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Auto verkauft, Käufer macht falsche Angaben beim Wiederverkauf

Audi
Themenstarteram 8. Juli 2023 um 14:50

Hallo!

Ich habe vor 2 Wochen mein Auto an einem Händler verkauft, ich habe ihn mündlich über gewisse Mängel wie zb Unfall von meinem Vorbesitzer, Hagelschaden, nicht Scheckheft gepflegt und Raucher Fahrzeug informiert. Ich muss dazu sagen, der Verkauf war noch nicht geplant und es war eine hoppla Aktion!

Nun habe ich das verkaufte Auto auf gewisse Verkaufsplattformen wieder gefunden, wo einiges nicht richtig dargestellt wurde!

Wenn das Auto verkauft wird und der Käufer wendet sich wegen der mündlichen aufgeführten Sachen, an mich, bekomme ich oder der jetzige Verkäufer dann die Probleme!?

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38 Antworten

Hast du keinen Vertrag gemacht und nur mündliche Absprachen?

Themenstarteram 8. Juli 2023 um 15:10

Zitat:

@Italo001 schrieb am 8. Juli 2023 um 16:54:59 Uhr:

Hast du keinen Vertrag gemacht und nur mündliche Absprachen?

Ja ein Kaufvertrag wurde gemacht, aber nur auf so ein blanko Zettel, ich habe gekauft….

Mehr leider nicht! Die Mängel usw wurden nur mündlich besprochen, da es auch hieß, das der Pkw ins Ausland gehen sollte!

Auf welcher gesetzlichen Grundlage sollte der Vorbesitzer für irgendwas haften?

Zitat:

@xdiekleenex schrieb am 8. Juli 2023 um 17:10:26 Uhr:

Ja ein Kaufvertrag wurde gemacht, aber nur auf so ein blanko Zettel, ich habe gekauft….

Mehr leider nicht! Die Mängel usw wurden nur mündlich besprochen, da es auch hieß, das der Pkw ins Ausland gehen sollte!

War da ein schriftl. Gewährleistungsausschluss drin, mit Hinweis darauf, dass du eine Privatperson ist? Wenn beim Verkauf von dir an diesen Händler das drinsteht, könnte er sich theoretisch noch auf arglistige Täuschung berufen.

Bekannte Mängel immer in den Vertrag schreiben!

So direkt hast du mit dem Käufer deines Händlers aber nichts zutun. Kann eben nur sein, dass aus irgendeinem Grund der Händler dir ggü. Mängel geltend macht (s.o.) - z. B. wenn sein Käufer Stress macht.

notting

am 8. Juli 2023 um 16:42

Keine Haftung ausgeschlossen, nur muendlich Maengel erwaehnt. Mehr Fehler kann man kaum noch machen. Einfach hoffen das du nie wieder was hoerst.

Ist doch Unsinn.

 

Wenn ein gewerbetreibener das Fahrzeug von einem privaten Verkäufer kauft, und dann weiter veräußert, ist ausschließlich der Gewerbetreibende Verkäufer für den Verkauf verantwortlich.

 

Und wie der Händler das Fahrzeug verkauft, und mit welchen Angaben, und verschwiegenen Dingen, ist für den TE unerheblich.

 

Einfach abhaken, und sich keine Gedanken über die Betrugsmaschen der Verkäufer machen.

 

am 8. Juli 2023 um 17:25

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 8. Juli 2023 um 19:23:16 Uhr:

Ist doch Unsinn.

Wenn ein gewerbetreibener das Fahrzeug von einem privaten Verkäufer kauft, und dann weiter veräußert, ist ausschließlich der Gewerbetreibende Verkäufer für den Verkauf verantwortlich.

Wo schrieb ich das er erst verkaufen tut? Der kann jetzt jederzeit kommen bevor er die Kiste verkauft. Deswegen schrieb ich ja das er hoffen muss das nix mehr kommt. Also nicht hier jedem User Unsinn unterstellen nur weil man nicht richtig liest.

Er hat die Karre längst verkauft, und das habe ich erläutert.

 

Also wieso soll er hoffen, und seine Fehler einsehen?

 

Du scheinst es nicht verstanden zu haben.

Egal ob der jetzige Käufer, also gewerbetreibender, die Karre jetzt verkauft, oder in 20 Monaten. Es ist schlicht egal.

Das Risiko ist beim Käufer!

am 8. Juli 2023 um 19:12

Wo steht das der Haendler weiter verkauft hat? Zitiere mal bitte die Stelle fuer mich. Ich bin auf dem Auge Blind.

So lange der Haendler die Karre noch hat, kann er den Verkaeufer wegen verschweigen des Unfalls ran bekommen.

Zitat:

@mattalf schrieb am 08. Juli 2023 um 21:12:28 Uhr:

So lange der Haendler die Karre noch hat, kann er den Verkaeufer wegen verschweigen des Unfalls ran bekommen.

Ließ mal den Eingangstext.

Der Verkäufer hat es ihm gesagt.

 

Und im übrigen ist das völlig egal, da sich ein Autohändler selber darüber informieren muss, es obliegt ihm eine gewisse Fachkenntniss.

Er muss dann bspw. Lackdicke messen.

 

Er kann als Gewerbetreibender nicht den privaten Käufer in Regress nehmen.

am 8. Juli 2023 um 19:20

Hab ich. Ganze 3 mal wegen dir. Da steht immer noch nicht das der Haendler verkauft hat ;)

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 8. Juli 2023 um 19:23:16 Uhr:

Ist doch Unsinn.

Wenn ein gewerbetreibener das Fahrzeug von einem privaten Verkäufer kauft, und dann weiter veräußert, ist ausschließlich der Gewerbetreibende Verkäufer für den Verkauf verantwortlich.

Und wie der Händler das Fahrzeug verkauft, und mit welchen Angaben, und verschwiegenen Dingen, ist für den TE unerheblich.

Einfach abhaken, und sich keine Gedanken über die Betrugsmaschen der Verkäufer machen.

das seh ich auch so, wär ja auch abenteuerlich. Wie weit zurück dürfte man sonst einen Vorbesitzer X für irgendwas verantwortlich machen?

Ich weiß nicht ob "vorsätzliches Verschweigen" irgendwelcher Mängel noch dem Vorbesitzer angekreidet werden kann, halt ich aber für sehr unwahrscheinlich, der Händler ist schließlich vom Fach und muss die Karre selbst auf Herz und Nieren durchchecken.

Themenstarteram 9. Juli 2023 um 6:52

Leute, immer mit der Ruhe!

 

Ich habe das Auto an einem dahergelaufenen Händler verkauft, keiner von uns beiden hatte einen Kaufvertrag dabei, weil es ein Tür-Schwellen Verkauf war, sprich auf offener Straße!!

Angebot bekommen, Angebot angenommen!!

Ich habe dem Händler alle Probleme-Mängel NUR mündlich mitteilen können!

Der Verkauf hat keine 15 min inklusive Probefahrt gedauert!

Das Auto hat der Händler jetzt inseriert OHNE die Probleme-Mängel und andere Sachen, wie angeblich Scheckheft gepflegt,was absolut nicht zutrifft, NUR 1 Vorbesitzer usw, aufzuzählen!

MZ-ES-Freak hat es gut ausgedrückt. Ein privater Verkäufer muss keine Ahnung vom Fahrzeug haben. Ein Händler sollte sein Geschaft verstehen.

Probleme kann es geben, wenn der Händler angelogen wurde. Da kein Kaufverteg existiert, kann der Händler nur schwer irgendwelche Lügen nachweisen. Der Händler kann aber jetzt sagen, dass er nichts wusste. Der Verlierer ist der zukünftige Käufer des Fahrzeugs.

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