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Auto verkaufen - eure Erfahrungen?!
Hallo,
also will meinen Audi A6 verkaufen, wollte da fragen wie das alles so abläuft?!
Das Fahrzeug ist noch angemeldet, also wenn ein Interessent zu mir kommt, zeige ich ihm mein Fahrzeug. Dann will er sicherlich eine Probefahrt, komme mit ihm natürlich. Danach wenn wir uns mit dem Preis einig sind, wie geht es weiter? Kaufvertrag habe ich ausgedruckt, das also ausfüllen und wenn er mir das Geld überreicht dann unterschreiben? Und wie/wann soll ich mein Fahrzeug abmelden? Also einmal die Versicherung und einmal bei der Anmeldestelle oder wo? Macht man das telefonisch? Also er darf nicht mit meinen Nummernschildern losfahren also nehme ich die gleich ab?
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15 Antworten
Er kann mit deinen Nummernschildern losfahren.
Das solltest du vorher der Versicherung melden, und ebendiesen Zeitpunkt/Termin auch genauso im Kaufvertrag festhalten. Das bietet keine absolute Sicherheit - in den meisten Fällen bist Du dann aber aus der Haftung raus.
So groß hier erstmal die Nachteile erscheinen möchten, gibt es einen großen Vorteil. Wenn du das Fahrzeug abmeldest und der Käufer kurzfristig abspringt, hast du den Salat. Wenn er vorher fest zusagt, kann man sich natürlich auf ein Kurzzeitkennzeichen einigen, das dann auch Du als Bevollmächtigter für Ihn in deinem Zulassungsamt im Rahmen der Abmeldung erledigen kannst.
kommt evtl. auch darauf an:
geht´s um ein 15.000 Euro-Auto ... oder ne 1.500 Euro-Karre ...
TÜV abgelaufen?
Verkauf an privat oder Exporteinkäufer?
...
Hab ich einmal gemacht....vorher abgemeldet
Der Käufer hat mir noch am Abend vorher bald die Anzahlung durch den Telefonhörer gequatscht....tja und als ich aus der Zulassungsstelle kam ( vom Abmelden) ne SMS...."meine Tochter möchte den Polo doch nicht"
Die Uhrzeit im Kaufvertrag festhalten und Versicherung informieren, dann noch den Vertrag der Zulassungsstelle vorlegen ( die Kopieren den fürs Finanzamt) dann ist man relativ sicher
Das mache ich natürlich nur bei Vorlage eines deutschen Perso, andernfalls doch abmelden
Gruss aus Kassel
Ich hab meine Autos bis auf eins, das in den Export ging auch immer angemeldet übergeben. Wenn man Datum und Uhrzeit im Kaufvertrag angibt und die angegeben Personalien des Käufers überprüft, gibts keine Probleme. Mit meinem Mercedes wurde 2 Tage nach dem Kauf der Käufer auf der Autobahn geblitzt. Das Knöllchen bekam (logischer Weise) ich. Ich habe der Bußgeldstelle dann eine Kopie des Kaufvertrags geschickt und das Verfahren gegen mich wurde direkt eingestellt.
Zitat:
@Kava.hr schrieb am 2. August 2017 um 15:37:51 Uhr:
Danach wenn wir uns mit dem Preis einig sind, wie geht es weiter?
Über welche Preisklasse reden wir hier? Du kannst dir ja mal einige Erfahrungen hier durchlesen. Ich würde mir die Empfehlung mit einem Extra Handy + neuer Sim sehr zu Herzen nehmen.
Zitat:
Kaufvertrag habe ich ausgedruckt, das also ausfüllen und wenn er mir das Geld überreicht dann unterschreiben?
Die wichtigsten Daten kannst du jetzt schon eintragen, spart viel Zeit, dann alles mit dem Käufer genau durchgehen. Nicht das du ein wichtiges Kreuz oder eine Nachlackierung im Vertrag vergisst / aus Eile dann nicht angibst das kann ganz schnell ärger geben. Hier auch wirklich den Personalausweis zeigen lassen und Nummer in den Vertrag eintragen inklusive Übergabezeit und Datum.
Je nachdem um wieviel Geld es hier geht und was für ein Käufer Milieu dein Wagen anzieht würde ich in Erwägung ziehen die Übergabe bei einer Bank zu machen (Falschgeld, Videokamera)
Zitat:
Und wie/wann soll ich mein Fahrzeug abmelden? Also einmal die Versicherung und einmal bei der Anmeldestelle oder wo? Macht man das telefonisch? Also er darf nicht mit meinen Nummernschildern losfahren also nehme ich die gleich ab?
Wurde eigentlich schon alles gesagt man kann das aber auch - je nachdem wo du wohnst - verbinden Ihr fahrt da zusammen hin du meldest dein Auto ab und er holt sich Kurzzeitkennzeichen/Überführungskennzeichen.
Abmelden kann auch der Käufer (jedoch bei viele unbeliebt wegen Missbrauch).
Der Kaufvertrag ist wichtig. Anbessten selber schreiben, da manchmal die Ausdrucke angefochten werden (öfters gelesen).
Vorallem wegen Gewährleistung muss dort bestimmte Klausel drinnen stehen (einfach Mal nach googlen - Sachmängel Haftung) da es schnell oder oft bei unseriösen Käufern der Anruf kommt "Schäden entdeckt ich will Geld wieder!". Sowas wie "gekauft wie gesehen" - umfassen nicht alles. Da muss man ziemlich genau sein.
Einfach Mal googlen und selber einen aufsetzen, dann hat man keine Probleme nachher.
Ich würde den Wagen angemeldet lassen, wegen Probefahrt, dann eine Anzahlung geben lassen und selber abmelden. Schreib das aber auch in die Anzeige dass er nur abgemeldet übergeben wird.
Man weiß nie, wer da steht und was er vorhat. Auch schon gelesen dass einer ohne Führerschein los fuhr.
Oder Unfall danach.. alles Konsequenzen und Probleme die man dadurch einfach ausschließt.
Auch beim Verkauf den Perso checken ggf kopieren, sicher ist sicher.
Er kann ja auch unter falschen Namen kaufen.
Ich selbst habe schon viele Autos verkauft und gekauft. Bisher nie probleme gehabt. Aber es reicht einer der mit Vorsatz da noch was rausholen will.
Zitat:
@Didi95 schrieb am 2. August 2017 um 17:15:51 Uhr:
Abmelden kann auch der Käufer (jedoch bei viele unbeliebt wegen Missbrauch).
Der Kaufvertrag ist wichtig. Anbessten selber schreiben, da manchmal die Ausdrucke angefochten werden (öfters gelesen).
Vorallem wegen Gewährleistung muss dort bestimmte Klausel drinnen stehen (einfach Mal nach googlen - Sachmängel Haftung) da es schnell oder oft bei unseriösen Käufern der Anruf kommt "Schäden entdeckt ich will Geld wieder!". Sowas wie "gekauft wie gesehen" - umfassen nicht alles. Da muss man ziemlich genau sein.
Einfach Mal googlen und selber einen aufsetzen, dann hat man keine Probleme nachher.
Stimmt zum einen aber einen selber Aufsetzen NEIN nachher tauchen da durch unglückliche Formulierungen noch irgendwelche Zusicherungen drin auf zudem würde mich das als Käufer schon irritieren nachher habe ich ein Waschmaschinen Abo
Es gab mal Probleme mit dem, ich glaube Mobile? Vertrag, der wurde dann aber entsprechend geändert.
Nimm einen der zwei großen Portale (Mobile, Autoscout) oder ADAC:
https://www.adac.de/.../Kaufvertrag_priv_priv_2015_V2_33300_187147.pdf
Ja genau mobile war das. Aber habe mich mit der Materie Ausdruck oder Hand nie perse auseinander gesetzt.
Wenn dies beseitigt wurde, dann ausdrucken aber wegen den Klauseln achten
Hallo,
Preis so um 10.000EUR. Von mobile.de habe ich mir den Kaufvertrag runtergeladen. Wo und was muss ich da ankreuzen damit ich aus der Haftung raus bin?! Habe keine Lust das mir ein Käufer daher kommt das er wegen einem Kratzer oder Beule, oder irgendeine Verschleissung (Bremsen, Reifen oder Ähnliches) die er nicht gleich gesehen hat, das Geld wieder haben will...
Unter Punkt II steht ja was von der Gewährleidtung... und unter III bei "Das Fahrzeug hat keine sonstigen Beschädigungen / folgende Beschädigungen" soll ich da jeden Kratzer, Beule rein schreiben???
Also noch mal;
1. Ich lasse meine Nummernschilder dran:
Kreuze JA an unter dem Punkt VI "Ummeldung des Fahrzeuges" den ersten Satz (Der Verkäufer verpflichtet sich, das Fahrzeug unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche ab Übergabe umzumelden) und den 2. dann halt mit NEIN (Das Fahrzeug wird nach Abschluß des Kaufvertrags abgemeldet übergeben)?
Er gibt mir Bar das Geld, unterschreiben unter dem Punkt X "Bezahlung" und "Übergabebestätigung" und da schreibe ich das genaue Datum und Uhrzeit. Und ich gebe ihm dann den Fahrzeugschein und Brief, bzw. alles was ich vom Fahrzeug habe weil es ja jetzt seins ist?
Dann bin ich aus dem Schneider? Wenn er geblitzt wird oder einen Unfall baut kann man mich dafür nicht verantworten?
Danach gleich Versicherung anrufen und kündigen und dann noch bei der KFZ Behörde?
2. ich will ihm nicht meine Nummernschilder geben:
Kann ich einfach nach der Probefahrt meine Schilder abnehmen und gut ist? Dann bin ich doch auch sicher und kann dann ruhig die Tage meine Versicherung und KFZ Stelle informieren?! Ihm sage ich vorher am Telefon bescheid das er seine Nummernschilder mitbringen soll... Und im Vertrag ist alles gleich ausser unter Punkt:
VI "Ummeldung des Fahrzeuges" den ersten Satz (Der Verkäufer verpflichtet sich, das Fahrzeug unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche ab Übergabe umzumelden) NEIN
und den 2. dann halt mit JA (Das Fahrzeug wird nach Abschluß des Kaufvertrags abgemeldet übergeben)?
"Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft."
Sowas muss da drin stehen bzw. angekreut werden.
Wenn du eine kleine Delle drin hast bzw. grössere Kratzer, dann würde ich das auch im Vertrag aufführen.
Sonst kommt er später evtl. blöd und sagt, dass du das evtl. verschwiegen hast und will eine nachtrgliche Minderung.
Bargeld? Schön und gut. Aber nur, wenn du das mit ihm zusammen bei der Bank einzahlst und somit prüfen lässt.
Klar kannst du nach der Probefahrt Nummernschilder abnehmen und abmelden.
Er muss dann welche mitbringen, bekommt aber nur welche, wenn er mit den Oriinalpapieren bei seiner Zulassungsstelle den Wagen zulässt. Und das ist das Problem. Er hat ja vorher keine Papiere von dir.
Wohnt ihr beide im gleichen Zulassungsbezirk, kann er ja nach dem Kauf zur Zulassungstelle.
Punkt VI. würde ich sagen ist so ok wie du es vorhast.
Zitat:
@Kava.hr schrieb am 3. August 2017 um 15:24:35 Uhr:
1. Ich lasse meine Nummernschilder dran:
Er gibt mir Bar das Geld, unterschreiben unter dem Punkt X "Bezahlung" und "Übergabebestätigung" und da schreibe ich das genaue Datum und Uhrzeit. Und ich gebe ihm dann den Fahrzeugschein und Brief, bzw. alles was ich vom Fahrzeug habe weil es ja jetzt seins ist?
Dann bin ich aus dem Schneider? Wenn er geblitzt wird oder einen Unfall baut kann man mich dafür nicht verantworten?
Danach gleich Versicherung anrufen und kündigen und dann noch bei der KFZ Behörde?
Nicht anrufen, sondern sowohl der Versicherung als auch der Zulassungsstelle die Verkaufsmeldung schriftlich zusenden. Sieh dir mal den ADAC-Vertrag an, da sind gleich passende Vordrucke zum Senden an Versicherung und Zulassungsstelle enthalten, die auch vom Käufer unterschrieben werden sollen.
Zitat:
@KadettilacKS schrieb am 2. August 2017 um 16:28:03 Uhr:
Die Uhrzeit im Kaufvertrag festhalten und Versicherung informieren, dann noch den Vertrag der Zulassungsstelle vorlegen ( die Kopieren den fürs Finanzamt) dann ist man relativ sicher
Eine Frage nach Kassel: Was will das Finanzamt mit meinem Kaufvertrag?
Zitat:
@iiSS schrieb am 4. August 2017 um 23:01:56 Uhr:
Was will das Finanzamt mit meinem Kaufvertrag?
Nichts, FA war früher für KFZ-Steuer zuständig... jetzt macht es Zoll.
Zitat:
@iiSS schrieb am 4. August 2017 um 23:01:56 Uhr:
Zitat:
@KadettilacKS schrieb am 2. August 2017 um 16:28:03 Uhr:
Die Uhrzeit im Kaufvertrag festhalten und Versicherung informieren, dann noch den Vertrag der Zulassungsstelle vorlegen ( die Kopieren den fürs Finanzamt) dann ist man relativ sicher
Eine Frage nach Kassel: Was will das Finanzamt mit meinem Kaufvertrag?
Ich gebe zu, nach fast 40 Jahren als Autofahrer kann ich mich nur schwer daran gewöhnen, das seit geraumer Zeit der Zoll statt dem Finanzamt für die Kfz Steuer zuständig ist....
Daher: die Zulassungsstelle sendet die Kopie des Kaufvertrag zum zuständigen Zollamt, zwecks Rückerstattung der Steuer