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Auto verkauft, Käufer droht mit Anwalt

VW Golf
Themenstarteram 18. April 2019 um 19:57

Hallo,

Ich habe folgendes Problem. Wir haben mein Auto vor ca 3 Wochen privat an privat verkauft. Mit Kaufvertrag, in dem Gewährleistung, Garantie, Rückgabe, usw ausgeschlossen wurden.

Wir hatten das Auto verkauft mit der Angabe, das wir einen Firmenwagen bekommen. Die Sache mit dem Firmenwagen hatte sich dann aber in Luft aufgelöst und mein Mann hat doch keinen bekommen, weswegen wir uns einen Neuwagen gekauft haben.

Gestern erhielten wir einen Anruf des Käufers, dass das Auto nun in einer Werkstatt wäre, weil irgendwas am Motor kaputt wäre, was ein Schaden von 3500 Euro wäre. Angeblich sagt die Werkstatt der Schaden muss schon beim Kauf des Autos dran gewesen sein, wovon wir nichts wussten. Nur ich bin mit dem Auto gefahren und ich habe nichts bemerkt. Selbst der Käufer sagte noch das Auto wäre einwandfrei gefahren. Er sagte er fühlte sich von uns verarscht weil er gesehen hätte das wir doch ein neues Auto gekauft haben und in der Anzeige was von einem Firmenwagen stand. Ich bin weder Mechaniker noch habe ich Ahnung von Autos und er unterstellt uns nun wir hätten von dem Schaden gewusst und wenn wir keine Einigung finden würden dann würde er zum Anwalt gehen. Er sprach auch schon davon uns das Auto wieder zurück zu bringen und sein Geld zurück zu verlangen.

Ich war absolut überrascht und habe nun Angst das ich das Auto zurück nehmen muss oder sonstiges. Wir haben selber jede Menge Geld in das Auto gesteckt und schon einiges reparieren lassen (2 Zündkerzen, Batterie, turbolader) alle Rechnungen von den Reparaturen hat er bekommen und alle Probleme die wir bisher mit dem auto hatten wurden genannt.

Kann er mir da was anhaben? Ich hab selber schon so viel Pech bei privat Käufen gehabt und würde sowas niemals jemand anderem antun.

Bitte helft mir.

Liebe grüße

Beste Antwort im Thema

die alte Masche.. hast du nichts von Bedeutung arglistig verschwiegen, kann dir nichts passieren.

Ruhe bewahren.

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Diese Frage gibt es immer mal wieder bei Motor-Talk. Oft im Versicherung Forum und auch im Verkehr&Sicherheit Forum.

 

Meine Erfahrung aus den Themen :

 

In den meisten Fällen passiert rein gar nichts wenn man den Käufer bittet einen entsprechenden Kostenvoranschlag und der schriftlichen Stellungnahme der Werkstatt zu ihrer Vermutung dass der Schaden bereits vorher bekannt gewesen sein muss. Ohne diese 2 Schriftstücke kann der Käufer eigentlich keine Forderung wirklich durchsetzen. Sollte da dann doch noch etwas kommen musst du leider eh zum Anwalt, aber erst dann.

 

Grüße

Steini

die alte Masche.. hast du nichts von Bedeutung arglistig verschwiegen, kann dir nichts passieren.

Ruhe bewahren.

Wenn man schon immer viel Pech hatte, sollte sich das fortsetzen lassen. Muss man mit einkalkulieren. :)

Die Gewährleistung ist ausgeschlossen. Wenn nichts bewusst verschwiegen wurde, was im übrigen der Käufer beweisen muss, sehe ich da keine Probleme. Es ist eine bekannte Masche. Nach dem Kauf finden sie alle Defekte.

Schreib dem Typ dass du seinerseitsvon davon ausgehst dass er dich betrügen will. Dann weiß er schon mal dass du nicht doof bist.

 

Dann schreibst du ihm dass jegliche weitere Kontaktaufnahme verbietest und zuwiderhandlung anzeigen wirst. (Aber das nur schreiben wenn du auch den Arsch hast es zu machen).

 

Dann seine Nummer blockieren.

 

Und dann wirst du nie wieder etwas von dem Herren hören.

 

 

Das habe ich im Nachbarthread

gerade geschrieben. Kannst du auch so machen. Wenn dir das too much ist schreib ihm dass du Sachmangelhaftung ausgeschlossen hast und du das Thema damit für erledigt ansiehst.

 

Denn:

Was seine Werkstatt sagt ist völlig egal. Selbst wenn (!) dieser Fehler ein Mangel sein sollte und dieser schon vor Übergabe angelegt war würdest du nur dafür einzusetzen haben wenn du ihn kannst und verschwiegen hast. Das muss der Käufer aber beweisen....

Und irgendeine Aussage irgendeines Monteurs irgendeiner Werkstatt aus Irgendwohausen ist maximal bla bla aber kein Beweis.

 

Generell ist es unmöglich zu beweisen wenn es so war wie du sagst.

 

 

PS Woher weiß der Käufer dass das Ersatzfahrzeug ein von euch gekauftes und nicht wie angekündigt ein Firmenwagen ist?

(Ist für dein weiteres Vorgehen belanglos, ist nur interessant für mich)

 

Zitat:

@pokalgolf schrieb am 19. April 2019 um 09:16:13 Uhr:

Schreib dem Typ dass du seinerseitsvon davon ausgehst dass er dich betrügen will. Dann weiß er schon mal dass du nicht doof bist.

[.....]

Das würde ich nicht schreiben. Die sachliche Ebene ist absolut in Ordnung aber damit wechselt man auf die emotionale Ebene. Zusätzlich könnte sich eine solche Äußerung durchaus als Bumerang erweisen. Ich würde dem Käufer keine Vorlage geben, egal wie groß mein Groll ist. Sachlich bleiben, keine Angriffsfläche bieten, Abwarten und Tee trinken.

Und zum Thema Firmenwagen: Lebensumstände können sich täglich ändern. Das muss dem Käufer schlicht egal sein.

MfG

Zitat:

@.Elbkind. schrieb am 19. April 2019 um 13:01:08 Uhr:

Zitat:

@pokalgolf schrieb am 19. April 2019 um 09:16:13 Uhr:

Schreib dem Typ dass du seinerseitsvon davon ausgehst dass er dich betrügen will. Dann weiß er schon mal dass du nicht doof bist.

[.....]

Die sachliche Ebene ist absolut in Ordnung aber damit wechselt man auf die emotionale Ebene.

100% der bisherigen Poster hier gehen von versuchter Betrügerei aus. Ich also auch. Das mitzuteilen hat nichts mit emotionaler Ebene zu tun.

 

Auch wenn die emotionale Ebene bei vielen Menschen früh anfängt.

 

Und da die Masche ja nunmal Alltag ist kann das auch in aller Deutlichkeit angesprochen werden.

 

Wie meinst du das mit dem Boomerang? A La Verleumdung? Dann kannst den Gedanken gleich vergessen.

 

Ich kenne nur die hier geschilderte Version vom Verkäufer bzw. Verkäuferin. Ich kenne weder die Verkäufer noch den Käufer. Jemanden eine Straftat zu unterstellen, das muss man wollen. Es bietet aus Sicht des Verkäufers in der aktuellen Situation keine weiteren Vorteile. Das es hier unzählige schwarze Schafe gibt, welche die Gutmütigkeit anderer Menschen ausnutzen - gar keine Frage. Am Ende muss das jeder selber entscheiden.

Du interpretierst etwas in meinen Text was da nicht steht.

 

Kannst du machen ist aber weder hilfreich noch zielführend.

 

Und dem dass wir nur die Version des TE kennen trug ich dadurch Rechnung dass ich sagte:

 

Zitat:

@pokalgolf schrieb am 19. April 2019 um 09:16:13 Uhr:

 

...wenn es so war wie du sagst....

Zitat:

@pokalgolf schrieb am 19. April 2019 um 09:16:13 Uhr:

Schreib dem Typ dass du seinerseitsvon davon ausgehst dass er dich betrügen will. Dann weiß er schon mal dass du nicht doof bist.

So etwas gehört in keinen Fall in einen Brief, auch dieser Äußerung ist bei der Komunikation zu unterlassen.

Es weiß keiner, was im Hintergrund passiert. Vielleicht hällt der Käufer den Käufer ebenfalls für einen Betrüger, weil er ihn ein defekten Wagen verkauft hat... Und ob der Wagen wirklich defekt ist weiß auch keiner. Vielleicht war der Käufer in einer Werkstatt, um einen Ölwechsel machen zu lassen, und dort hat man von einem Schaden erzählt, der nicht da war, oder den die Werkstatt verursacht hat.

Ich würde den Käufer an die Werkstatt verweisen, die den Wagen bis jetzt immer gewartet hat. Schließlich fehlt einem als Privatperson das technische Verständniss. Aber ich kenne die Werkstatt des TE's nicht, und weiß nicht, ob meine Idee bei ihr so umsetzbar wäre, wie bei mir.

Der Käufer und die Verkäuferin wohnen 200km auseinander!

Ich denke nicht, dass die Käufer 200 km in die ehemalige Werkstatt fahren.

Die wollen die TE eh nur. Abziehen. Nicht reagieren und gut.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 19. April 2019 um 16:32:22 Uhr:

Der Käufer und die Verkäuferin wohnen 200km auseinander!

Ich denke nicht, dass die Käufer 200 km in die ehemalige Werkstatt fahren.

Das ist nicht das Problem der Verkäuferin. Wenn ich bei einem günstigen Händler einen Wagen kaufe, muss ich ggf. auch dort hin zurück, wenn es um Garantiesachen geht. ;) Der Käufer hat sich die Entferung ausgesucht.

Klar kann man es auch ignorieren, aber die TE will die Sache aus der Welt haben.

Zitat:

@MvM schrieb am 19. April 2019 um 16:26:19 Uhr:

Zitat:

@pokalgolf schrieb am 19. April 2019 um 09:16:13 Uhr:

Schreib dem Typ dass du seinerseitsvon davon ausgehst dass er dich betrügen will. Dann weiß er schon mal dass du nicht doof bist.

So etwas gehört in keinen Fall in einen Brief, auch dieser Äußerung ist bei der Komunikation zu unterlassen.

Ist deine Meinung und die gönne ich dir.

 

@TE

Verwenden kannst du diese Äußerung. Da gibt's keine Probleme mit. Wenn dir das, wie den Schreibern oben, zu hart ist dann verzichtest du auf diese ehrlichen (aber natürlich sehr deutlichen) Worte.

 

Ist nicht jedermanns Sache Probleme und Fakten klar zu benennen.

 

Und an die Moralaposteln die jetzt noch kommen werden: Nein, damit behauptet niemand dass der K betrügt. Man gibt nur seine Meinung wider und das ist auch legitim.

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