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Auto verkauft - TÜV angeblich gefälscht ?!

Themenstarteram 29. August 2018 um 14:50

Hallo,

ich habe vor ein paar Tagen mein Auto verkauft.

Jetzt kontaktiert mich der Käufer, das dass Auto einen gefälschten Tüv hat und es von der Polizei beschlagnahmt wurde und sie es deswegen nicht abmelden können. (Den TÜV Bericht hatte ich nicht beigelegt beim Verkauf).

Ich bin mir fast sicher, das ich den Bericht nicht mehr habe. Wieso auch immer, hab ich den nicht aufgehoben (mir war ehrlich gesagt nicht bewusst das ich sowas immer aufheben muss).

Was kann ich jetzt tun? bzw. wie gehe ich mit dem Verkäufer um?

(Noch ist der alte Wagen ja angemeldet auf mich).

 

Vielen Dank für alle Tips.

LG

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 19. September 2018 um 7:24

Ende vom Lied ist:

 

Mein Auto wurde zum 13.9. umgemeldet (2 Wochen später als vertraglich vereinbart).

Mein Käufer hat damit noch einen Unfall gebaut (ende August), wo alles noch auf mich zugelassen war.

Meine Versicherung sagte mir aber damit hätte ich nichts mehr zu tun und würde mich nicht beeinflussen, da ich einen Kaufvertrag hab der bestätigt, dass das Auto verkauft wurde.

Kaufvertrag liegt bei der VS und dem KFZ Amt.

Mein TÜV war sauber, zumindest habe ich nichts gegenteiliger von offizieller Stelle gehört.

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Wie kann der TÜV auf Fälschung geprüft werden, wenn die Unterlagen gar nicht mehr da sind?

am 29. August 2018 um 15:00

Da ist doch was oberfaul seitens des Käufers. Hast du wenigstens einen Kaufvertrag mit Adresse des Käufers?

Themenstarteram 29. August 2018 um 15:04

Ja einen Kaufvertrag hab ich gemacht.

am 29. August 2018 um 15:08

Zitat:

@nightmare77 schrieb am 29. August 2018 um 17:04:28 Uhr:

Ja einen Kaufvertrag hab ich gemacht.

Dann melde den Verkauf schnellstmöglich deiner Autoversicherung mit Name und Adresse des Käufers.

Noch auf dich angemeldet ?

Wollen evtl. nur weiterhin mit dem auf dich gemeldeten Auto rumfahren. Abmelden geht jederzeit, mit + ohne TÜV ---> Schein + Schilder + bissl Geld genügt.

Oder wollten die ummelden ? Abmelden und auf sich anmelden ? Dann wollen manche Zulassungsstellen trotz Stempel im Schein (oder fehlt der ? Manche haben nämlich den Schein bei TÜV-Nachprüfung nicht dabei.) bzw. trotz Plakette auf'm Schild (könnt ja geklaut sein) schon einen TÜV-Bericht sehen. Kannst ja bei deinem TÜV mal nachfragen, die haben den bestimmt noch gespeichert.

Zum Abmelden braucht es keinen TÜV Bericht. Zum An-bzw. Ummelden schon.

Und woran genau hat die Polizei festgestellt, dass der TÜV gefälscht ist, wenn keine Unterlagen da sind?

Da dürfte wohl was wahres dran sein, wenn der wagen beschlagnahmt wurde. Richte dich mal auf ein verfahren ein.

Peso

das sind doch alles nur Szenarien, um den Verkäufer unter Druck zu setzen und den Kaufpreis nachzuverhandeln. Ich würde da genau gar nichts machen und auch auf nichts eingehen. Offensichtlich gehörte ja ein gültiger TÜV nicht zu den zugesicherten Eigenschaften, denn einen TÜV Bericht hat es ja nie gegeben.

Teile Deiner Versicherung und der Zulassungsstelle den Verkauf mit und geh auf Gequatsche vom Käufer nicht weiter ein. Die wollen doch das Auto fahren, also müssen sie es auch zulassen. Spätestens wenn die Zwangsabmeldung kommt.

Kann es denn sein, dass der TüV (HU-Stempel) gefälscht ist? Das würde ich als Erstes klären, bzw. das solltest Du eigentlich wissen. Wenn der TüV bei einer vertrauenswürdigen Stelle gemacht wurde, mal dort nachhaken, ob die noch Unterlagen haben. Rechnungskopien müssen auf jeden Fall da sein. Und dann mal klären, ob der Käufer Dir ein Märchen erzählt hat, oder ob der PKW tatsächlich beschlagnahmt wurde.

Wenn Du natürlich selber Zweifel hast, ob der TüV korrekt ist und der PKW tatsächlich aus dem Verkehr gezogen wurde, sieht es schlecht aus. Dann wird der Käufer sicherlich auch noch mit Forderungen kommen

Zitat:

@Ratoncita schrieb am 29. August 2018 um 17:16:12 Uhr:

So etwas gibt's immer wieder mal...

R.

Mehr als die meisten vermuten würden.

@TE

Hast Du einen Stempel hinten drauf gehabt?

Ansonsten solltest Du doch wissen bei welcher Prüforganisation Du damals die HU hast machen lassen. Dann solltest Du auch wissen, dass die HU nicht gefälscht ist, oder?

Wenn dem so ist,kannst Dich entspannt zurück legen.

Gruß M

Und zu dieser Prüforganisation hingehen und sich eine Zweitschrift des Berichtes geben lassen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 29. August 2018 um 17:26:22 Uhr:

das sind doch alles nur Szenarien, um den Verkäufer unter Druck zu setzen und den Kaufpreis nachzuverhandeln. Ich würde da genau gar nichts machen und auch auf nichts eingehen. Offensichtlich gehörte ja ein gültiger TÜV nicht zu den zugesicherten Eigenschaften, denn einen TÜV Bericht hat es ja nie gegeben.

Nur weil etwas nicht angegeben ist, ist das noch lange nicht als obsolet zu betrachten. Viele Details werden im Kaufvertrag nicht angegeben, sind aber dennoch zwingend Bestandteil des Autos. Oder ist es für dich normal, das das x-bliebiges Auto nen Klimabedienteil und Airbagabdeckungen hat, aber weder Klima noch Airbags vorhanden sind. Nach deiner Logik müsstest du das hinnehmen, weil Airbag XY nicht im Kaufvertrag aufgeführt war.

Und angenommen, der TÜV wäre tatsächlich gefälscht (z.Bsp. durch einen korrupten Prüfer oder die Werkstatt), so würde man sich mit deiner Strategie erst recht ins Knie schießen. Denn der Käufer hat ja die Kennzeichen mit der Plakette vom Verkäufer, also hat der in betrogen. Dazu kommt dann noch Ärger für den Verkäufer wegen der TÜV-Fälschung, denn der würde sich damit selbst als Täter darstellen.

Dann müßte der Stempel im Schein und die Plakette gefälscht sein.

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