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Auto verkauft, Versicherung will weiter Geld, Strafzettel obwohl ich kein Auto mehr habe
Hallo,
ich brauche dringend Hilfe. Ich habe mein Auto verkauft mit Kaufvertrag (mit Uhrzeit, Prreis, Ratenzahlung und wann es umgemeldet werden soll), 3 Tage danach. Der Käufer ist hinterlistig und hat es kaum mit der Zahlung hinbekommen. Ich war bei der ADAC und die wollen Geld von mir haben, obwohl das Auto am 15.10.2012 verkauft wurde, soll ich, trotz fristgerechter Kündigung noch den Monat darauf zahlen, die meinten im letzten Schreiben, dass das Auto erst am 21.11.2012 umgemeldet wurde. Ich habe aber die Steuer schon zurück bekommen und auf dem Schreiben vom Finanzamt steht das Datum 18.10.2012. Der Käufer will mir keine Abmeldebescheinigung schicken. Wurde das Auto jetzt zwangsumgemeldet(ist ja immer einen Monat später wie im meinem Fall. Weil jetzt kommt noch ein Problem, wenn er es nicht abgemeldet hat, dann muss ich ja die Versicherung für November noch bezahlen und außerdem habe ich (Obwohl ich kein Auto habe und fahre!!)einen Strafzettel bekommen iHv 5€, den ich auch zhalen soll, wer weiß was der Käufer noch alles gemacht hat was ich zahlen soll. Also ich weiß gar nicht mehr was ich machen soll. Die Versicherung will Geld, (Was auch immer mehr wird, von Monat zu Monat, das war im Oktober!)die Polizei will Geld, ich weiß nicht ob es umgemeldet wurde, obwohl ich Steuer bekommen habe. Was mache ich jetzt nur?Eine Anzeige?
Danke für eure Hilfe.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Aydin1
Hi,
die Versicherung geht nicht zum Käufer über und der Käufer muss die Versicherung vom Verkäufer auch nicht kündigen... er muss auch nichts für die Versicherung zahlen so lange er das Auto nicht auf seinen Namen umgemeldet hat. Der Versicherungsbeitrag wird vom Verkäufer bezahlt bis das Auto vom Käufer ab- bzw. umgemeldet wird... deshalb das Auto am besten vorher abmelden, dann kann nichts passieren.
Gruß
Özi
Nein. Verunsichere doch nicht die Gebrauchtwagenverkäufer.
Die bestenhende Versicherung geht auf Käufer über. Deswegen wird der Verkäufer auch nicht zurückgestuft, wenn nach dem Verkauf der Käufer einen Unfall baut.
siehe hier S. 16 : www.adac.de/_mmm/pdf/Gebrauchtwagenkauf_63280.pdf
O.
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13 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von BMW94S
Was mache ich jetzt nur?Eine Anzeige?
Ja, schnellstmöglich. Wenn machbar, noch heute.
Bei einer Ummeldung gibt es keine Abmeldebescheinigung.
Den Weg zu Wache, um eine Anzeige zu machen, wenn möglich schon gestern erledigen.
Zitat:
Original geschrieben von BMW94S
Hallo,
soll ich, trotz fristgerechter Kündigung noch den Monat darauf zahlen, die meinten im letzten Schreiben, dass das Auto erst am 21.11.2012 umgemeldet wurde. Ich habe aber die Steuer schon zurück bekommen und auf dem Schreiben vom Finanzamt steht das Datum 18.10.2012. Der Käufer will mir keine Abmeldebescheinigung schicken. Wurde das Auto jetzt zwangsumgemeldet(ist ja immer einen Monat später wie im meinem Fall. Weil jetzt kommt noch ein Problem, wenn er es nicht abgemeldet hat, dann muss ich ja die Versicherung für November noch bezahlen und außerdem habe ich (Obwohl ich kein Auto habe und fahre!!)einen Strafzettel bekommen iHv 5€, den ich auch zhalen soll, wer weiß was der Käufer noch alles gemacht hat was ich zahlen soll. Also ich weiß gar nicht mehr was ich machen soll. Die Versicherung will Geld, (Was auch immer mehr wird, von Monat zu Monat, das war im Oktober!)die Polizei will Geld, ich weiß nicht ob es umgemeldet wurde, obwohl ich Steuer bekommen habe. Was mache ich jetzt nur?Eine Anzeige?
Danke für eure Hilfe.
Bei einer Ummeldung gibt es keine Abmeldebescheinigung. Das dich das FA vorher (rausgelassen) hat, ist unabhängig von der Versicherung. Für Parkverstöße bist Du weiterhin als Halter haftbar!!! (für u.a. Geschwindigkeitsverstöße jedoch nicht). Ich würde dir dringend raten, dasss ein Schreiben von einem Rechtsanwalt an Deine Versicherung geschickt wird, das wirkt Wunder!!!! (so einen ähnlichen Fall hatte ich auch einmal...; auf Grund eines Schreibens meines Rechtsverdrehers wurde das Fahrzeug Zwangsstillgelegt, obwohl mein Käufer damit in Spanien rumkurvte)
Christian
Moin,
für die Zeit, wo das KFZ noch auf Deinen Namen gelaufen ist, mußt Du noch die Versicherungsprämie zahlen.
Der Starfzettel dürfte sich erübrigen, wenn Du per Kaufvertrag nachweisen kannst, dass das KFZ nicht mehr in Deinen Besitz befindet.
Da hast Du gelernt, dass man ein KFZ nicht angemeldet verkauft.
Siehe zu, dass Du Deine Raten bekommst.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Moin,
für die Zeit, wo das KFZ noch auf Deinen Namen gelaufen ist, mußt Du noch die Versicherungsprämie zahlen.
Der Starfzettel dürfte sich erübrigen, wenn Du per Kaufvertrag nachweisen kannst, dass das KFZ nicht mehr in Deinen Besitz befindet.
Da hast Du gelernt, dass man ein KFZ nicht angemeldet verkauft.
Siehe zu, dass Du Deine Raten bekommst.
Moin,
zu 1. Ja, zu 2. Falsch, da für Falschparken Halterhaftung egal ob mit oder ohne Nachwieis.
Christian
Nach Verkauf des Fahrzeuges muss Verkauf der Versicherung angezeigt werden, da Versicherung auf Käufer übergeht.
Bis zur Ummeldung haften Käufer und Verkäufer gesamtschuldnerisch für die Vers. Prämie; also, Vers. kann sich aussuchen, von wem sie die Prämie einfordert.
Da Verkäufer Fahrzeug aber nicht vertragsgemäß umgemeldet hat, kann Verkäufer vom Käufer die gezahlte Vers. Prämie zurückfordern.
Problem gibt es nur, wenn Käufer kein Geld hat.
Wurde Versicherung dann informiert? Ich vermute nein.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Nach Verkauf des Fahrzeuges muss Verkauf der Versicherung angezeigt werden, da Versicherung auf Käufer übergeht.
Bis zur Ummeldung haften Käufer und Verkäufer gesamtschuldnerisch für die Vers. Prämie; also, Vers. kann sich aussuchen, von wem sie die Prämie einfordert.
Da Verkäufer Fahrzeug aber nicht vertragsgemäß umgemeldet hat, kann Verkäufer vom Käufer die gezahlte Vers. Prämie zurückfordern.
Problem gibt es nur, wenn Käufer kein Geld hat.
Wurde Versicherung dann informiert? Ich vermute nein.
O.
Hi,
auch wenn die Versicherung Informiert wird... so lange das Auto nicht umgemeldet wird läuft die Versicherung auf den Vekäufer weiter. Bei der Steuer ist es anders.... mit Eingang der Verkaufsmeldung endet die Steuerpflicht.
Gruß
Özi
Zitat:
Original geschrieben von Aydin1
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Nach Verkauf des Fahrzeuges muss Verkauf der Versicherung angezeigt werden, da Versicherung auf Käufer übergeht.
Bis zur Ummeldung haften Käufer und Verkäufer gesamtschuldnerisch für die Vers. Prämie; also, Vers. kann sich aussuchen, von wem sie die Prämie einfordert.
Da Verkäufer Fahrzeug aber nicht vertragsgemäß umgemeldet hat, kann Verkäufer vom Käufer die gezahlte Vers. Prämie zurückfordern.
O.
Hi,
auch wenn die Versicherung Informiert wird... so lange das Auto nicht umgemeldet wird läuft die Versicherung auf den Vekäufer weiter. Bei der Steuer ist es anders.... mit Eingang der Verkaufsmeldung endet die Steuerpflicht.
Gruß
Özi
Hatte ich auch nicht behauptet.
Versicherung läuft auf Namen des Verkäufers weiter, bis sich Käufer entscheidet, die auf ihn übegegangene Versicherung zu kündigen oder fortzuführen.
O.
Hatte ich auch nicht behauptet.
Versicherung läuft auf Namen des Verkäufers weiter, bis sich Käufer entscheidet, die auf ihn übegegangene Versicherung zu kündigen oder fortzuführen.
O.
Hi,
die Versicherung geht nicht zum Käufer über und der Käufer muss die Versicherung vom Verkäufer auch nicht kündigen... er muss auch nichts für die Versicherung zahlen so lange er das Auto nicht auf seinen Namen umgemeldet hat. Der Versicherungsbeitrag wird vom Verkäufer bezahlt bis das Auto vom Käufer ab- bzw. umgemeldet wird... deshalb das Auto am besten vorher abmelden, dann kann nichts passieren.
Gruß
Özi
Zitat:
Original geschrieben von Aydin1
Hi,
die Versicherung geht nicht zum Käufer über und der Käufer muss die Versicherung vom Verkäufer auch nicht kündigen... er muss auch nichts für die Versicherung zahlen so lange er das Auto nicht auf seinen Namen umgemeldet hat. Der Versicherungsbeitrag wird vom Verkäufer bezahlt bis das Auto vom Käufer ab- bzw. umgemeldet wird... deshalb das Auto am besten vorher abmelden, dann kann nichts passieren.
Gruß
Özi
Nein. Verunsichere doch nicht die Gebrauchtwagenverkäufer.
Die bestenhende Versicherung geht auf Käufer über. Deswegen wird der Verkäufer auch nicht zurückgestuft, wenn nach dem Verkauf der Käufer einen Unfall baut.
siehe hier S. 16 : www.adac.de/_mmm/pdf/Gebrauchtwagenkauf_63280.pdf
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Nein. Verunsichere doch nicht die Gebrauchtwagenverkäufer.
Die bestenhende Versicherung geht auf Käufer über. Deswegen wird der Verkäufer auch nicht zurückgestuft, wenn nach dem Verkauf der Käufer einen Unfall baut.
siehe hier S. 16 : www.adac.de/_mmm/pdf/Gebrauchtwagenkauf_63280.pdf
O.
So schauts aus, das sich diese Binsenweisheit einfach so halten kann.....
Nein. Verunsichere doch nicht die Gebrauchtwagenverkäufer.
Die bestenhende Versicherung geht auf Käufer über. Deswegen wird der Verkäufer auch nicht zurückgestuft, wenn nach dem Verkauf der Käufer einen Unfall baut.
siehe hier S. 16 : www.adac.de/_mmm/pdf/Gebrauchtwagenkauf_63280.pdf
O.
Hi,
ich will doch niemanden Verunsichern. Lies doch mal den Satz nach dem Schadenfreiheitsrabatt ( ist übrigens nicht auf Seite 16 sondern auf Seite 9). Der Verkäufer und Käufer haften Gesatschuldnerisch für die Versicherungsprämie...... naja ich hab auch mal so ein Fall gehabt.. der Käufer hat das Auto 2 Monate lang nicht umgemeldet und ich musste die Versicherung so lange zahlen... ich konnte auch zum Anwalt gehen und versuchen mir das Geld wieder zu holen aber die Anwälte kosten ja mehr als ich für die Versicherung bezahlt hab... also... deshalb gebe ich mein Auto nur noch abgemeldet ab, da ist man auf der sicheren Seite.
Gruß
Özi
Irgendwie habe ich der gefühl das keine richtig gelesen hat.
Der finanzamt hat die Abmeldung am 18.10 bestätigt .
Der FA kriegt automatisch die Info vom zulasungsstelle das
das Auto abgemeldet ist. Eben so geht eine bestätigung auf die
Versicherung über die Abmeldungs Datum.
Ab der Abmeldung besteht KEINE versicherungs schutz mehr.
Die KFZ versicherung ist gekopelt mit der Zulasung des KFZ.
Der Alte besitzer bleibt im Computer NUR zwecks ermitlung
des Verbleibs . (fals das Auto irgenwo abgestelt würde wo es nicht darf
zbs. offendliche strasse)
Versicherungs schutz besteht NUR wenn das Fahzeug nicht Abgemeldet würde ,außen der Besitzer schriftlich festgehalten hat und das nur für 2 Wochen nach der FRZ. Verkauf. (wenn das gemeldet ist).
Dan wird zwanks abgemeldet.
Im fall des verkaufs ohne Abmeldung haften Beide bzw. ist vom
eine sivil klage zu klären.
Für der Parkzettel leider wenn es nicht Abgemeldet würde haftet
der Halter. (verkäufer)
Entweder hat deine Versicheung was verbockt oder die zulasungsstelle.(was ich nicht glaube da es Automatisch vom Computer geht)
Bestätigung über die Abmeldungs Datum kanns du auch vom Zulassungstelle (habe ich gefragt im Oktomber wegen die Abmeldungs Datum vom meine alte Auto)