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Auto verkauft und nach 2 1/2 Wochen Mängel festgestellt !

Themenstarteram 20. Juni 2013 um 12:41

Hallo, ich bin neu hier und habe 1-2 Fragen, ich hoffe ihr könnt mir evtl. helfen, wäre super!!

Ein Auto wurde vor ca 2 1/2 Wochen verkauft. Für ca. 26.000€. Vor dem Verkauf wurde die Klimaanlage neu befüllt, mit Rechnung. Der Käufer ist ein Händler, welcher das Auto für einen Kunden haben möchte. Kaufvertrag (von Mobile) besteht zwischen dem Verkäufer und dem Käufer (Händler). Probefahrt wurde auch gemacht. (Vermekrt im Kaufvertrag wurde : gekauft wie gesehen) Der Käufer und der Verkäufer einigten sich. Nun nach 2 1/2 Wochen, stellt der Käufer fest, dass die Klimaanlage nicht richtig kühlt und das Navi höchstwahrscheinlich defekt ist und das beim Kauf die Navi CD fehlte.. Der Verkäufer hatte das Navi nie getestet oder benutzt, da er das Auto selber nur ca. 3 Monate fuhr und es nur fürs Wochenende benötigte.. Die Klimaanlage wurde vor dem Verkauf neu befüllt mit Rechnung. Und funktionierte lt. Werkstatt tadellos.

Nun möchte der Käufer Geld sehen um das Navi u. die Klima wieder heile zu machen. Er meint es wäre ein verschwiegener Mangel. Und droht mit einem Anwalt, da er die Kosten nicht alleine tragen möchte. Was soll man am besten machen? Kann er damit durchkommen?

Obwohl der Verkäufer leihe ist und das Navi nie getestet / benutzt hat? Der Käufer ist ein Händler.

Danke schonmal im Voraus!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von eugain

der händler will doch gar nichts.... :confused:

Doch, laut Beschreibung des TE will der Händler (welcher in diesem Fall der Käufer vom TE ist), Ersatzansprüche stellen.

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am 20. Juni 2013 um 13:42

Es würde mit Sicherheit wesentlich zum Verständnis beitragen, wenn Du die Akteure Deiner Geschichte mit Namen wie "Verkäufer A", "Händler B" und "Käufer/Endkunde C" versehen könntest.

am 20. Juni 2013 um 13:44

Du bist privat???

Ja???

Dann verbiete Dir jede weitere Belästigungen.

Diese Händlermasche war übrigens gestern auch Thema bei XY ungelöst.

Der Kunde hat seine Ansprüche beim Händler geltend zu machen. Du als Privater bist dann raus, außer man ellenlange Versprechungen im Vertrag angeführt.

Normal ist da gekauft wie gesehen.

Mit dieser Masche wird versucht, übers schlechte Gewissen noch hinterher an Geld zu kommen.

Wenn ein Händler von einem Privaten ein Auto ankauft ist meines Wissens die Gewährleistung eh ausgeschlossen da der Gesetzgeber davon ausgeht das der Händler als Fachmann Mängel auch ohne Hinweise des Verkäufers endeckt. Mutwillig verschwiegene verdeckte Mängel natürlich ausgenommen.

Bei der Klima dürftest du auf jeden Fall auf der sicheren Seite sein da Du eine Rechnung hast die das Funktionieren beweist. Was das Navi angeht, wie will der Händler beweisen das die CD nicht im Zeitraum seines Besitzes abhanden kam? Davon abgesehen wenn er zu blöde ist die Funktion kurz zu prüfen bevor man das Auto ankauft.

 

Wie schon erwähnt solltest Du dir keine Sorgen machen und wenn der Händler meint im Recht zu sein soll Er dich verklagen, wird Er nicht da Er dann die Beweislast erbringen muß.

Da will man einfach noch ein paar Euro von dir um den Gewinn zu steigern.

am 20. Juni 2013 um 14:09

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

 

Wie schon erwähnt solltest Du dir keine Sorgen machen und wenn der Händler meint im Recht zu sein soll Er dich verklagen, wird Er nicht da Er dann die Beweislast erbringen muß.

Da will man einfach noch ein paar Euro von dir um den Gewinn zu steigern.

der händler will doch gar nichts.... :confused:

Zitat:

Original geschrieben von eugain

der händler will doch gar nichts.... :confused:

Doch, laut Beschreibung des TE will der Händler (welcher in diesem Fall der Käufer vom TE ist), Ersatzansprüche stellen.

Zitat:

Original geschrieben von eugain

 

der händler will doch gar nichts.... :confused:

Wenn dem so währe, was ich aber dem Text nicht entnehmen konnte, dann hat der Kunde des Händler aber keine Geschäftsbeziehung und kann daher dem TE mit nichts kommen.

Themenstarteram 20. Juni 2013 um 14:53

Der Händler (Käufer) möchte jetzt Geld sehen, bzw. die Reperatur des Navis + die CD haben.

Ich weis nicht, warum jeden Tag jemand aufsteht, der es versaut hat, aber es steht doch ganz klar im Gesetz und in jedem Internetratgeber, dass Privatpersonen die Gewährleistung / Sachmängelhaftung ausschließen können und dies auch ausdrücklich tun müssen.

Ich hab keine Ahnung, wie immer wieder Leute auf andere Ideen kommen.

Auch wenn du das Auto an einen Händler verkaufst, musst du die Sachmängelhaftung übernehmen, außer du hast sie ausdrücklich ausgeschlossen.

Bei einem 26.000€ Auto ohne im Kaufvertrag aufgeführte Mängel geht man davon aus, dass das funktioniert. Wenn du die Klimaanlage hast befüllen lassen und sie nun wieder leer ist, lag da wohl doch ein Mangel vor, für den du grundsätzlich rein rechtlich zahlen musst, wenn du im Kaufvertrag die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hast.

Da die Navi CD nicht fester Bestandteil des Fahrzeuges war, würde ich mal was die Navi CD angeht sagen, ist der Händler selber Schuld. Auch beim Navigationsgerät hätte er dies vorher prüfen können.

Grade bei

Zitat:

gekauft wie gesehen

denke ich, dass zumindest solche Mängel ausgeschlossen sind.

Die Klimaanlage ist allerdings ein versteckter Mangel, für den du wohl noch zahlen müsstest.

Jedoch hast du ein Nachbesserungsrecht gegenüber dem Händler, das heist, du kannst verlangen, statt Geld zu zahlen selber nach zu bessern.

Wenn du die Gewährleistung ausgeschlossen hast, bist du allerdings komplett raus aus der Nummer.

Nun wird es natürlich wieder etwas einfacher, weil der Händler das Fahrzeug weiterverkauft hat. Deine Gewährleistungspflichten gelten nur gegenüber dem Händler, nicht gegenüber dem neuen Käufer. Die sind nicht übertragbar.

Geld würde ich garkeins bezahlen, ich würde mir im Notfall das Auto zurück bringen lassen, und die Klimaanlage woanders günstig in Stand setzen lassen ;)

Beim Navi hat der Händler wahrscheinlich Recht gehabt.

Ich habe letzte Tage noch ein privates Auto verkauft und auch eben nen Mobile Kaufvertrag genommen und da stand m.E. kein Gewährleistungsausschluss drauf, den hab ich mitm Kugelschreiber zwischen die Zeilen geschrieben.

Richtig, bzw. einfach da nachfüllen lassen wo sie gepfuscht haben. Auch ein Mangel :p

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86

Nun wird es natürlich wieder etwas einfacher, weil der Händler das Fahrzeug weiterverkauft hat.

Hier müssen jede Menge Beiträge gelöscht worden sein.

Wo steht, dass das Fahrzeug bereits weiterverkauft wurde ?

Falls es das nämlich nicht ist und die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen wurde haftet der Verkäufer für die Klima, das defekte Navi und alles, was in den nächsten 5 Monaten noch so kautt geht, ausser den durch die "gekauft wie gesehen" - Klausel ausgeschlossenen Mängel.

Themenstarteram 20. Juni 2013 um 15:34

Okay, sorry es war ein ADAC Kaufvertrag:

Das KFZ wird unter Ausschluss der SachmÄngelhaftung verkauft.

am 20. Juni 2013 um 15:56

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Zitat:

Original geschrieben von eugain

der händler will doch gar nichts.... :confused:

Doch, laut Beschreibung des TE will der Händler (welcher in diesem Fall der Käufer vom TE ist), Ersatzansprüche stellen.

stimmt, sorry...vor lauter käufer-verkäufer-händler-wirrwarr hab ich doch glatt den überblick verloren.... :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von philipp699

Das KFZ wird unter Ausschluss der SachmÄngelhaftung verkauft.

Dann ist das Thema damit durch.

(Ausser bei Arglist die hier wohl eher nicht vorliegt und selbst wenn kaum beweisbar wäre.)

Zitat:

Original geschrieben von Göölf

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86

Nun wird es natürlich wieder etwas einfacher, weil der Händler das Fahrzeug weiterverkauft hat.

Hier müssen jede Menge Beiträge gelöscht worden sein.

Wo steht, dass das Fahrzeug bereits weiterverkauft wurde ?

Falls es das nämlich nicht ist und die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen wurde haftet der Verkäufer für die Klima, das defekte Navi und alles, was in den nächsten 5 Monaten noch so kautt geht, ausser den durch die "gekauft wie gesehen" - Klausel ausgeschlossenen Mängel.

Eine Navigations CD ist regelmäßig ein Zubehörartikel und nicht mit dem FZ verbunden. Sollte sich diese bei Kauf nicht im Fahrzeug befunden haben und der Käufer davon ausgegangen sein, dass die dazu gehört, hat er m.E. kein Anrecht auf eine Navigations CD.

Für alles was nach dem Kauf kaputt geht haftet der Verkäufer bei der Sachmängelhaftung ÜBERHAUPTNICHT. Die bezieht sich ausschließlich auf den Zustand bei Kauf.

Zitat:

Okay, sorry es war ein ADAC Kaufvertrag:

Das KFZ wird unter Ausschluss der SachmÄngelhaftung verkauft.

Damit ist das Thema durch.

Hefte den Schwachsinn ab und im Zweifelsfall wartest du, bis ein gelber Zettel vom Amtsgericht kommt. Der kommt eh nicht. Nur den Kaufvertrag auf keinen Fall verlieren ;) Das ist dein wichtigstes Dokument und hat jetzt für dich einen Barwert von ettlichen Tausend Euros :)

Gehe mit der Sache nicht zum Rechtsanwalt, denn wenn die Gegenpartei nicht vor Gericht zieht, zahlst du den selber, oder DEINE Rechtsschutz freut sich, so du eine hast. Da geht um 26.000€ Streitwert, das wird teuer...

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