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Auto verkaufen; Kennzeichen behalten und anschließend ohne Brief abmelden - Möglich?

Themenstarteram 27. April 2013 um 7:18

Hallo,

ich möchte mein Auto verkaufen - allerdings möchte ich die Kennzeichen behalten um den Wagen dann selbst Abzumelden.

(Damit auf meine Zulassung/ Versicherung kein "Schindluder" getrieben wird.

Nach dem Verkauf habe ich ja nur noch die Schilder (und den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)??

Den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II) habe ich ja dem Verkäufer ausgehändigt.

Ist es Möglich (in Bayern) ein Fahrzeug ohne Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II) abzumelden?

- Ich bin Fahrzeughalter (zumindest bis zum Verkauf) gehe persönlich zur Zulassungsbehörde

- Ich habe die Kennzeichen dabei

(- Ich habe den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I))

Ich Hamburg scheint dies möglich zu sein (http://www.hamburg.de/lbv-abmelden/).

Ist das dann generell möglich? Oder Unterscheiden sich das von Land zu Land? (Oder sogar von Landkreis zu Landkreis)

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4 Antworten
am 27. April 2013 um 8:12

Zitat:

Original geschrieben von corsa636

Hallo,

ich möchte mein Auto verkaufen - allerdings möchte ich die Kennzeichen behalten um den Wagen dann selbst Abzumelden.

(Damit auf meine Zulassung/ Versicherung kein "Schindluder" getrieben wird.

Nach dem Verkauf habe ich ja nur noch die Schilder (und den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)??

Den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II) habe ich ja dem Verkäufer ausgehändigt.

Ist es Möglich (in Bayern) ein Fahrzeug ohne Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II) abzumelden?

- Ich bin Fahrzeughalter (zumindest bis zum Verkauf) gehe persönlich zur Zulassungsbehörde

- Ich habe die Kennzeichen dabei

(- Ich habe den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I))

Ich Hamburg scheint dies möglich zu sein (http://www.hamburg.de/lbv-abmelden/).

Ist das dann generell möglich? Oder Unterscheiden sich das von Land zu Land? (Oder sogar von Landkreis zu Landkreis)

Bevor hier jetzt nur Vermutungen kommen Ruf doch einfach bei der für dich zuständigen Zulassungsstelle an. Die werden dir das am besten sagen können.

Gruß, Volker

Davon ab, dass die Abmeldung wohl so möglich wäre (zumindest in HH), würde ich mich als Käufer darauf nicht einlassen, da man für die Zulassung den Teil 1 bzw den Schein braucht, oder halt die abmeldebescheinigung. Und wenn der Verkäufer mir das nicht mitgeben will, würde der Kauf platzen.

Themenstarteram 28. April 2013 um 10:15

Das Abmeldeprozedere ist so offensichtlich auch in Bayern möglich:

http://...hoerdenwegweiser.bayern.de/.../0888766265

Allerdings wird zur Anmeldung offensichtlich die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) benötigt.

Der Prozess wäre also der folgenden:

- Fahrzeugverkaufen

- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) geht an den Käufer

- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bleibt bei mir

- Fahrzeug wird abgemeldet (Mit Kennzeichen und Fahrzeugschein)

- Fahrzeugschein mit Abmeldebetätigung wird per Post an den Käufer versendet.

Wie seht Ihr das ganze?

(Bei der Zulassungsbehörde kann ich leider nicht anrufen, da heute Sonntag ist ;-))

Fahrzeugschein mit Abmeldebetätigung wird per Post an den Käufer versendet.

Und genau hier wurde ich weggehen.

A) Abmelden und kaufer hat eine Uberfuhrungsnummer.

B) Trailer

C) Kaufer bekommt Schein und Brief, Du meldest den Verkauf deiner Veersicherung und deiner Zulassungsstelle.

Warum soll ich Dir Vertrauen, -Abmeldebescheinigung zusenden- wenn du schon am Anfang, Soviel Misstrauen mitbringst.

Rudiger

 

Zitat:

Original geschrieben von corsa636

Das Abmeldeprozedere ist so offensichtlich auch in Bayern möglich:

http://...hoerdenwegweiser.bayern.de/.../0888766265

Allerdings wird zur Anmeldung offensichtlich die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) benötigt.

Der Prozess wäre also der folgenden:

- Fahrzeugverkaufen

- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) geht an den Käufer

- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bleibt bei mir

- Fahrzeug wird abgemeldet (Mit Kennzeichen und Fahrzeugschein)

- Fahrzeugschein mit Abmeldebetätigung wird per Post an den Käufer versendet.

Wie seht Ihr das ganze?

(Bei der Zulassungsbehörde kann ich leider nicht anrufen, da heute Sonntag ist ;-))

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