- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Auto verkauft jetzt Rechtsstreit brauche dringend Hilfe
Auto verkauft jetzt Rechtsstreit brauche dringend Hilfe
Hallo,
ich habe im Dezember einen Ford Focus mit 30.000 KM gekauft, ich habe dann gemerkt das es nicht ganz meine Vorstellung von Auto ist, also beschloß ich Ihn wieder zu verkaufen. Ich fand auch über die Zeitung sehr schnell einen Käufer.
Sie kamen zu 3 und haben das Auto auf Herz und Nieren geprüft, selbstverständlich ohne was zu finden.
Denn das Auto war in einem Top Zustand. Sie haben es dann auch gekauft. 2 Tage später rief der Käufer mich an ich solle das Auto zurücknehmen, weil es mal ein Leihwagen gewesen ist. Er wirft mir arglistige Täuschung vor, weil im Kaufvertrag steht, kein Taxi oder Mietwagen. In meinem Kaufvertrag in dem Ich das Fahrzeug gekauft habe, stand auch drin, daß das Auto nicht gewerblich benutzt wurde. Alle Papiere waren auf Deutsch, und ich wußte absolut nichts davon.
Woher auch??
Der Käufer natürlich sofort zum Anwalt gegangen.
Wer hat erfahrung mit sowas kommt er damit durch?????
Bitte um eure Hilfe
Beste Antwort im Thema
erstmal locker bleiben
arglistige täuschung kann aus meiner laiensicht nur gegeben sein wenn du etwas BEWUSST verschwiegen hast.
du hast doch sicher noch den kaufvertrag vom dezember?
dir ist das fahrzeug ja auch als "nicht gewerblich" verkauft worden; war aufgrund der eintragungen etwas ersichtlich?
fahr doch mal mit den daten zum freundlichen und er moege doch bitte mal in die autohistorie sehen.
solltest du dir nichts vorzuwerfen haben , wuerde ich erstmal bei ford nachfragen und abwarten.
sobald ein anwaltsschreiben kommt , kannst immer noch reagieren.
wer war denn der käufer?? so ein faehnchenhaendler?
privatkauf oder gewerbl. kauf?
im zweifelsfall brauchst auch einen anwalt. einmal fuer den verkauf und ggf. fuer den schadenersatz bei deinem kauf.
Harry
Ähnliche Themen
68 Antworten
erstmal locker bleiben
arglistige täuschung kann aus meiner laiensicht nur gegeben sein wenn du etwas BEWUSST verschwiegen hast.
du hast doch sicher noch den kaufvertrag vom dezember?
dir ist das fahrzeug ja auch als "nicht gewerblich" verkauft worden; war aufgrund der eintragungen etwas ersichtlich?
fahr doch mal mit den daten zum freundlichen und er moege doch bitte mal in die autohistorie sehen.
solltest du dir nichts vorzuwerfen haben , wuerde ich erstmal bei ford nachfragen und abwarten.
sobald ein anwaltsschreiben kommt , kannst immer noch reagieren.
wer war denn der käufer?? so ein faehnchenhaendler?
privatkauf oder gewerbl. kauf?
im zweifelsfall brauchst auch einen anwalt. einmal fuer den verkauf und ggf. fuer den schadenersatz bei deinem kauf.
Harry
Wenn Du im ADAC bist, ist eine Beratung bei einem Rechtsanwalt erstmal kostenlos - würde mich da auch an einen Anwalt wenden...
Gruß
milliway42
Zitat:
Original geschrieben von alenchen
Hallo,
ich habe im Dezember einen Ford Focus mit 30.000 KM gekauft, ich habe dann gemerkt das es nicht ganz meine Vorstellung von Auto ist, also beschloß ich Ihn wieder zu verkaufen. Ich fand auch über die Zeitung sehr schnell einen Käufer.
Sie kamen zu 3 und haben das Auto auf Herz und Nieren geprüft, selbstverständlich ohne was zu finden.
Denn das Auto war in einem Top Zustand. Sie haben es dann auch gekauft. 2 Tage später rief der Käufer mich an ich solle das Auto zurücknehmen, weil es mal ein Leihwagen gewesen ist. Er wirft mir arglistige Täuschung vor, weil im Kaufvertrag steht, kein Taxi oder Mietwagen. In meinem Kaufvertrag in dem Ich das Fahrzeug gekauft habe, stand auch drin, daß das Auto nicht gewerblich benutzt wurde. Alle Papiere waren auf Deutsch, und ich wußte absolut nichts davon.
Woher auch??
Der Käufer natürlich sofort zum Anwalt gegangen.
Wer hat erfahrung mit sowas kommt er damit durch?????
Bitte um eure Hilfe
Hi,
haben die erstmal nur mit dem Anwalt gedroht oder liegt schon ein Schreiben des gegnerischen Anwalt vor?
Von wem hast Du den Wagen gekauft? Händler? privat?
Wie Harry fragte: Kärtchen Käufer? Wenn ja, würde ich auf Zeit spielen.
Waren es osteuropäische Mitbewohner?
Woher wissen sie, dass der Wagen ein Mitwagen war?
Wenn wir ein bisschen mehr über die Hintergründe wissen, fällt es uns auch leichter Antworten zu geben. Ähnlich geartete Probleme gab es hier schon ein paar mal.
Grüße
globalwalker
war das auto 1. Hand? 2. Hand? war es ein re.Import?
Wer war denn als Erstbesitzer im Wartungsheft eingetragen? Wer war als Vorbesitzer in den Papieren. Alles reichlich verworren, bei einen Auto mit 30 000 km dürfte es doch keine lange liste mit vorbesitzer gegeben haben.
Außerdem ist es glaube ich, inzwischen nicht mehr pauschal ein Wertverlust, wenn es ein Mietwagen gewesen ist.
(Mein Vectra A war auch ein Mietwagen, hat 270tkm durchgemacht ohne Probleme und wurde dann nur durch einen Unfall dahingerafft)
Gruß
milliway42
wie soll man das in den aktuelle papieren rausfinden, wer vorbesitzer war, wenns nicht mehr vermerkt ist?
Man weiß nur mehr den letzten davor, weiter nicht mehr.
Selbst das V unten am A oder D pickerl ist nicht zwingend, das es jemals ein mietwagen war (bekommst ja zum kaufen mitn V drauf).
Hallo alenchen,
so wie Du hier mitmachst, frage ich mich, warum Du so DRINGEND Hilfe brauchst...
Grüße,
Peter
Hallo,
zu der letzten Frage ich kann nur Nachmittags antworten, weil ich im Geschäft kein Internet habe.
der Vorbesitzer von dem ich das Auto gekauft habe war privat, und der dem ich dann das Auto verkauft habe war auch privat. Der Vorbesitzer hat das Auto von einem Autohaus gekauft.
Der jetzige Besitzer hat über das Autohaus und der Fahrgestellnummer herrausgefunden, daß es ein Leihwagen war.
Ich habe natürlich gleich einen Brief von seinem Anwalt bekommen. Ich glaube es ist auch nur darauf aus, irgendwie Geld aus der Sache zu machen. Ich habe mich bei einem Anwalt erkundigt, er hat gesagt es wäre eine reine Ermessenssache vom Richter, wenn es zu einem Prozess kommen sollte. Das kann ja wohl nicht sein, daß man für etwas bestraft wird von dem man absolut nichts wußte.
Kennt sich jemand mit den Gesetzen aus, oder hat jemand Erfahrung damit weil ich noch nie bei einem Anwalt war.
Ich habe bis jetzt auch noch nie einen gebraucht.Ich habe auch im Internet nach solchen Fällen gesucht aber leider nichts gefunden.
Gruß Alenchen
ich denke dein anwalt hat nicht so unrecht.
ich persoehnlich wuerde fuer einen mietwagen als käufer auch "etwas" weniger zahlen. (abnutzung; viele fahrer; ...) bzw ganz bewusst eben keinen mietwagen kaufen wollen.
das problem KOENNTE sein, dass bei einer klage der richter dem käufer einen preisnachteil zuspricht, oder wegen nicht zugesicherter eigenschaft die wandlung anordnet?
leider bedeutet das nicht ZWINGEND das richter nr2 DIR in einem folgenden streitfall gegen deinen verkäufer gleich entscheidet.
aus meiner lainensicht wird zwar eine klage wegen arglistiger täuschung (gegen dich) nicht durchkommen.
wegen fehlen einer zugesicherten eigenschaft aber wohl.
leider ist es doch so: "unwissenheit schuetzt nicht vor strafe"
bloede situation :/
Harry
Hallo,
ich würde dir hier zuerst mal empfehlen einen Anwalt aufzusuchen! Wenn du ADAC Mitglied bist, dann hast du evtl. anspruch auf eine erste Telefonische Beratung.
Grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Hallo,
ich würde dir hier zuerst mal empfehlen einen Anwalt aufzusuchen! Wenn du ADAC Mitglied bist, dann hast du evtl. anspruch auf eine erste Telefonische Beratung.
Grüße
Steini
der TE hat doch schon anwaltlichen rat.
Harry
Ich finde es auch nicht normal, daß man überall rumtelefoniert um den Lebenslauf des Autos herauszufinden.
Ich kaufe ein Auto melde es an und fahre damit.
Was ist wenn der Käufer dies bewußt macht um Geld herrauszuschinden, dann kauft er das Auto eh schon günstig ein,dann klagt er noch und bekommt dann auch noch Geld von mir.
Das dürfte es eigentlich nicht geben. Sie haben ja das Auto sorgfältig geprüft, und es war optisch und technisch in einwandfreiem Zustand ohne jede Mängel.
Gibt es irgendwo Gerichtsurteile mit so einem Fall???
Gruß balenchen
Zitat:
Original geschrieben von alenchen
Gibt es irgendwo Gerichtsurteile mit so einem Fall???
Gruß balenchen
die sollte dein anwalt kennen.
wie sollte denn der käufer vor ort pruefen obs ein mietwagen war?
in einigen faellen gibt es zwar anzeichen dafuer, aber da der käufer privatman ist, MUSS er diese auch nicht kennen.
er koennte den wagen ja OHNE boese absicht (die du ihm unterstellst) nur in eine werkstatt gebracht haben (zum check) und dort kam dann ein "sie wissen schon, dass der wagen ein mietwagen war?"
wäre der käufer NUR auf geld aus haette er zuerst auf eine kaufpreisminderung bestanden und nicht auf rueckgabe des fahrzeugs.
ob der wagen "guenstig" gekauft wurde kann ich nicht beurteilen. offensichtlich unter dem preis den du dir vorgestellt hast, das ist aber unwichtig.
fakt ist, es fehlt eine zugesicherte eigenschaft. von absicht spreche ich dabei ja nicht.
Harry
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Hallo,
ich würde dir hier zuerst mal empfehlen einen Anwalt aufzusuchen! Wenn du ADAC Mitglied bist, dann hast du evtl. anspruch auf eine erste Telefonische Beratung.
Grüße
Steini
der TE hat doch schon anwaltlichen rat.
Harry
sorry, überlesen.......
grüße
Steini