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Auto verkauft jetzt kommt der Anwalt

Themenstarteram 30. September 2017 um 19:33

Hallo Leute ! letztens habe ich mein Auto verkauft jetzt will mir der Käufer das Auto wieder zurückgeben der Grund ist die Heizung ist Defekt. Er wirft mir vor arglistig gehandelt zu haben ,aber ich bin mir sicher dass die Heizung bei mir funktioniert hat jetzt fordert der Anwalt dass ich das Auto wieder zurück nehme und ihm das Geld zurückgebe. Zug um Zug was kann ich jetzt machen?

Beste Antwort im Thema

Auf gar keinen Fall dem Anwalt antworten!!!!!! Es gibt überhaupt keinen Grund mit einem Anwalt eine Brieffreundschaft anzufangen. Der gegnerische Anwalt ist nicht dazu da mit dir zu verhandeln sondern er ist dazu da den Willen des Gegners durchzusetzen. Du kannst ihm schreiben was immer du möchtest, es ist seine Aufgabe die Interessen seines Mandanten durchzusetzen. Aktuell hat er absolut gar nichts was er gegen dich verwenden könnte. Warum solltest du also deine eigene Position schwächen indem du ihm irgendetwas evtl. unbedachtes schreibst, was er gegen dich verwenden könnte. Das einzige was du tun solltest ist die Korrespondenz mit deinem Käufer und dessen Anwalt komplett einzustellen. Bisher ist das von der Gegenseite nur Säbelgerassel ohne jegliche Substanz. Einfach weiter rasseln lassen. Solltest du unbedingt eine Antwort schreiben wollen, dann lediglich, dass du ab sofort ein Kontaktverbot aussprichst.

Hier wird es niemals zu irgendwelchen rechtlichen Schritten kommen. Oder hast du einen Kostenvoranschlag über eine Heizungsreparatur im Auto vergessen?

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Selbst wenn das mit der Heizung stimmen würde hättest du ein Recht diese nachzubessern bzw nachbessern zu lassen. Deshalb denke ich mal das ist ein plumper Versuch Geld zu machen. Sag er soll den Wagen vorbeibringen und dann wird bei deinem Mechaniker des Vertrauens zusammen die Heizung begutachtet. Ich wette du hörst nie wieder was von ihm ;-)

Hallo,

erst mal ruhig Blut.

Wann hast du das Auto verkauft? Modell , Bj, Kilometer und Preis?

Wurde im Kaufvertrag die Gewährleistung ausgeschlossen?

Was soll an der Heizung überhaupt kaputt sein?

Du kannst mit dem Schrieb und dem Kaufvertrag auch zu einem Anwalt gehen und dich Beraten lassen und dem Anwalt ein Antwortschreiben an seinen Kollegen überlassen. Kostet zwar aber die Chance das die Sache dann erledigt ist dürfte hoch sein.

Themenstarteram 30. September 2017 um 19:41

Das ist ein Mercedes E-Klasse 220 Baujahr 2004 der Preis war 3700 € leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung.

Themenstarteram 30. September 2017 um 19:46

Wie gesehen so gekauft so stands in den Kaufvertrag.

Wie viele Kilometer hat das Schätzchen runter? Aber bei dem Alter und Preis darf man eben keinen Neuwagen erwarten, was viele Kunden leider tun.

Ebenso wie die Unsitte eingerissen ist das man Mängel erfindet um nachträglich den Preis zu drücken.

Thema Rechtschutz, mehr als 200€ dürfte es kaum kosten wenn ein Anwalt sich den Vertrag kurz anschaut und der Tippse ein Antwortschreiben diktiert.

Ich würde die Forderung zurückweisen, mit dem Hinweis, dass dir kein Mangel an der Heizung bekannt war. Sollte man weiter auf einer Rückabwicklung bestehen, möge man dies bitte gerichtlich durchsetzen.

Alles weitere würde ich aussitzen, bis es tatsächlich zu einer Gerichtsverhandlung kommt.

Themenstarteram 30. September 2017 um 20:04

Vielen Dank für eure schnelle Antworten der Wagen ist 245.000 km gelaufen.

Themenstarteram 30. September 2017 um 20:16

Der Anwalt hat mir jetzt bis zum 6. Oktober eine Frist gegeben dass ich einen Termin mit dem Käufer vereinbare damit ich den Vertrag rückgängig machen.

Was stand den im Kaufvertrag?

413,64 € - 1,3 Gebühren nach dem RVG incl. Auslagen und MwSt. beim Streitwert von 3.700,- €.

Es gibt keinerlei rechtliche Grundlage für eine Rückabwicklung.

Themenstarteram 30. September 2017 um 20:26

Es wird mir vorgeworfen arg lästig verschwiegene Mängel.

Zitat:

@wowa8080 schrieb am 30. September 2017 um 22:26:31 Uhr:

Es wird mir vorgeworfen arg lästig verschwiegene Mängel.

Eine nicht funktionierende Heizung ist im Winter auch ein arg lästiger Mangel!;)

Diese Anschuldigung muss man auch erst mal Beweisen?

Wenn da nicht irgendwo "fruchtlose Werkstattaufenthalte" oder ehemalige mitfahrende "frierende Zeugen" zum Thema auftauchen - sehe ich da Schwarz!

Themenstarteram 30. September 2017 um 20:47

Zeugen habe ich genug die mit mir letztens gefahren haben und die Heizung funktioniert hatt.

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