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Auto verkauft - KM Stand war überdreht - Käufer wirft mir arglistige Täuschung vor
Guten Tag zusammen,
ich habe in dem Forum schon viel bezüglich dieses Themas gelesen und würde gerne nochmal meinen Fall gerne beschreiben.
Ich habe letzte Woche mein Fahrzeug privat verkauft, dabei handelte es sich um ein Unfallfahrzeug dementsprechend orientierte sich der Kaufpreis hauptsächlich nach dem optischen Zustand des Fahrzeuges. Der Käufer hat das Fahrzeug mit seinem Kollegen besichtigt und Probe gefahren.
Des Weiteren war dem Käufer bewusst, dass das Fahrzeug laut Fahrzeugbrief aus 5/6 Hand ist und das ich keine Papiere bezüglich alter Reparaturen, TÜV-Bescheinigungen sowie Scheckheft besitze, weil mir der Verkäufer damals nichts davon ausgehändigt hat, da er davon (angeblich) nichts besitzt. Auf die Frage bezüglich der Echtheit des Kilometerstandes habe ich ihm geschildert, dass ich mich auf die Informationen meines Verkäufers damals (also den Vertragsdaten) sowie dem Tachostand verlasse. Dementsprechend habe ich den Kilometestand auch vor den Augen beider Käufer vom Tacho abgelesen und in den Vertrag eingetragen. Den Satz "Das Fahrzeug ist mit einem Originalmotor / Austauschmotor mit einer KM-Leistung von ___ km ausgerüstet." habe ich bewusst ausgelassen und es war auch in Ordnung für den Käufer. Zu erwähnen ist, dass ich einen Vertrag von Mobile verwendet habe. Über den Feldern habe ich explizit noch dazu geschrieben, dass es keine Garantie sowie Gewährleistung gibt. Auch wenn dies schon bei Punkt 2. des Mobile Vertrages untermauert wird. Zu erwähnen ist noch, dass ich das Auto ohne TÜV verkauft habe, da sich aufgrund des Unfalls keine weitere Investition für mich gelohnt hätte, da der Verkauf/Preis sich nach dem Unfallschaden richtet.
Ich selber habe das Fahrzeug im August 2017 mit etwa 184.000 KM gekauft. Besitze den alten Kaufvertrag wo das draufsteht, sowie ein Foto kurz nach dem Kauf, wo der damalige Kilometerstand ersichtlich ist. (Datum des Fotos auch vorhanden, dank den Smartphones). Das Fahrzeug habe ich mit aufgerundet 212.000 KM verkauft. In der Zwischenzeit habe ich bspw. bei etwa 200.000 KM einen Ölwechsel sowie den Wechsel aller Filter vollzogen.
Nun hat mich der Käufer den Montag darauf (Das Auto wurde am Wochenende verkauft) angerufen und mir gesagt, dass der Kilometerstand nicht original sei. Nun möchte er, dass ich den Wagen zurücknehme sowie ihm noch preislich, wegen den Aufwandskosten, entgegen komme oder den Preis bisschen drücke. Er hat mir bspw. direkt einen Wert von 500 € genannt, wobei das Fahrzeug mit einem Transporter (Am Kauftag meinte er, dass der Transport 100€ kostet) nur etwa 70 KM transportiert wurde. Ein weiterer Punkt ist, dass er am selben Tag noch TÜV gemacht hat (Fraglich ist, wie der Wagen da so schnell durchgekommen ist) und ich für die Kosten auch verantwortlich bin.
Nun hat er unter anderem vom echten KM-Stand beim TÜV erfahren, da in der HU von 03/2017 steht, dass der Wagen aufgerundet 230.000 KM damals runter hatte. Zu erwähnen ist, dass ich erst seit 08/2017 der Besitzer bin und den Wagen von einem privaten Zwischenhändler gekauft habe. Fraglich ist nun für mich, wieso TÜV trotz des KM-Standes gemacht wurde, wenn es das hauptsächliche Kriterium für die geforderte Rückgabe ist. Des Weiteren habe ich das Fahrzeug ohne TÜV verkauft und war dementsprechend auch nicht beim TÜV, um diese Informationen zu erhalten, die der Käufer erhalten hat. Dementsprechend hatte ich keine Kenntnis über den tatsächlichen Kilometerstand.
Ein weiterer fragwürdiger Beweis des Käufers ist ein Auszug aus einer Datenkbank einer deutschlandweiten Werkstatt (Ich nenne keinen Namen). Zu erwähnen ist, dass ich auch hier kein Kunde dieser Werkstatt bin. Ziemlich suspekt ist, dass er mir ein Foto mit den Daten des Vorbesitzers per WhatsApp gesendet hat. Auf dem Bild sind die Daten des Vorbesitzers zu sehen (komischerweise nur die, die auf dem Fahrzeugbrief aufzufinden sind, die restlichen Felder waren leer) sowie ein KM-Stand von ~185.000 und "Nächste HU XX/2016". In erster Linie frage ich mich, ob die Werkstatt bzw. Datenschutzgesetz die Weitergabe an dritte Personen überhaupt erlaubt. Der Käufer hat mir sogar den Namen des Meisters gesendet, der Ihm diese Informationen zugänglich gemacht hat.
Nun wirft mir der Käufer arglistige Täuschung vor. Ich solle von dem Tatbestand gewusst haben, aber im weiteren Verlauf des WhatsApp Chats sagt er wiederum, es sei ihm egal, ob ich was damit zu tun habe oder nicht (Widerspruch?). Er möchte das Fahrzeug nicht mehr. Nun ist die Tatsache, dass ich tatsächlich nichts von dem Kilometerstand gewusst habe, da ich 1. nicht beim TÜV war, 2. keine weiteren Papiere des Fahrzeuges besessen habe (was ihm bewusst war), 3. kein Kunde der Werkstatt bin und somit nicht diese (angeblichen) Informationen bekommen haben könnte. Selbstverständlich hat er mir dann mit einem Anwalt gedroht.
Letztendlich habe ich noch halt den alten Kaufvertrag, sowie das Foto des KM-Standes mit den Datum, könnte natürlich von meiner Versicherung eine Bestätigung des damaligen KM-Standes bei der Anmeldung verlangen usw.. Fakt ist, dass ich nichts von dem aktuellen Kilometerstand wusste und diesen auch definitiv nicht selber manipuliert haben könnte. Natürlich muss er mir beweisen können, dass ich eine arglistige Täuschung vollzogen habe. Durch weitere Beiträge habe ich auch erfahren, dass ich Briefe von Anwälten ignorieren soll, bis ein Brief vom Gericht kommt.
Ich würde bloß gerne mal eure Meinung dazuhören, dass das Thema natürlich ziemliche Kopfschmerzen zubereitet.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan
Beste Antwort im Thema
Kommunikation mit dem Käufer abbrechen.
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10 Antworten
so lange Du die km-Leistung nicht zugesichert hast, und Du auch nichts von der wirklichen Laufleistung wusstest, kann Dir gar nichts passieren. Alles was sich auf den Tachostand bezieht oder "soweit bekannt" enthält, ist für Dich unschädlich. Ich würde alle Nachfragen des Käufers ablehnen. Das ist eine gängige Masche, es wird irgend etwas gesucht, um nachträglich den Kaufpreis zu drücken. Einfach abwarten, eine Klage wird sowieso nie kommen.
Also: arglistige Täuschung hast du nicht begangen, sofern deine Angaben hier stimmen. Da hast du also nichts zu befürchten.
Du darfst also auf keinen Fall irgendwelche Zugeständnisse machen oder gar Zahlungen an ihn leisten.
Ich kann allerdings nicht sagen, wie es läuft, wenn er die Tachomanipulation zur Anzeige bringt und wie dann das weitere Vorgehen der Staatsanwaltschaft ist. Sicherlich würdest du befragt werden usw. Aber wie der weitere Werdegang mit dem Auto ist? Keinen Plan.
Ich gehe mal nicht davon aus, dass du den Wagen zurück nehmen müsstest und du dann quasi gegen den Verkäufer von dem du das Fahrzeug erworben hast, zivilrechtlich vorgehen müsstest,.... Aber wie gesagt: das weiß ich nicht.
Du hast nichts zu befürchten. Es ist eine leider gängige Masche, auf diese Art zu einem geringeren Kaufpreis zu kommen. Zudem hast Du ja die km-Angabe bei deinem Kauf und letztlich auch die Nachweise hierzu. Du musstest also davon ausgehen, daß der km-Stand so stimmt.
Eine Reaktion deinerseits ist vor einem gerichtlichen Mahnbescheid oder gar einer Klage nicht nötig. So lange Du also vom zuständigen Gericht keine Post bekommst, kannst Du abwarten. Sollte etwas kommen (was ich eher nicht glaube), dann musst Du allerdings reagieren und widersprechen.
Super, ich bedanke mich für die schnellen Antworten. Also werde ich einfach erstmal abwarten. Vielen Dank an euch!
Ist der km-Stand 230.000 in 03/2017 überhaupt korrekt?
Eigentlich hätte dir dieser HU-Bericht auch bekannt sein müssen - oder wie hast du das Fahrzeug in 08/2017 zugelassen?
Zitat:
@StefanPat schrieb am 29. August 2019 um 14:10:22 Uhr:
Super, ich bedanke mich für die schnellen Antworten. Also werde ich einfach erstmal abwarten. Vielen Dank an euch!
Das versuchen leider Viele. Dem Verkäufer etwas an zu drehen.
Über die Sachmängelhaftung ist ja nix zu machen (hast Du im Kaufvertrag wirksam ausgeschlossen, was Du als Privatperson kannst) also versuchen sie es über die arglistige Täuschung. Das Problem dabei ist: Wie der Name schon sagt: Arglist! also Absicht. Das wäre eine Straftat und hier gilt die Beweispflicht. Der Käufer muß Dir nachweisen das du ihn vorsätzlich getäuscht hast. Da Du im Kaufvertrag aber schon geschrieben hast, das dir nix über den tatsächlichen Tachostand bekannt ist, hat sich das mit dem Vorsatz auch erledigt.
Fazit: Er kann Dir absolut nix.
Das Einzige was du tun sollst: Einfach alles ignorieren was von ihm kommt. Kommt was vom Anwalt, solltest Du über eine reaktion nachdenken, kommt was vom Gericht mußt du reagieren aber Punkt 2 ist schon extrem unwahrscheinlich und Punkt 3 nahezu unmöglich (siehe oben)
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 29. August 2019 um 14:16:33 Uhr:
Ist der km-Stand 230.000 in 03/2017 überhaupt korrekt?
Eigentlich hätte dir dieser HU-Bericht auch bekannt sein müssen - oder wie hast du das Fahrzeug in 08/2017 zugelassen?
Hallo gummikuh72,
Ob dieser Kilometerstand korrekt ist, weiss ich nicht. Der Käufer hat mir ein Foto davon gesendet.
Bei der Anmeldung damals brauchte ich den HU-Bericht nicht, da die Dame sich damals auf die Daten vom Fahrzeugschein verlassen hat, sofern ich mich erinnern kann.
Schwierig
Hab auch keine Ahnung ob die Argumentation überhaipt greift, dass dir der abweichende km-Stand eigentlich hätte bekannt sein müssen.
Ist mir nur irgendwie seltsam vorgekommen.
Ebenso die Wortwahl "Kunde " und "Klient"
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 29. August 2019 um 14:33:00 Uhr:
Schwierig
Hab auch keine Ahnung ob die Argumentation überhaipt greift, dass dir der abweichende km-Stand eigentlich hätte bekannt sein müssen.
Ist mir nur irgendwie seltsam vorgekommen.
Ebenso die Wortwahl "Kunde " und "Klient"
Also es handelt sich um einen Privatkauf. Ob ich nun in meinem Text die Person als Käufer, Kunde, Klient, Person A oder Peter definiert habe, sollte keine Verwirrung schaffen. Es handelt sich um einen privaten Käufer. Ich habe es nun nochmal für dich bearbeitet.
PS: Nochmal Danke für die Rückmeldungen. Von meiner Seite aus kann der Thread geschlossen werden.
Kommunikation mit dem Käufer abbrechen.