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Auto Verkauf an Händler
Hi,
ich habe eine etwas andere Frage und wusste jetzt nicht genau in welches Forum. Dieses hier hörte sich am besten an.
Ich verkaufe momentan mein Auto und habe es inseriert.
Jetzt hat sich eine Person gemeldet, die hat Interesse an meinem Auto. Die Person kauft aber nicht mein Auto sondern sein Autohändler. Der Autohändler verkauft dann das Auto an ihn. Dies läuft so ab weil die Person bei dem Händler sein Auto inzahlung gibt und der Händler kein Auto da hat was ihm gefällt und auch keins organisieren kann. Da die Person schon sehr lange Kunde ist hat der Händler ihm diese Möglichkeit vorgeschlagen, dass die Person selbst ein Auto sucht von privat.
Was der Händler dann mit dem Auto macht ist ja mir dann eigentlich egal.
Für mich ist ja nur wichtig was zwischen Händler und mir abläuft.
Und da wollte ich fragen, muss ich auf irgendwas achten wenn ein Händler mein Auto kauft?
Grüße
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4 Antworten
ja: IMMER einen kaufvertrag machen (gibts vom adac zum runterladen) und IMMER die gesetzliche gewährleistung ausschliessen (als privatperson darfst du das). den kaufvertrag ERLICH ausfüllen und nix verschweigen. ALLES schriftlich festhalten. fehlt dir ein schlüssel -> in den vertrag mit. is nur n satz sommerreifen bei -> in den vertrag.
das mag zwar etwas übertrieben sein, aber es gibt genügend schwarze schaafe die zwar seriös auftreten, aber hinterher die letzten heuler sind.
desweiteren höhrt sich die geschichte schon etwas seltsam an. der händler will ja auch von was leben. und genau das fehlt im jetzt weil der kunde ja deinen preis kennt...
Also morgen soll das Auto abgeholt werden. Vielleicht verdient der Händler gut an der Inzahlungsnahme bzw. erhofft es sich.
Ach, ich kann da einen stinknormalen Kaufvertrag nehmen?
Hab gedacht dadurch, dass die Person Händler ist, brauch ich einen anderen Kaufvertrag.
Zitat:
Original geschrieben von exeto
Ach, ich kann da einen stinknormalen Kaufvertrag nehmen?
Ja kannst du.
Wichtig ist ja, wer das Auto verkauft, nicht, wer es kauft.
Was der Käufer nach Kauf damit macht kann dir eigentlich egal sein.
Wie howdy geschrieben hat: lieber zuviel in den Kaufvertrag schreiben als zu wenig.
Lass dich da auch nicht von dem Händler verunsichern, wenn der dir sagt "ach, das und das müssen wir nicht reinschreiben".
Du kannst z.B. als Zusatz auch noch reinschreiben "gekauft wie gesehen".
Als Privatmann darfst du sowas.
Zitat:
Original geschrieben von exeto
Jetzt hat sich eine Person gemeldet, die hat Interesse an meinem Auto. Die Person kauft aber nicht mein Auto sondern sein Autohändler. Der Autohändler verkauft dann das Auto an ihn. Dies läuft so ab weil die Person bei dem Händler sein Auto inzahlung gibt und der Händler kein Auto da hat was ihm gefällt und auch keins organisieren kann. Da die Person schon sehr lange Kunde ist hat der Händler ihm diese Möglichkeit vorgeschlagen, dass die Person selbst ein Auto sucht von privat.
So ne seltsame Story habe ich (Betrug beim Autokauf?) schon mal irgendwo gelesen. Der Händler kommt aus dem Ausland und will den Wagen mit Union-Western Transfer bezahlen. Am Ende Auto und Geld weg. Bitte immer daran denken: Bei Privatverkauf nur Cash