- Startseite
- Forum
- Wissen
- Autoverkauf
- Auto verkauft - Sachmängelhaftung?
Auto verkauft - Sachmängelhaftung?
Liebe Community, ich bin neu hier und habe eine Frage bei der ihr mir hoffentlich weiterhelfen könnt.
Ich habe Anfang der Woche mein Auto (A4, BJ 2016, 110.000 Kilometer gelaufen ... ja bin Vielfahrer).
Hatte schon alle Unterlagen (Kaufvertrag) fertig ausgefüllt und bei der Besichtigung des Käufers dabei.
Offiziell gekauft hat ihn ein Autohaus, welches den Wagen direkt an einen Kunden weiterverkauft hat.
Dieser Kunde (also nicht das Autohaus!) kam auch zu mir um den Wagen zu besichtigen und den Kaufpreis zu zahlen.
Der Kunde hatte einen fertig befüllten Kaufvertrag des Autohauses dabei welcher genutzt werden müsse.
Da der Kaufvertrag unterschrieben und gestempelt war habe ich mir dabei nichts böses gedacht.
Mir fiel jedoch auf, dass die Klausel zur Sachmängelhaftung bzw. die Gewährleistung des Verkäufers (also mich) dort nicht ausgeschlossen wurde.
Auf meine Nachfrage hin hieß es, dass dies beim Kauf durch ein Autohaus ja eh ausgeschlossen sei, da der Käufer ein Autohaus ist, welches ggf. Mängel hätte erkennen müssen.
Ich habe das so geglaubt und unterschrieben, da ich weiß dass der Wagen in Ordnung war.
Nun hat 2 Tage später der Endkunde (also der Käufer des Autohauses, welcher sich ja auch den Wagen angeschaut hatte) angerufen und gefragt ob aufgefallen sei, dass beim Einlenken es im letzten Drittel am Ende kurz knackt. Dies sei einmal aufgetreten und dann danach nicht mehr.
Dies ist mir nie aufgefallen und dies war bei mir auch nicht der Fall. Was ist wenn dies wieder auftritt?
Wie schaut es jetzt aus, falls das weiter auftaucht und jmd sich an mich wendet bzgl. etwaiger Ansprüche?
Viele Grüße und hoffe jmd kann mir eine Auskunft geben
Beste Antwort im Thema
Also, im Kaufvertrag von privat (Du) an Gewerbetreibenden (Händler) wurde die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen (was möglich gewesen wäre, da Du ein Privater bist)!
Diese Sachmängelhaftung muss (obwohl viele es nicht glauben mögen) aktiv durch den Verkäufer im KV ausgeschlossen werden...; es spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle, ob der Käufer privat oder gewerblich ist...
Da der Wagen offensichtlich gleich weiterverkauft worden ist (Gewerbe an Privat), muss sich der neue Käufer wegen etwaiger Anspüche aus der Sachmängelhaftung an das Autohaus (Verkäufer) wenden...
Ob jetzt das Autohaus ggfs. Dich wieder in "Regress" nehmen kann, weiß ich allerdings nicht.
Ähnliche Themen
79 Antworten
Moin! Wer steht denn nun im Kaufvertrag als Käufer drin, die private Person, die bei Dir war oder das Autohaus?
Danke für die schnelle Reaktion! Das Autohaus steht als Käufer drin. Unterschrieben und gestempelt worden ist auch (vorweg) vom Besitzer des Autohauses.
Also, im Kaufvertrag von privat (Du) an Gewerbetreibenden (Händler) wurde die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen (was möglich gewesen wäre, da Du ein Privater bist)!
Diese Sachmängelhaftung muss (obwohl viele es nicht glauben mögen) aktiv durch den Verkäufer im KV ausgeschlossen werden...; es spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle, ob der Käufer privat oder gewerblich ist...
Da der Wagen offensichtlich gleich weiterverkauft worden ist (Gewerbe an Privat), muss sich der neue Käufer wegen etwaiger Anspüche aus der Sachmängelhaftung an das Autohaus (Verkäufer) wenden...
Ob jetzt das Autohaus ggfs. Dich wieder in "Regress" nehmen kann, weiß ich allerdings nicht.
Okay @DarkDarky , das dachte ich mir in etwa auch bereits. Ich gehe halt "vom Schlimmsten" aus, dass ich ggf. einen Betrüger / Abzocker erwischt habe als Käufer und der mir nun ankommt mit Ansprüchen. Rein rechtlich gesehen stelle ich es mir schwierig vor, weil ich sage, dass definitiv nichts am Wagen war und mein Käufer (Autohaus) den Wagen ja sogar schließlich bereits weiterverkauft hat (an den Typ der bei mir war).
Wie gesagt, der neue private Käufer (Käufer II) kann Dir nichts! Der kann sich ausschließlich an das Autohaus wenden...!
Ist das Autohaus denn eher eine "Hinterhofklitsche" oder ein größeres/bekannteres Autohaus?
Also das Autohaus ist kein großes bekanntes, es ist ein eher kleinerer freier Händler, welcher jedoch ausschließlich positive Bewertungen online und auch über mobile hat.
Wie schon geschrieben: der KV ist nur zwischen dir und dem Autohaus geschlossen was dann mit dem Auto passiert soll dir wurscht sein.
Du hast allerdings 2 grobe Fehler gemacht.
1. Der KV war nicht deiner. Du warst der Verkäufer und du kannst bestimmen wer mit welchen Bedingungen dein Auto kauft.
2. Du hast die Gewährleistung nicht ausgeschlossen. Da der Verkäufer privatperson ist kannst du das machen. Egal wer das Auto kauft.
Danke euch, wie sieht es denn aus bzgl. der Gewährleistung. Schließlich wurde das Fahrzeug ja von mir an das Autohaus verkauft und das Autohaus hat direkt einen Kaufvertrag (mit Finanzierung) an den privaten Käufer vereinbart.
Bin ich noch in der Gewährleistungspflicht wenn mein Käufer (Autohaus) das Fahrzeug bereits weiter verkauft hat an einen privaten Käufer? Wie gesagt, am Wagen ist nichts dran aber wenn das Betrüger oder Abzocker sein sollten, dann was weiß ich was denen einfällt.
Wie schon geschrieben
Du hast nur mit dem Autohaus zu tun. Was danach mit dem Auto passiert ist dir völlig egal. Da kann nix von irgend jemand kommen. Der muß sich an den Verkäufer wenden und das ist das Autohaus und nicht du.
Sollte vom Käufer irgendetwas kommen dann kannst du das beruhigt in den Müll werfen. Er hat keinen Vertrsg mit dir also hat er keine
Okay dann hoffe ich einfach mal, dass die nicht "gemeinsame Sache" machen und das Autohaus mit irgendeinem mist bei mir ankommt.
Da das Autohsus das Auto bereits verkauft hat, sind seine Ansprüche gegenüber dir auch weg.
Blos der Hinweis von denen das da was ist bringt nix. Das hätten die direkt bemängeln müssen und dir die Gelegenheit zur Beseitigung geben müssen. Aber so: Pech gehabt. Auto ist weiter verkauft also bist du endgültig raus aus der Sache.
Okay sehr gut das ist natürlich beruhigend dann zu wissen Dankeschön
Zitat:
@Stefan_AA schrieb am 25. April 2020 um 11:15:12 Uhr:
Bin ich noch in der Gewährleistungspflicht wenn mein Käufer (Autohaus) das Fahrzeug bereits weiter verkauft hat an einen privaten Käufer?
theoretisch ja
praktisch muss ERST der neue Besitzer bei seinem Verkäufer die Sachmängelhaftung geltend machen ...
... und dieses DANN bei Dir.
Wobei Du natürlich in diesem Fall entscheidest, SELBER nachzubessern
sprich:
wenn das Autohaus, an das Du verkauft hast, sich wegen Sachmängelhaftung meldet, dann sag denen, dass sie Dir das Auto auf den Hof stellen sollen, damit Du den potentiellen Gewährleistungsfall 1. SELBER prüfen kannst ... und ggfs. (wenn Du am Wochenende mal Zeit hast) selber die Nachbesserung vornehmen kannst ...
Okay das mit der Nachbesserung habe ich eben auch beim recherchieren mal rausgefunden.
Ich bin gerade etwas verärgert, da sich herausgestellt hat (google Bildersuche hilft...), dass der angebliche "Privatkunde" der ja bei mir war und den Wagen von mir als Privatverkäufer abgekauft hat, in wirklichkeit der Besitzer des Autohauses ist an den ich verkauft habe... In dem Fall wurde ich so oder so bereits verarscht, da der Typ die ganze Zeit davon geredet hat, dass er der Endkunde sei und den Wagen über das Autohaus finanziert.