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Auto verkauft mit Unfallschaden - nun wird es beim Händler als unfallfrei angeboten
Moin zusammen,
ich habe vor 2 Wochen meinen F31 BMW verkauft. Er hatte in der Vergangenheit einen nicht unerheblichen Vorschaden (Autobahn - LKW Mantel). Von BMW wurde dieser Schaden für fast 10.000,- repariert. Das war fast 40% des damaligen Markwertes. Über die Jahre hat er zudem durch verschiedenste kleine Auffahrunfälle 2 neue Heckstoßstangen bekommen.
Nun habe ich heute per Zufall festgestellt (noch aktiver Suchauftrag), dass dieses Auto bei einem Gebrauchtwagenhändler in der Nähe als Unfallfrei angeboten wird.
Der Händler hat mir das Auto nicht abgekauft sondern einer der üblichen Verdächtigen. Per se ist es mir vollkommen egal was mit dem Wagen passiert - aber Unfallfreiheit zu suggerieren ist in diesem Fall in meinen Augen Betrug.
Macht es Sinn hier irgendetwas zu unternehmen? Mir tut es vor allem für den neuen Besitzer leid.
Der Händler hat ja über die Servicehistorie vollen Zugriff auf die Vorschäden. Dieser weiß also ganz genau was er tut.
Bin auf Eure Meinungen und Ratschläge gespannt.
VG Keiler
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100 Antworten
Wenn der Haendler nicht von dir gekauft hat, dann wird er nix von wissen. In die Historik schaut der auch nicht rein. Ich wuerde dem sagen das du ihn als Unfallwagen verkauft hast. Gut ist. Der Rest ist sein Problem.
Das Thema wird hier hin und wieder diskutiert. Mit ganz unterschiedlichen Ansichten.
Zitat:
@Keiler schrieb am 20. Dezember 2021 um 08:44:29 Uhr:
(...)
Der Händler hat ja über die Servicehistorie vollen Zugriff auf die Vorschäden. Dieser weiß also ganz genau was er tut.(...)
BMW-Händler?
Zitat:
...
BMW-Händler?
Nein, ein üblicher mittelgrößer Gebrauchtwagenhändler.
Jede Reparatur ist von BMW durchgeführt worden und ist damit meines Wissens doch in der Service Historie hinterlegt, oder irre ich mich da?
Zitat:
@mattalf schrieb am 20. Dezember 2021 um 08:50:22 Uhr:
Wenn der Haendler nicht von dir gekauft hat, dann wird er nix von wissen. In die Historik schaut der auch nicht rein. Ich wuerde dem sagen das du ihn als Unfallwagen verkauft hast. Gut ist. Der Rest ist sein Problem.
Ja, ich denke das ist vermutlich fair.
Zitat:
@Keiler schrieb am 20. Dezember 2021 um 08:54:41 Uhr:
Zitat:
...
BMW-Händler?
Nein, ein üblicher mittelgrößer Gebrauchtwagenhändler.
Jede Reparatur ist von BMW durchgeführt worden und ist damit meines Wissens doch in der Service Historie hinterlegt, oder irre ich mich da?
Und da kann jeder drauf zugreifen? Ich bin mir da nicht sicher, aber meine dass dies eben nicht so ist.
Zitat:
@Keiler schrieb am 20. Dezember 2021 um 08:54:41 Uhr:
Zitat:
...
BMW-Händler?
Nein, ein üblicher mittelgrößer Gebrauchtwagenhändler.
Jede Reparatur ist von BMW durchgeführt worden und ist damit meines Wissens doch in der Service Historie hinterlegt, oder irre ich mich da?
Auf die Service Historie haben aber nur BMW Vertragshändler Zugriff und keine freien Gebrauchtwagenhändler.
Gerade festgestellt, dass der "Händler" wohl doch mit dem Käufer verbandelt ist und wohl eher zur Klasse der Kiesplatzhändler gehört (mit einer schicken Verkaufshalle). Jedenfalls stimmen die Nachnamen überein. Ust ID ist auch falsch.
Da macht es wohl doch keinen Sinn "ihn" darauf hinzuweisen.
Zitat:
@Keiler schrieb am 20. Dezember 2021 um 09:05:01 Uhr:
Gerade festgestellt, dass der "Händler" wohl doch mit dem Käufer verbandelt ist und wohl eher zur Klasse der Kiesplatzhändler gehört (mit einer schicken Verkaufshalle). Jedenfalls stimmen die Nachnamen überein. Ust ID ist auch falsch.
Da macht es wohl doch keinen Sinn "ihn" darauf hinzuweisen.
Da macht es sehr wohl Sinn, ihn darauf hinzuweisen. Damit er nämlich eine faire Chance hat, rechtmäßige Zustände herzustellen. Wenn der schon mit gefakter USt.-ID agiert, ist er eigentlich ein Fall für die Gewerbeaufsicht, die Staatsanwaltschaft und die Steuerfahndung.
Ich halte nichts von Denunziantentum. Aber noch weniger halte ich von denen, die sich auf das Unverschämteste bestehende Freiheiten herausnehmen und diese missbrauchen, um kalt grinsend andere über den Löffel zu balbieren.
Zitat:
...
Da macht es sehr wohl Sinn, ihn darauf hinzuweisen. Damit er nämlich eine faire Chance hat, rechtmäßige Zustände herzustellen. Wenn der schon mit gefakter USt.-ID agiert, ist er eigentlich ein Fall für die Gewerbeaufsicht, die Staatsanwaltschaft und die Steuerfahndung.
Ich halte nichts von Denunziantentum. Aber noch weniger halte ich von denen, die sich auf das Unverschämteste bestehende Freiheiten herausnehmen und diese missbrauchen, um kalt grinsend andere über den Löffel zu balbieren.
Gebe Dir in gewissen Sinne Recht. Allerdings habe ich auch keine Lust mich mit der albanischen Gebrauchtwagenmafia auseinanderzusetzen.
Mich ärgert vor allem, dass hier der nächste unbedarfte Käufer über den Tisch gezogen werden soll.
Ich habe von ihm 2500,- mehr bekommen als WKDA mir initial angeboten hat. Jetzt hat er nochmal fast 4,5k draufgeschlagen. Ich persönlich bin mit dem Kaufpreis zufrieden - vor allem weil ich keine große Lust hatte auf dutzende Kaufinteressenten und Probefahrten.
Zitat:
@Keiler schrieb am 20. Dezember 2021 um 09:20:42 Uhr:
Gebe Dir in gewissen Sinne Recht. Allerdings habe ich auch keine Lust mich mit der albanischen Gebrauchtwagenmafia auseinanderzusetzen.
Na, nun mach mal nen Punkt. Das ist erst mal nur ein besonders dreister Gebrauchtwagenhändler.
Zitat:
(...)
Ich habe von ihm 2500,- mehr bekommen als WKDA mir initial angeboten hat. Jetzt hat er nochmal fast 4,5k draufgeschlagen. Ich persönlich bin mit dem Kaufpreis zufrieden - vor allem weil ich keine große Lust hatte auf dutzende Kaufinteressenten und Probefahrten.
Nun ja, da sieht man, dass das dreiste System doch recht reibungslos funktioniert. Und auch, warum.
Wenn du so viel mehr bekommen hast, dann liegt die Annahme nahe, dass der Händler im Streitfall behaupten wird, du hättest ihm deinerseits die Unfallfreiheit zugesichert oder dich doch zumindest darauf eingelassen - warum sonst hätte er dir so viel mehr als Schätzpreis bezahlen sollen?
Ich würde da garnichts machen.
Ja für den Käufer ist es doof. Allerdings sollte inwischen wirklich jeder der in diesem Umfeld kauft davon ausgehen dass er mehr oder weniger böse über den Tisch gezogen wird. Oder zumindest die Wahrscheinlichkeiot sehr hoch ist.
Ich gehe mal davon aus dass dein KV alle Schäden auflistet und auf dich nichts zurückfallen kann.
Der Händler kann ja immer noch behaupten die Angaben in der Anzeige sind nicht verbindlich und im KV steht es dann später drin. Aber wahrscheinlich reagiert er gar nicht wenn man ihm schreibt
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 20. Dezember 2021 um 10:17:59 Uhr:
Ja für den Käufer ist es doof. Allerdings sollte inwischen wirklich jeder der in diesem Umfeld kauft davon ausgehen dass er mehr oder weniger böse über den Tisch gezogen wird. Oder zumindest die Wahrscheinlichkeiot sehr hoch ist.
Für den Käufer ist das natürlich doof und eigentlich sollte sich da jeder vorab informieren, tun aber viel zu wenige.
Wobei man sagen muss es gibt sehr viel schlimmeres als einen Unfallwagen bei dem die Schäden, auch wenn sie nicht unerheblich, beim Vertragshändler fachgerecht repariert wurden. Folgeschäden sind da weitgehend nicht zu erwarten. Ganz im Gegensatz zu Unfallfahrzeugen die in irgendwelchen Hinterhofbuden zusammengedengelt wurden.
Eigentlich könnte der Verkäufer damit offen umgehen.
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 20. Dezember 2021 um 10:34:32 Uhr:
.. und eigentlich sollte sich da jeder vorab informieren, tun aber viel zu wenige.
Was der Grund dafür ist, dass diese Geschäftsmodelle prächtigst gedeihen. Mein Mitleid hält sich in Grenzen.
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 20. Dezember 2021 um 10:34:32 Uhr:
Wobei man sagen muss es gibt sehr viel schlimmeres als einen Unfallwagen bei dem die Schäden, auch wenn sie nicht unerheblich, beim Vertragshändler fachgerecht repariert wurden.
Stimmt.
Eventuelle Folgeschäden sind da auch nicht das Problem. Nur können bei einem weitern Unfall die fachgerechten Reparaturen nicht nachgewiesen werden und der neue Eigentümer geht mit hoher Wahrscheinlichkeit dann leer aus.
Immerhin erfährt er bei der Gelegenheit was er sich da an Land gezogen hat.
Zitat:
@Keiler schrieb am 20. Dezember 2021 um 08:44:29 Uhr:
Bin auf Eure Meinungen und Ratschläge gespannt.
Du hast alles richtig gemacht. Du hast die Vorschäden angegeben. Wenn der Händler daraus jetzt ein unfallfreies Auto macht, ist das nicht Dein Problem.
Nicht wundern würde mich, wenn das Auto inzwischen einen reduzierten Tachostand anzeigt - der laut ADAC bei einem Drittel aller Gebrauchtwagenverkäufe manipuliert ist.
Also mach Dich locker, Du kannst nicht die ganze Welt retten - halt die Füße still. Dabei kannst Du nichts gewinnen, Dir aber - ohne Not - viel Ärger an Land ziehen.
Allerdings würde ich den (Verkaufs-)Vertrag, in dem die Schäden aufgelistet sind, sehr gut aufheben. Du hast das doch alles schriftlich fixiert?
Man weiß ja nie, wer da mal danach fragen wird, denn dass ein Unfallschaden in dieser Höhe vom Käufer irgendwann mal entdeckt wird (bei der Inspektion, beim TÜV, beim Wiederverkauf, nach einem Unfall vom Gutachter o.ä.), ist gut möglich. Und dann wird evtl. nachgefragt, wo bei der "stillen Post" gelogen wurde.
Ich selbst finde das absolut doof, dass heute an jeder Ecke versucht wird, einen über den Tisch zu ziehen. Auch mein Gerechtigkeitssinn ist sehr ausgeprägt, aber hier würde ich das laufen lassen, die Aussicht auf Zoff mit einem "unfairen" Gegner ist nicht das, was ich unbedingt haben muss.
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 20. Dezember 2021 um 10:09:04 Uhr:
Wenn du so viel mehr bekommen hast, dann liegt die Annahme nahe, dass der Händler im Streitfall behaupten wird, du hättest ihm deinerseits die Unfallfreiheit zugesichert oder dich doch zumindest darauf eingelassen - warum sonst hätte er dir so viel mehr als Schätzpreis bezahlen sollen?
Ein Ankaufspreis von WKDA ist kein Schätzpreis.
Das ist ein Angebot, bei dem dann beim Wiederverkauf noch was verdient werden kann...