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Auto verkauft und nicht umgemeldet
Hallo,
ich stelle mal ganz kurz mein Problem dar:
- ich war 6 Monate im Ausland
- zwischenzeitlich hat meine Schwester mein Auto verkauft (ich habe es in Auftrag gegeben)
- Auto wurde verkauft und erst nach 3 Monaten vom Käufer umgemeldet
- meiner Schwester ist es erst aufgefallen, als Knöllchen auf meinem Namen nach Hause zugeschickt wurden
- sie hat es beim Verkehrsamt angegeben/gemeldet
- Auto wurde umgemeldet vom Käufer
So ich finde es eine absolute Frechheit vom Käufer. Kaufvertrag wurde aufgesetzt und er sollte innerhalb von 5 Tagen das Auto ummelden. Jetzt habe ich 3 Monate lang Versicherung und Steuern bezahlt und wusste nicht, dass das Auto nicht umgemeldet wurde. Welche Rechte habe ich nun, um mein Geld für die Versicherung beim Käufer zurückzufordern? Es geht um 120€. Es ist zwar nicht viel, aber es geht ums Prinzip. Wegen solchen Leuten verliert man das Vertrauen und macht es anderen schwerer und meldet das Auto beim Verkauf ab.
Vielen Dank für jeden Ratschlag, ich habe so viel im Internet gelesen, aber keine richtige Antwort gefunden
Beste Antwort im Thema
Das hilft der TE jetzt ruckzuck aus ihrer Situation.
Hätte, hätte - Fahrradkette!
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39 Antworten
Die Abrechnung der Versicherung, den Steuerbescheid, den Kaufvertrag und alle Knöllchen nimmst Du an die Hand und gehst zum Anwalt. Für die Zeit ab der Übergabe des Fahrzeugs hat der Käufer das alles zu erstatten. Die Anwaltskosten muss er auch erstatten.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 8. April 2017 um 17:23:26 Uhr:
Die Anwaltskosten muss er auch erstatten.
- falls er einsichtig ist und hinreichend vermögend. Vielleicht hat er ja auch einen Rechtsverdreher und wenn der geschickt ist, zahlst du. Eine RSV wäre hilfreich.
Vielleicht hat der TE ja auch versäumt, die entsprechenden Verkaufserklärungeh abzusenden.
Ich würde dem Käufer erst einmal ohne Anwalt die Chance geben die Kosten zu erstatten. Schreib ihm einen Brief mit der Auflistung der Kosten und bitte darum den Betrag bis zum XX zu überweisen.
Er ist in einer anderen Stadt und musste zum Verkehrsamt um es umzumelden. Dann ist es doch vorsätzlich wenn man es nicht macht. Auf die Anrufe meiner Schwester hat er auch nicht reagiert. Gibt es kein Gesetz?
Da gibt es wohl nur deinen Kaufvertrag und was da drin steht. Nachteile, die dir aus der Nichteinhaltung entstanden sind, kannst du zivilrechtlich einfordern.
Was die Kosten angeht, würde ich niemals eine ohne "wenn und aber"- Aussage machen, wie das hier einige gern tun.
Wurden denn die Verkaufsanzeigen versandt - ja/nein?
Genau deswegen verkauft man sein Auto immer ABGEMELDET. Sann kann so ezws gar nicht vorkommen. Wir hatten da auch mal riesen Ärger mit Strafzettel und Polizei, seitdem immer ABGEMELDET. Und wenn einer unser abgmeldetes Auto nicht kaufen will dann unterstelle ich dem Typ einfach unlautere Absichten. Schmarotzer und Abschaum gibts hier ja immer mehr in D.
rzz
Das hilft der TE jetzt ruckzuck aus ihrer Situation.
Hätte, hätte - Fahrradkette!
Zitat:
@martinb71 schrieb am 8. April 2017 um 17:35:45 Uhr:
Ich würde dem Käufer erst einmal ohne Anwalt die Chance geben die Kosten zu erstatten. Schreib ihm einen Brief mit der Auflistung der Kosten und bitte darum den Betrag bis zum XX zu überweisen.
Das isz naiv und nutzlos. Die Zeit und den Aufwand kann man sich sparen und gleich zum Anwalt gehen. Die Kosten hierfür zahlt dann selbstredend der Schmarotzer,
rzz
Zitat:
@situ schrieb am 8. April 2017 um 17:46:55 Uhr:
Das hilft der TE jetzt ruckzuck aus seiner Situation.
Hätte, hätte - Fahrradkette!
fürs nächste mal ist das die beste Vorgehensweise. Jetzt hat er den Ärger am Hals.
rzz
Zitat:
@rockyzoomzoom schrieb am 8. April 2017 um 17:47:22 Uhr:
.. den Aufwand kann man sich sparen und gleich zum Anwalt gehen. Die Kosten hierfür zahlt dann selbstredend der Schmarotzer,
rzz
- falls er einsichtig ist und hinreichend vermögend. Vielleicht hat er ja auch einen Rechtsverdreher und wenn der geschickt ist, zahlt den die TE. Eine RSV wäre hilfreich.
Zitat:
@Leyla77 schrieb am 8. April 2017 um 17:37:09 Uhr:
Gibt es kein Gesetz?
Ja gibt es § 823 BGB Schadensersatzpflicht
Schadensersatz gibt's in diesem Fall übers Vertragsrecht 433, 280 BGB, nicht übers Deliktsrecht (823)
Zitat:
@rockyzoomzoom schrieb am 8. April 2017 um 17:47:22 Uhr:
Das isz naiv und nutzlos. Die Zeit und den Aufwand kann man sich sparen und gleich zum Anwalt gehen. Die Kosten hierfür zahlt dann selbstredend der Schmarotzer,
rzz
Es soll ja Leute geben, die bei der Androhung sonst einen Anwalt ein zu schalten und die Kosten dann auch noch dazu kommen, lieber bezahlen.
Vermutlich würde versäumt, die Zulassungsstelle und die Versicherung über den Verkauf zu informieren, so wie es zu einem ordentlichen Kaufvertrag wie folgendem gehört:
https://www.adac.de/_mmm/pdf/kaufvertrag_privat_33300.pdf
Man kann dem Käufer einen Mahnbescheid senden, ob das sinnvoll ist kann ich nicht beurteilen, denn man muß in Vorleistung gehen.