- Startseite
- Forum
- Wissen
- Autoverkauf
- Auto verkauft - privat zu privat
Auto verkauft - privat zu privat
Hallo zusammen,
ich hab vor drei Wochen meinen Golf 5, Bj.06, 140.000tkm mit TÜV neu verkauft.
Privat zu privat. Jetzt meldet sich der Käufer und meint die Bremsen seien verschlissen, die Kupplung sei nicht i.O und das Getriebe defekt.
Ich bin das Auto drei Jahre lang ohne Probleme gefahren, hatte nie irgendetwas. Kundendienste wurde immer gemacht.
Muss ich das Auto jetzt zurück nehmen?
MfG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@StephanRE schrieb am 02. Jul 2018 um 18:52:04 Uhr:
Mein Tipp: Ohren auf Durchzug und keinerlei Reaktion auf seine Mails oder Anrufe. Sollte irgendwann mal was vom Anwalt kommen, dann solltest Du unbedingt reagieren, aber nur dann.
Auch ein Schreiben vom Anwalt kann man getrost ignorieren. Wenn dann mal ein Schreiben vom Gericht kommt ist dann der Augenblick gekommen um zu reagieren.
Ähnliche Themen
25 Antworten
Bist du ADAC Mitglied?
nein, wieso?
Bremse verschlissen - Wie der Name schon sagt, vollkommen Egal. Das passiert nicht von heute auf morgen.
Kupplung? Wie soll sich das äußern? Passiert im Regelfall auch nicht von heute auf morgen.
Getriebe defekt? Schaltet er noch? Schalter oder Automatik?
Zitat:
@dominikdomi1234 schrieb am 2. Juli 2018 um 12:30:46 Uhr:
nein, wieso?
Weil der ADAC seinen Mitgliedern eine kostenlose Rechtsberatung bietet.
Wusste ich bis vor kurzem auch nicht.
War our eine Idee
der Käufer meinte, die Kupplung würde schleifen. Ist ein 6-Gang Schaltgetriebe. Wie gesagt, ich bin das Auto täglich gefahren und hatte hier gar keine Probleme. Das kommt mir jetzt alles schon sehr spanisch vor.
Das Auto schält einwandfrei.
Zumal ich ja davor noch beim TÜV war und ohne Mängel durchgekommen bin
Wenn die Kupplung jetzt schleift und bei der Probefahrt / Übergabe nicht, dann hat der entweder Unsinn veranstaltet oder versucht nun, über die Entfernung, nochmal Geld zurückzubekommen.
Was ich machen würde: Ihm guten Willens anbieten, mit dem Fahrzeug zu dir zu kommen und eine kleine Runde drehen.
Aber eigendlich ist eine Kupplung auch ein Verschleißteil, welches ab und zu mal getauscht werden muss. Bei der Laufleistung ist damit zu rechnen.
Eigendlich musst du aus meiner Sicht garnichts machen, sofern du nichts verschwiegen hast.
Solange Du die Garantie im Vertrag ausgeschlossen hast, brauchst Du gar nichts zu machen. Zurücklehen und abwarten.
In den meisten Fällen wird nur gedroht und es passiert nichts. Er MUSS Dir nachweisen/bewiesen, dass Du von den Fehlern wusstest und ihn arglistig betrogen hast. Und so was ist eigentlich unmöglich.
Bei der Probefahrt war alles i.O.
Der Käufer hatte nichts auszusetzen bis auf die üblichen Preis- Verhandlungen.
Verschwiegen habe ich nichts, ich bin bis jetzt immer sehr fair und ehrlich mit privaten Autos umgegangen (Kauf oder Verkauf)
Dann entspann Dich. Soll er doch klagen (was er eh nicht wird). Ist eine übliche Abzockmasche geworden. Etwas kaufen und paar Tage später auf Mängel verweisen und einen Teil des Geldes für die Reparatur fordern.
Ich würde kein Wort mehr mit dem Gauner kommunizieren. Wenn er was will, soll er zum Anwalt gehen!
Zitat:
@NeoHazard schrieb am 2. Juli 2018 um 14:38:56 Uhr:
Dann entspann Dich. Soll er doch klagen (was er eh nicht wird). Ist eine übliche Abzockmasche geworden. Etwas kaufen und paar Tage später auf Mängel verweisen und einen Teil des Geldes für die Reparatur fordern.
Ich würde kein Wort mehr mit dem Gauner kommunizieren. Wenn er was will, soll er zum Anwalt gehen!
Generell gebe ich dir recht aber ich würde es gerne ein wenig differenzieren.
Mir ging es änlich, 2 Wochen nach dem Kauf war plötzlich das Getriebe kaputt. Das einem da als Käufer der Gedanke kommt das was nicht stimmt ist wohl völlig normal, der Ärger wohl auch.
Nur mir war bewusst das es eben ein Privatkauf war und die Gewährleistung im vertrag ausgeschlossen, also PP.
Ihr deshalb gleich als Gauner abstempfel finde ich einfach übereilt
Zitat:
@NeoHazard schrieb am 2. Juli 2018 um 13:44:25 Uhr:
Solange Du die
GarantieGewährleistung im Vertrag ausgeschlossen hast, brauchst Du gar nichts zu machen. Zurücklehen und abwarten.
Ich hab dich mal verbessert.
Zitat:
@dominikdomi1234 schrieb am 2. Juli 2018 um 12:17:16 Uhr:
Muss ich das Auto jetzt zurück nehmen?
Was steht im Kaufvertrag bezüglich Gewährleistung?
Zitat:
@lemonshark schrieb am 2. Juli 2018 um 15:03:42 Uhr:
Zitat:
@dominikdomi1234 schrieb am 2. Juli 2018 um 12:17:16 Uhr:
Muss ich das Auto jetzt zurück nehmen?
Was steht im Kaufvertrag bezüglich Gewährleistung?
Vollkommen egal, was drin steht. Der Käufer müsste beweisen, dass der Mangel mit dem Getriebe bereits bei Übergabe vorhanden war UND der Verkäufer zumindest den Verdacht auf einen Mangel hatte.
Bremsen und Kupplung sind Verschleiß. Da würde man selbst bei einem Händler vor die Wand laufen.
Zitat:
@dominikdomi1234 schrieb am 2. Juli 2018 um 13:06:15 Uhr:
der Käufer meinte, die Kupplung würde schleifen. Ist ein 6-Gang Schaltgetriebe. Wie gesagt, ich bin das Auto täglich gefahren und hatte hier gar keine Probleme. Das kommt mir jetzt alles schon sehr spanisch vor.
Das Auto schält einwandfrei.
Zumal ich ja davor noch beim TÜV war und ohne Mängel durchgekommen bin
Wie schon ca. 2.000 hier gelsen: Das passiert immer wenn der Käufer versucht den Preis nachträglich zu drücken.
in dem moment wo er mit dem Auto vom Hof fährt wars das mit Deiner Haftung. Er hat dioch bestimmt eine Probefahrt gemacht. ist ihm da nix aufgefallenß?
Also ganz klar: Der Käufer hat Pech gehabt und Dir kann keiner was. Das ganze natürlich nur voruasgesetzt du hast einen schriftlichen Kaufvertrag, am besten einen Vordruck, der die Haftung komplett ausschließt. Hast Du das nicht getan, wird es für Ihn auch extrem schwiegig dior irgendetwas nach zu weisen.
Mein Tipp: Ohren auf Durchzug und keinerlei Reaktion auf seine Mails oder Anrufe. Sollte irgendwann mal was vom Anwalt kommen, dann solltest Du unbedingt reagieren, aber nur dann.