Auto verkauft - Käufer stresst rum
Hallo liebes Forum,
hätte mal ne ganz andere Frage die der eine oder andere vielleicht beantworten kann. Ich hatte einen Unfall mit meinen Wagen und habe es von einen Sachverständiger begutachten lassen und mir ein Gutachten erstellen lassen. Als das Gutachten fertig war, habe ich mich entschieden das Fahrzeug zu verkaufen, ohne es zu reparieren. Natürlich habe ich beim Verkauf auf die Mängel aufmerksam gemacht und alles gesagt was ich wusste. Nun will der Käufer dass ich ihm das Gutachten zuschicke weil er von wegen Schäden entdeckt hat, die der Gutachter anscheinend nicht gesehen hat. Er will dann auch das Geld behalten. Nun ist es so das er von vorne rein und die ganze Zeit versucht hat, den Preis zu drücken und verschiedene Geschichten aufgetischt hat, von wegen das beim Fahrzeug der Motor kaputt gegangen ist als er ihn gekauft hat und nach Hause gefahren ist und 1000 andere Geschichten.
Meine Frage ist : Muss ich ihm das Gutachten geben oder ist es etwas was nur mir gehört? Mir gehts nicht ums Geld, aber ich trau dem Typen nicht und habe Sorgen dass da nochmal eine komische Geschichte von ihm kommt, nur damit er nochmal was am Preis machen kann.
Vielen Dank im voraus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von S-Line_driver
Hi!!
Bevor du an mein Rechtschreib fehler mekerst lern du doch mal 5 sprachen.
unter anderem das sollte kein schlaumeier sein nur zur info
Wenn man ein Auto Verkauft auch wenn mann Hinschreibt UNFALL FAHRZEUG oder TOTALschaden ist egal so lange das der wert des Fahrzeug um 51% weniger ist als BEZAHLT kann der Verkaufer DAS sagen was er will er wird den Prozes verlieren. und das ist Laesio enormis
Es muss Ausdrücklich geschrieben werden das er um Liebhaber preis gekauft wurde oder das der Richtige Wert (unfall zustand) weniger als BEZAHLT ist.
UND WENN IHR DAS NICHT GLAUBEN WOLLTE EIN ANRUF ZUR EUREN ANWALT WIRD EUCH DAS GLEICHE SAGEN...
will kein kommentare haben wollte euch das bescheid geben..
da ich DANK dieses Gesetzes mein GELD wieder habe..
MFg
S-line_driver
Was will ich mit fünf Sprachen wovon ich keine richtig kann?
Des Weiteren trifft das was du sagst nicht generell zu und fertig. Also kontaktiere du erstmal einen Anwalt und informiere dich bevor du solche Halbwahrheiten hier postest.
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62 Antworten
Hast du nen Kaufvertrag mit ihm abgeschlossen wo die dir bekannten Mängel aufgelistet sind? Wenn du ihn darauf aufmerksam gemacht hast, er sich das Auto selbst angeschaut hat und ihn so gekauft hat wie gesehen (und auch den Kaufvertrag unterschrieben hat) solltest du eig auf der sicheren Seite sein. So ist das nun mal bei einem Privatverkauf. Und wenn ihm der Motor beim heimfahren kaputt gegangen ist kannst ja du nichts dafür, du weißt ja nicht was er mit dem Motor gemacht hat.
Es wär natürlich gut gewesen wenn du das Gutachten mit ihm vor dem Kauf durchgegangen wärst, dann wärst du wohl auf der 100% sicheren Seite.
MfG
Hallo,
was habt ihr denn das nit der Bezahlung gemacht?
Erstmal danke für die antworten.
Im Kaufvertrag haben wir geschrieben dass es ein Unfallfahrzeug ist bzw. das der Wagen einen Blechschaden hat.
Er hat den Wagen gesehen, hat Probefahrt gemacht und wollte den Wagen unbedingt mitnehmen. Das Geld habe ich auch schon.
Das Problem ist das, er mir bewiesen hat, dass er über Leichen gehen würde um Geld rauszuschlagen. Muss ich ihm mein Gutachten geben ?
gib ihm doch ne Kopie
wenn er weiter stresst - ein Schreiben vom Anwalt wirkt manchmal Wunder
Gruß
odi
Ja was ich nicht verstehe ist, was er mit dem Gutachten will?
...versteh ich auch nicht so ganz.
Als Verkäufer gebe ich doch dem Käufer alle Belege für das betreffende Fahrzeug mit (und wenn bei einem Unfaller ein Gutachten existiert erst recht). Und als Käufer möchte oder muss ich wissen was ich da kaufe, erst recht wenn ein Gutachten existiert. Da steht ja dann i. d. R. alles drin was kaputt ist.
Mal angenommen im Gutachten ist was vergessen worden, dann dürfte auch dass nicht dein Problem sein, dafür hattest du ja einen Gutachter beauftragt. Wie dass dann mit Gegengutachten und den Kosten hierfür aussieht, hilft wahrscheinlich nur der Fachanwalt.
Ansonsten, wenn er wirklich keine Ruhe geben will, mal die Rechtschutzversicherung bemühen bzw. dorthin anfragen was man da so alles machen kann
Zitat:
Original geschrieben von neto330
Das Problem ist das, er mir bewiesen hat, dass er über Leichen gehen würde um Geld rauszuschlagen. Muss ich ihm mein Gutachten geben ?
Und wie hat er das bewiesen?
Wenn er nichts gegen dich in der Hand hat, und das ist offensichtlich der Fall, kann er schlecht was machen.
Und wegem Gutachten, na ja, ich hätts ihm vorher gezeigt bzw. gegeben. Aber wenn das Gutachten von ner seriösen Werkstatt bzw. nem seriösen Gutachter erstellt wurde, kannst es ihm doch normalerweiße auch zeigen denk ich.
Blos nicht ins Boxhorn jagen lassen. Warum kommt er denn erst hinterher damit an, daß er das Gutachten möchte. Danach hätte er ja auch gleich beim Kauf des Fahrzeuges fragen können, oder nicht?
Als der Käufer den Wagen besichtigt hat, war das Gutachten bei meinem Anwalt. Da ich eine offene Person bin und mit dem Käufer eine recht freundliche Diskussion hatte, habe ich ihm auch gesagt wieviel ich von der Versicherung bekommen würde.
Nachdem er den Wagen gekauft hat, hat er angefangen Geschichten aufzutischen und wollte nochmal den Preis drücken. Motor bei der Heimfahrt kaputt und und und ... Inzwischen hat er angefangen den Wagen zu reparieren. Er ruft mich eines Tages an und sagt dass er beim demontieren noch einen Schaden entdeckt hat, den der Sachverständiger bestimmt nicht mit reingeschrieben hat. Ich solle ihm das Gutachten schicken und er behält das Geld was noch zusätzlich von der Versicherung kommt.
.....also es kann natürlich sein, dass ich mich täusche, aber ich würde mich erst mal auf gar nichts einlassen und einfach mal abwarten, was der Käufer macht.....
Ich halte noch mal fest: Du hast einen Kaufvertrag von privat an privat (mit Ausschluss der Sachmängelhaftung), in dem der Kaufpreis und der Schadenumfang vermerkt ist und der von euch beiden unterzeichnet ist? Du hast den kompletten Kaufpreis erhalten und der Käufer hat alles, was im Kaufvertrag vereinbart war, von Dir erhalten?
Dann würde ich mich zurück lehnen und dem Käufer sagen, dass Du alle Deine vertraglichen Pflichten erfüllt hast und Ende. Warum der Käufer allerdings das Auto ohne das Gutachten gekauft hat, verstehe ich auch nicht so ganz!
...er zweifelt also das Gutachten an, oder versteh ich etwas nicht so ganz? Dann lass ihm doch das Gutachten mittels einer zweiten Ausfertigung zukommen. Wenn er dann dem Gutachter beweisen kann und möchte, dass noch mehr kaputt war, so kann er es doch versuchen. Sollte nicht dein Problem sein.
Kenne dass nur bei den psychiatrischen Gutachten hier beim Gericht. Wenn das erste Gutachten angezweifelt wird, dann wird notfalls noch ein zweites gemacht. Dauert halt alles seine Zeit.
Habe ich das gerade richtig verstanden der Käufer bekommt Geld von deiner Versicherung????? was ist das denn für eine konstelation. Der käufer hat doch mit deiner Verischerung nichts zu tun???????
Am besten den Kaufvertrag von deinem Anwalt prüfen lassen.
Einerseits kann ich zwar den Käufer nachvollziehen, dass Ihm der Motor kaputt gegangen ist und der ein mieses Geschäft gemacht, andererseits habt er weder eine Garantie noch sonst was vereinbart. Fhz. wurde als Unfallwagen verkauft. Auto wurde von Ihm persönlich begutachtet.
Sondervereinbarungen wie das Nachsenden von weiteren Unterlagen wurden nicht vereinbart.
wie bitte?
der Käufer macht ein zweites Gutachten, dass an deinem Auto mehr kaputt war als dein Gutachter festgestellt hat und dafür bekommt er Geld von deiner Versicherung?
Wovon träumt er??