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Auto verkauft, Brief bekommen wegen Rechtswidriges Parken

Themenstarteram 30. März 2021 um 16:59

Hallo,

 

ich bräuchte von euch paar Vorschläge was man dagegen machen kann.

Also ich habe mein Auto abgemeldet und mit Kaufvertrag verkauft. Nun kriege ich ein Brief dass ich mein Auto Rechtswidrig Abgestellt hätte.Von ein Dorf der ca. 90 km weit weg ist. Ich habe denen Kaufvertrag per Email geschickt, und wie es sich rausstellte sind die Angaben falsch. Telefonisch kann ich, den Käufer nicht erreichen. Mir droht jetzt ein Bußgeld und ein Punkt Flensburg. Wie kann ich dagegen vorgehen, was sind meine Möglichkeiten?

 

Vielen Dank im voraus :)

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129 Antworten

Das steht doch im Bescheid unter "Rechtsbehelfsbelehrung" ... leg Widerspruch ein und erkläre das mit dem Verkauf.

ähnlicher Fall: Verkäufer hat nach Verkauf 2 Bußgeldbescheide bekommen

https://www.motor-talk.de/.../...der-versicherung-normal-t7042297.html

Am besten holst du dir eine Rechtsberatung beim Fachmann ein und nicht unbedingt hier bei Dutzenden Hobbyanwälten.

Das Problem ist wohl dass die Käuferangaben im Kaufvertrag nicht stimmen und somit kein Käufer zu ermitteln ist.

Theoretisch könnte ja der TE das Auto selbst dort abgestellt haben und nun behaupten ein Käufer hätte es abgestellt.

am 30. März 2021 um 17:26

...beim Verkauf eines Fahrzeugs, wie z.B. eines PKWs schreibt man ja üblicherweise nicht nur den Kaufvertrag in einem der gängigen Formulare nieder z.B. vom TÜV Süd sondern füllt auch jeweils eine Veräußerungsanzeige für die Zulassungsstelle (Seite 3) und eine für die KFZ-Haftpflichtversicherung (Seite 4) aus.

Sowohl in den beiden Verkaufsanzeigen als auch im "Kaufvertrag" Punkt "Fahrzeugübergabe" wird der Übergabezeitpunkt mit Datum + Uhrzeit festgehalten, damit du als Verkäufer z.B. in solchen Fällen, wenn z.B. Knöllchen / Bußgeldbescheide eintrudeln genau nachweisen kannst ab wann der neue Eigentümer / Halter dafür verantwortlich ist.

Ergo würde ich Widerspruch einlegen und eine Kopie der Veräußerungsanzeige beifügen, wo die Personalien des neuen Eigentümers und damit Halters festgehalten / eingetragen sind.

Also nochmal zur Klarstellung:

Zitat:

 

dass ich mein Auto Rechtswidrig Abgestellt hätte

Damit meinst du, das Auto wurde irgendwo am Straßenrand "entsorgt"

Zitat:

 

wie es sich rausstellte sind die Angaben falsch

Damit meinst du, den Käufer mit diesem Namen/Adresse gibt es so nicht?

Gibt es Zeugen die beim Verkauf (Abholung) dabei waren?

Themenstarteram 30. März 2021 um 17:39

Meine Eltern

Themenstarteram 30. März 2021 um 17:39

Nogel

 

Ja genauso

Themenstarteram 30. März 2021 um 17:42

Im Kaufvertrag steht nur wann ich das Auto verkauft haben ( Datum). Und das Auto ist Schrott reif, ich habe es für 200 € gerade so verkauft. Ich bin auch nicht Rechtsschutz versichert,somit kann ich mir Anwalt Kosten nicht leisten.

Wie hast Du Dir die Angaben des Käufers nachweisen lassen?

Ausweis zeigen lassen oä?

Themenstarteram 30. März 2021 um 17:57

Nein, leider ist das mir nicht eingefallen

Also ist auf dem KV kein Name?

Zitat:

@windelexpress schrieb am 30. März 2021 um 20:00:45 Uhr:

Also ist auf dem KV kein Name?

Auf dem KV ist natürlich ein Name und auch eine Adresse.

Nur leider ist keins von beidem richtig und der Käufer ist mit dem noch angemeldeten Auto auf und davon.

Vorsichtshalber hat der Verkäufer sich die Identität des Käufers nicht bestätigen und sich hächstwahrscheinlich auch keinen Führerschein zeigen lassen von der Person die da mit seinem Auto davon fuhr.

Nach meiner Ansicht müsste jemand der als Verkäufer so vorgeht zu 100% für alle Folgen die aus diesem Handeln bzw. Unterlassen entstehen haften und zwar zwitlich unbegrenzt.

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