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Auto Vollkasko versichern mit Wertgutachten

Themenstarteram 13. Februar 2006 um 14:01

Hallo an alle !!

Ich habe demnächst ein Problem mit meiner Versicherung.

Ich fahre einen Escort Cabrio Bj.92 und habe bis jetzt ca 30.000 Euro reingesteckt(Rennmotor/Tuning allgemein). Ich habe alle Rechnungen usw. damit ich ein Wertgutachten machen kann.

Ich hoffe, das mein Auto dann einen Schetzwert von ca. 20.000 Euro bekommt. Für alle die jetzt ein dummes Kommentar abgeben wollen: Angenommen es wird nur auf 10.000 Euro geschätz, wäre es trotzdem ein voller Verlust, wenn mir jemand reinfährt und ich einen Schaden von 5000 Euro habe.

Wenn es zu einem Unfall kommen sollte, oder sonstiges, dann zahlt die Versicherung ja nur den Aktuellen Listenpreis (ca.2300 Euro). Das ist mir aber zu gefährlich.

Gibt es irgendeine Versicherung, die ein Wertgutachten akzeptiert und nicht unbedingt 1500 Euro im Jahr Beitrag kostet ??

Für alle sinvollen Antworten wäre ich sehr dankbar !!!!!!!!Auto Vollkasko versichern mit Wertgutachten

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23 Antworten

Hi,

unterschiedlich - frag zunächst mal bei deinem Versicher für ein evtl. anderes existierendes Fahrzeug an - da is ne Basis da.

Andernfalls evtl. mal zum Makler vor Ort gehen - das kostet evtl. etwas Beratungsgebühr, aber ne schlechte Lösung find ich es in deinem Fall nicht, da dieser die Ansprechpartner kennt und ne Marktübersicht hat.

Möglich isses - hast du das Gutachten schon?

Jedoch solltest wissen, dass es dahingehend auch sehr konservative Versicherer gibt, die sowas absolut ablehnen - auch einige große ;)

Insofern - schnapp dir dein Gutachten - mit einer exorbianten Prämie kannst du u.U. doh rechnen - das muss oder soll es dir wert sein.

Grüße und alles gute dabei

Schreddi

Für solche Fahrzeuge ist ein Gutachten stets sinnvoll.

Bei durch Dritte verursachte Schäden (Verkehrsunfall, gegnersiche Versicherung muss zahlen) ist es ein sinnvoller Beleg für den Wert.

Für Eigenschäden (Vollkasko, Teil-) ebenfalls.

Wichtig ist zunächst, dass der Versicherung die Risikoveränderung voll umfassend mitgeteilt wird.

Dies ist eine gesetzlich verankerte Pflicht, kommst Du ihr nicht nach, so kann das Regressforderungen bzw. den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten.

Im Bereich der Dritten zugefügten Schäden (Haftpflicht) ist das genauso erforderlich wie für die Kaskoversicherung.

Das Dein Auto dabei als Einzelstück durchaus erheblich teurer werden kann, dürfte klar sein.

Aber es ist ja bereits Heute eine 30.000 EUR Sparbüchse.

Themenstarteram 13. Februar 2006 um 20:20

Wertgutachten

 

Hallo !!

(an Schreddi)

Ich habe schon bei AWD nachgefragt. Die haben ja alle Versicherungen im Angebot. Leider kein Ergebnis.

Das ist ja mein Problem.

Das Wertgutachten wird eventuell im Sommer gemacht, wenn meine Innenausstattung komplett ist.

 

(an madcruiser)

Das Gutachten ist genau für solche Zwecke gedacht. Unfall usw. Aber es bringt mir nicht´s, wenn es keine Versicherung gibt, die das anerkennt.

Wie gesagt, das mich mein Auto mehr Versicherung kostet ist klar.

 

Wenn möglich bitte eine Versicherung nennen, die ein Wertgutachten berücksichtigt.

 

Vielen Dank vorerst einmal für die Beiträge.

AWD ist (wie alle drei-Buchstaben-Firmen) der falsche Ansprechpartner.

Dort interessiert man sich nur für die Verträge die dickes Geld bringen (Altersvorsorge etc.). Der Rest ist Werbung bzw. Show.

Du hast es ja selbst erfahren.

Auf Nachfrage bekommt man nur noch heiße Luft.

Die Kfz-Branche ist für jeden Versicherungsvermittler Heute bestenfalls kostenneutral.

Fälle wie der Deine sorgen sogar aufgrund des damit verbundenen Arbeitsaufwandes für ein Defizit.

Kein Kaufmann kann es sich leisten für eine Einnahme von 50 EUR zig Stunden zu arbeiten.

Die 50 EUR bekommt der Makler bei einer Jahresprämie von 1.160 EUR, der Finanzminister bekommt ohne Arbeit davon 160 EUR.

Der Preisdruck der Kunden hat leider dort zu Nachteilen geführt. wo keine Stangenware mehr passt.

Such Dir einen soliden Makler vor Ort und biete ihm noch ein paar Sachversicherungen als Ausgleich an.

Dann bekommst Du sachkundige Hilfe.

Ich weiß ehrlich nicht warum die Suche nach einem Versicherer in diesem Fall so problematisch sein soll.

Strukturvertriebe (wie AWD z.B.) sollte man damit wirklich nicht beauftragen. Voraussetzung ist in diesem Fall nämlich, dass jemand eine gute und bewährte Verbindung zum Innendienst einer Kfz.-Vertragsabteilung hat, diese hat ein Makler nur im Ausnahmefall, ein Versicherungsagent schon viel eher und ein reiner Versicherungsvermittler schon gar nicht.

Die Sache ist aus meiner Sicht auch deshalb nicht so schwierig, weil die Investition von 30.000 € nur als Mehrwert in der Kaskodeckung Berücksichtigung findet. Einen Mehrwert müssen auch alle Fahrzeughalter versichern wenn sie mit dem Fahrzeug festverbunde Teile unter Versicherungsschutz stellen wollen, weil diese möglicherweise bei den mitversicherten Fahrzeugteilen nicht aufgeführt sind.

Das zitierte Wertgutachtung eines Kfz-Sachverständigen mit Fotos, in dem der Mehrwert detailliert dokumentiert ist, sollte Antragsbestanteil werden damit der Mehrwert im Versicherungsschein dokumentiert werden kann.

Im Kasko-Schadensfall gibt es dann eine solide vereinbarte Schadenberechnungsgrundlage.

Viel problematischer ist es, wenn Schadenersatzansprüche im Geschädigtenfall, an eine gegnerische Versicherung zu stellen sind. Sicher ist auch dann die Existenz eines Wertgutachten zum Nachweis des Schadens unabdingbar. Belege für Anschaffungen und Einbau sind schon aus Gründen der Plausibilität aufzubewahren.

Beukeod,

Versicherungsvermittler ist der Oberbegriff.

Sowohl Agent als auch Makler vermiteln Versicherungen.

So jedenfalls die offizielle Diktion (=behördlicher Sprachgebrauch).

Dass ein Angent mangels sonstiger Geschäftsbeziehung hier nicht viel reißen wird und will, dürfte klar sein. Sein Geschäftsherr (=Versicher) erkennt das auf Knopfdruck.

Der Makler kennt im Zweifel den Spezialversicherer. ;)

Da kann der Agent nur mithalten und ggf. sogar unterbieten,

sofern er genau für diesen Spezialversicherer arbeitet. :D

Bei Deinen restlichen Ausführungen teile ich Deine Ansicht.

Hatte ich ja auch kurz und knapp so ausgeführt.

Themenstarteram 14. Februar 2006 um 5:22

Alles klar !!!

Mit den vielen Antworten lässt sich bestimmt was machen. Ich versuche es bei anderen Versicherungsanbietern bzw. Versicherungsvertretern.

Hätte nicht gedacht, das das so ein hick hack wird.

Ich will nicht wissen, was die Leute machen, die einen 40 Jahre alten Oldtimer haben. Wenn man ein seltenes Stück hat, möchte man das ja bestimmt auch gut versichern.

 

Gruß

Hagi

maidcruiser,

klar, in allen Vertriebswegen wird vermittelt und deshalb sind diese Personen u.a. auch Vermittler, so meinte ich das aber nicht. Es gibt reine Vermittler, die keinen Verbindung zu einem Versicherer haben weil sie nur eine vermittelnde Zuarbeit leisten.

Weiterhin bin ich der Meinunng, dass das bezeichnete Risiko ohne besondere Schwierigkeiten bei einem Kfz-Versicherer in Deckung zu bringen ist.

Was soll denn daran so schwierig sein? Der VR versichert einen Pkw mit einem Mehrwert zu den Tarifbestimmungen der Kaskodeckung.

Spannend und unbefriedigend könnte es im Geschädigtenfall werden, weil die gegnerische Versicherung erstmal nur eine Minimalentschädigung anbieten könnte und damit Rest streitig stellen würde. In diesem Fall gibt es mit Sicherheit rechtanwaltliche Arbeit.

Aus diesem Grund wird bei Oldtimern nicht nur die gegnerische Haftpflichtversicherung in vollem Schadenumfang bemüht sondern die eigene Kaskoversicherung auch.

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

klar, in allen Vertriebswegen wird vermittelt und deshalb sind diese Personen u.a. auch Vermittler, so meinte ich das aber nicht. Es gibt reine Vermittler, die keinen Verbindung zu einem Versicherer haben weil sie nur eine vermittelnde Zuarbeit leisten.

Verwende die offiziellen Begrifflichkeiten, dann kommst Du nicht ins Schleudern.

Jeder, der bei der Vermittlung mitwirkt ist Vermittler.

Auch der Untervermittler, der - etwa in einer Bank oder bei einem selbstständigen Vermittler - ohne direkten Provisions- bzw. Courtageanspruch gegenüber einer Versicherung tätig wird.

Ausnahme von diesem Status ist der sogenannte Tippgeber, der den Kunden nur zum Vermittler bringt, ansonsten jedoch nicht tätig wird.

Hi!

Kann Beukeod zustimmen.

Wo soll denn das Problem liegen, den Mehrwert des Fahrzeuges mit Hilfe eines Wertgutachtens in der VK zu versichern?

Hatte eben erst selbst einen, der seinen Racing*g*-Calibra gegen Wertgutachten versichert hat.

Allerdings ist IMHO natürlich der Ärger bei nem unverschuldeteten Unfall vorprogrammiert. Aber dafür gibts ja dann den Rechtsschutz ;).

 

Zitat:

Dass ein Angent mangels sonstiger Geschäftsbeziehung hier nicht viel reißen wird und will, dürfte klar sein. Sein Geschäftsherr (=Versicher) erkennt das auf Knopfdruck.

Der Makler kennt im Zweifel den Spezialversicherer..

Ja nee, is klar ;).

Also ich behaupte jetzt mal, daß ein Ausschliesslichkeitsvertreter zu 99% bessere Kontakte zum Innendienst hat, als ein Makler, der für 30 Gesellschaften arbeitet (wenn ers denn tatsächlich macht ;) ).

Zugegebenermaßen hängt die Flexibilität natürlich auch oft von der Gesamt-Kunden-Verbindung ab ;)

Re: Wertgutachten

 

Zitat:

Original geschrieben von mjacky7

Wenn möglich bitte eine Versicherung nennen, die ein Wertgutachten berücksichtigt.

Ein Bekannter hat seinen Käfer (mit H-Kennzeichen - sollte aber doch keinen Unterschied machen, oder?) auch über ein Wertgutachten versichert! Wenn ich mich recht erinnere ist er bei AXA!

Wenn ich dran denke, werd ich ihn die Tage noch mal drauf anhauen!

Themenstarteram 14. Februar 2006 um 14:58

Versicherung

 

Vielen Dank !!

Das wäre echt super, wenn Du da mal nahfragen würdest !!!

Gruß Hagi

Zitat:

Original geschrieben von ChaosB99

Also ich behaupte jetzt mal, daß ein Ausschliesslichkeitsvertreter zu 99% bessere Kontakte zum Innendienst hat, als ein Makler, der für 30 Gesellschaften arbeitet (wenn ers denn tatsächlich macht)

Wer für 30 Gesellschaften arbeitet (wenn ers denn tatsächlich macht) nennt sich Mehrfachagent. ;)

Der Makler ist von keiner einzigen Gesellschaft damit beauftragt für sie tätig zu werden.

Er arbeitet für den Kunden und bekommt eine Courtage.

Soweit zum Sprachgebrauch resultierend aus kleinen, aber feinen rechtlichen Unterschieden.

Bei 30 Gesellschaften wird man garantiert eher einen günstigen Preis bekommen als bei nur einer Geschäftsbeziehung (die natürlich ausnahmsweise auch den günstigsten Preis anbieten kann). ;)

Zitat:

Original schrieb maidcruiser...

Verwende die offiziellen Begrifflichkeiten, dann kommst Du nicht ins Schleudern.

Hier bin ich absolut auf Hilfestellung angewiesen, wo schleuderte ich?

Zitat:

Original schrieb maidcruiser...

Bei 30 Gesellschaften wird man garantiert eher einen günstigen Preis bekommen als bei nur einer Geschäftsbeziehung (die natürlich ausnahmsweise auch den günstigsten Preis anbieten kann).

Das hört sich erstmal total plausibel an, ist es aber nicht, in der Realität ist so, dass ein VR ein "Geschäft" will oder nicht. Will er das Geschäft, unterbietet er das Angebot, auch das eines Maklers. Für weitere Angebote haben alle VR i.d.R. eigene Maklerunternehemen die gesellschaftsübergreifende Angebote ab dem gewerblichem Klientel placieren können, selbstverständlich unter einem anderen Namen als den des Kompositversicherers.

Im Übrigen benötigt jeder Makler auch eine Provisionstabelle und hat garantiert eine scharfe Beobachtung des Versicherers was die Qualität seines vermittelnden Geschäftes angeht. Stimmt die Schadenquote nicht - "fliegt" er und zwar schneller als ein Mehrfachagent oder Ausschließlichkeitsvertreter.

Auch beim Makler gehört der Bestand dem Versicherer, das wissen in Deutlichkeit, nach meiner Erfahrung, etliche Makler überhaupt nicht, die glauben irrtümlich der Bestand wäre ihnen.

Die "Selbsherrlichkeit" eines Maklers findet daher nur in sehr engen Grenzen statt.

.

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