gibt's den nächsten Stress mit der Rennleitung.

Zitat:

@HBL4885 schrieb am 23. März 2024 um 13:22:44 Uhr:

Das weiss ich selber nicht.

Gekauft hatte ich es zugelassen mit Plaketten, welche nun die Autobahnpolizei offensichtlich lt. Bericht am 18.03.2024 abgekratzt haben muß.

Warum hast du dazu noch nicht die Autobahnpolizei angerufen, um den Grund zu erfahren?

Themenstarteram 23. März 2024 um 12:30

Also am Auto waren definitiv Kennzeichen mit Zulassungsplaketten.

Das hat auch mein Bekannter gesehen, denn sonst wäre er ja erst gar nicht losgefahren.

Als Beweis, dass er das gekaufte Auto ordnungsgemäß aufgeladen und gesichert hatte, hat er mir sogar noch später ein Foto geschickt-

Auch auf dem geschickten Foto sieht man die Kennzeichen des VW Passat mit Zulassungsplaketten und TÜV Plakette.

Ich lade mal das Foto mit hoch, jedoch habe ich das Kennzeichen mit roter Farbe überpinselt, weil ich glaube Kennzeichen mit veröffentlichen wird hier im Forum nicht gerne gesehen

VW-Passat mit Kennzeichen

Steht doch auf der Mitteilung.

Zur Entstempelung ausgeschrieben.

Zulassung erloschen könnte eine Beendigung der Zulassung nach 15/5 FZV sein.

Mich wundert das unten angekreuzt wurde, Anzeige erstattet nein.

Fahren ohne Zulassung, ohne Versicherung, ohne Versteuerung, wenn die Zulassung wg.15/5 beendet wurde.

Warum meldet man eine gekauftes Auto nicht sofort ab/um bevor man es weiter nutzt?

War der letzte eingetragene Halter auch der Verkäufer oder hat ein Fähnchenhändler das Teil angemeldet weiterverkauft?

Andere Frage, darf der Passat den Anhänger mit T4 drauf überhaupt ziehen?

Zitat:

@windelexpress schrieb am 23. März 2024 um 13:31:57 Uhr:

Steht doch auf der Mitteilung.

Zur Entstempelung ausgeschrieben.

Richtig! Aber warum?

Was hindert den TE daran, sich bei der Autobahnpolizei nach den Gründen zu erkundigen?

Zitat:

@windelexpress schrieb am 23. März 2024 um 13:31:57 Uhr:

Steht doch auf der Mitteilung.

.....könnte .....

Mich wundert....

.....wenn die Zulassung wg.15/5 beendet wurde.

Merkste selber oder?

Was?

Was Polizisten manchmal auf Anzeigen und Mängelscheinen vermerken, muss für den normalbürger nicht immer schlüssig sein

Ich denke du weißt schon warum das Auto zur Zwangsstillegung ausgeschrieben wurde. ;)

Ummeldung versäumt und Vorbesitzer hat Versicherung und Zulassungsstelle informiert, gab's ne HU mit verkehrsunsicher oder ähnliches - mit Sicherheit. KZK erlauben keine Transporte, auch richtig. Leihwagen ist das einzig richtige. Dein Kumpel ist noch richtig nett dass er mit dem Leihwagen und Anhänger auch dein Auto abholen will und nur die Hälfte der Kosten möchte. Guter Kumpel, richtig guter Kumpel. Ich hätte den Leihwagen genommen, den Anhänger abgeholt und dein Auto in der Pampa stehen lassen.

Zitat:

@HBL4885 schrieb am 23. März 2024 um 13:30:37 Uhr:

Also am Auto waren definitiv Kennzeichen mit Zulassungsplaketten.

Bitte die Frage nicht ignorieren: hattest du das Auto nach dem Kauf schon auf dich umgemeldet oder nicht?

Zitat:

@HBL4885 schrieb am 23. März 2024 um 13:30:37 Uhr:

Also am Auto waren definitiv Kennzeichen mit Zulassungsplaketten.

Das hat auch mein Bekannter gesehen, denn sonst wäre er ja erst gar nicht losgefahren.

Als Beweis, dass er das gekaufte Auto ordnungsgemäß aufgeladen und gesichert hatte, hat er mir sogar noch später ein Foto geschickt-

Auch auf dem geschickten Foto sieht man die Kennzeichen des VW Passat mit Zulassungsplaketten und TÜV Plakette.

Ich lade mal das Foto mit hoch, jedoch habe ich das Kennzeichen mit roter Farbe überpinselt, weil ich glaube Kennzeichen mit veröffentlichen wird hier im Forum nicht gerne gesehen

Was sucht die Dresdener Polizei denn in Mechernich?

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