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Auto-Unfall...Wer ist Schuld und Wer zahlt ?

Hallo,

vorgestern den 25.12 auf den Weg zum Verein(Nicht weit weg von wo ich wohne zirka 1,5 km) fuhr vor mir auf der (30-Zone) Strasse ein PKW mit 3 Insassen(Der Fahrer-Mitte 30- ist nicht der Halter des Fahrzeug..sondern laut Unfallmitteilung sein Vater),der plötzlich langsamer zirka 25Km/Stunde wurde und schnell nach Links fuhr in einer Einfahrt Kleiner-Grundstück ohne zu blinken. Er wollte wenden Da es sich um ein nicht einheimisches Kennzeichen handelte, ging ich davon das er eine Adresse sucht oder...ich hinter ihm fahre ich dachte mir er wollte anhalten plötzlich in diesem Moment riss die Fahrer das Lenkrad rum und fährt links in einer Einfahrt(Grundstück). Trotz sofortiger Bremsung und versuch nach links zu das Linkrad links zu schlagen habe ich der PKW in die hintere Tür mit drauf gefahren, nicht mittig sondern mit die Kante meins Auto-Kotflügel-Stoßstange.Der Schaden bei mir ist gering, aber bei der anderen ist die hintere Tür total beschädigt.

Der Unfall wurde auf mein Verlangen polizeilich aufgenommen. Der Hergang wurde auch so bestätigt von der Gegenseite, nur dass diese plötzlich behauptet, er hätte geblinkt.

Ich sehe nicht ein, evtl. eine Schuld zu bekommen, wofür ich absolut nichts kann. Ich musste 35Euro zahlen.

Ich habe die Versicherung des Gegners heute angerufen und der Unfall gemeldet, der Gegner hat in der Zeit seine Versicherung noch nicht der Unfall gemeldet meint die Dame.

Die nette Dame fragt mich am ende was ist beschädigt in mein Auto, ich sagte Der Schaden ist gering-Radlauf ist abgerissen, die Stoßstange ist seitlich unten gerissen und die Kleine Nebelleuchte ist Kaputt(Siehe Bilder).

Die Dame bietet mir ein Gutachter von DEKRA in Auftrag zu nehmen ohne kosten wenn ich möchte und wenn ich anderer Gutachter möchte muss ich selber bezahlen.

Die Dame hat den Auftrag bestätigt und nächste Woche meldet bein mir der Gutachter um Termin zu vereinbaren:

Muss ich der Gutachter zahlen?(Laut die Dame, ich brauche nichts zu bezahlen?!)

Was sagt ihr dazu?

Danke

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Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von charif

 

Der Schaden ist gering bei mir und der Abstand zum Vordermann kann ich nicht zu 100% bestätigen wenn mann von so einer der plötzlich Links wendet bzw abbiegt ohne Ankündigung bzw ohne Blinker und trotz Bremse bin ich in die Hintere Tür drauf gefahren(Auto ist 4Türig)

Was willst du eigentlich hier hören bzw. lesen?

Das der Andere Schuld hat?

Hat er aber nicht!

Du hast ein anderes Fahrzeug gerammt, welches sich gerade im Abbiegevorgang befunden hat.

Und damit die (Haupt-)Schuld auf deiner Seite.

Ob du das nun wahrhaben willst, oder nicht - ist aber so.

Eventuell könnte man dem Unfallgegner noch eine Mitschuld anhängen, weil er (angeblich) nicht geblinkt hat - eventuell.

Die Hauptschuld an dem Unfall liegt aber bei dir!

 

Und um deine Frage des Threads zu beantworten:

Zitat:

Original geschrieben von charif

Auto-Unfall...Wer ist Schuld und Wer zahlt ?

Du trägst die (Haupt-)Schuld und deine Versicherung wird den von dir am anderen Fahrzeug angerichteten Schaden zahlen.

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Bitte eine Skizze des Unfalls. Und falls du noch was schreibst:

Benutz um Gottes Willen Punkt und Komma.

Gering? :rolleyes:

Wenn du das offiziell machen lässt in ner Opelwerkstatt schätz ich das mal auf 1200 - 1500 € Schaden. Kotflügel kann ich nicht genau erkennen. Daher von bis... und natürlich ungefähr.

Und ohne, daß die Felge/Reifen was hat und man Spur überprüft...

 

Ansonsten würde ich vorschlagen, das ins Versicherungsforum zu verlegen zwecks Schadensteuerung usw...

 

Wie das ausgehen könnte?

Überholen bei unklarer Verkehrslage vs. Rückschaupflicht beim Linksabbiegen.

Könnte 50:50 rausgehen sagt die Glaskugel.

 

Der Rest ist Anwalt oder Schweigen.

Hallo,

wie 1200-1500Euro, der Corsa bj 2002 ist vielleicht 2000-2500 Wert?

Das werde ich selber reparieren bis ich das Auto in einem Jahr verkaufen werde.

Was ist mit dem Gutachter, kommen kosten auf mich zu?

@Wie das ausgehen könnte?

Überholen bei unklarer Verkehrslage vs. Rückschaupflicht beim Linksabbiegen.

Könnte 50:50 rausgehen sagt die Glaskugel.

Es gab kein Überholen?!

Wie kann man das Thema in Versicherungsforum verlegen?

Danke für Eure Tipps

 

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Überholen bei unklarer Verkehrslage vs. Rückschaupflicht beim Linksabbiegen.

Ich hab's so verstanden, dass der Unfallgegner quer auf der Strasse fuhr weil er links auf ein Grundstück wollte und der TE mangels zu geringem Abstand nicht rechtzeitig anhalten konnte.

Bis der Unfallgegner aber so quer stand, dass der TE die hinterer Fahrerseite treffen konnte, vergeht aber bestimmt etwas Zeit.

Ich vermute der TE hat einfach gepennt oder war zu ungeduldig.

hm rechts vorne gegen links hinten spricht aber eigentlich auch für Überhol(versuch)en.

Vermutlich wärs besser gewesen nach rechts zu lenken, aber wir waren nicht dabei.

 

Dann eben ein Auffahren auf ein langsam fahrendes Fahrzeug.

 

Problem kann dazu noch sein was man der Polizei gesagt hat.

 

Schaden:

ok du weißt wie hoch der Schaden eigentlich ist, würdest das aber selber machen. :)

Zitat:

Original geschrieben von charif

Hallo,

vorgester fuhr vor mir auf der (30-Zone) Strasse ein PKW mit 3 Insassen

der plötzlich langsamer zirka 25Km/Stunde wurde und schnell nach Links fuhr in einer Einfahrt Kleiner-Grundstück ohne zu blinken.

Trotz sofortiger Bremsung habe ich der PKW in die hintere Tür mit drauf gefahren.

Der Unfall wurde auf mein Verlangen polizeilich aufgenommen. Der Hergang wurde auch so bestätigt von der Gegenseite, nur dass diese plötzlich behauptet, er hätte geblinkt.

Ich sehe nicht ein, evtl. eine Schuld zu bekommen, wofür ich absolut nichts kann. Ich musste 35Euro zahlen.

 

Was sagt ihr dazu?

Sieht schlecht für dich aus, mangelder Abstand zum Vordermann,der Schaden an deinem Auto sagt genau das aus, deswegen wurdest du wohl auch mit 35 € verwart. Mede den Schaden deiner Versicherung.

Ja, stimmt aber, hätte ich rechts statt links linken wäre ich bestimmt über die Bordsteine drüber und vielleicht was schlimmer passiert,Lichtpfeile, Hauser.... ich hatte links geschlagen weil die Einfahrt wo er ohne zu blinken abgebogen hat frei war?

Ja, könnte sein, aber was ist mit der Gegner selber sagt er wollte wenden...aber ohne zu blinken?!

Nebensächlichkeiten würde ich sagen, ist meist den Ärger nicht Wert und minimale Schadensverteilungen freuen oft nur die Versicherungen. Hochgestuft wird man trotzdem.

Zitat:

Original geschrieben von charif

Ja, könnte sein, aber was ist mit der Gegner selber sagt er wollte wenden...aber ohne zu blinken?!

Dann bekommst du aufgrund des zu geringen Abstandes trotzdem mit hoher Wahrscheinlichkeit die Hauptschuld.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von charif

Hallo,

vorgester fuhr vor mir auf der (30-Zone) Strasse ein PKW mit 3 Insassen

der plötzlich langsamer zirka 25Km/Stunde wurde und schnell nach Links fuhr in einer Einfahrt Kleiner-Grundstück ohne zu blinken.

Trotz sofortiger Bremsung habe ich der PKW in die hintere Tür mit drauf gefahren.

Der Unfall wurde auf mein Verlangen polizeilich aufgenommen. Der Hergang wurde auch so bestätigt von der Gegenseite, nur dass diese plötzlich behauptet, er hätte geblinkt.

Ich sehe nicht ein, evtl. eine Schuld zu bekommen, wofür ich absolut nichts kann. Ich musste 35Euro zahlen.

Was sagt ihr dazu?

Sieht schlecht für dich aus, mangelder Abstand zum Vordermann,der Schaden an deinem Auto sagt genau das aus, deswegen wurdest du wohl auch mit 35 € verwart. Mede den Schaden deiner Versicherung.

Der Schaden ist gering bei mir und der Abstand zum Vordermann kann ich nicht zu 100% bestätigen wenn mann von so einer der plötzlich Links wendet bzw abbiegt ohne Ankündigung bzw ohne Blinker und trotz Bremse bin ich in die Hintere Tür drauf gefahren(Auto ist 4Türig)

Zitat:

Original geschrieben von charif

und der Abstand zum Vordermann kann ich nicht zu 100% bestätigen wenn mann von so einer der plötzlich Links wendet bzw abbiegt ohne Ankündigung bzw ohne Blinker und trotz Bremse bin ich in die Hintere Tür drauf gefahren(Auto ist 4Türig)

Brauchst du auch nicht. Allein aus der Tatsache, dass du in ihn reingefahren bist, lässt sich der zu geringe Abstand, oder eine zu hohe Geschwindigkeit ableiten. Bei Tempo 30 wird es schon schwierig zu deinen Gunsten zu argumentieren.

Zitat:

Original geschrieben von charif

 

Der Schaden ist gering bei mir und der Abstand zum Vordermann kann ich nicht zu 100% bestätigen wenn mann von so einer der plötzlich Links wendet bzw abbiegt ohne Ankündigung bzw ohne Blinker und trotz Bremse bin ich in die Hintere Tür drauf gefahren(Auto ist 4Türig)

§ 4 StVO Abstand

 

(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

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