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Auto verkauft ,vorgehensweise

Themenstarteram 23. Dezember 2007 um 13:18

Hallo ein Freund hat sein Auto Verkauft besser gesagt er bekommt das Geld morgen und gibt das Auto dan erst ab, wir sind in Duisburg und der Käufer in Hamm ,reicht es den nicht wen wir das Auto dorthin fahren Kenzeichen abmachen und die Papiere einfach abgeben.

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17 Antworten

Ihr könnt zwar dort hin fahren um sicher zu gehen das unterwegs nichts passiert ( wegen Versicherung )

und dort angekommen könnt ihr die Kennzeichen abmachen, solltet aber die folgenden Punkte beachten.

1.) Wenn die Kennzeichen ab sind, dann darf das Auto nicht im Freien stehen

( sprich nur in der Garage oder Stellplatz außerhalb der Straße )

2.) Die alten Kennzeichen werden benötigt um das Auto um-, an- bzw. abzumelden.

Wenn ihr die also abmacht und mitnehmt, dann müsst IHR das Auto erst abmelden ( da werden die Kennzeichen benötigt ) damit der neue Besitzer das Auto auf seinen Namen ( oder auf wen auch immer ) anmelden kann. Wenn das Auto also abgemeldet ist, werden die alten Kennzeichen für die neue Anmeldung nicht benötigt.

Wenn ihr die Kennzeichen mitnehmt und NICHTS macht, dann wird der neue Besitzer den Wagen weder abmelden noch ummelden können.

Hoffe konnte ein wenig helfen.

Themenstarteram 23. Dezember 2007 um 13:49

Zitat:

Original geschrieben von jahara

Ihr könnt zwar dort hin fahren um sicher zu gehen das unterwegs nichts passiert ( wegen Versicherung )

und dort angekommen könnt ihr die Kennzeichen abmachen, solltet aber die folgenden Punkte beachten.

1.) Wenn die Kennzeichen ab sind, dann darf das Auto nicht im Freien stehen

( sprich nur in der Garage oder Stellplatz außerhalb der Straße )

2.) Die alten Kennzeichen werden benötigt um das Auto um-, an- bzw. abzumelden.

Wenn ihr die also abmacht und mitnehmt, dann müsst IHR das Auto erst abmelden ( da werden die Kennzeichen benötigt ) damit der neue Besitzer das Auto auf seinen Namen ( oder auf wen auch immer ) anmelden kann. Wenn das Auto also abgemeldet ist, werden die alten Kennzeichen für die neue Anmeldung nicht benötigt.

Wenn ihr die Kennzeichen mitnehmt und NICHTS macht, dann wird der neue Besitzer den Wagen weder abmelden noch ummelden können.

Hoffe konnte ein wenig helfen.

Ja du hast auf jeden fall weiter geholfen danke also morgen früh abmelden und ab nach Hamm Fahren kann man den mit den Kennzeichen den noch Fahren bis nach Hamm

Zitat:

Original geschrieben von TurboTdi

Zitat:

 

 

Ja du hast auf jeden fall weiter geholfen danke also morgen früh abmelden und ab nach Hamm Fahren kann man den mit den Kennzeichen den noch Fahren bis nach Hamm

 Abgemeldet? Nein!

Also wenn du vorher das Auto abmeldest dann kannste/darfste damit nicht mehr fahren !!!!

Die Lösung wäre, früh nach Hamm zu fahren und dort abmelden -> das geht.

Dann kannste deine Nummern als Andenken mitnehmen :D

Man darf doch mit nen grade abgemeldeten Auto direkt nach Hause fahren,so erzählte es mir der Zulassungstyp.

Von sowas habe ich auch schon gehört ( irgendwie bis 24:00 Uhr des Tages darf man fahren ) aber ich kann es nicht mit Sicherheit sagen also sage ich lieber das was auf jeden Fall nicht verkehrt ist :o)

Übrigens für die Abmeldung reicht auch ein Bürgeramt aus. Für die Um- bzw. Anmeldung musst du zur KFZ-Meldestelle.

Hi,

Wenn du das Auto abgemeldet hast darf man es noch am selben Tag bis 24 Uhr zu überführung fahren..

Genau so haben wir das Auto von meinem Bruder abgeholt..

Der Verkäufer hat das Fahrzeug sogar bei sich zu Hause angemeldet weil

er bei der Zulassungstelle arbeitet..

Dies bezüglich aber nochmal bei der Zulassungsstelle vorher erkundugen weil es eventuell

inzwischen wieder ander sein kann..

Ciao

Themenstarteram 23. Dezember 2007 um 16:40

Der Käufer möchte kein Kaufvertrag er will das Auto so übernehmen geht das den ,nicht das er Kopfschmerzen bekommt weil er kein Vertrag gemacht hat.

Muss man den Gewährleistung geben .

Zitat:

Original geschrieben von TurboTdi

Der Käufer möchte kein Kaufvertrag er will das Auto so übernehmen geht das den ,nicht das er Kopfschmerzen bekommt weil er kein Vertrag gemacht hat.

Muss man den Gewährleistung geben .

 Oha....

Zitat:

Original geschrieben von buck_dunns

Man darf doch mit nen grade abgemeldeten Auto direkt nach Hause fahren,so erzählte es mir der Zulassungstyp.

man darf das Auto bis zu der im KFZ-Brief eingetragenen Adresse ohne Plakette und bis 24 Uhr des Tages, an dem das Auto abgemeldet wurde, bewegen.

Zitat:

Original geschrieben von TurboTdi

Der Käufer möchte kein Kaufvertrag er will das Auto so übernehmen geht das den ,nicht das er Kopfschmerzen bekommt weil er kein Vertrag gemacht hat.

Muss man den Gewährleistung geben .

Was ist das für ein seltsamer Käufer...ich würde an deiner Stelle auf einen Kaufvertrag bestehen, damit bist Du auf der sicheren Seite...falls der Käufer mit dem abgemeldeten oder auf Dich angemeldeten Auto etwas anstellt und flüchtet, bist DU dann derjenige, der dafür haften muss, weil Du ohne Kaufvertrag sehr schwer nachweisen kannst, dass der Eigentum übergangen ist und als letzter Eigentümer bekannt bist! Außerdem ist ein schriftlicher Kaufvertrag sinnvoll für den Garantieausschluss ! Ich könnte mir vorstellen, dass ohne einen schriftlichen Vertrag, die gesetzlichen Rechtlinien gelten, denen nach Du 1 Jahr Garantie auf das Auto leisten musst !

 

Am besten:

-schriftlichen Kaufvertrag schreiben, in de folgende Dinge nicht fehlen dürfen:

Name, Adresse, Pesonalausweiß-Nr des Käufers und das ganz von Dir auch.

-außerdem KFZ-Brief und -Fahrzeugnummer

-der Satz, mit dem Garantieausschluss, da Privatverkauf

-Kaufpreis

-Übergabeort und -Zeit

Dann wird das Auto abgemeldet übergeben...und das Geld annehmen nicht vergessen ;-)

damit bist Du auf der sicheren Seite

Hoffe, konnte Dir helfen

Zitat:

Original geschrieben von Jack Schwarz

 

Was ist das für ein seltsamer Käufer...ich würde an deiner Stelle auf einen Kaufvertrag bestehen, damit bist Du auf der sicheren Seite...falls der Käufer mit dem abgemeldeten oder auf Dich angemeldeten Auto etwas anstellt und flüchtet, bist DU dann derjenige, der dafür haften muss, weil Du ohne Kaufvertrag sehr schwer nachweisen kannst, dass der Eigentum übergangen ist und als letzter Eigentümer bekannt bist! Außerdem ist ein schriftlicher Kaufvertrag sinnvoll für den Garantieausschluss ! Ich könnte mir vorstellen, dass ohne einen schriftlichen Vertrag, die gesetzlichen Rechtlinien gelten, denen nach Du 1 Jahr Garantie auf das Auto leisten musst !

 

 

Am besten:

 

-schriftlichen Kaufvertrag schreiben, in de folgende Dinge nicht fehlen dürfen:

Name, Adresse, Pesonalausweiß-Nr des Käufers und das ganz von Dir auch.

-außerdem KFZ-Brief und -Fahrzeugnummer

-der Satz, mit dem Garantieausschluss, da Privatverkauf

-Kaufpreis

-Übergabeort und -Zeit

 

Dann wird das Auto abgemeldet übergeben...und das Geld annehmen nicht vergessen ;-)

 

damit bist Du auf der sicheren Seite

 

Hoffe, konnte Dir helfen

 Seit wann muss man als privater Verkäufer überhaupt Garantie geben? Ist mir jetzt neu... :p

Ich meine die Gewährleistung

am 24. Dezember 2007 um 11:02

Zitat:

Original geschrieben von Marius356

 Seit wann muss man als privater Verkäufer überhaupt Garantie geben? Ist mir jetzt neu... :p

Schon seit einiger zeit, deswegen auch bei Ebay immer dieser Gewährleistungsausschluss den du sicher schonmal gesehn hast

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