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Auto verkaufen - Abtransport Käufersache?
Hallo,
Wenn ich einen mit Uhrzeit und Datum versehenen Kaufvertrag habe, ist das abgemeldete Auto dann noch in irgendeiner Form mein Problem?
Muss ich dafür Sorge tragen, dass der Käufer es nicht mit falschen oder ohne Nummernschilder wegfährt oder ist das sein Problem?
Mit freundlichen Grüßen
Pete
Beste Antwort im Thema
Einfach vor dem Geschäft kurz drüber reden, dann hat sich das und jedem ist geholfen.
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25 Antworten
...sein Problem.
solange namen und anschrift des käufers richtig sind - ist das nicht dein problem ^^
Ich würde zusätzlich dafür sorgen, dass es zur Übergabe nicht auf Privatgrund sondern auf öffentlicher Verkehrsfläche steht.
Womit man bei einem abgemeldeten Fahrzeug aber ein Problem hat, wenn es im öffentlichen Straßenraum steht. Wenn der Käufer dann ohne Kennzeichen wegfährt ist es rechtlich nicht mehr das Problem des Verkäufers. Man kann ja auch die Polizei informieren, das jemand ohne Kennzeichen unterwegs ist.
Echt sauber, den hinzuhängen, der dir eben sein gutes Geld für deine Rostschüssel gegeben hat. Wie find ich denn das? (Hasts aber nicht so gemeint gell ;-)
Übrigens, mit dem "ohne Kennzeichen im öffentlichen Raum parken" nimmt man es anscheinend nicht so genau. Bei mir in der Nachbarschaft ist ein richtiger "Sammelplatz" am Straßenrand entstanden, wo osteuropäische Aufkäufer ihre Prachtstücke ein paar Tage hinstellen und dann einmal in der Woche mit dem großen Transporter abholen. Sie schädigen ja niemand damit Aber dürfen darf man das nicht - eigentlich.
Einfach vor dem Geschäft kurz drüber reden, dann hat sich das und jedem ist geholfen.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 6. Mai 2015 um 10:43:09 Uhr:
Echt sauber, den hinzuhängen, der dir eben sein gutes Geld für deine Rostschüssel gegeben hat. Wie find ich denn das? (Hasts aber nicht so gemeint gell ;-)
Mein Freund, bevor du mit Vorurteilen um dich wirfst, lies erstmal folgendes:
1. Hab ich meine "Rostlaube" noch gar nicht verkauft.
2. Woher nimmst du die Info, dass es eine Rostlaube ist? Wäre mir neu, dass man nur billige Fahrzeuge abgemeldet verkauft.
3. Habe ich ein Angebot bekommen, in dem steht, dass er es dann zu sich fahren möchte, der Gute weiß auch dass das nicht legal ist.
4. Selbst wenn drittens nicht zutrifft, soll ich dann für die Unwissenheit des Käufers haften?
Haste sonst noch Blödsinn von dir zu geben?
An alle vielen Dank, falls es zum Verkauf kommt weiß ich nun, dass ich nichts zu befürchten habe.
Beste Grüße
Pete
Zitat:
@75-PS schrieb am 6. Mai 2015 um 11:28:17 Uhr:
3. Habe ich ein Angebot bekommen, in dem steht, dass er es dann zu sich fahren möchte, der Gute weiß auch dass das nicht legal ist.
Mit den entsiegelten Kennzeichen darfst du am Abmeldetag noch bis 23.59Uhr fahren.
Gruß Metalhead
Ist sein Problem, weise den Käufer nur während der Verhandlung darauf hin,
dass der WAgen abgemeldet übergeben wird und die Schilder bei Dir bleiben.
Zitat:
@75-PS schrieb am 6. Mai 2015 um 11:28:17 Uhr:
Haste sonst noch Blödsinn von dir zu geben?
Dich hab ich überhaupt nicht gemeint. Schau mal die Reihenfolge der Posts an.
Dann entschuldige ich mich für die Aussage, hab nicht direkt den Zusammenhang gesehen.
Zitat:
@onzlaught schrieb am 6. Mai 2015 um 12:22:41 Uhr:
Ist sein Problem, weise den Käufer nur während der Verhandlung darauf hin,
dass der WAgen abgemeldet übergeben wird
und die Schilder bei Dir bleiben.
auf das Durchgestrichene kommt es nicht an.
Nicht nur das.
Wenn man die Schilder behält, nimmt man dem Käufer die (legale) Möglichkeit sein Fahrzeug unbürokratisch auf Achse nach Hause zu transportieren.
Auch mit Schildern kann ein abgemeldetes Fahrzeug nicht legal auf eigener Achse zum Käufer gefahren werden.