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Auto verkauft und nun kommt Käufer an mit "Unfallwagen"

Themenstarteram 11. Februar 2013 um 15:03

Hallo erstmal...

Ich habe vor gut 4 Monaten mein Auto verkauft und nun ruft mich der damalige Käufer an und meint dass das Auto ein Unfallwagen sei. Laut werkstatt hätte das Auto einen Unfallschaden in höhe von 3000 bis 4000 € gehabt. Allerdings hatte ich nie einen Unfall mit dem Wagen. Er kommt mir jetzt mit entweder Wagen zurück nehmen oder einen Betrag X zahlen da der Wagen ja jetzt weniger Wert wäre.

Was soll ich nun tun?

Danke schon einmal im Vorraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Daemonarch

Kannst ihm ja mal ganz großzügig 5€ Preisnachlass anbieten.

Die wohl dümmste aller Antworten hier! Ob Angebot über 1, 5 oder 100 Euro - so kann man dann schon mal ein Schuldeingeständnis eröffnen.

An alle Hobby-Anwälte hier: "Ein Unfallschaden ist eine Beschädigung des Autos durch ein unvorhergesehenes plötzliches Ereignis, das im Zusammenhang mit den Gefahren des Straßenverkehrs steht. Ein Unfall hat einen Personen- oder Sachschaden zur Folge. Ein Unfallschaden an einem Auto ist dann gegeben, wenn (lt. aktueller Rechtssprechung) eine Bagatellgrenze von ca. 50 € überschritten ist."

Somit gibt es fast kein Gebrauchtfahrzeug auf deutschen Straßen, das reinen Gewissens als "unfallfrei" verkauft werden kann.

Wollen wir zwar keine Haare spalten, liegen hier dennoch zwei Sachverhalte vor, sofern Du im Vertrag nicht "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" mit angegeben hast (sorry, kann sein, dass Du's bereits gefragt wurdest und ich Antwort überlesen habe?!):

1. Was den Unfallschaden betrifft, bist Du nicht zur Rücknahme verpflichtet, außer der Käufer kann Dir nachweisen, dass Du ihn hierüber arglistig getäuscht, sprich einen Schaden verschwiegen hast, von dem Du wusstest. Dies wird hier wohl nicht eintreffen.

2. Sehr wohl jedoch könnte er rein rechtlich einen Sachmangel geltend machen, wenn denn einer vorliegt (ob die Klausel "gekauft wie gesehen" dies ausschließt, bin ich mir nämlich nicht ganz so sicher), was Dich jedoch erst einmal zum Nachbessern und nicht zur Rücknahme verpflichten würde.

Hier ist der Sachverhalt nun etwas schwammig, zwecks schwammiger Formulierung.

Sei es, wie es ist. Auch Letzteres muss er schlussendlich irgendwann erst einmal einklagen bzw. einem Anwalt übergeben. Dies wird er zwecks möglichen Kosten nur tun, wenn er selbst eine Rechtschutz hat und auch NUR DANN, wenn diese den Fall mit "Aussicht auf Erfolg" betitelt und der Anwalt ihm das nochmal bestätigt, was dieser wiederum nur tut, wenn diese Aussicht wirklich besteht. Andernfalls nämlich zahlt der Kläger wieder selbst, was er sich sicherlich nicht antun möchte.

Von daher gehe ich nicht davon aus, dass hier seitens Käufer noch allzu viel kommen wird....

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Hast du eine Rechtschutzversicherung?

Nix machen, wenn du im Kaufvertrag alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht hast und nichts über einen Unfall weisst. Nicht nur von dir verursacht, sondern evtl. auch durch Vorbesitzer.

Ansonsten abwarten, bis da was Konkretes kommt, damit dann zum Anwalt. Alles andere hier wäre Fischen im Trüben, da wir nichts über weitere Umstände wissen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Hast du eine Rechtschutzversicherung?

Wieder mal herrlich sinnlos :rolleyes: Für was denn? Muss er denn schon einen Anwalt beauftragen? Nein, also...:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Astra_Coupe712

Was soll ich nun tun?

Beweise kommen lassen. Der Käufer muss die Unfallschäden ja irgendwie festgestellt haben. An Deiner Stelle würde ich ein Gutachten anfordern aus dem hervorgeht, welche Schäden vorhanden sind und (wenn möglich) wie alt diese sind. Ganz frische Lackierungen kann man feststellen. Sollten ältere Schäden nachweisbar sein wäre es ja noch möglich, dass Du den Wagen bereits unwissend mit Unfallschaden gekauft hast.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Ansonsten abwarten, bis da was Konkretes kommt, damit dann zum Anwalt.

Muss er denn schon einen Anwalt beauftragen? Nein, also...:rolleyes:

Ich habe nicht geschrieben, daß er jetzt schon einen Anwalt beauftragen muß.

Aber es bringt ihm auch nichts, wenn er jetzt erst eine Rechtschutzversicherung abschließt, wo der Versicherungsfall (vielleicht) schon eingetreten ist...

Warst Du der einzige Fahrzeughalter?

Wenn ja, lehn Dich zurück und warte was noch kommt.

Ignorieren, der versucht nur den preis zu drücken.

am 11. Februar 2013 um 17:20

Warst Du der einzige Halter, dann, wie schon gesagt, abwarten. Gab es nur einen Vorbesitzer, dann den fragen; hast doch dann noch den Kaufvertrag. Gab es mehrere Vorbesitzer und Du hast noch einen Kopie des Briefes, dann alle Vorbesitzer anfragen.

Kann ja sein, daß der Käufer, im Nachhinein, den Kaufpreis drücken will.

Om Übrigen nicht auf die eventuelle Gefälligkeitsaussage einer Werkstatt verlassen. Ggfls. das Gutachten einer unabhängigen Organisation verlangen und vornehmlich darauf achten, wie alt der Schaden ist.

Kann ja sein daß der, ein paar Tage nach dem Kauf, selber nen Crash hatte, den repariert hat und nun, nach ein paar Monaten, mit dem eigenen Crash noch verdienen will.

Gar nichts machen... solange kein entsprechendes Anspruchsschreiben kommt, was denn der Käufer nun wirklich will und aus welchem genauen Grund, besteht kein Handlungsbedarf.

Wenn er dann kommt und etwas will (egal was) und du dir deiner Sache sicher bist, dann geh zu einem Anwalt, der etwas von Verkehrsrecht versteht (dazu gehört auch das Kaufrecht über Fahrzeuge) und nimm deine Rechtsschutzversicherungs-Police mit. Nichts selebr machen, die meisten Leute reden sich um Kopf und Kragen. Oder lassen sich aus Unerfahrenheit einschüchtern.

am 11. Februar 2013 um 18:11

Ja genau..wie die meißten hier schon geschrieben haben...einfach nix machen.

Privat haftest du nicht außer du hast wissentlich falsche Angaben gemacht.....gekauft wie gesehen, er hätte ja vorm Kauf auf eigene Kosten in die Werksatt gekonnt um das prüfen zu lassen.

Wenn er weiterhin drauf besteht ggf. Rechtschutz einschalten, die klärt das dann ;)

Viel Erfolg

Themenstarteram 11. Februar 2013 um 18:26

Also schon einmal danke an die ganzen Antworten :-)

Ich bin der 3.Besitzer gewesen und habe es unfallfrei gekauft.habe das Auto ca 1 1/2 jahre gefahren.

Kann man den sagen wie alt der schaden ist? Wenn ich das Gutachten anfordere, wer muss dies zahlen?

Hab auch extra im Kaufvertrag geschrieben Gekauft wie Gesehn.

Servus!

Wenn du ein Gutachten anfordest, zahlst du es auch. Von daher wie die anderen sagten, erst mal abwarten was kommt.

M.

am 11. Februar 2013 um 18:34

Gekauft wie gesehen ist bei Privat doch gut. Ich hätte noch hinzu geschrieben, für andere, die ihr Auto verkaufen wollen, "... unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung."

Dann hat der Käufer den "schwarzen Peter" und muß dem Verkäufer nachweisen, daß er ggfls. von einem Schaden gewußt hatte.

am 11. Februar 2013 um 18:39

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Ansonsten abwarten, bis da was Konkretes kommt, damit dann zum Anwalt.

Muss er denn schon einen Anwalt beauftragen? Nein, also...:rolleyes:

Ich habe nicht geschrieben, daß er jetzt schon einen Anwalt beauftragen muß.

Aber es bringt ihm auch nichts, wenn er jetzt erst eine Rechtschutzversicherung abschließt, wo der Versicherungsfall (vielleicht) schon eingetreten ist...

Man sollte beim Rechtsschutz auch darauf achten, daß er Vertragsrecht mit abdeckt. Verkehrsrecht deckt nur Verkehr ab und keinen Autokauf/verkauf.

Also ich würde nix machen.

Irgendwie sind in letzter Zeit Händler unterwegs die versuchen den preis zu drücken bis zum geht nicht mehr und mit allem Drohen. Aber Sie drohen ebend nur, sonst passeirt nix.

Meine Eltern haben auch Ihren Skodia Fabia verkauft. Fahrzeug war im Erstbesitz, Scheckheftgepflegt aber von meinen Elter nicht wirklich gepflegt. Raucherauto ebend.

Der damalige Käufer hat dan gedroht wegen Unfallschaden (Hatte der Wagen nie), fehlender Ausstattung die versprochen war, weil in dem Fahrzeug geraucht wurde, und und und.... (Alles Sachen die man bei der Probefahrt sieht.

Der hat dann noch gedroht mit irgendeinen Anwalt der im Internet bekannt ist weil er die Stars vertritt (Habe nie ein Schreiben von dem Anwalt bekommen).

Bei einem Kaufpreis von 2500 Euro wollte er erst 1400 Euro wieder zurück haben, dann 800, dann 200.

Seit dem haben wir nix mehr gehört. Auf die ersten Mails haben wir noch geantwortet. Später dann nicht mehr. Ich vermute das es alles Vorlagen waren die dann einfach nur kopiert werden.

MfG

Mike

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